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Welche Besonderheiten gibt es bei den amerikanischen Gerichtsprozessen?

Die Anwaltskosten in den USA muss jede Partei selbst tragen. Es findet keine Kostenerstattung wie in Deutschland statt. Die Anwälte in den USA setzen Ihre Honorare zudem mit 25-50 % der Klagesumme an. Die Richter in den USA überwachen nur den Prozessverlauf, eine Jury am Gerichtsstandort, die aus Zivilpersonen besteht, klärt die Schuldfrage. In den USA sind die Prozesse öffentlicher geführt als in Deutschland.

Der Kläger hat für die Beweissuche erhöhte Rechte. So kann er beispielsweise die Betriebsstätte des Angeklagten nach Informationen durchsuchen.

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