Nein, eine unvollständige Maschine im Maschinenbau kann laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung erhalten. Deshalb muss eine unvollständige Maschine auch mit einer Einbauerklärung in Verkehr gehen.
FAQs
Nein, eine unvollständige Maschine im Maschinenbau kann laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung erhalten. Deshalb muss eine unvollständige Maschine auch mit einer Einbauerklärung in Verkehr gehen.