Skip to content

Volker Rummel
Technischer Redakteur mit Schwerpunkt auf datenbasierter Dokumentation, Visualisierung technischer Systeme (2D/3D) und automatisierter Publikation.

Kontakt:
v.rummel@gft-akademie.de
+49 7836 9567-169

Beruflicher Hintergrund:
– Schreiner (Ausbildung)
– BKFH Assistent für Produktdesign
– B.A. Innenarchitekt mit Fokus auf technische Planung und 3D-Visualisierung

Zusatzqualifikationen:
– Business English Certificate (B2/C1)
– 2D/3D-Artist: Rendering / Texturing / Moddeling / Rigging / Compositing

Fachliche Schwerpunkte:
– Datenmigration & Datenmanagement
– XML-basierte Dokumentationsprozesse
– Desktop Publishing (z. B. bloxedia, InDesign)
– Technische Visualisierung & Renderings
– Webintegration & Backend-Dokumentation

Aktuelle Beiträge:
Hier finden Sie eine Auswahl meiner aktuellen Fachbeiträge, Podcast-Folgen und FAQ`s.

Mitarbeiter Volker Rummel Technischer Redakteur

FAQ

Wer ist verantwortlich für die DSGVO-Konformität?

Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.

Muss ich in der Anleitung auf Datenschutz hinweisen?

Ja, wenn das Produkt personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Smart Devices, Überwachungskameras und Software oder Cloud-Dienste), gehört ein Hinweis zur DSGVO-konformen Nutzung in die Dokumentation.

Müssen Nutzungsdaten dokumentiert werden?

Nur wenn dies notwendig und rechtlich zulässig ist. Protokolle, Fehlermeldungen und Nutzeranalysen dürfen nicht dauerhaft mit Personenbezug gespeichert werden – nur anonymisiert oder pseudonymisiert.

Was muss ich als Technische:r Redakteur:in beachten?
  • Keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage dokumentieren
  • Anonymisierung, wenn möglich
  • Datenschutz durch Technikgestaltung („Privacy by Design“) berücksichtigen
  • Nur notwendige Daten erfassen („Datenminimierung“)
Was sind personenbezogene Daten in der technischen Dokumentation?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Benutzerverhalten, Systemnutzungsdaten, Video- und Bildaufnahmen usw.

Was sind SI-Einheiten und warum sollten sie in technischen Anleitungen verwendet werden?

SI-Einheiten (Système International d’Unités) sind das weltweit anerkannte Maßsystem. Sie gewährleisten eine eindeutige, konsistente und internationale Verständlichkeit – essenziell für Technische Dokumentation. Nicht-kohärente Einheiten wie Zoll, PS oder Liter sind oft regional verbreitet, sollten aber zusätzlich zu SI-Werten nur angegeben werden, wenn es für die Zielgruppe erforderlich ist. Für normkonforme Anleitungen ist die Verwendung von SI-Einheiten laut DIN EN 82079-1 verpflichtend empfohlen.

Tipp:

Nutzen Sie für die Umrechnung offizielle Tools und geben Sie bei Bedarf beide Werte an, z. B. 50 mm (≈ 2 Zoll).

Basisgröße und
Dimensionsname
Größensymbol Dimensionssymbol Einheit Einheitenzeichen
Zeit t T Sekunde s
Länge l L Meter m
Masse m M Kilogramm kg
Elektrische Stromstärke I I Ampere A
Thermodynamische Temperatur T Θ Kelvin K
Stoffmenge n N Mol mol
Lichtstärke Iv J Candela cd
Spielt die DSGVO in der technischen Dokumentation eine Rolle?

Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder dokumentiert werden – zum Beispiel in Nutzerprofilen, Fehlerberichten, Tracking-Logs oder Schulungsunterlagen – greift die DSGVO.

Welches sind geeignete Bildformate für technische Dokumentationen?

Die richtigen Bildformate für eine Anleitung zu wählen, hängt immer vom Inhalt und der späteren Verwendung ab. Die folgende Übersicht zeigt welches Format das richtige ist.

Technische Zeichnungen oder schematische Darstellungen

SVG (falls als Vektorgrafik verfügbar)
PNG (für Pixelgrafik)
Warum:

  • Klare Linien, verlustfreie Darstellung
  • SVG ist unbegrenzt skalierbar
  • PNG erhält Qualität auch bei Vergrößerung

Fotos von Produkten oder Anlagen

Empfohlen:
TIF/TIFF für Druckdokumente
PNG für digitale Verwendung
Warum:

  • TIF ist verlustfrei, farbtreu, ideal für hochwertige Druckausgabe
  • PNG ist kleiner, verlustfrei und kann Transparenz darstellen

Benutzeroberflächen/HMI

Empfohlen:
PNG
Warum:

  • Scharfe Darstellung von Text und UI-Elementen (HMI)
  • Keine Artefakte wie bei JPEG

Andere Dateitypen:

JPEG – Schlechte Qualität bei mehrfacher Bearbeitung oder Skalierung, Verlustbehaftet, unscharfe Linien.

BMP – Veraltet, riesige Dateigröße, keine Transparenz, ineffizient.

GIF – Nur 256 Farben, keine Eignung für komplexe Darstellungen, sinnvoll bei Web-Animationen.

PDF – PDF ist ein Containerformat, eingebettete Bilder müssen extrahiert werden.

Wie groß müssen Gefahrensymbole bei elektrisch motorbetriebenen handgeführten Werkzeugen sein?

Eine Möglichkeit die Größe zu ermitteln, ist die ISO 3864.
In Teil 2 dieser Norm gibt es eine Formel mit welcher sich die Höhe eines Zeichens für eine bestimmte Erkennungsweite errechnen lässt.

Sie lautet

h = D / 40

Dabei ist

h die Höhe des Zeichens in mm

D die Entfernung auf die das Zeichen sicher erkannt sein muss

40 der für die Berechnung erforderliche Distanzfaktor.

Beispiel:

Ein Sicherheitszeichen an einer stationären Maschine zur Holzbearbeitung soll auf eine Distanz von 2 m sicher erkannt werden.
Damit ergibt sich für h = 200 cm / 40 = 5 cm.
Das Sicherheitszeichen muss also eine Mindesthöhe von 5 cm haben.

Diese Berechnung kann allerdings möglicherweise nicht ausreichend sein, da sie Faktoren wie den Winkel aus dem das Zeichen betrachtet werden kann, die Beleuchtung des Umfeldes und der Maschine oder die Sehstärke des Betrachters nicht berücksichtigt.
Eine komplexere Formel für eine entsprechende Berechnung findet sich in Anhang 1 der ISO 3864-1.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR = Arbeitsstättenregeln): In der Tabelle 3 der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) sind beispielsweise, abhängig von der Erkennungsweite, die entsprechenden Werte für Schriftzeichen, Verbots- und Gebotszeichen, Warnzeichen sowie Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen festgelegt.

Grundsätzlich lässt sich wohl sagen, dass je größer der Gefahrenbereich (beispielsweise bei einem Industrieroboter) ist, desto größer müssen die Warnzeichen sein, damit sie rechtzeitig aus einer ausreichend sicheren Entfernung erkannt werden.

Wann ist die CE-Kennzeichnung notwendig?

Die CE-Kennzeichnung ist für alle Produkte notwendig, die unter eine oder mehrere der Richtlinien (oder Verordnungen) der EU fallen. In den einzelnen Richtlinien und Verordnungen werden die jeweiligen Schritte (genannt Konformitätsbewertungsverfahren) zur CE-Kennzeichnung beschreiben. Beispielsweise ist die CE-Kennzeichnung für die folgenden Produktgruppen vorgeschrieben (die Nummer der Richtlinie/Verordnung steht in Klammer):

  • Maschinen und Anlagen (2006/42/EG bzw. EU 2023/1230)
  • Elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
  • Medizinprodukte (EU 2017/745)
  • Persönliche Schutzausrüstung (EU 2016/425)
  • Spielzeug (2009/48/EG)
  • Uvm.

Produkte, die unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fallen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, sobald diese erstmalig auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Dabei ist es unrelevant, ob das Produkt kostenfrei oder kostenpflichtig bereitgestellt wird. Es zählt einzig das erstmalige Inverkehrbringen des Produktes. Personengruppen wie Händler sind davon nicht betroffen, da diese das Produkt weiterverkaufen aber nicht verändern. Diese haben jedoch andere Pflichten, die in der jeweiligen Richtlinie/Verordnung zu finden sind.

Werden auf dem Markt vorhandene Produkte gekauft und verändert (z. B. durch Wartung und Instandhaltung) oder umgebaut (Stichwort Retrofit), kann es zu einer wesentlichen Veränderung kommen und die bisherige CE-Kennzeichnung wird ungültig. In diesen Fällen muss das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchgeführt werden. Der Verantwortliche wird dann häufig zum „neuen“ Hersteller des Produktes, mit allen Rechten und Pflichten.

An den Anfang scrollen