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MS #007 Maschinensicherheit – Arten zur Vermittlung von Restrisiken

MS #007 Maschinensicherheit – Arten Zur Vermittlung Von Restrisiken

Es kommt zu einem Unfall an einer Maschine. Dabei ist es nicht relevant, ob es ein schwerer Unfall mit Personenverletzung oder nur ein leichter Unfall war, der lediglich die Produktion anhält. Nach dem Unfall stellt sich immer schnell die Frage, was hätte besser gemacht werden können? Wie hätte der Unfall verhindert werden können? Was hätte der Hersteller machen können, um die Risiken der Maschine besser zu kommunizieren? Ob ein Risiko an einer Maschine überhaupt zu einem Unfall führen kann, hängt nämlich wesentlich von der Kommunikation der Restrisken ab

Gründe warum die Vermittlung von Restrisken wichtig sind

Kommen wir als erstes zu den Gründen, warum eine Vermittlung von Restrisken wichtig ist.

An erster Stelle steht natürlich die Instruktionspflicht des Herstellers. Aus rechtlicher Sicht hat der Hersteller die Verpflichtung den Käufer bzw. den Benutzer der Maschine über mögliche Restrisiken mit dem Produkt zu informieren.

Weitere Gründe sind häufig auf das menschliche Verhalten zurückzuführen. Wie beispielsweise die Unterschätzung des tatsächlichen Risikos.

Der Benutzer schätzt eine Gefährdung an der Maschine als zu gering ein und denkt sich, da passiert mir nichts. Auf der anderen Seite steht dann noch die Überschätzung der eigenen Möglichkeiten zur Beeinflussung des Risikos. Der erfahrene Benutzer meint, er weiß was er tut und dass sein Umgang mit der Maschine der Richtige ist. So ganz nach dem Motto „Das habe ich schon immer so gemacht, ist noch nie was passiert“ ist er sich sicher, dass seine Arbeitsweise mehr als sicher genug ist.

Auch eine Beeinflussung des Benutzers kann hier eine Rolle spielen. Ein Kollege, der sich für erfahren genug hält, instruiert einen neuen Benutzer. Der neue Benutzer vertraut in das „Wissen“ des Kollegen, was schnell zu einem Fehlverhalten und einer Gefährdung führen kann.

Erkennung und Vermittlung von Restrisiken erst durch Produktbeobachtung

Häufig treten Restrisiken aber auch erst im Zuge der Produktbeobachtung auf. In der Praxis tauchen dann mögliche Gefahren auf, die davor nicht betrachtet wurden. Hier nehme ich gerne eine Kabeltrommel als gutes Beispiel. Bei der Entwicklung der ersten Kabeltrommel hat der damalige Entwickler vermutlich nicht mit der „Faulheit“ der Benutzer gerechnet. Schnell hatte ein Anwender keine Lust die Kabeltrommel immer komplett abzurollen und hat diese im aufgerollten Zustand betrieben. Durch starke Strombelastung führt die aufgewickelte Rolle dazu, dass diese wegen zu viel Stromdurchlauf überhitzt. Es bildet sich eine magnetische Spule und im schlimmsten Fall geht die Kabeltrommel in Flammen auf wegen des Wärmestaus.

Der Anwender ist natürlich unzufrieden, dass er über diese Gefahr nicht informiert wurde. Möglicherweise klagt er auch gegen den Hersteller. Dieser stellt sich dann natürlich die Frage, was er tun hätte können, um solche Konsequenzen nicht tragen zu müssen. Was wäre mit den richtigen präventiven Maßnahmen passiert?

Daher muss sich der Hersteller auch über mögliche Strategien beschäftigen, welche für mehr Sicherheit im Umgang mit seinem Produkt sorgen.

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Strategien für mehr Sicherheit durch Kommunikation

Die Kommunikation mit den entsprechenden Personen ist hier ein entscheidender Faktor. Einem Dachdecker braucht man nicht mitzuteilen, dass er von einem Dach herunterfallen kann. Das ist für ihn und im Gesamtkontext der Situation offensichtlich. Sinnvoller ist die Kommunikation von notwendiger Schutzausrüstungen wie das Tragen einer Absturzsicherung. Oder das bei der Bauplanung ein Geländer mit einzuplanen ist.
Was mein Beispiel mit der Kabeltrommel betrifft muss der Anwender Informationen erhalten wieviel Watt die Kabeltrommel im aufgewickelten Zustand sicher durchleiten kann. In der Regel sind das um die 1.000 Watt. Kleingeräte mit geringer Leistung wie eine Heckenschere können daher auch mit einer aufgerollten Kabeltrommel betrieben werden. Geräte mit höherem Leistungsbedarf wie eine Handkreissäge dürfen nur mit einer voll ausgerollten Kabeltrommel betrieben werden. Denn nur in diesem Zustand ist ein Durchlauf von bis zu ungefähr 3.500 Watt mit der Kabeltrommel problemlos möglich. Ansonsten kann es wie bereits erwähnt zu einem Wärmestau und einer Überhitzung der Kabeltrommel kommen. Die Angaben zu der korrekten Verwendung der Kabeltrommel benötigt der Benutzer halt erst mal. Daher muss sich der Hersteller Gedanken über die richtigen Maßnahmen zur Vermittlung von Restrisiken machen.

Dies gilt natürlich auch für den Maschinenbau. Auch dort müssen entsprechende Informationen wegen Restrisiken stattfinden. Der sicherheitsgerechte Umgang mit der Maschine ist den Benutzern mit regelmäßigen Unterweisungen beizubringen. Mit entsprechenden bildlichen Beispielen oder Zahlen aus den Unfallstatistiken lassen sich den Mitarbeitenden auch die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen verdeutlichen.

Kommen wir daher als letzten Hauptpunkt in dieser Folge zu möglichen Arten um Gefahren zu vermitteln. Wie Gefährdungen zu ermitteln sind, haben wir schon in anderen Folgen behandelt. Im Rahmen der Risikobeurteilung bzw. der Gefährdungsbeurteilung werden alle potentiellen Gefährdungen mit der Maschine betrachtet und bewertet. Die Ergebnisse aus dieser Betrachtung sind in entsprechenden Maßnahmen zur Risikominderung abzuleiten. Ist die Gefahr durch konstruktive bzw. zusätzliche technische Schutzmaßnahmen nicht abzumindern, gilt es den Benutzer über die verbleibenden Restrisiken zu informieren.

Welche Arten es hingegen gibt, um den Benutzer über verbleibende Restrisiken zu informieren, möchte ich nun nachfolgend eingehen.

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Arten zur Vermittlung von Restrisiken

Zum einem gibt es die klassischen Wege, den Benutzer über verbleibende Restrisiken zu informieren. Damit sind textliche Informationen in Form einer Betriebsanleitung und Hinweise am Produkt selber gemeint.

Zu den textlichen Informationen gehören die allgemeinen Sicherheitshinweise und die handlungsbedingten Warnhinweise. Über diese beiden Punkte haben wir schon häufiger in der Podcast Reihe „Betriebsanleitung erstellen“ gesprochen. Die Folge 6 behandelt die Sicherheits- und Warnhinweise genauer.

Am Produkt selber können diverse Signale auf mögliche Restrisiken hinweisen. Das können in optischer Form Signallampen sein, welche mit unterschiedlich farbigen Leuchten auf den Betriebszustand der Maschine hinweisen. Auch akustische oder haptische Signale können den Benutzer über diverse Betriebszustände und Gefahrensituationen hinweisen.

Weiterhin sind Maschinen oft mit Sicherheitszeichen oder Warnschildern versehen, damit der Benutzer an spezifischen Stellen der Maschine über potentiellen Gefahrenstellen informiert wird. Mit Hilfe von Piktogrammen und einer Farbgebung warnen die Sicherheitszeichen vor Gefahren oder geben dem Benutzer ein gewisses Verhalten für den sicheren Betrieb vor. Die Sicherheitszeichen sind durch die DIN EN ISO 7010 genormt und ihre Bedeutung ist international bekannt.

Neben textlichen Informationen und Hinweisen am Produkt gibt es dann noch neuere Wege, die oft auch als „digitale Formen“ der Informationsvermittlung angesehen werden. In Form von Videos, Animationen und Schulungen.

Zum Beispiel können Instruktionsvideos dem Benutzer das richtige Verhalten an der Maschine vorführen und so diesen für eine sichere Nutzung der Maschine anleiten.

Hierbei gilt es zu beachten, dass für Instruktionen in Form von Videos & Co. auch die gleichen rechtlichen Maßstäbe gelten wir für die „klassische“ Instruktion über die Nutzungsinformationen in Papierform. Ein Instruktionsvideo beispielsweise muss ebenfalls entsprechende Warnhinweise beinhalten, die vor möglichen Risiken während der Handlungsabfolge warnen.

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