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Müssen in der Risikobeurteilung auch Angaben zum Transport einer Maschine gemacht werden?

Bereits vor der Risikobeurteilung muss sich der Konstrukteur die passenden Möglichkeiten für den Transport einer Maschine überlegen und umsetzen. Um Risiken beim Transport zu minimieren, muss er Angaben zu Gewicht und maximaler Tragkraft definieren. Diese Angaben müssen zudem in den technischen Daten und in der Risikobeurteilung abgebildet sein. Sollte der Transport der Maschine zudem durch nicht ausgebildete Fachkräfte erfolgen, muss man diese Situation mit in die Risikobeurteilung aufnehmen.

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