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MZ #004 Marktzugang Russland
Was ist für den Marktzugang Russland zu beachten? Damit ein Hersteller seine Produkte nach Russland einführen darf, sind die russischen Bestimmungen zu beachten. Diese fordern von Produkten auch einen Standard in Bezug auf den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher. Die europäische CE-Kennzeichnung findet in Russland aber keine Anwendung. In der Eurasischen Wirtschaftsunion gibt es eigene Bestimmungen, auf die ich in dieser Folge näher eingehen möchte.
DIE BEACHTUNG DER TECHNISCHEN REGELWERKE IN RUSSLAND
Zu der genannten Eurasischen Wirtschaftsunion gehören neben Russland auch Belarus, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien. Die Eurasische Wirtschaftsunion verbinden ein gemeinsamer Zolltarif, einheitliche Handelsregeln sowie harmonisierte technische Regulierungen.
Damit Maschinen und Ausrüstungen überhaupt in einen Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion gelangen dürfen, bedarf es einem Konformitätsverfahren entsprechend der Technischen Regelwerke.
Diese Regelwerke sind vergleichbar zu den europäischen Richtlinien, welchen ebenfalls ein Konformitätsverfahren verlangen.
Bekannte Technische Regelwerke für Russland sind unter anderem:
- Technisches Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
Je nach Anwendungsbereich können für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen auch weitere Regelwerke, Standards und Normen gelten.
KONFORMITÄTSVERFAHREN
Wie bereits erwähnt dürfen Produkte erst in den Wirtschaftsraum Russland gelangen, wenn diese Produkte den Anforderungen der betreffenden Technischen Regelwerke entsprechen. Damit der Hersteller die Einhaltung dieser Regelwerke nachweisen kann, gibt es ein entsprechendes Konformitätsverfahren, das eingehalten werden muss. In Russland sind mehrere Möglichkeiten vorhanden, die Konformität eines Produktes festzustellen. Zum einen gibt es eine freiwillige wie auch eine verpflichtende Produktzertifizierung. Dann gibt es neben der Zertifizierung auch noch eine Möglichkeit über eine Konformitätserklärung. Für deutsche Hersteller ist öfters nicht erkennbar, welches der Verfahren nun am besten anzuwenden ist.
Um die Konformität mit den Technischen Regelwerken am Produkt nachzuweisen, gibt es das EAC-Zeichen. EAC steht für Eurasion Conformity. Ähnlich wie das CE-Zeichen in Europa, weist das russische Zeichen nach, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen in Hinsicht auf Sicherheit und Qualität entspricht. Produkte ohne EAC-Zeichen können beschlagnahmt werden und der Hersteller kann auch mit Bußgelder belangt werden. Um ein EAC-Zeichen zu erlangen, muss eines der Konformitätsverfahren durchlaufen werden.
EAC-Konformitätszertifikat
Das erste Verfahren ist das EAC-Konformitätszertifikat. Dies ist ein Nachweis, dass das Produkt den harmonisierten technischen Vorschriften in Russland entspricht. Mit dem Zertifikat ist eine freie Bewegung und Handel des Produktes in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion möglich. Diese offizielle Bescheinigung darf nur durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nach einer Qualitätsprüfung vergeben werden. Die Grundlage für das Zertifikat bilden die technischen Unterlagen, unternehmensinterne Prüfprotokolle und mögliche Produktionsbesichtigungen durch die Zertifizierungsstelle.
Sollte für das Produkt keine Zertifizierung vorgesehen sein, kann der Hersteller eine freiwillige Zertifizierung vornehmen lassen. Der Antragssteller bestimmt dabei nach welchen Standards und Normen die freiwillige Zertifizierung erfolgen soll.
EAC-Konformitätszertifikat
Neben der Zertifizierung gibt es in manchen Fällen für den Hersteller die Möglichkeit das Konformitätsbewertungsverfahren über eine Selbstauskunft durch eine EAC Deklaration durchzuführen. Die Deklaration erfolgt über eine Konformitätserklärung, die den Nachweis darstellt, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Vorschriften entspricht.
Im Gegensatz zum Konformitätszertifikat wird die Deklaration vom Antragssteller selbst durchgeführt. Alle notwendigen Analysen und Prüfungen führt der Hersteller in Eigenregie durch. Nach Abschluss der Bewertungsverfahrens trägt nur noch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die EAC Deklaration in ein einheitliches Register ein.
Welches Konformitätsverfahren denn nun?
Die Technischen Regelwerke geben Auskunft darüber, welches Verfahren zur Konformitätsbewertung anzuwenden ist. Darin kann der Hersteller nachlesen, ob ein aufwendiges Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden muss oder eine einfache Deklaration durch eine Konformitätserklärung genügt. In beiden Fällen gibt es jedoch eine Besonderheit.
Besonderheiten im Konformitätsverfahren
Ein Hersteller muss einen bevollmächtigen Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion besitzen, wenn er ein Konformitätsverwertungsverfahren durchführen will. Dieser Vertreter ist für die Interessen des ausländischen Herstellers zuständig und kooperiert mit den Zertifizierungsstellen in Bezug auf Sicherheit und Qualität der Produkte sowie die Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften. Ein bevollmächtigter Vertreter darf aber nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen sein. Die kann beispielsweise eine Zweigstelle des Unternehmens sein, aber auch der ansässige Händler oder sogar der Kunde bzw. Betreiber des Produktes.
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VORGEHENSWEISE IM KONFORMITÄTSVERFAHREN
Je nachdem welches der Konformitätsverfahren zur Anwendung kommt, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, um eine EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung zu beantragen.
Ich gehe im nachfolgenden darauf ein, welche Unterlagen benötigt werden und welche Schritte für das jeweilige Verfahren durchzuführen sind.
Das EAC-Zertifikat
Um ein EAC-Zertifikat zu beantragen, benötigt der Antragssteller
- Die Bezeichnung des Produktes,
- eine ausführliche Beschreibung des Produktes,
- die Technischen Unterlagen umfassen u.a. die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung, den Technischen Pass, Datenblätter, Technische Zeichnungen und Prüfprotokolle.
Je nach Art des Produktes muss der Hersteller für die EAC Zertifizierung auch noch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen vorlegen können. Das Zertifizierungsverfahren an sich besteht in der Regel aus den folgenden Schritten:
- Zuerst erfolgt die Antragstellung: Hierfür müssen die vorher genannten Unterlagen bei einer akkreditieren Zertifizierungsstelle der Eurasischen Wirtschaftsunion eingereicht werden.
- Die Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen und verlangt je nach Klassifizierung des Produktes eine Auswahl von Warenmustern. Diese werden unterschiedlichen Prüfverfahren unterzogen.
- Falls es die technischen Regelwerke vorsehen, findet auch eine Betrachtung der Produktionsstätte bzw. des Produktionsprozesses statt.
- Liegen keine Mängel vor, stellt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat aus, das den Hersteller berechtigt, das EAC-Zeichen an seinem Produkt anzubringen.
Die EAC-Deklarierung
Im Falle der EAC-Deklarierung unterscheiden sich die benötigten Unterlagen nicht sonderlich von der EAC-Zertifizierung. Der Unterschied in diesem Verfahren liegt daran, dass der Hersteller die Konformität des Produktes mit den russischen Regelwerken selbst bescheinigt und eine Konformitätserklärung erstellt. Die durch den Hersteller oder einer bevollmächtigten Person erstellte EAC-Deklarierung wird dann von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in das einheitliche russische Register eingetragen.
Das Deklarierungsverfahren kann in der Regel auf die folgenden Schritte erläutert werden:
- Der Hersteller definiert in einer Recherche, welche technische Normen das Produkt einhalten muss
- Er sucht sich das notwendige Konformitätsbewertungsverfahren aus
- Der Hersteller führt die notwendigen Prüfungen durch und protokolliert diese ordnungsgemäß
- Alle notwendigen Unterlagen, die von den technischen Regelwerken gefordert werden, stellt der Hersteller im Anschluss zusammen
- Der Hersteller stellt eine Konformitätserklärung in Form einer EAC-Deklaration aus
- Er schickt die Deklaration samt den zugehörigen Unterlagen an eine akkreditierte Zertifizierungsstelle der Eurasischen Wirtschaftsunion
- Die Zertifizierungsstelle trägt die Deklaration in das einheitliche Register ein
- Nach Eintragung bringt der Hersteller das EAC-Zeichen am Produkt an
DAS EAC-ZEICHEN
Das EAC-Zeichen muss unabhängig vom Konformitätsverfahren gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder an einem daran befestigten Schild angebracht sein. Das Zeichen muss eine Größe von mindestens 5 mm haben und die Proportionen sind zudem bei Verkleinerung oder Vergrößerung einzuhalten. Sollte die Art des Produktes eine Anbringung nicht ermöglichen, ist das EAC-Zeichen auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen anzubringen.
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DAUER UND KOSTEN DES KONFORMITÄTSVERFAHREN
Die Kosten und Dauer für das Konformitätsverfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Anzahl der benötigten Prüfungen und der Unterlagen variieren durch die Vorschriften der jeweiligen Technischen Regelwerke. Dies hat zudem auch Auswirkungen auf die Kosten und die Dauer des Konformitätsverfahrens. Daher muss für jeden Einzelfall die Kosten und die vermutliche Dauer für das Konformitätsverfahren abhängig vom Produkt eingeschätzt werden.
BESONDERHEITEN DER TECHNISCHEN DOKUMENTATION
Abschließend möchte ich noch auf einige Besonderheiten hinsichtlich der Technischen Dokumentation hinweisen.
Neben einer Anleitung muss der Hersteller dem Endbetreiber auch einen technischen Pass vorlegen. Dieses Dokument enthält Angaben zu technische Parameter, Lebensdauer und den wichtigen Basisinformationen über das Produkt. Auch Hinweise zur Verpackung, Lagerung, Betrieb, Reparatur und Entsorgung sind in dem Technischen Pass enthalten.
Der Technische Pass begleitet das Produkt über den gesamten Lebenszyklus und muss auch der akkreditierten Zertifizierungsstelle im Konformitätsprozess vorgelegt werden.
Die Unterlagen einschließlich des Technischen Passes, die für den Marktzugang Russland benötigt werden, müssen auf jeden Fall in der Russischen Sprache vorliegen. Sowohl für das EAC Zertifikat wie auch für die EAC Deklarierung müssen die technischen Unterlagen und die Antragsstellung in russischer Sprache erfolgen.
Sollten Sie eine Technische Übersetzung benötigen, können Sie uns hierfür gerne kontaktieren.