Zuerst muss der Hersteller der Maschine für die EAC-Kennzeichnung prüfen, unter welche Technischen Regelwerke sein Produkt fällt. Von diesen ist abhängig, ob eine EAC-Deklaration genügt oder eine EAC-Zertifizierung durchzuführen ist. Die EAC-Deklaration ist durch den inländischen Hersteller, Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers zu erstellen. In manchen Fällen fordern die Technische Regelwerke auch die Einschaltung einer benannten Stelle, das ist dann die EAC-Zertifizierung. Eine eingetragene Zertifizierungsstelle prüft das Produkt erst auf Herz und Nieren, bevor es den Hersteller zur Anbringung des EAC-Zeichens berechtigt.
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