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Dürfen für die Inbetriebnahme einer Maschine dessen Sicherheitseinrichtungen außer Kraft gesetzt werden?

Es gibt keine Aufstellung welche Sicherheitsfunktionen für die Inbetriebnahme einer Maschine außer Kraft gesetzt dürfen. Die Inbetriebnahme ist eine Lebensphase und muss man in der Risikobeurteilung betrachten. Es kann sein, dass bei der der Inbetriebnahme noch nicht alle Sicherheitsfunktionen implementiert bzw. installiert sind. Dann muss man aber weitere maschinenspezifische Sicherheitsmaßnahmen treffen.

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