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Sind Schutzkragen an Not-Halt-Befehlsgeräten, die ein unbeabsichtigtes Betätigen verhindern sollen, im Maschinenbau zulässig?

Es gibt (aktuell) keine normativen Vorgaben für Schutzkragen an Not-Halt-Befehlsgeräten im Maschinenbau. Ein Schutzkragen soll ein unbeabsichtigtes Betätigen eines Not-Halt-Befehlgerätes verhindern. Nach Möglichkeit sollte man auf den Einsatz von Schutzkragen verzichten. Falls eine Fehlauslösung bzw. eine Beschädigung des Befehlsgerätes durch den Benutzer wahrscheinlich ist, kann man ein Schutzkragen anbringen. Dieser soll den Pilztaster aber nicht vollkommen umschließen. Eine Aussparung muss frei sein, um eine einfache Betätigung zu ermöglichen.

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