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Was beinhaltet eine Einbauerklärung einer unvollständigen Maschine?

Die Einbauerklärung einer unvollständigen Maschine muss entsprechend Angaben beinhalten:

  • Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person für die technischen Unterlagen
  • Identifizierung und Beschreiung der unvollständigen Maschine
  • Erklärung, dass alle einschlägigen Richtlinien eingehalten wurden
  • Hinweis, dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb gehen darf, wenn auch die (vollständige) Maschine allen Richtlinien entspricht
  • Ort und Datum der Erklärung
  • Angaben zur Person und Unterschrift der Person, die die Erklärung ausstellt
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