Die Technische Übersetzung einer Betriebsanleitung muss in einer der Amtssprachen des jeweiligen Ziellandes vorliegen. Manche Länder wie beispielsweise Belgien oder Finnland haben mehrere Amtssprachen im Einsatz. Hier sollte sich der Hersteller mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen und abklären welche Amtssprache in einer Gegend gelten. Andere Länder mit zwei Amtssprachen wie bspw. Irland oder Malta akzeptieren die ausschließliche Verwendung des Englischen.
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