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Benötigen Fachleute Angaben zu Abstände in den Warnhinweisen einer Betriebsanleitung?

Wenn Angaben zu Abständen für die sichere Nutzung des Produktes bekannt sein müssen, sind diese Angaben auch in den Warnhinweisen in der Betriebsanleitung zu nennen. Ein Fall aus der Produkthaftung zeigt dies ebenfalls. Nach Einbau eines Bodylifts in ein Fahrzeug ist eine Lenksäule des Fahrzeuges gebrochen. Die Ursache für den Bruch war ein zu geringer Abstand zwischen der Lenksäule und dem Bodylift. Dem Hersteller warf man vor, dass er keine Warnhinweise in der Betriebsanleitung auf den erforderlichen Abstand gegeben hat. Hier lag ein Instruktionsfehler vor, da auch Fachleute in dieser spezifischen Gefahrenlagen die konkret erforderlichen Abstände wissen müssen.

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