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FAQ zur Technischen Dokumentation

Auf dieser Technischen Dokumentation FAQ Seite finden Sie unsere stetig wachsende FAQs zu Dokumentation und Übersetzung mit den häufig gestellten Fragen und Antworten.

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Technische Dokumentation (224)

Was versteht man unter technischem Lektorat?

Im Rahmen des Lektorats geht es um die Überprüfung von Texten hinsichtlich der Einhaltung grammatikalischer, rechtschreiblicher und stilistischer Kriterien. Diese Prüfung wird gemeinhin für alle Texte unabhängig von ihrem Inhalt durchgeführt.

Kommen noch fachlich-inhaltliche Prüfkriterien hinzu, spricht man in der technischen Dokumentation vom technischen Lektorat. So wird hier geprüft, ob alle für das jeweilige Informationsprodukt gültigen Normen und Richtlinien eingehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise die Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Auszeichnung von Sicherheits- und Warnhinweisen, die Prüfung auf zielgruppengerechte Verständlichkeit, Dokumentenstruktur und einsatzbezogene Medienverwendung oder auf die Berücksichtigung von Besonderheiten für bestimmte Zielländer hinsichtlich der bildlichen Darstellung, Verständlichkeit, Farben oder allgemeinen Übersetzungskriterien (Lokalisierung).

Im Rahmen der Plausibilitätskontrolle (auch Plausibilitätsprüfung genannt) wird geprüft ob die technische Dokumentation grundsätzlich nachvollziehbar und damit für die Zielgruppe ausreichend verständlich ist. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Prüfung der rein technische Bereich im technischen Lektorat meist nicht berücksichtigt werden kann und die Prüfung in dieser Hinsicht dann nur geringe oder keine Aussagekraft besitzt.

Die Inhalte für eine Technische Dokumentation für Russland muss ebenfalls relevante Informationen für eine sichere Nutzung des Produktes beinhalten. Ähnlich wie die europäischen Anleitungen gehören dazu Angaben zur Bedienung der Maschine, Informationen über Restrisken, Vorgehensweisen für Montage und Instandsetzung. Eine nach der internationalen Dokumentationsnorm DIN EN IEC/IEEE 82079-1 erstellte Betriebsanleitung deckt all diese Anforderungen ab.

Eine Technische Dokumentation für Russland ist nach den Normen GOST R 54121-2010, GOST R 2.601-2019 und 2.610-2019 zu erstellen. Zu den Inhalten zählen alle wichtigen Angaben über Arbeitsweise, Eigenschaften, Bestandteile, Entsorgung, Transport, Wartung und technischen Zustand einer Maschine. Es ist zudem möglich eine Bedienungsanleitung für mehrere gleichartige Produkte, Typen, Modellen oder Serien zu erstellen.

In der Technischen Dokumentation müssen folgende Informationen mittels des Technischen Pass abgedeckt sein:

  • Basisinformationen über das Produkt, die technischen Eigenschaften und Konformitätsbewertung
  • Komplettierung
  • Lebensdauer und Lagerungsdauer, Garantie des Herstellers
  • Konservierung
  • Hinweise zur Verpackung
  • Hinweise zur Annahme
  • Hinweise zur Ausleihung von Geräten während der Benutzung
  • Hinweise zur Reparatur
  • Hinweise zum Betrieb und Lagerung (falls erforderlich)
  • Angaben zur Entsorgung

Unter den Normen, die einen Technischen Pass für die Technische Dokumentation fordern, gehören die GOST-Normen 2.601-2019 und 2.610-2019. Die GOST-Norm 2.601-2019 trägt den Titel: Einheitliches System der Konstruktions- und Betriebsunterlagen. Die GOST 2.610-2019 hat den Titel: Einheitliches System der Konstruktionsunterlagen.

Der Technische Pass ist ein Dokument, welches in einer Technischen Dokumentation für eine Maschine für das Bestimmungsland Russland nötig ist. Der Technische Pass beinhaltet die wichtigsten technischen Daten der Maschine. Während des gesamten Lebenszyklus einer Maschine muss der technische Pass vorhanden sein.

Bei Weiterverkauf einer Maschine benötigt der nächste Besitzer ebenfalls eine Technische Dokumentation, um die Maschine sicher nutzen zu können. Die Betriebsanleitung ist auch als ein Teil des Produktes anzusehen. Oft finden sich in den Betriebsanleitungen auch Hinweise, dass die Anleitung bei Weiterverkauf an den neuen Besitzer zu übergeben ist.

Es empfiehlt sich neu entwickelte Piktogramme mit textlichen Informationen in der Technischen Dokumentation zu erläutern. Ebenfalls ist eine Kombination von Text und Piktogramm auf dem Warnschild am Produkt denkbar, damit die Benutzer sich an das neue Piktogramm schneller gewöhnen. Um das neu entwickelte Piktogramme am Markt zu etablieren, empfiehlt es sich dieses einem Normenausschuss wie beispielsweise DIN einzureichen.

Vorgaben für neue Piktogramme für die Technische Dokumentation sind in den Normen ISO 3864-1 und ISO 3864-3 zu finden. Die Normen geben Gestaltungskriterien vor hinsichtlich:

  • Geometrische Form
  • Farbe
  • Größe und Position des Symbols
  • Freizubleibende Bereiche
  • Linienbreite
  • Einheitlichkeit
  • Determinanten (Teilsymbole)
  • Kombinationen
  • Pfeile
  • Schrift

Auch die Darstellung von Menschen auf Sicherheitszeichen behandeln die Normen. Ansichten sowie die Animationen sind durch die Normen geregelt. Auch ist zu prüfen, ob das neue Zeichen nicht dieselbe Aussage vermittelt wie ein bereits bekanntes Piktogramm der ISO 7010. Dann ist nämlich das genormte Piktogramm zu wählen.

Benötigen Hersteller für Ihre Technische Dokumentation spezielle Sicherheitszeichen, ist es auch möglich diese selbst zu entwerfen. Der umfangreiche Symbolkatalog der DIN EN ISO 7010 deckt jedoch die meisten Gefahrensituationen ab. Ist kein Piktogramm durch eine Norm definiert, kann der Hersteller auch eigene Piktogramme nach den Vorgaben der ISO 3864 erstellen.

Es ist nicht erforderlich eine Angabe des Baujahres einer Maschine in der Technischen Dokumentation anzugeben. Solch eine Angabe in der Anleitung kann aber hilfreich sein, falls die Angabe auf dem Typenschild nicht mehr lesbar ist. Der Hersteller kann dann über die Angabe in der Technischen Dokumentation leichter den Maschinentyp bestimmen. Dies erleichtert dem Hersteller ein Ersatz für das nicht mehr lesbare Typenschild bereitzustellen.

Der Begriff Animation hat seinen Ursprung im lateinischen animare (zum Leben erwecken). Sollen beispielsweise bestimmte Prozesse oder Funktionsabläufe in Maschinen oder Anlagen erklärt werden, stößt man mit einer rein textlichen Form schnell an Grenzen. Eine Visualisierung der Vorgänge bietet hierbei wertvolle Hilfe.

Mit einer spezialisierten Software werden aus – meist bereits vorhandenen – technischen Zeichnungen die erforderlichen Komponenten extrahiert und ihre jeweiligen Bewegungsparameter in sog. Schlüsselbildern (Keyframes) festgelegt. Die Software errechnet und generiert anhand dieser Vorgaben fließende Bewegungsabläufe.

Je nach Ausgangsmaterial und Animationsaufwand entstehen so zwei- oder dreidimensionale filmähnliche Sequenzen, welche anschließend beispielsweise in eine Website oder ein PDF-Dokument integriert werden können.

Digitale Anleitungen lassen sich prinzipiell in nahezu jedem elektronischen Format erstellen. Bei der Formatauswahl sind in erster Linie Parameter wie beispielsweise die Nutzungsumgebung, die Medienkompetenz der Benutzergruppe oder die beim Nutzer vorhandenen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.

Im Sinne einer effizienten Produktion ist darauf zu achten, dass sich die textlichen Inhalte möglichst aus einem Redaktionssystem generieren lassen. Derzeit werden digitale Anleitungen überwiegend als PDF-Dateien sowie Online-Hilfen (Websites / WebApps) publiziert. Enthalten sind dabei meist auch multimediale Inhalte wie 2D/3D-Animationen, Videoclips oder Audiokomponenten.


An Bedeutung gewinnen in zunehmendem Maße bereits im Gerät implementierte Benutzerführungen, Wartungsanleitungen (sogar ausführbare Wartungsroutinen) sowie Virtuelle Realität (VR) und Erweiterte Realität (Augmented Reality).

Gegenüber einer gedruckten Anleitung bieten digitale Anleitungen eine Vielzahl an Vorzügen, z. B.:

Einbindung multimedialer Komponenten

Textpassagen lassen sich mit audiovisuellen Inhalten ergänzen, was zu einer deutlich verbesserten Informationsverarbeitung beim Nutzer führt. Wo praktikabel, kann ggfs. durch entsprechend erstellte multimediale Inhalte auf Anleitungstext vollständig verzichtet werden (Einsparung von Übersetzungskosten)


Mobile Verfügbarkeit

Digitale Anleitungen sind über Endgeräte wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-PC von jedem Standort aus abrufbar. Dies kann beispielsweise für Servicetechniker im Auslandseinsatz bei fehlenden technischen (gedruckten) Unterlagen von besonderer Bedeutung sein.


Schnelle Aktualisierbarkeit

Notwendige Änderungen im Informationsprodukt (z. B. aufgrund von Produktänderungen oder Fehlern im Dokument selbst) sind in kurzer Zeit durchgeführt und stehen bei Verteilung über das Internet „in Echtzeit“ zur Verfügung


Platzsparend

Auf einem digitalen Endgerät lassen sich eine Vielzahl von Betriebsanleitungen, Servicehandbüchern, etc. ablegen. Ein Servicetechniker braucht somit keine umfangreiche Sammlung von gedruckten Ausgaben mitzuführen. Vor Ort nicht vorhandene Informationsprodukte können bei Bedarf per E-Mail oder im Download kurzfristig vom Hersteller bezogen werden.


Eingebettete Benutzerführung

Produktabhängig lassen sich Informationen zur Bedienung oder Wartung auch im Gerät implementieren und dem Benutzer über Schnittstellen wie Bildschirm oder Klein-Display zur Verfügung stellen.


Kostensenkung

Wo durch Normen/Gesetzgebung erlaubt, lassen sich durch die Publikation digitaler Anleitungen Druck- und möglicherweise auch Verteilkosten (z. B. bei notwendigen Aktualisierungen durch Produktänderung oder Fehlern in der Anleitung) sparen. Dort wo gedruckte Anleitungen vorgeschrieben sind, lassen sich durch Einsatz eines geeigneten Redaktionssystems entsprechende Inhalte für die Erstellung der digitalen Formate wiederverwenden (Beispiel: Export in HTML zur Einbindung in eine WebApp / eine Website)


Interaktionsmöglichkeit des Benutzers

Sie ermöglicht den effektiven und gezielten Abruf benötigter Informationen durch entsprechend gestaltete Navigationselemente, Suchfunktion, Steuerung der Informationsausgabe oder die Verknüpfung mit weiteren Quellen (Datenbanken, etc.)


Messbarkeit

Wie bei der Auswertung von Zugriffen auf Websites, lassen sich auch die Zugriffe auf Online-Anleitungen auswerten. Hiermit stehen dann Informationen über die Nutzung der Online-Dokumente zur Verfügung (welche Seiten werden wie oft aufgerufen, wie lange verweilt der Benutzer auf einer bestimmten Seite, wie oft wird ein bestimmtes Video abgerufen, etc.). Die so gewonnenen Daten lassen sich ggfs. zur Überarbeitung/Verbesserung eines Dokumentes bzw. bei einer Neuanlage heranziehen.

Anforderungen zur Technischen Dokumentation von Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen stehen in der DIN EN ISO 13849-1:2016-06. Im Kapitel 10 stehen die Anforderungen an die Technische Dokumentation. Unter Kapitel 11 finden sich Informationen zu den Benutzerinformationen.

Das Projektmanagement für die Erstellung einer Technischen Dokumentation besteht im Wesentlichen aus den folgenden vier Hauptschritten:

1. Das Definieren und priorisieren von Anforderungen, welche die Technische Dokumentation einhalten muss.

2. Erstellen der Arbeitspakete und Priorisierung bei der Abarbeitung der Pakete

3. Überprüfen der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

4. Präsentation bzw. Demonstration der Technischen Dokumentation

Die Einhaltung von Terminologie in der Technischen Dokumentation ist immer wichtig, um ein mögliches Begriffschaos vermeiden.

Zum einen ist Terminologie sinnvoll, um verschiedene Dinge nicht beim gleichen Namen zu nennen. Eine Unterlegscheibe ist etwas anderes wie eine Fensterscheibe. Dabei nur den Oberbegriff Scheibe zu verwenden, kann für Unstimmigkeiten sorgen.

Auf der anderen Seite ist es nicht ratsam unterschiedliche Begriffe für gleiche Sachen zu verwenden. Beispielsweise die Steuerkonsole und das Bedienfeld, was ein und dieselbe Sache sind. Unterschiedliche Benennungen für dieselbe Komponente bzw. Bauteil verwirren den Leser der Technischen Dokumentation.

Die Technische Dokumentation muss dem Produkt zuordbar sein. Eine Namensänderung des Produktes muss dann für die neu in Verkehr gebrachten Produkten auch in der Anleitung erfolgen. Eine Nachbesserung für bereits im Markt befindliche Dokumente ist hingegen nicht nötig.

Es gibt keine Pflicht, dass eine Technische Dokumentation nur aus einem Dokument bestehen darf. Ob die Anleitung daher aus einem oder mehreren Dokumenten besteht, bleibt dem Verfasser überlassen.

Es kann sinnvoll sein, die Technische Dokumentation nach den jeweiligen Zielgruppen aufzuteilen. Dem Wartungspersonal genügt ein Wartungshandbuch mit allen benötigen Informationen für die Wartung. Das Bedienpersonal reicht die Bedienungsanleitung, die alle Informationen zur Bedienung des Produktes enthält. Der Verfasser muss nur sicherstellen, dass es den Lesern klar ist, dass es mehrere Dokumente zu verschiedenen Themen gibt. Zum Beispiel durch ein Kapitel „mitgeltende Dokumente“.

Eine Technische Dokumentation ohne oder mit nur wenigen Abbildungen ist selten verständlich. Trotzdem finden sich genügend Anleitungen mit nur wenigen Abbildungen. Gründe sind vermutlich die zeitintensive und kostenaufwendige Erstellung und Aufbereitung von Abbildungen. Die vorhandenen Abbildungen vom Produkt sind zudem auch meistens unzureichend in der Qualität. Häufig fehlt es im Unternehmen an Fotografen bzw. Illustratoren und externe Leistungen verursachen hohe Kosten.

Um Kosten bei der Technischen Dokumentation zu sparen, sind wiederverwendbare Grafiken eine gute Möglichkeit. Der Änderungsaufwand für solche Abbildungen ist minimal, da meisten nur Positionsnummer oder Symbole zu tauschen sind. Richtig aufbereitete Grafiken lassen sich in verschiedenen Kapiteln bzw. Dokumenten einsetzten. Beispiele hierfür sind wiederkehrende Bedienelemente wie der Hauptschalter oder die Not-Aus-Taste. Oder abstrakte Zeichnungen vom Transport des Produktes, indem nur Quadrate bzw. Rechtecke ein Schema für die Befestigungspunkte liefern.

Ein Lektor für eine Technische Dokumentation sollte sich an folgende Qualitätskriterien halten:

  • Übersichtlichkeit: Sind die Informationen übersichtlich dargestellt?
  • Vollständigkeit: Fehlen auch keine Informationen?
  • Verständlichkeit: Sind die vorhanden Informationen verständlich?
  • Nachvollziehbarkeit: Ist der Informationsgehalt nachvollziehbar?
  • Korrektheit: Sind Informationen fachlich korrekt?
  • Minimalismus: Wiederholen sich bekannte Informationen?

Ein Lektorat bei einer Technischen Dokumentation ist ein wichtiges Qualitätskriterium. Es ist wichtig die fertige Anleitung von einem zweiten Technischen Redakteur prüfen zu lassen. Ganz nach dem Prinzip „4 Augen sehen mehr wie zwei“ ist es möglich so erst übersehene Fehler doch noch zu erkennen und zu beheben.

Aspekte für die Qualitätssicherung einer Technischen Dokumentation erfolgen nach dem bekannten PDCA-Zyklus.

P (Plan) = Planen

D (Do) = Umsetzen

C (Check) = Prüfen

A (Act) = Handeln

Zuerst sind in der Planungsphase Konzepte für die Technische Dokumentation zu entwickeln und zu testen. In der Phase des Umsetzen entsteht die Technische Dokumentation. In der Check-Phase gilt es die erstellte Technische Dokumentation zu testen und neue Standards zu definieren. In der Act-Phase gilt es die Technische Dokumentation zu optimieren.

Unter den Produktspezifikationen versteht man die technischen und funktionalen Aspekte eines Produktes seitens eines Herstellers oder Verbrauchers. Dazu gehören auch technische Daten, geometrische Ausmaße und die Zusammensetzungen von Betriebsstoffen. Die Produktspezifikationen sind in der Technischen Dokumentation abgebildet und sind auch für sicherheitsrelevante Hinweise relevant. Beispielsweise die geometrischen Ausmaße, um den Platzbedarf für das Produkt zu ermitteln.

Der Informationsbedarf den eine Technische Dokumentation abdecken muss, hängt von der jeweiligen Zielgruppe ab. Die Zielgruppen unterscheiden sich durch typische Merkmale. Diese können das Alter, die berufliche Bildung oder andere verhaltensorientierte Merkmale sein. Auch Psychologischen Merkmale wie Motivation, Meinungen oder Wünsche der Zielgruppe können Merkmale sein.

In der Technischen Dokumentation kommt eine Was-macht-wer-Matrix bei der Definition der Zielgruppe zum Einsatz. Diese Matrix bildet Handlungsorientiert ab, welche Personen welche Handlungen mit dem Produkt durchführen und welches Wissen dafür vorauszusetzen ist. Der Redakteur, welcher die Technische Dokumentation erstellt, kann mit Hilfe der Matrix die Eigenschaften der Zielgruppe darstellen.

Für Geräte, die unter die EMV-Richtlinie fallen, müssen Informationen zur Nutzung des Gerätes in einer Betriebsanleitung enthalten sein. Dazu zählen unter anderem Angaben über Vorkehrungen, die bei Montage, Installation, Betrieb oder Wartung des Gerätes zu treffen sind.

Sinnvollerweise erscheinen in der Technischen Dokumentation die Inhaltspunkte in der Reihenfolge entsprechend dem Lebenszyklus der Maschine. Demnach beginnt eine Betriebsanleitung nach den allgemeinen Hinweisen mit Installation und Inbetriebnahme, geht dann vom Normalbetrieb über andere Lebensphasen wie Wartung, Reparatur, Störungsbehebung und endet mit Außerbetriebnahme, Demontage und Fragen der Entsorgung und Verschrottung.

Die digitale Technische Dokumentation bietet einige Vorteile in der Navigation. So ist das Auffinden von Informationen im digitalen Dokument durch Suchfunktionen viel einfacher als auf der Papierfassung. Relevante Informationen wie Sicherheitshinweise lassen sich schnell in einer pdf-Datei mit entsprechenden Stichworten finden.

Gibt es beim Kauf einer Maschine zwischen dem Hersteller und dem Käufer keine vertragliche Vereinbarung über die Erstellung der Technische Dokumentation, so zählt die üblich zu erwartende Beschaffenheit. Dieser Begriff aus dem Produktrecht besagt, dass ein Produkt über solche Eigenschaften verfügen muss, die bei einer vergleichbaren Sache üblich ist und vom Käufer zu erwarten ist. Ist beispielsweise zwischen den beiden Vertragsparteien nichts wegen der Erstellung der Technischen Dokumentation vertraglich vereinbart, so muss diese nach den üblich zu erwartenden Normen erstellt sein. Im Falle einer Maschine wären das die Normen DIN EN ISO 20607 für die Betriebsanleitung einer Maschine sowie die Horizontalnorm IEC/IEEE 82079-1 für das Erstellen von Nutzungsinformationen.

In der Technischen Dokumentation müssen nur relevante Informationen vorkommen. Die Nutzugsinformationen müssen für den gesamten Produktlebenszyklus alle durchzuführenden und erlaubten Tätigkeiten abdecken. Ebenfalls müssen sicherheitsrelevante Informationen zu den jeweiligen Lebensphasen vorliegen. Deckt ein Produkt aufgrund seiner Eigenschaften bestimmte Lebensphasen nicht ab, so müssen in den Nutzugsinformationen auch keine Informationen darüber vorkommen. Beispielsweise wenn ein Produkt nur in einem anderen Produkt zum Einsatz kommt und keinen eigenständigen Betrieb aufweist. Gibt es in dieser Lebensphase auch keine sicherheitsrelevanten Informationen dem Benutzer mitzuteilen, kann diese Lebensphase in den Nutzungsinformationen entfallen.

Rudimentäre Vorgaben für die Technische Dokumentation finden sich in der IEC/IEEE 82079-1. Diese Horizontalnorm gilt für alle Arten von Produkten. Daneben gibt es noch weitere produkt- oder branchenspezifische Normen. Bei Medizinprodukten liefert die EN ISO 20417 detaillierte Anforderungen für die Nutzungsinformationen und dient als sinnvolle Erweiterung zur Horizontalnorm IEC/IEEE 82079-1.

Warnungen vor Restrisiken in der Technischen Dokumentation beginnen nach dem SAFE-Prinzip mit einem Signalwort. Die Norm IEC/IEEE 82079-1 schlägt dabei eine Vorgehensweise aus der ANSI Z535.6 vor, um das richtige Signalwort auszuwählen:

Signalwörter Auswahlprozess

Die IEC/IEEE 82079-1 fordert für Warnhinweise in Technische Dokumentationen eine entsprechende Gestaltung, damit diese entsprechend auffallen. Durch eine Kopfzeile kann das einleitende Signalwort in einer anderen Schriftgröße oder Schriftart hervorgehoben werden. Sind Warnhinweise zwischen Handlungsschritten eingebettet, sollte die Formatierung des Warnhinweises nicht die Nutzer von den Handlungsschritten ablenken.

Die Technische Dokumentation ist Teil des Produktes, daher gilt es die Kosten für die Erstellung in die Produktentwicklung mit einzurechnen.

Umso komplexer ein Produkt, desto umfangreicher ist natürlich auch die Technische Dokumentation. Gewisse Mindestinhalte müssen in jeder Dokumentation vorhanden sein. Daher umfasst ein Dokument erfahrungsgemäß schnell mal mindestens 40 Seiten Umfang in einer Sprache. Alleine für die Neuerstellung einer A4-Seite können mehrere Stunden Arbeit vergehen. Auch besuchen Technische Redakteure regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen, um auf einem aktuellen Wissenstand zu bleiben.

Schnell kommen dort einige Kosten zusammen. Der Alltag ist jedoch, dass die Kosten für die Technische Dokumentation viel zu niedrig angesetzt sind. Unerfahrene Unternehmen rechnen mit Kosten unter 1.000 Euro für die Erstellung der Dokumentation. Dies ist natürlich komplett unrealistisch, wenn man bedenkt wie viel Zeit die Erstellung einer Anleitung benötigt. Wenn wir nun die Kosten für einen Technischen Redakteur betrachten und wieviel Zeit in einer Technischen Dokumentation steckt, landen wir schnell in einem Kostenbereich von 6.000 – 10.000 Euro. Weitere Nebenkosten wie Softwarelizenzen, Anschaffung von Normen oder ähnlichem sind dabei noch nicht mal berücksichtigt.

Für Lastaufnahmemittel schreibt die Maschinenrichtlinie in Bezug auf die Technische Dokumentation bzw. Betriebsanleitung im Anhang I folgendes vor:

“4.4.1 Lastaufnahmemittel

Jedem Lastaufnahmemittel und jeder nur als Ganzes erhältlichen Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die mindestens folgende Angaben enthält:
a) bestimmungsgemäße Verwendung;

b) Einsatzbeschränkungen (insbesondere bei Lastaufnahmemitteln wie Magnet- und Sauggreifern, die die Anforderungen der Nummer 4.1.2.6 Buchstabe e nicht vollständig erfüllen);

c) Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweise;

d) für die statische Prüfung verwendeter Koeffizient.“

Die Frage wer die Technische Dokumentation liest, ist eine essentielle Frage. Jedoch spielt diese Frage schon vor dem Erstellungsprozess einer Betriebsanleitung eine Rolle. Schon in der Produktentwicklung gilt es zu überlegen, wer das Produkt nutzt. Innerhalb der Risikobeurteilung gilt es sich über die Benutzer des Produktes Gedanken zu machen und eine Zielgruppenanalyse zu erstellen. Folgende Vorgehensweise ist bei einer Zielgruppenanalyse empfehlenswert:

  1. Hypothesen aufstellen, in welcher man aufschreibt wer an der Maschine / dem Produkt was macht. Es empfiehlt sich, diese Hypothesen in Form einer Matrix darzustellen.
  2. Mit Befragungen der potentiellen Zielgruppen überprüfen, ob die Hypothesen zutreffen (Fragebögen an Kunden/Servicetechniker herausgeben)
  3. Die Zielgruppe beschreiben und Sonderfälle festhalten
  4. Rückschlüsse für die Risikobeurteilung und die Betriebsanleitung ziehen (Welche Ausbildung haben die Zielgruppen, welche Erfahrungen mit dem Produkt, die Häufigkeit der Nutzung, das Nutzungsumfeld der Anleitung)

Ein Muster für eine Technische Dokumentation spart Ihnen viel Zeit und Aufwand beim Erstellen einer Betriebsanleitung. Vorgefertigte Strukturen und Inhalte erleichtern den Erstellungsprozess und sorgen für eine Konsistenz bei unterschiedlichen Anleitungen. Aus einem Muster kann man so dann schnell seine Bedienungs-, Reparatur-, Montage-, Wartungs- oder Betriebsanleitung erstellen. Wiederkehrende Textelemente wie bspw. die Erläuterung von Symbolen und Hinweisen im Text oder das Impressum der Anleitung muss der Ersteller auch nicht immer wieder neu schreiben. Dies kann auch Übersetzungskosten sparen, falls die Übersetzungen wiederkehrender Textstellen bereits im Muster hinterlegt sind.

Warum ist es sinnvoll, sich ein Muster anzulegen?

Es ist sehr hilfreich, sich ein Muster für eine Technische Dokumentation anzulegen. Absatz- und Zeichenformaten in den Formatvorlagen legt man nur einmal für das Muster an. Ein einmalig sauberes erstelltes Seitenlayout ist dann auf jedes Dokument anwendbar. Inhaltsbausteine wie vorgefertigte Tabellen lassen sich ebenfalls für weitere Dokumente wiederverwenden. Das wiederverwendbare Muster ermöglicht dadurch einen maximalen Komfort beim Erstellen vieler Dokumente, die ähnlich aufgebaut sind.

Wie sollte ein Muster für eine Technische Dokumentation gestaltet sein?

Wenn die Inhalte für das Muster fest stehen, gilt es diese noch ansprechend in Form zu bringen. Dafür legt man sich ein sauberes Seitenlayout an und legt alle wichtigen Attribute fest. Hierzu gehören:

  • Design der Titelseite
  • Design des Inhaltsverzeichnis
  • Die Inhalte der Kopf- und Fußzeilen
  • Festlegung der Ränder und Abstände
  • Schriftarten und Größen für Überschriften, Kapitel, Abbildungen, Tabellen und Fließtext
  • Absatzformate für Aufzählungen, Nummerierungen und Einrückungen
  • Konzipierung von Formatvorlagen für eine schnelle Anwendung von Formaten
Technische Dokumentation Muster

Das Muster und weitere hilfreiche Materialien wie Checklisten können Sie bei uns kostenlos in unserem Downloadbereich herunterladen.

Die Entscheidung hinsichtlich welche Norm für die Technische Dokumentation zu wählen ist, hängt in erster Linie davon ab, was der jeweilige Hersteller produziert. Ein Hersteller von Haushaltsgeräten interessiert sich für die DIN EN ISO 20607 nur bedingt. Seine Geräte fallen häufig unter die Niederspannungsrichtlinie und unter dieser ist die DIN EN ISO 20607 nicht harmonisiert. Dieser Hersteller sollte sich daher mit der Dokumentationsnorm IEC/IEEE 82079-1 befassen, damit seine Technische Dokumentation dem Stand der Technik entspricht.

Für einen Hersteller von Produkten, welche unter die Maschinenrichtlinie fallen, ist die DIN EN ISO 20607 wesentlich interessanter. Die DIN EN ISO 20607 ist eine harmonisierte Norm für die Maschinenrichtlinie und kann eine Konformitätsvermutung auslösen. Aufgrund dieser Bedeutung werden Hersteller und deren Betriebsanleitungen an den Vorgaben der Norm gemessen. Ein Verstoß gegen die Norm wirkt sich nachteilig für den Hersteller aus.

Um den Stand der Technik vollständig zu entsprechen muss jedoch auch Maschinenbauer die IEC/IEEE 82079-1 umsetzen. Denn diese Norm behandelt die Themen Informationensmanagement und Informationserstellung umfassender als die DIN EN ISO 20607.

Ein Instruktionsmangel liegt vor, wenn der Hersteller den Benutzer der Maschine mit seiner Technischen Dokumentation nicht ausreichend instruiert. Die Instruktion umfasst alle Informationen in der Betriebsanleitung und Informationen über Restgefahren mittels Warnschilder und Signaleinrichtungen an der Maschine. Die Instruktionsanweisungen müssen vor allen Gefahren an der Maschine warnen, die nicht offensichtlich sind und nicht konstruktiv beseitigt werden konnten.

Beispiel für einen Instruktionsmangel. In der Betriebsanleitung einer Maschine steht die Handlungsanweisung: „Schlagen Sie die Sicherungsschraube heraus.“ Ein Bediener schlägt deswegen mit einem Eisenhammer auf die Sicherungsschraube, wodurch sich ein Metallsplitter löst und ihm ins Auge fliegt. Dies führt zu einer einseitigen Erblindung des Bedieners. Dem Bediener fehlten weiterführende Informationen, wie dass er nur bestimmtes Werkzeug (wie einen Plastikhammer) verwenden darf. Auch fehlten Informationen zu Schutzmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeit. Das Tragen einer Schutzbrille hätte den Bediener vor dem Metallsplitter bewahrt. Hier lag ein klarer Fall von einem Instruktionsmangel des Herstellers vor.

Falls Fehler in der Technischen Dokumentation nach dem Inverkehrbringen des Produktes herauskommen, geht es hierbei um einen Fall der Produktbeobachtung. Der Hersteller muss beobachten, was mit seinem Produkt am Markt geschieht. Dies betrifft auch die Anleitung. Der Hersteller ist daher verpflichtet, auf den Fehler in der Anleitung auf eine Weise zu reagieren. Abhängig davon welche Folgen durch diesen Fehler entstehen können, muss der Hersteller entsprechend handeln. Beispielsweise kann der Hersteller in moderaten Fällen durch ein Warnschreiben seine Kunden informieren und eine neue Anleitung zur Verfügung stellen. In schwerwiegenden Fällen genügt eine Produktwarnung möglicherweise nicht und der Hersteller muss sogar einen Produktrückruf einleiten. 

Bei vielen Unternehmen, die eine Technische Dokumentation für Ihre Produkte erstellen, zeigt sich, dass die Anleitung zu viele Warnhinweise enthält. Grund ist die Angst vor Haftungsrisiken bei den produzierenden Firmen. Das wiederholte aufführen des gleichen Warnhinweises oder die Klassifikation eines Warnhinweises in eine höhere Gefahrenkategorie sind nur ein paar Fälle. Um auf Nummer sicher zu gehen, wählt das Unternehmen beispielsweise für einen Warnhinweis der Stufe „Vorsicht“ lieber die Warnstufe „Gefahr“. Auch das warnen vor offensichtlichen Gefahren, beispielsweise dass ein Messer scharf ist, findet häufig statt. Das Überfrachten einer Anleitung mit zu vielen Warnhinweisen macht diese unverständlich und der Leser neigt dazu, die Warnungen zu überfliegen oder gänzlich zu ignorieren.

Die Informationen in der Technischen Dokumentation und an der Maschine müssen wichtige Hinweise zum Gebrauch des Produktes liefern. Auf dem Typenschild sind unter Umständen Angaben zu Betriebsmitteln zu finden, die Aufschluss über Menge und Klassifizierung des Betriebsmittels geben. Sollten im Falle von Reparaturen Ergänzungen oder ein Austausch dieser Betriebsmittel nötig sein und die Spezifikationen der Betriebsmittel haben sich geändert, so gilt es die geänderten Sachinformationen auf dem Typenschild zu aktualisieren. Dies ist wichtig, damit die Informationen den aktuellen Stand wiedergeben. Hierfür kann man die Ergänzung beispielsweise handschriftlich auf einem Aufkleber eintragen. Der Stift sollte dazu aber die Dauer der Lesbarkeit der handschriftlichen Ergänzung sicherstellen.

Durch die PSA-Verordnung 2016/425 besteht eine Pflicht zur Bereitstellung einer Technischen Dokumentation für eine persönliche Schutzausrüstung. Der Hersteller muss laut der Verordnung für folgende „technische Unterlagen“ sorgen:

  • Eine vollständige Beschreibung und die bestimmungsgemäße Verwendung der PSA
  • Beurteilung von Risiken, vor welchen die PSA schützen soll
  • Eine Liste mit Fundstellen der harmonisierten Normen für die PSA, welche bei Entwurf und Herstellung der PSA zum Einsatz kam
  • Zudem Untersuchungen hinsichtlich der Überprüfung der Konformität
  • Weiterhin Berichte welche Prüfungen zur Ermittlung der jeweiligen Schutzklasse zum Einsatz gekommen sind

Ebenso muss die Anleitung zur PSA die Name und Anschrift des Herstellers beinhalten und Angaben zum Monat und Jahr der Herstellung der PSA sowie über mögliche Verfallszeiten der PSA machen.

Eine Forderung für ein eigenes Kapitel zum vorhersehbaren Fehlgebrauch in der Technischen Dokumentation existiert nicht. Der Inhalt dazu muss in der Betriebsanleitung vorkommen, die Wahl der Darstellung ist einem aber selbst überlassen. Häufig bietet sich das Kapitel „Produktbeschreibung“ an, in der neben der bestimmungsgemäßen Verwendung auch der vorhersehbare Fehlbrauch beschrieben ist. Ein eigenes Unterkapitel bietet sich jedoch für die schnelle Suche nach diesem Inhalt an.

Durch die Einführung der Zubehörteile in die EU und dem Weiterverkauf sind Sie für die Sicherheit einschließlich der Technischen Dokumentation verantwortlich. Wenn es zur Nutzung der Zubehörteile etwas zu beachten gilt, müssen entsprechende Informationen in der Technischen Dokumentation dargestellt sein. Ein Verweis auf die Dokumentation des Fremdlieferanten ist möglich. Sollte die Anleitung des Fremdlieferanten fehlen, entbindet Sie das aber nicht von Ihrer Pflicht Informationen über das Zubehörteil bereitzustellen. Im Fall, dass der Lieferant keine Anleitung mitschickt, hätte das Zubehörteil gar nicht in die EU gelangen oder weitergegeben dürfen.

Der Gesetzgeber fordert, dass der Hersteller die Technische Dokumentation zu seinen Produkten ab dem Zeitpunkt des Verkaufs mindestens 10 Jahre vorhalten muss. Der Verkauf jedes Produktes setzt diesen Zeitpunkt wieder zurück. Falls im Zuge der Produktbeobachtungspflicht die Dokumentation anzupassen ist, muss später nachvollziehbar sein, wann welche Änderungen vorgenommen wurden.

Falls die Marktaufsicht die Anleitung des Standes „a“ von 2011 haben möchte, welches dem fehlerhaften Produkt beilag, muss der Hersteller diesen Stand vorlegen können. Neuere Versionen der Anleitung sind dann irrelevant. Kann das Dokument nicht vorgelegt werden, führt dies zu Strafen und Maßnahmen seitens der Marktaufsicht.

Gerade für Hersteller von Serienprodukten ist daher die Nachverfolgbarkeit von den einzelnen Ständen von großer Bedeutung und die Pflege der einzelnen Versionen ohne Redaktionssystem oder ähnlicher Software eine Herausforderung.

Sind Informationen für den Umgang mit entzündlichen Stoffen zu beachten, muss der Hersteller entsprechende Informationen in seiner Technischen Dokumentation bereithalten. Die Maschinenrichtlinie fordert zudem, dass eine Maschine so konstruiert und gebaut sein muss, dass keine Brand- und Überhitzungsgefahren entstehen können. Auch von Gasen, Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe und andere von der Maschine freigesetzte bzw. verwendete Stoffe dürfen keine Gefahren ausgehen. Mögliche Sicherheitsmaßnahmen bezüglich des Brandschutzes wie beispielsweise die Kennzeichnung von Fluchtwegen sind daher auch in der Betriebsanleitung zu nennen.

Falls mehrere Dokumente die „Betriebsanleitung“ in einer Technischen Dokumentation ausmachen, muss der Zusammenhang der einzelnen Dokumente klar erkennbar sein. Dies kann man mithilfe von entsprechenden Verweisen und Verzeichnissen in allen Dokumenten sicherstellen. Dadurch ist ersichtlich, welches Dokument welchen Zweck erfüllen soll und welche Inhalte darin vorkommen. Die Inhalte in den Dokumenten sind „zielgruppengerecht“ aufzuteilen. Ein Montagehandbuch beschäftigt sich nur mit den Inhalten der Montage, das Wartungshandbuch nur mit den Inhalten zur Wartung und Instandhaltung. Vorhandene Inhalte, die übergreifend in mehreren Dokumenten anwendbar sind, sollte man aber nicht doppelt aufführen. Besser und sinnvoller ist es hierbei auf die jeweiligen anderen Teile der Anleitung zu verweisen.

Eine Betriebsanweisung muss an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte zugänglich sein. Dies ist eine Forderung aus der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn es die betrieblichen Tätigkeiten erfordern, wie beispielsweise im Umgang mit Gefahrstoffen, muss die Betriebsanweisung in unmittelbarer Nähe in gedruckter Form vorliegen. Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes hilft zudem zu bewerten, in welcher Form den Beschäftigten die Betriebsanweisungen zugänglich zu machen ist.

Es empfiehlt sich über Zündgefahren für Geräte in explosionsfähigen Atmosphären entsprechende Informationen in der Technischen Dokumentation bereitzustellen. Es bietet sich an Information zu Zündgefahren und mögliche Maßnahmen für die entsprechende Zielgruppe (Anwender, Reinigungs- oder Wartungspersonal) anzugeben. Beispielsweise welche Maßnahmen, der Anwender vor Benutzen des Gerätes zu treffen hat. Oder welche Schutzeinrichtungen bzw. Funktionen zum Explosionsschutz vor Benutzung zu prüfen sind. Zur Darstellung hierfür bietet sich eine Tabelle mit den Angaben Zündrisiko, Technische Maßnahmen, Verhaltensregeln und Zielgruppe an.

Der Hersteller einer Maschine oder Anlage hat darauf zu achten, dass seine Technische Dokumentation dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Wenn durch neue Entwicklungen verbesserte Methoden zur Sicherheit des Produktes bekannt sind, müssen diese Aktualisierungen in die Betriebsanleitung mit einfließen.

Ein Hersteller muss in seiner internen Technischen Dokumentation auch entsprechende Unterlagen bereithalten. Dazu gehören auch Nachweise zur Umsetzung von Anforderungen an sicherheitsrelevante Funktionen wie Schutzeinrichtungen. Zu diesen internen Entwicklungsdokumenten, die das Know-how des Herstellers wiederspiegeln, zählen unter anderem:

  • Die Eigenschaften von Sicherheitsfunktionen
  • Einsatzbedingungen mit genauem Beginn und Ende der Sicherheitsfunktionen
  • Fehlerbetrachtungen an Sicherheitsfunktionen und Rechtfertigung von Fehlerausschlüssen
  • Festlegen von Performance Level PL ausgewählter Kategorien der Sicherheitsfunktionen
  • Maßnahmen gegen systematische Fehler
  • Maßnahmen gegen vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung
  • Softwaredokumentation von Sicherheitsfunktionen

Um eine Technische Dokumentation übersichtlich zu gestalten, können Orientierungshilfen auf den Seiten die Aufmerksamkeit des Lesers entsprechend steuern. Die geläufigste Orientierungshilfe ist die Seitenzahl. Aber auch Zwischenüberschriften, Marginalien, Stichwörter oder Register helfen dem Benutzer bei der schnellen Navigation durch das Dokument. Einige dieser Orientierungshilfen finden sich in den Kopf- und Fußzeilen des Dokumentes. In der Kopfzeile können z. B. die Kapitelüberschriften stehen. Die Seitenzahlen stehen üblicherweise in der Fußzeile.

Andere Orientierungshilfen wiederum sind im seitlichen Bereich zu finden und grenzen sich vom eigentlichen Satzspiegel ab, um beim Blättern schnell aufzufallen. So können Marginalienspalten den Inhalt von wichtigen Absätzen hervorheben. Am Ende eines Kapitels kann auch eine Zusammenfassung für den Leser hilfreich sein. Zwischenüberschriften lockern den Text ebenfalls auf. Die Untergliederung dieser sollte jedoch maximal bis zur 3. Stufe reichen, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Das Inhaltsverzeichnis einer Technischen Dokumentation bietet dem Leser einen Überblick über die Inhalte der Dokumentation. Zwar genügt es die Inhalte mit einer Nummerierung und entsprechenden Überschriften zu versehen, jedoch ermöglichen visuelle Hilfsmittel die unterschiedlichen Ebenen besser darzustellen. Beispielsweise kann man die untergeordneten Ebenen mit Einzügen einrücken. Die oberste Hierarchieebene kann man durch eine entsprechende Schriftstärke zusätzlich hervorheben. Mit zusätzlichem Weißraum zwischen den unterschiedlichen Ebenen schafft man zudem sinnstiftende Einheiten. Dadurch kann sich der Leser einen schnelleren Überblick über die einzelnen Kapitel verschaffen.

Einen Vergleich zwischen einem einfachen Inhaltsverzeichnis und einem optimierten Inhaltsverzeichnis führen wir hier nachfolgend auf:

Das typografische Gestalten einer Technischen Dokumentation ist ein funktionaler Prozess. Gut gestaltete Texte helfen dem Benutzer zeitsparend und energiesparend benötigte Informationen zu finden. Um dem Leser einer Dokumentation den textlichen Inhalt gut zu präsentieren, gibt es einige Punkte die es zu beachten gilt:

  1. Achten Sie darauf, dass zwischen Schriftfarbe und Hintergrundfarbe der Helligkeitsunterschied ausreichend groß ist.
  2. Gliedern Sie Inhalte zudem hieratisch durch entsprechende Abgrenzungen wie weißer Raum oder Trennlinien
  3. Verwenden Sie für die Wahrnehmung von Informationen nur bekannte Konventionen wie Verzeichnisse, Marginalien oder hierarchisch abgestufte Überschriften, um dem Leser den Umgang mit dem Text zu erleichtern
  4. Nutzen Sie gezielt Auszeichnungen wie beispielsweise Größe, Schriftstärke oder Farbe, um den Benutzer auf wichtige Inhalt hinzuweisen

Die Bestimmungen für eine Technische Dokumentation für den australischen Markt sind sehr eng mit dem europäischen Markt gekoppelt. In Australien kommen dabei die Warnsymbole der internationalen Norm ISO 7010 zum Einsatz. Zudem übernehmen die Australier viele Bestimmungen aus dem europäischen Markt. So sind in einem gegenseitigen Abkommen die Konformitätsbewertungsverfahren durch eine Selbsterklärung der Hersteller anerkannt.

Die Technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen des Produktes abgeschlossen sein. Daher ist es sinnvoll die Technische Redaktion frühzeitig im Konstruktionsprozess mit einzubinden. Spätestens dann wenn das Lastenheft für das Produkt vorliegt. Aus den Anforderungen an das Produkt im Lastenheft kann der Technische Redakteur viele Informationen gewinnen und mit der groben Gliederung der Technischen Dokumentation beginnen.

Um die Technische Dokumentation sinnvoll zur strukturieren, bietet sich die Norm DIN EN 82079-1 an. Diese sorgt mit ihren klaren Konzepten für eine gute Struktur und ist zudem eine echte Hilfestellung beim Erstellen einer Anleitung. Dabei enthält die Norm Prinzipien zur Verständlichkeit einer Anleitung und fordert mit dem Minimalismus-Prinzip, die Anleitungen nicht künstlich aufzublähen. Die Anleitung soll die Aufmerksamkeit des Benutzers auf wichtige Einzelheiten hin steuern. Auch sollen Warnhinweise nicht überbetont dargestellt sein. Warnhinweise sollen den Leser nicht vom Lesen der Anleitung abhalten.

Das Überfrachten der Technischen Dokumentation mit Warnhinweisen – auch Warning Pollution genannt – gilt es zu vermeiden. Durch die Aneinanderreihung vieler (häufig gleicher) Sicherheitshinweise verschlechtert man die Lesbarkeit einer Anleitung. Nur wo es handlungsbezogen relevant ist, gilt es vor Gefahren zu warnen. Wiederholungen von Warnhinweisen sind ebenfalls zu vermeiden, wenn diese nicht für eine Handlung relevant sind. Eine Überfrachtung der Anleitung mit Warnhinweisen kann zudem aus rechtlicher Sicht zu einer fehlerhaften Anleitung führen. 

Für Ersatzteile einer Maschine ist keine zusätzlich oder neue Technische Dokumentation notwendig. Es genügt, wenn die vorhandene Betriebsanleitung der Maschine für den sachgerechten und sicheren Einbau von Ersatzteilen ausreicht. Manche Hersteller entscheiden sich jedoch dazu zusätzliche (nicht geforderte) Einbauinformationen mitzugeben. Damit wollen Sie sichergehen, dass der Kunde die Ersatzteile korrekt in die Maschine einbauen kann.

Die Technische Dokumentation nach einem Konzept auszurichten ist nur ein logischer Schritt. Ohne Konzept fehlt eine klare didaktische Ausrichtung und der Ersteller der Dokumentation schreibt an seiner Zielgruppe vorbei. Die Texte sind dann unverständlich, haben keine Struktur und enthalten zu wenige oder zu viele Informationen. Auch auf der inhaltlichen Ebenen sind Anleitungen ohne Konzept schnell überfrachtet. Der Ersteller packt die ganze Dokumentation voll mit Warnhinweisen und versucht eine gewisse Struktur zu suggerieren. Ein durchdachtes Konzept hilft hingegen die Technische Dokumentation einheitlich aufzugliedern und sinnvoll zu strukturieren.

Die Norm ISO 3864 behandelt innerhalb der Technischen Dokumentation die Gestaltung von Sicherheitszeichen. Die Norm hat den Titel „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ und legt dabei Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Markierungen fest.

Bevor man eine Technische Dokumentation erstellen kann, geht es zuerst darum einige grundlegende Informationen zu beschaffen.

Welche Vorgaben hat der Kunde an die Maschine bzw. das Produkt und hat er auch Anforderungen an die Technische Dokumentation?

Über die Maschine bzw. das Produkt sollten grundlegende Dinge wie Positionen und Einbauweise von Komponenten und Bauteilen oder der zeitliche Ablauf von Arbeitsschritten bekannt sein. Informationen sind in Unterlagen wie Lasten- und Pflichtenhefte, Design-Spezifikationen oder Besprechungsprotokolle zu finden und helfen eine Technische Dokumentation zu erstellen.

Der redaktionelle Prozess um eine Technische Dokumentation zu erstellen, kann sehr kompliziert sein. Normen und Richtlinien schreiben vor, welche Inhalte die Technische Dokumentation beinhalten muss. Daher ist es ratsam auf entsprechende Hilfsmittel zurückzugreifen, wenn man eine Technische Dokumentation erstellt. So kann man beispielsweise eine Terminologieliste verwenden, welche einheitliche Formulierungen von Fachbegriffen enthält. Auch die sprachlichen Regelungen, Layoutvorgaben und die Informationsverteilung in der Dokumentation mittels einem Redaktionsleitfaden festzulegen ist sinnvoll. Auch der Einsatz entsprechender Software wie eines Redaktionssystems ist ein nützliches Hilfsmittel in der Technischen Dokumentation.

Das Bestimmungsland für eine Maschine bzw. Anlage ist vor dem Erstellen einer Technischen Dokumentation relevant. Eine Maschine ist meistens den Bestimmungen des Ziellandes entsprechend konstruiert und darauf ausgelegt. Für andere Länder ist die Maschine möglicherweise nicht ausgelegt, weil die Maschine diese Anforderungen (beispielsweise ein anderes Stromnetz) nicht erfüllt. Deswegen ist es sinnvoll, das Bestimmungsland bereits im Vorfeld vertraglich (bspw. Kaufvertrag) festzulegen. Eine zusätzliche Nennung des Bestimmungslandes in der Betriebsanleitung ist daher auch nicht notwendig.

Sollte die Maschine anschließend durch den Käufer oder andere Dritte Parteien in ein anderes Land gehen, können andere Bestimmungen gelten. Der (eigentliche) Hersteller kann sich auf die vertragliche Festlegungen des ursprünglichen Bestimmungsland berufen und hat keine Verpflichtungen hinsichtlich einer Nachrüstung.

Der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringen ist auch dieser Zeitpunkt an dem die Technische Dokumentation für das Produkt vorliegen muss.

Folgende Merkmale sind beim erstmaligen Inverkehrbringen von Bedeutung:

  • Ein neues Produkt am Markt,
  • welches erstmalig entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird,
  • im europäischen Binnenmarkt,
  • im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

In der Serienproduktion und manchmal auch in der Technischen Dokumentation hört man von Chargennummern. Eine Charge stellt eine Summe von Teilen bzw. Erzeugnissen dar, die unter einer gleichbleibenden Bedingung hergestellt sind. Alle Teile in einer Charge sind gleichartig. Die Chargennummer hilft dabei ein Produkt seinem genauen Produktionsvorgang zuzuordnen. Die Chargennummern werden nach erfolgter Produktion systematisch erfasst. Falls ein Produktionsfehler in dem Produkt auftaucht, kann man nachvollziehen, welche weiteren Teile davon betroffen sind. Die Chargennummer gibt Auskunft über:

  • Herstellungsort
  • Herstellungszeitpunkt
  • Hersteller
  • Angabe des Einsatzes von Maschinen und/oder Rohstoffe

Bei kritischen Produkten wie Arzneimittel oder Lebensmittel ist die Vergabe von Chargennummern sogar eine gesetzliche Pflicht. Die Technische Dokumentation des Produktes hilft dabei, die Vergabe von Chargennummern zu beschreiben. Dann kann man beim Vorkommen von Produktfehlern mit Hilfe der Chargennummern die betroffene Menge an Teilen ermitteln.

Der Umgang mit Betriebsmitteln wie Öle und Fette und deren Entsorgung müssen in der Technischen Dokumentation beschrieben sein. Durch Rückstände von Öle und Fette bestehen Restgefahren. Für den Benutzer der Maschine muss daher nachvollziehbar sein, wie Rückstände von Betriebsmitteln zu entfernen sind. Die Handhabung der Betriebsmittel ist meist in den mitgelieferten Datenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die Abfallentsorgung ist lokal durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und von Region und Land verschieden. Bei unproblematischen Produkten genügt hier meist ein Verweis, dass der Benutzer des Produktes mit dem örtlichen Entsorgungsunternehmen in Kontakt treten und die Entsorgung veranlassen muss.

Es gibt hinsichtlich der Erläuterungen von Störungsmeldungen in der Technischen Dokumentation keine speziellen Vorgaben. Die Angaben aus Richtlinien und Normen sind dort eher allgemein gehalten. Daher genügt es Erläuterungen von Störungsmeldungen auch nur auf dem Bedienbildschirm anzeigen zu lassen. Anders sieht es aus, wenn es bei der Störungsbeseitigung zu möglichen Gefährdungen kommen kann. Dann ist unbedingt auf diese Gefährdungen in der Betriebsanleitung und auf dem Bedienbildschirm hinzuweisen.

Einer Erläuterung der Ingangsetzung bzw. Starten einer Maschine muss in der Technischen Dokumentation vorkommen. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass eine Ingangsetzung der Maschine nur durch das absichtliche Betätigen einer vorgesehenen Befehlseinrichtung (z.B. Hauptschalter) erfolgen darf. Daher ist es auch nur sinnvoll, die Vorgehensweise für die Ingangsetzung der Maschine in der Technischen Dokumentation zu erläutern.

Die Übernahme der Technischen Dokumentation einschließlich der Betriebsanleitung ist ohne Absprache mit dem ehemaligen Hersteller nicht möglich. Das geistige Eigentum bzw. die Urheberrechte der erstellten Unterlagen verbleiben beim Ersteller. Durch die Veränderungen an der Maschine müssen Sie auch die Unterlagen anpassen. Daher ist auch die Genehmigung des Herstellers erforderlich, wenn Sie dessen Dokumentation verändern wollen. Eine Veränderung ohne Rücksprache verstößt gegen geltendes Recht, weil Sie dann ein urheberrechtlich geschütztes Werk verändern.

Eine Technische Dokumentation nach der ATEX-Richtlinie muss folgende Mindestangaben erfüllen:

  • Angaben zur (sicheren)
    • Inbetriebnahme
    • Verwendung
    • Montage und Demontage
    • Wartung und Störungsbeseitigung (Instandhaltung)
    • Installation
    • Rüsten
  • erforderlichenfalls die Markierung von gefährdeten Bereichen vor Druckentlastungseinrichtungen;
  • erforderlichenfalls Angaben zur Einarbeitung;
  • Angaben, die zweifelsfrei die Entscheidung ermöglichen, ob die Verwendung eines Geräts (entsprechend seiner ausgewiesenen Kategorie) oder eines Schutzsystems in dem vorgesehenen Bereich unter den zu erwartenden Bedingungen gefahrlos möglich ist;
  • elektrische Kenngrößen und Drücke, höchste Oberflächentemperaturen sowie andere Grenzwerte;
  • erforderlichenfalls besondere Bedingungen für die Verwendung, einschließlich der Hinweise auf sachwidrige Verwendung, die erfahrungsgemäß vorkommen kann;
  • erforderlichenfalls die grundlegenden Merkmale der Werkzeuge, die an dem Gerät oder Schutzsystem angebracht werden können.

Auf dem betreffenden Gerät bzw. Schutzsystem und der Betriebsanleitung müssen zudem die folgenden Angaben deutlich und dauerhaft angebracht sein:

  • Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Anschrift des Herstellers,
  • CE-Kennzeichnung (siehe Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008),
  • Bezeichnung der Serie und des Typs,
  • gegebenenfalls die Chargen- oder Seriennummer,
  • das Baujahr
  • das spezielle Explosionsschutzkennzeichen, gefolgt von dem Kennzeichen, das auf die Gerätegruppe und -kategorie verweist,
  • für die Gerätegruppe II der Buchstabe „G“ (für Bereiche, in denen explosionsfähige Gas-, Dampf-, Nebel-, Luft- Gemische vorhanden sind)
  • der Buchstabe „D“ (für Bereiche, in denen Staub explosionsfähige Atmosphären bilden kann).
  • Zusätzlich und wenn erforderlich müssen auch alle für die Sicherheit bei der Verwendung unabdingbaren Hinweise (Warnhinweise) angebracht werden.

Es ist sinnvoll, die Technische Dokumentation in Bereiche und Abschnitte zu gliedern. Dann muss der Anwender sich nicht jede einzelne Seite der Betriebsanleitung durchschauen. Mit Orientierungshilfen wie Inhalts-, Abkürzungs-, Tabellenverzeichnis, Index oder einem Glossar kann der Benutzer sinnvoll durch die Technische Dokumentation navigieren.

Die Technische Dokumentation enthält auch Angaben zur Entsorgung einer Maschine. Hat die Maschine ausgedient, ist diese fachgerecht zu entsorgen. Dabei müssen Informationen hinsichtlich Außerbetriebnahme, Demontage, Recycling und Entsorgung dem Benutzer in der Betriebsanleitung zur Verfügung stehen. Da gesetzliche Vorgaben zur Entsorgung von Maschinen(-teilen) sich ändern, ist ein Vermerk in der Betriebsanleitung zu hinterlegen. Der Benutzer muss sich über die geltenden Bestimmungen informieren und sich daran halten.

Wie der Benutzer mit gefährlichen Stoffen im Betrieb umzugehen hat, muss über die Technische Dokumentation beschrieben sein. Die in Kühlschmierstoffe enthaltenen Stoffe, sind gesundheitlich nicht unbedenklich. Bei Hautkontakt können diese allergische Gesundheitsschäden verursachen. Durch das Einatmen der aus dem Kühlschmierstoff entstandenen Aerosole besteht zudem für den Benutzer eine gefährliche gesundheitsschädliche Gefahr. Diese Stoffe können unter anderem Krebs verursachen. Daher ist es wichtig, dass die Benutzer über die möglichen Gefahren im Umgang mit Kühlschmierstoffen informiert sind. Durch richtiges anleiten mittels der Technischen Dokumentation ist ein sicherer Umgang mit diesen Stoffen dann auch möglich.

Nominalisierung in der Technischen Dokumentation ist, wenn die Texte der Anleitungen mehr Substantive als Verben enthält.

Ein Beispiel für solch einen Nominalisierung ist folgender Satz:

Durch Drücken der Taste „Start“, kann die Maschine gestartet werden

Der Einsatz von mehr Substantiven macht den Satz nicht mehr verständlich. Zur besseren Verständlichkeit ist es besser, eine Variante mit mehr Verben zu wählen. Eine bessere Formulierung könnte sein:

Drücken Sie die Taste „Start“, um die Maschine zu starten.

Durch den gezielten Einsatz von Verben wirkt das Geschriebene nicht zu formal oder zu umgangssprachlich und ist trotzdem verständlich.

Eine aktive Ansprache in einer Technischen Dokumentation klingt ansprechender als eine Passiv formulierte. Formaler und unpersönlicher Satzbau sind keine interessanten Inhalte für den Leser. Passiv eignet sich nur für Beschreibungen und Erklärungen, in denen die Benutzer nicht wichtig sind. Der Benutzer ist direkt anzusprechen. Hierzu eignen sich Personalpronomen wie „Sie“ und „Ihr“. Achten Sie dabei, dass die Pronomen groß geschrieben sind. Mit dem Leser in Kontakt zu treten und eine aktive Schreibweise zu verwenden, ist immer die bessere Lösung.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Verständlichkeit in den Sätzen einer Technischen Dokumentation zu erhöhen. Zum einen gilt es, die Bildung von Schachtelsätzen zu vermeiden. Eine gute Technische Redaktion spaltet unverständliche Bandwurmsätze in kleine Informationshappen auf. Eine verständliche Satzlänge beträgt durchschnittlich 15 Wörter. Hier ist aber der Rhythmus entscheidend. Wechseln sie längere und kürzere Sätze ab.

Verzichten Sie zudem auf Weichmacher in Ihrem Text. Der Text sollte nicht abstrakt gehalten sein, sondern konkret den Sachverhalt vorgeben. „Sollte“ ist ein gutes Beispiel für einen Weichmacher.

In das Innere der Maschine sollte keine Feuchtigkeit geraten.

Stattdessen ist folgende Formulierung verständlicher in einer Anleitung:

Es darf keine Feuchtigkeit in das Innere der Maschine gelangen.

Durch das Weglassen des Weichmachers „Sollte“ ist in diesem Beispiel konkret und verständlich ersichtlich, dass keine Feuchtigkeit in die Maschine gelangen darf.

Die Aufteilung der Technischen Dokumentation und auch der Betriebsanleitung in einzelne Dokumente ist durchaus sinnvoll und auch häufig gängige Praxis. Falls verschiedene Inhalte für unterschiedliche Zielgruppe vorgesehen sind, ist es übersichtlicher diese jeweiligen Inhalte in getrennten Dokumenten aufzuführen. Die Aufteilung verdeutlicht, dass die Dokumententeile für unterschiedliche Benutzer mit bestimmte Qualifikationen bestimmt sind. Ebenfalls bleibt eine komplexe und umfangreiche Dokumentation durch eine Aufteilung übersichtlich. Beispielsweise könnte der Teil des Einrichtens der Maschine ein eigenständiges Dokument sein und ist trotzdem ein Bestandteil der gesamten Betriebsanleitung. Der Ersteller der Dokumentation muss dabei darauf achten, dass der Zusammenhang der Einzeldokumente klar erkennbar ist.

Fachbegriffe in der Technischen Dokumentation einheitlich zu benennen sorgt für Verständlichkeit und Eindeutigkeit in einer Betriebsanleitung. Das Festlegen auf eine vorrangige Benennung von einem Fachausdruck ist auch als Terminologie bekannt. Das ist die Basis für Wiederverwendung, Konsistenz und Verständlichkeit der Betriebsanleitung. In der Produktentwicklung kommt es häufig vor, dass sich die Inhalte und Fachausdrücke von Risikobeurteilung zu Betriebsanleitung sich unterscheiden. Die unterschiedliche Namensgebung sorgt dann für Verwirrung unter anderen Mitarbeitern bzw. Abteilungen. Die Werbeabteilung könnte beispielsweise annehmen, dass es sich um verschiedenen Produkte handelt, obwohl es nur unterschiedliche Begriffe für dasselbe Produkt sind. Die richtige Verwaltung des Fachwortschatzes ist in Programmen, sogenannten Terminologie-Manager hinterlegt.

Im Juni 2019 erschien die ISO Norm 20607, welche für die Technische Dokumentation von Maschinen einige nützliche Gestaltungsgrundsätze für Betriebsanleitungen enthält. Die Norm gibt Inhalte und Struktur einer Betriebsanleitung vor. Zu jedem Kapitel einer Anleitung finden sich dazu detaillierte Aufstellungen zu den Inhalten der jeweiligen Kapitel.

Weitere Vorgaben für die Dokumentation der IT-Schnittstellen der Maschine behandelt die ISO 20607. Dabei geht es um Benutzerrechte, Benutzerkonten und Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Die Norm verweist dabei auf ein neues technisches Regelwerk: die ISO/TR 22100-4. Zudem ist es möglich mit einer vorgefertigten Struktur einer Betriebsanleitung die Erstellungsarbeit einer Anleitung zu vereinfachen. Eine weitere Hilfestellung für Technische Redakteure dazu ist das Muster einer Fehlerliste in dieser Norm. In dem Muster finden sich Beispiele für Fehlern samt Informationen zur Fehlerbeseitigung sowie zur Wiederherstellung der Funktionalität der Maschine. Ergänzende Felder für Klassifikation der Fehler und der Zuweisung von entsprechendem Fachpersonal runden das Muster ab.

Die Technische Dokumentation einer Maschine oder Anlage musste bisher immer in Papierform vorliegen. Die Dokumentationsnorm ISO 20607 schließt diese Lücke nun und passt dazu den Sachverhalt an den Stand der Technik an. Es ist nun möglich unterschiedliche Publikationsmedien zu wählen, die zum Produkt und der Verwendung passen. Für die Technische Dokumentation muss daher nun nicht mehr ausschließlich nur die klassische Papierform zum Einsatz kommen. Die ISO 20607 gibt folgende Publikationsformen zur Auswahl:

  • Die Bereitstellung der Betriebsanleitung wie bisher gewohnt in gedruckter Form
  • Bereitstellung durch Zugriff auf externen Server, interne Server, Webseiten oder Speichermedien
  • Die Bereitstellung über ein mit der Maschine verbundenes Speichermedium
  • Zudem die Bereitstellung in Form einer Audio- oder Videoanleitung auf Webseiten, Steuerterminals oder ähnlichem

Da die Bereitstellung der Anleitung auch im digitalen Fall dauerhaft gewährleistet sein muss, kann je nachdem auch weiterhin nicht auf die gedruckte Anleitung verzichtet werden. Beispielsweise falls nicht dauerhaft ein elektronisches Gerät zum Abruf der Anleitung zur Verfügung steht.

Im Gegensatz zur Technischen Dokumentation einer Maschine benötigen Medizinprodukte eine Gebrauchsanweisung. Dies fordert die Medizinprodukteverordnung für Medizinprodukte. Die Verordnung macht genaue Angaben zu den Inhalten der Gebrauchsanweisung. Daneben kommen von der IEC 62366-1, der IEC 60601-1, der DIN EN 1041, der Invitro Diagnostik Verordnung oder der Verordnung 207/2012 für elektronische Gebrauchsanweisungen zudem weitere Anforderungen an die Gebrauchsanweisung. Zwar kann die DIN EN 82079-1 als Leitfaden dienen, jedoch sollte man die Norm nicht alleine zum Erstellen verwenden.

Die Fehler, die beim Erstellen einer Gebrauchsanleitung für Medizinprodukte auftreten, unterscheiden sich nicht merklich von einer Technischen Dokumentation im Maschinenbau. Auch bei Medizinprodukte treten die üblichen Fehler auf, die bei der Erstellung einer Betriebsanleitung vorkommen. Zu den häufigsten Fehlern bei der Erstellung von Anleitungen gehört, dass:

  • Wichtige Teile oder Kapitel in der Gebrauchsanleitung fehlen.
  • Der inhaltliche Teil der Anleitung falsch ist.
  • Die Texte der Anleitung unverständlich sind, zu passiv oder abstrakt formuliert sind.
  • Keine Bilder oder Grafiken in der Anleitung vorhanden sind.
  • Sicherheits- und Warnhinweise nur unzureichend beschrieben sind.
  • Die Anleitung nicht oder nicht mehr mit dem Produkt übereinstimmt.
  • Die Zusammenfassung von mehreren Produkten in einer Anleitung.
  • Keine Anwendung einer konsistenten Terminologie.
  • Keine Struktur in der Anleitung vorhanden ist (Inhaltsverzeichnis oder ähnliche Dinge, die dem Leser die Navigation durch das Dokument erleichtert).
  • Schriftgröße zu klein gewählt ist oder eine ungeeignete Schriftart zum Einsatz kommt.
  • Übersetzungen schlecht oder falsch sind.
  • Überflüssige Informationen wie Dankeswünsche enthalten sind, die das Dokument aufblähen.

Der Umfang der Warnhinweise in der Technischen Dokumentation hängt von der Risikobeurteilung ab. Diese beschreibt Tätigkeiten und legt für diese Tätigkeiten auch die entsprechenden Personalqualifikationen fest. Bei den Beschreibungen der Tätigkeiten ermittelt man dann die Risiken bei den Tätigkeiten. Eine elektrische Gefahr nach Öffnen einer Schutzabdeckung ist ein ernstes Risiko für den Benutzer. Ein entsprechendes Warnschild an der Abdeckung sorgt für die entsprechende Information des Benutzers. Zusätzlich sollte auch die Gefahr in der Betriebsanleitung vermerkt sein.

Zwar ist in Deutschland das Fachpersonal für Elektroarbeiten mit vielen Risiken vertraut und man könnte erwägen diese Stellen nicht in der Betriebsanleitung zu erwähnen. Jedoch ist dabei der internationale Markt eher das Problem. In vielen Ländern gibt es keine ausgebildeten Fachkräfte, da die Ausbildungsstandards dort anders geregelt sind. Daher sollte man auf die Beschreibung der Warnungen auch nicht in der Betriebsanleitung verzichten.

Die Gliederung einer Technischen Dokumentation sollte sich an den Nutzergruppen orientieren. Dabei sollten zur besseren Überschaubarkeit von Informationen diese so aufgeteilt sein, dass nur die für die jeweilige Nutzergruppe benötigten Informationen in einem Abschnitt vorkommen. Das Schichtpersonal an der Anlage benötigt beispielsweise nicht unbedingt Informationen über die Elektrik der Anlage. Ein Elektriker, der sich um die Inbetriebnahme der Anlage kümmert, hingegen schon. Solch eine Aufteilung hilft die Menge an gedruckten Unterlagen für die jeweiligen Personengruppen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Technische Dokumentation einer Anlage unterscheidet sich zu einer normalen Dokumentation eigentlich nur in ihrem Umfang und der Komplexität. Da eine Anlage aus einem Verbund von Maschinen besteht, ist für jede der Maschinen eine Dokumentation notwendig. Häufig füllt eine Anlagendokumentation daher weit mehr als einen Ordner. Bezüglich Organisation und Bereitstellung der Dokumentation einer Anlage muss sich der Hersteller überlegen, wie er diese bereitstellt. Sinnvoll ist es, die Dokumente auf die jeweiligen Arbeitsstationen und/oder Nutzergruppen anzupassen und nur die benötigten Informationen bereitzustellen.

Der Benutzer blickt zuerst in das Inhaltsverzeichnis einer Technischen Dokumentation. Darin möchte er schnell seine gesuchte Information finden. Die richtigen Überschriften der einzelnen Kapitel sind daher wichtig, um dem Nutzer eine einfache Art der Navigation durch das Dokument zu ermöglichen. Sind die Überschriften sinnvoll gewählt, kann der Benutzer sich leicht durch die Struktur und Inhalt der Anleitung durcharbeiten. Innerhalb des Textes kann der Autor seinen Text mit kleinen Zwischenüberschriften auflockern und diesen so einfacher und schneller lesbar machen.

Der Leser der Technischen Dokumentation soll sich angesprochen fühlen. Es ist daher nicht ratsam, sich beim Text verfassen hinter einer unpersönlichen Ausdrucksweise zu verschanzen. Eine Handlungsanweisung wie „Der Schalter ist zu drücken“ ist für den Leser nicht sonderlich ansprechend. Eine persönliche Aufforderung wie „Drücken Sie den Schalter“ spricht den Leser mehr an und verleitet Ihn zudem auch eher zum Handeln als eine passive Ansprache.

Um eine verständliche Technische Dokumentation zu schreiben, ist der Stil beim Erstellen des Textes ein wichtiges Kriterium. Ist die Satzkonstruktion beispielsweise sehr kompliziert, verstehen die Leser die Inhalte der Dokumentation nicht. Viele Nebensätze erschweren das Lesen des Inhaltes und können für den Leser verwirrend sein. Kürzere und prägnante Sätze mit weniger als 20 Wörtern sind besser für die Technische Dokumentation. Zu viele kurze Sätze wiederum könnten auf den Leser aufdringlich wirken. Es kommt also auf die wichtige Abwechslung von langen und kurzen Sätzen an.

Eine Technische Dokumentation beinhaltet unterschiedliche Abbildungen wie Fotografien von Bauteilen oder von Maschinen, aber auch 3D-Abbildungen oder Schemazeichnungen. Schnittansichten und Explosionsdarstellungen eignen sich für die Darstellung von komplexen Sachverhalten. Schemazeichnungen oder auch Strichzeichnungen bieten sich an, da diese Informationen einfacher darstellen können als reale Fotos. Eine Illustration lässt sich zudem leicht verändern, um bestimmte Details im Bild hervorzuheben.

Es ist nicht möglich, die Lieferung der Technischen Dokumentation zu einer Maschine oder einem anderen Erzeugnis vertraglich zu umgehen. Das Produktsicherheitsgesetz macht bezüglich der Betriebsanleitung genaue Angaben. Der Paragraf 3 listet unterschiedliche Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt auf. Unter anderem ist auch von einer Gebrauchs- und Bedienungsanleitung bzw. einer Anleitung für Zusammenbau, Installation, Wartung und Gebrauchsdauer die Rede. Die Anleitung ist als Teil des Produktes anzusehen und deswegen ist auch ein vertraglicher Ausschluss nicht möglich.

Möchte man eine Technische Dokumentation erstellen, stellt sich die Frage mit welcher Software man diese erstellen soll. Ein offensichtlicher Vorteil für Word als Programm zur Erstellung einer Betriebsanleitung ist die Bekanntheit und die große Verbreitung dieses Programmes. Es ist gut möglich, dass die Software bereits im Unternehmen zum Einsatz kommt und man diese nicht mehr anschaffen muss. Die Handhabung von Word ist einfach und das benötigte Wissen für den Umgang mit dem Programm ist schnell vermittelt. Die Funktionen von Word erlauben es zudem eine optisch ansprechende und benutzerfreundliche Betriebsanleitung zu erstellen. Muss man nicht häufig und viele Anleitungen erstellen, kann Word eine günstige und ausreichende Software-Lösung sein, um die Technische Dokumentation zu erstellen.

Da Microsoft Word nicht speziell für das Schreiben einer Technischen Dokumentation entwickelt ist, bietet diese Software auch entsprechende Nachteile.

Word hat im Gegensatz zu einem Redaktionssystem keine Funktion für die Archivierung und das Einfrieren von einzelnen Druckständen. Jeder Druckstand von einer Betriebsanleitung muss aufgrund der Produkthaftung für 10 Jahre vorgehalten werden. Eine mit Word erstellte Betriebsanleitung kann im Nachhinein nur schwer geändert werden. Änderungen an einer Stelle in der Anleitung haben Auswirkungen auf die Formatierung anderer Stellen, weswegen zusätzliche Arbeit für den Redakteur entsteht. Durch Speichern von überarbeiteten Dokumenten in Word wird entweder der alte Stand überschrieben oder die Übersichtlichkeit geht verloren, weil für jeden Stand eine neue Datei abgelegt werden muss.

Auch ist Word nicht für viele Bilder ausgelegt. Die Dateigröße eines Word Dokumentes kann bei vielen Abbildungen schnell ansteigen. Das führt unter Umständen dazu, dass Word öfters mal abstürzt und für Frustration beim Dokumentenersteller sorgt. Auch ist Word nicht als Programm für eine Technische Dokumentation sinnvoll, wenn die Produktpalette des Herstellers groß ist aber sich die Produkte sehr ähneln. Sind viele Teile in einer der Anleitung auch in den anderen Anleitungen verwendbar, lohnt sich der Einsatz von Word als Erstellungsprogramm nicht mehr. In diesem Fall ist ein Redaktionssystem sinnvoller, da diese extra dafür ausgelegt sind Texte als Bausteine wieder zu verwenden.

Ein Redaktionssystem in der Technischen Dokumentation bietet den Redakteuren mehrere Vorteile beim Erstellen einer Betriebsanleitung.

  • Das Nachvollziehen von einzelnen Ständen der Betriebsanleitung ist mit einem Redaktionssystem einfach möglich. Jeder Bearbeitungsstand ist im Nachhinein einsehbar. Dadurch ist einfach nachvollziehbar, was in der letzten Version geändert worden ist.
  • Übersichtlichkeit und Verwaltung von Inhalten ist mit einem Redaktionssystem einfacher als mit einem herkömmlichen Textprogramm.
  • Die Wiederverwendbarkeit erstellter Inhalte in anderen Anleitungen ist ein großer Vorteil eines Redaktionssystems. Ein einmal erstellter Textbaustein kann dann in mehreren Anleitungen zum Einsatz kommen. Dadurch sinken die Übersetzungskosten, da der Baustein nur ein einziges Mal übersetzt werden muss. Die Übersetzung kommt dann in allen anderen Anleitungen vor, in denen der Baustein verlinkt ist.
  • Sind Informationen innerhalb der Anleitung auszutauschen, erleichtert ein Redaktionssystem diesen Prozess. Es ist einfach ein Kapitel, Absatz oder Satz auszutauschen, zu verschieben oder zu verändern. Markierungen und Verweise in den nachfolgenden Absätzen bzw. Seiten aktualisieren sich zudem automatisch.

Der Einsatz eines Redaktionssystem in der Technischen Dokumentation ist kostspielig und die Einführung eines solchen Systems benötigt viel Zeit. Die Lizenzkosten für die Anschaffung eines Redaktionssystem unterschieden sich zudem von Anbieter zu Anbieter der Systeme. Häufig sind zusätzliche Funktionen über Plugins hinzubuchbar. Die Einarbeitung der Mitarbeiter in das neue Programm ist ebenfalls als ein Nachteil wertbar. Das Personal muss erst das erforderliche Wissen und Know-How im Umgang mit dem Redaktionssystem erlernen. Die Arbeitsweise der Technischen Redakteure muss sich an die neuen Strukturen und Arbeitsprozesse des Systems erst anpassen. Die bisherigen Dokumente müssen zudem in die neue Redaktionssoftware eingearbeitet werden.

Der Einsatz eines Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation ist dann sinnvoll, wenn mehrere Redakteure unterschiedliche Informationsprodukte erstellen. Die Zusammenarbeit von mehreren Redakteuren ist anders als bei einer „Ein-Mann-Redaktion“, da jeder Beteiligte seine eigene Schreibweise und Stil hat. Auch um unterschiedliche Arbeitsweisen und Methoden zu überdenken und zu vereinheitlichen, hilft ein Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation. Falls neue Werkzeuge zur Dokumentation in die Redaktion Einzug halten ist es sinnvoll, die Arbeitsabläufe durch einen Redaktionsleitfaden zu verbessern.

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Von einem Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation können mehrere Beteiligten profitieren. Das können neben den Technischen Redakteuren auch Konstrukteure, Entwickler oder externe Dienstleister sein. Grafiker und Illustratoren, die neben den Redakteuren separat arbeiten, zählen ebenfalls dazu. Aber auch andere Abteilungen wie Marketing, technischer Kundendienst oder die Unternehmensleitung können von einem Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation profitieren. Neue Mitarbeiter in den Abteilungen profitieren von dem Redaktionsleitfaden als ein Hilfsmittel zur Einarbeitung in die organisatorischen und arbeitstechnischen Prozesse.

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Ein Redaktionssystem erleichtert in der Technischen Dokumentation die Verwaltung von vielen Betriebsanleitungen und deren einzelnen Entwicklungsstände. Eine eingebaute Versionierungsfunktion im Redaktionssystem erlaubt die Änderungen in den einzelnen Ständen leicht nachzuvollziehen. Dies ist dann hilfreich, wenn eine Betriebsanleitung häufig zu überarbeiten ist. Zudem ist das Wiederverwenden von Textbausteinen in anderen Anleitungen durch ein Redaktionssystem erleichtert .

Um eine Maschine beim Transport sicher zu bewegen, muss in der Technischen Dokumentation auch Angaben zu dem Transport einer Maschine stehen. Dazu gehören Angaben zu den zulässigen Transportmitteln wie das die Maschine nur mit einem Gabelstapler zu bewegen ist. Die Betriebsanleitung muss auch nennen welche Hubkraft das benötigte Transportmittel vorweisen muss. Muss das zuständige Personal für den Transport besondere Vorkehrungen treffen, ist das ebenfalls in der Technischen Dokumentation mit anzugeben.

Die Technische Dokumentation muss auch Angaben zu der Verpackung einer Maschine enthalten. Dazu zählen beispielsweise die Angaben zum sicheren Auspacken der Maschine. Ebenso gilt es zu erläutern, wie die Maschine wieder zu verpacken ist. Sind mögliche (Rest-)Risiken beim Aus- bzw. Verpacken bekannt, müssen in der Betriebsanleitung auch entsprechende Warnhinweise vorkommen.

Die Technische Dokumentation von Zulieferer weißt mittels Sicherheitshinweise auf Gefahren hin. In wie weit es sinnig ist, in der eigenen Betriebsanleitung mit Sicherheitshinweise auf die Sicherheitshinweise der Zulieferer zu verweisen, hängt ganz von der Situation ab. Das Teil des Zulieferers wird in die eigene Maschine integriert. Wenn die Gefahr aus dem Teil des Zulieferers nun mit konstruktiven Mitteln sicher eingebaut wird, ist die daraus entstandene Maschine als sicher anzusehen. Eine erneute Warnung vor dem Teil des Zulieferers ist dann nicht mehr sinnvoll. Die Technische Dokumentation bläht sich sonst nur mit unnötigen Inhalten auf.

In der Praxis hat sich ein gewisses Schema für den Aufbau einer Software Dokumentation etabliert. Zuerst beschreibt man die Grundlagen der Software. Die Anleitung beschreibt hierbei zuerst was für eine Funktion die Software hat und wie das Programm funktioniert.

Danach geht man auf Datenstrukturen ein und was zu berücksichtigen ist, wie biespielsweise was alles beim Quellcode relevant ist. Oder welche Test die Software durchlaufen haben muss, um Ihre Funktionalität zu prüfen. Im Anschluss geht man darauf ein, welche Hardware und Software erfoderlich ist, um das Programm zu nutzen. Da eine Software häufig weiterentwickelt wird, sollten auch die Unterschiede der jeweiligen Versionen festgehalten werden. Hierfür sollte am Ende der Software Dokumentation noch Platz sein, um Ergänzungen einzutragen.

Eine Software Dokumentation soll grundsätzlich drei Fragen rund um ein Programm erläutern.

  1. Wie funktioniert das Programm?
  2. Wie wird das Programm bedient?
  3. Wie wurde die Software entwickelt?

Mit Beantwortung dieser Fragen deckt die Software Dokumentation auch alle unterschiedlichen Zielgruppen ab. Die Anleitung zu Software soll sowohl für den Einkäufer eines Unternehmens, wie auch für einen Programmierer eine Hilfe sein. Alle benötigten Informationen zur Nutzung der Software soll der User schnell und einfach innerhalb der Software Dokumentation finden können.

Das Schreiben einer Software Dokumentation unterscheidet sich von einer normalen Technischen Dokumentation. Wie die Anleitung für Software aufgebaut ist, hängt davon ab wie häufig man die Software verwendet.

Bei einmaliger Nutzung möchte der Anwender schnell und ohne seitenlanges Lesen handeln. Hier genügt eine Kurzanleitung oder Checkliste, welche die richtige Bedienung sicherstellt. Eine komplexe Software, die regelmäßig zum Einsatz kommt, hingegen, bedarf unterstützende Erläuterungen, die der Anwender in sich aufnehmen kann. Der Nutzer will nicht bei jeder Anwendung die Software Dokumentation zur Rate ziehen. Hier muss die Anleitung eine systematische Einarbeitung in die Grundlagen der Software bieten und Zusammenhänge verständlich erklären.

Um eine Technische Dokumentation zielgruppengerecht aufzubereiten, gilt es auch im Bereich der textlichen Gestaltung einiges zu beachten. So sollte der Satzaufbau der Betriebsanleitung einfach gehalten sein. Handlungen beschreibt man in kurzen und verständlichen Sätzen. Der Schreibstil der Betriebsanleitung sollte von der Verständlichkeit auf die jeweilige Benutzergruppe der Betriebsanleitung angepasst sein.

Die gewählten Schriftarten, Schriftgrößen und Abstände in der Betriebsanleitung sollen eine optimale Lesbarkeit der Anleitung garantieren. Die Technische Dokumentation soll bei einem regulären Leseabstand gut zu lesen sein, damit alle darin vorkommenden Informationen einfach aufzunehmen sind. Auch sollten wenige Fachbegriffe zum Einsatz kommen. Wenn nicht anders möglich, dann gilt es die vorkommenden Fachbegriffe in einem Glossar zu erläutern und ebenfalls kein unbekanntes Fachjargon ohne Erläuterung in der Betriebsanleitung zu verwenden. Am besten pflegt man eine Terminologiedatenbank, um die Vielzahl unterschiedlicher Benennungen von Fachbegriffen zu vereinheitlichen.

Die Technische Dokumentation enthält viele Informationen für den Benutzer einer Maschine. Dazu zählen auch Handlungsanweisungen für verschiedenen Bedienungsabläufe. Diese sollten klar und kurz formuliert sein. In jedem Satz sollte zudem nicht mehr als eine Handlung beschrieben sein, um die Informationsmenge für den Nutzer überschaubar zu halten. Auch sollte man den Leser in diesen Handlungsanweisungen aktiv anschreiben. Passive Formulierungen wie „Der Schalter ist zu drücken“ sind indirekt formuliert und sprechen den Benutzer nicht an. Die direkte Anrede mit Formulierungen wie „Drücken Sie den Schalter“ fordern den Nutzer dagegen aktiv zu einer Handlung auf.

Eine Technische Dokumentation enthält häufig Abbildungen auf verschiedenen Arten. Unter anderem Fotografien von Bauteilen, Werkzeugen oder der Maschine aber auch 3D-Abbildungen oder Schemazeichnungen. Doch wann sollte welche Art der Abbildung eingesetzt werden?

3D-Abbildungen können komplexe Sachverhalte darstellen und eigenen sich für Schnittansichten, Explosionsdarstellungen oder Übersichtdarstellungen einer Maschine. Zudem liegen 3D-Modelle schon früh im Produktentwicklungsprozess vor und können früher verwendet werden als reale Bilder.

Fotos die direkt am Objekt oder aus Marketingaufnahmen erstellt werden, schaffen räumliche Nähe und eine leichte Erfassbarkeit von Zusammenhängen. Die realen Aufnahmen eigenen sich für die Abbildung einzelner Teile bzw. Baugruppen. Vor allem als handlungsorientierte Abbildungen eigenen sich Fotos in der Betriebsanleitung. Technische Illustrationen wie Schemazeichnungen oder auch Strichzeichnungen bieten sich an, wenn reale Fotos den Zusammenhang nicht einfach darstellen können. Ebenfalls um auf bestimmte Details im Bild oder Zusammenhänge hinzuweisen, bieten sich Illustrationen an, da diese schnell änderbar sind.

Die interne Technische Dokumentation enthält alle notwendigen Unterlagen zur Entwicklung, Fertigung und Prüfungen der Eigenschaften des Produktes und verbleiben im Unternehmen des Herstellers. Hierzu zählen die Risikobeurteilung, technische Zeichnungen, Berechnungsunterlagen, Versuchsberichte, Pflichtenhefte und Nachweise hinsichtlich Qualitätssicherungsmaßnahmen. Nur in bestimmten Fällen wie zur Absicherung der Produkthaftung gilt es die interne Technische Dokumentation den Behörden vorzulegen. Damit weißt der Hersteller nach, dass er nicht gegen seine Pflichten bezüglich Konstruktion und Fabrikation verstoßen hat.

Normen, Richtlinien und Gesetze legen keine Vorschriften fest, die besagen dass eine Technische Dokumentation nur in Papierform vorliegen darf. Betriebsanleitungen in elektronischer Form müssen wie gedruckte Anleitungen leicht verständlich sein und den Anforderungen aus Normen, Richtlinien und Gesetzen entsprechen. Die gesetzliche Verpflichtung eine Technische Dokumentation 30 Jahren aufzubewahren, könnte sich bei einer ausschließlich elektronischen Form zudem als kompliziert erweisen. Falls die Dokumentation auf einer CD gespeichert ist, ist nicht gesichert, dass in 30 Jahren noch entsprechende Wiedergabegeräte verfügbar sind.

Die Technische Dokumentation einer Maschine oder auch die Bedienungsanleitung eines Produktes muss Angaben über eine mögliche vorhersehbare Fehlanwendung enthalten. Die Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt darf nur erfolgen, wenn bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung das Produkt sicher ist. Das heißt auch, dass bestimmte Arten von Fehlanwendungen, die sich aus einem absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann, nicht auszuschließen sind. Vor dieser vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung gilt es in der Technischen Dokumentation zu warnen.

Ein Hersteller von einer Maschine erstellt die Technische Dokumentation. Das geistige Eigentum bzw. die Urheberrechte einer erstellten Betriebsanleitung bleiben beim Ersteller. Die DIN ISO 16016 legt Schutzvermerke fest, die eine missbräuchliche Anwendung von technischen Dokumenten verhindern soll. Mit Schutzvermerken in der Betriebsanleitung wie „Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet.“ macht der Ersteller auf die Existenz eines Urheberrechts für die erstellte Technische Dokumentation aufmerksam.

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Die Technische Dokumentation hilft dem Betreiber einer Maschine bei der regelmäßigen Prüfung einer Maschine auf Defekte oder Mängel. Wie oft eine Prüfung stattfinden muss und welche Sachen zu prüfen sind, steht nämlich in der Betriebsanleitung der Maschine. Angaben über die Art und Häufigkeit, das eingesetzte Material, Werkzeuge sowie detaillierte Beschreibungen zu den Tätigkeiten sind dort aufgeführt. Die Technische Dokumentation gibt zudem auch Auskunft darüber über welche Qualifikation das eingesetzte Personal für diese Tätigkeiten verfügen muss.

Es ist gut möglich, dass die Marktüberwachung die Technische Dokumentation für eine Maschine zur Einsicht einfordert. Kommt ein Mensch bei der Benutzung einer Maschine zu Schaden und meldet dies den Behörden, schaltet sich die Marktaufsicht ein. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde untersucht dann die Betriebsanleitung nach gravierenden Mängeln. Findet die Marktüberwachung heraus, dass die Technische Dokumentation unzureichend ist, kann die Behörde mit dem unmittelbaren Rückruf aller sich am Markt befindlichen Geräten drohen, bis die Mängel in den Dokumenten behoben sind. Der Hersteller bekommt möglicherweise noch die Auflage allen Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, eine neue Dokumentation zu schicken. Weiterhin kann die Marktaufsicht vom Hersteller verlangen eine entsprechende Warnung vor Gebrauch des Produktes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Welche Angaben bezüglich der Wartung einer Maschine in der Technischen Dokumentation stehen müssen, dazu macht die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG keine genauen Angaben.

Die Betriebsanleitung sollte Angaben dazu enthalten, welche Routinemaßnahmen der Kunde selbst gefahrlos durchführen kann. Wenn umfangreiche Kenntnisse eine Voraussetzung zur Wartung sind, kann der Hersteller auf seinen Service zur Wartung der Maschine verweisen. Der Hersteller sollte aber keine Informationen in der Technischen Dokumentation ohne sachliche Rechtfertigung vorenthalten. Falls Informationen ausschließlich aus ökonomische Gründen nicht in der Anleitung stehen, dann könnte diese Verhaltensweise als wettbewerbsrechtlich bedenklich gelten.

Ein Feuerlöscher benötigt eine Technische Dokumentation samt Betriebsanleitung, da ein Feuerlöscher unter die europäische Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte fällt. Diese fordert, dass bei der Bereitstellung von Druckgeräten am Markt eine Betriebsanleitung vorliegen muss und Angaben enthalten soll zu: 

  • Montage
  • Inbetriebnahme
  • Benutzung
  • Wartung und Inspektion

Im Falle eines Feuerlöschers reicht der Platz auf dem Gerät nicht aus, um alle wichtigen Informationen bezüglich Montage, Gebrauch, Wartung, Sicherheitshinweise, usw. auf dem Gerät in einer bebilderten Kurzanleitung abzudrucken. Daher ist eine Technische Dokumentation für einen Feuerlöscher anzufertigen, die alle notwendigen Sicherheitshinweise enthält.

Die Farbgestaltung von Sicherheitszeichen in der Technischen Dokumentation unterteilen die jeweiligen Zeichen in Ihre Bedeutung. Blaue Kennzeichen repräsentieren Gebotszeichen, während rote Zeichen für Verbotsschilder stehen. Dann gibt es noch gelbe Warnschilder, die vor einer potenziellen Gefahrenquelle warnen. Ein bekanntes Beispiel in der Technischen Dokumentation ist beispielsweise das gelbe Warnschild mit einem schwarzen Blitz, der vor gefährlichen elektrischen Spannungen warnt.

Die Norm DIN EN ISO 13857 ist eine sicherheitsspezifische Norm und regelt hierzu Vorgaben über Sicherheitsabstände in der Technischen Dokumentation. Die Sicherheitsabstände sind geeignet für die Absicherung von Gefährdungsbereichen (z. B. Roboter, Stanzen, Pressen usw.) in öffentlichen und gewerblichen Bereichen. Die Norm enthält dazu Informationen über Abstände, die den freien Zugang durch die unteren Gliedmaßen verhindern sollen.

Für die Technische Dokumentation enthält die DIN EN ISO 13849 direkte Angaben über die Erstellung von Benutzerinformationen. Die Norm ist daher auf die Sicherheit von Maschinen und den sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen einer Maschine ausgelegt. Die Norm weist zudem auch auf die wichtige Relevanz der Anforderungen aus der Sicherheitsgrundnorm DIN EN ISO 12100 hin. Für die Technische Dokumentation sind dazu unter anderem folgende wichtige Punkte aufgeführt, die man beachten sollte:

  • Information zur Erklärung der Einsatzmöglichkeiten
  • Mittel zur leichten und sicheren Fehlersuche
  • Instandhaltung sowie Checklisten für die Instandhaltung
  • Auswirkungen von Abweichungen von der bestimmten Leistung für die Sicherheitsfunktion
  • Begreifliche Schilderung der Schutzeinrichtungen
  • Informationen zu Betriebsarten, Anzeigen und Alarmsignale

Die Technische Dokumentation einer Maschine weist neben der bestimmungsgemäßen Verwendung auch auf eine Anwendung hin, die nicht beabsichtigt ist. Der Fehlgebrauch der Maschine ergibt sich meistens aus dem menschlichen Verhalten. Ist mit einem Missbrauch des Produktes zu rechnen, so muss dazu die technische Dokumentation auf diesen vorhersehbaren Fehlgebrauch hinweisen. Die völlige Zweckentfremdung der Maschine soll dabei keine Betrachtung finden, nur die vom Hersteller vorhersehbare Fehlanwendung gilt es zu betrachten.

In Hinsicht auf die Technische Dokumentation regelt die Verordnung 2016/425 die Angaben für die persönliche Schutzausrüstung. Eine vollständige Beschreibung der Schutzausrüstung sowie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung muss laut der Verordnung in den Technischen Unterlagen des Produktes stehen. Weiterhin gehört eine Beurteilung von Risiken zu den Unterlagen der Technischen Dokumentation. Darin ist festgehalten, vor welchen Risiken die persönliche Schutzausrüstung schützen soll. Berichte über durchgeführte Prüfungen zur Ermittlung der Schutzklasse müssen ebenfalls in den Unterlagen vorhanden sein. Die Fundstellen der harmonisierten Normen, die bei Entwurf und Herstellung der Schutzausrüstung Anwendung fanden, sind auch ein Teil der Unterlagen.

Ja, es ist durchaus sinnvoll in der Technischen Dokumentation die Einnahme von leistungssteigernden Drogen, Medikamente oder Alkohol zu verbieten. Vor allem im amerikanischen Markt nehmen viele Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Mittel zur Leistungssteigerung ein. Alkohol spielt zudem bei einer großen Prozentzahl der Arbeitsunfälle eine Rolle. Alkoholkranke sind dabei häufiger in Unfälle verwickelt als gesunde Personen. Deshalb sollten auch im Umgang mit Maschinen eindeutige Regeln und Konsequenzen zum Umgang mit Alkohol, Drogen oder leistungssteigernde Medikamente bekannt sein.

Die Technische Dokumentation muss vor schadhaften Materialen warnen, wenn die verwendeten Materialien einer Maschine für den Benutzer schadhaft sind. Ebenso muss die Technische Dokumentation Angaben enthalten, welche Materialien wie beispielsweise Metalle, Kunststoffe, Textilien oder Lacke für die Maschine in Betracht kommen. Soweit noch Risiken für den Benutzer verbleiben, müssen geeignete Schutzmaßnahmen den Benutzer vor diesen Gefährdungen schützen. Falls erforderlich sind zudem entsprechende Warnhinweise an der Maschine angebracht und in die Technische Dokumentation abgedruckt.

In der Technischen Dokumentation müssen Angaben dazu stehen, was nach dem Betätigen der Not-Halt-Bedienung zu machen ist, um die Maschine wieder betriebsbereit zu machen. Die Betriebsanleitung soll den Vorgang, um die Not-Halt-Bedienung wieder zu entriegeln und die Maschine wieder in Gang zu bringen beschreiben.

In der Technischen Dokumentation befasst sich die Norm DIN EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Funktion – Gestaltungsleitsätze“ mit den Not-Halt-Vorrichtungen von Maschinen. Dabei unterteilen sich die Funktionen der Not-Halt Vorrichtungen in unterschiedliche Kategorien je nach technischen Bedingungen.

Kategorie 0:

Sofortige Trennung der Energiezufuhr von der Maschine. Dies nur wählen, wenn das plötzliche Abschalten der Energie keine Gefährdung verursacht.

Kategorie 1:

Versetzung der Maschine in einen sicheren Zustand durch gesteuertes Stillsetzen. Trennung von der Energiezufuhr erst nach Stillsetzen, da Energien für Bremsungen oder ähnliches noch benötigt wird.

Kategorie 2:

In dieser Kategorie ist die Maschine in einen sicheren Zustand versetzt, die Energie verbleibt jedoch in der Maschine. Nur anzuwenden wenn keine technische Möglichkeit besteht die Energie gefahrlos zu trennen. Eine Maschine mit einem Greifer, der eine Last mittels einem Magneten anhebt, wäre dazu ein Beispiel für diese Kategorie. Das Abschalten der Energie führt dann zum Abstürzen der Last vom Greifer.

Die Technische Dokumentation von Maschinen hat im deutschen Sprachgebrauch für die Notfallfunktionen an einer Maschine die Begriffe Not-Aus und Not-Halt. Not-Aus stand für die Funktion der Unterbrechung der Energiezufuhr (=Abschalten) zu einer Maschine, während Not-Halt für das Stillsetzten von beweglichen Maschinenteilen (=Anhalten) Verwendung fand.  Der Begriff Not-Aus schaffte es aber hauptsächlich wegen einem Übersetzungsfehler in die Technische Dokumentation. Der englische Begriff „emergency stop“ wurde fälschlicherweise mit Not-Aus übersetzt. In aktuellen Fassungen von einigen Normen wie beispielsweise DIN EN ISO 13850 findet man aber nur noch den Begriff Not-Halt. Zudem verwendet die aktuelle Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nur noch den Begriff Not-Halt.

Dem Aufbau einer technischen Dokumentation nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU sind Informationen beizufügen, die dem Benutzer alle erforderlichen Angaben bereithält für eine sichere Nutzung des Druckgerätes. Dazu gehören Informationen zur Montage einschließlich der Verbindung verschiedener Druckgeräte, die Inbetriebnahme, die Benutzung und die Wartung einschließlich Inspektion durch den Benutzer. Ebenfalls ist eventuell auf Entwurfsmerkmale hinzuweisen, die für die Lebensdauer des Gerätes von Belang sind. Das können beispielsweise die Auslegungslebensdauer in Stunden bei spezifizierten Temperaturen sein oder die Anzahl von Auslegungszyklen bei spezifizierten Spannungswerten bevor das Geräte möglicherweise ermüden könnte.

Die Technische Dokumentation muss Angaben dazu enthalten, was bezüglich der Wiederinbetriebnahme nach Betätigen der Not-Aus-Vorrichtung zu beachten ist. Es muss beschrieben sein, wie die Maschine nach Stillsetzen der Energiezufuhr durch die Not-Aus-Vorrichtung wieder in Gang zu setzen ist. Dazu gehört wie eine mögliche Verriegelung der Not-Aus-Vorrichtung aufzuheben ist und welche Schritte für die Wiederinbetriebnahme des Arbeitsprozesses einzuleiten sind.

Technische Dokumentation erstellen für eine Maschine oder Anlage heißt auch, sich mit den in der Anleitung vorkommenden Symbolen auseinanderzusetzten. Beispielsweise welches Symbol man für die Kennzeichnung von Bedienerinformationen verwendet.

Das allgemeine Gefahrenzeichen (Ausrufezeichen im gelben Warndreieck) dient zur Kennzeichnung von Sicherheits- oder Warnhinweise. Um andere wichtige Textstellen für den Bediener zu kennzeichnen, darf das allgemeine Gefahrenzeichen keine Anwendung finden. Zum einem wertet es das Gefahrenzeichen ab, da es in einer Anleitung dann viel häufiger vorkommt als es sollte. Zum anderen irritiert es den Leser, wenn das Symbol, welches für Warnungen vor Gefahren gedacht ist, anderweitig zum Einsatz kommt.

Für die Kennzeichnung von wichtigen Bedienerinformationen in der Technischen Dokumentation stehen andere Symbole wie beispielsweise ein blaues Informationszeichen zur Verfügung.

Die Betriebsanweisung einer Maschine soll dem Benutzer wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit der Maschine vermitteln und benötigte Schutzvorkehrungen erläutern. Bei relevanten Änderung des Arbeitsmittels oder seiner Benutzung, wie durch Umbau der Maschine, muss der Betreiber seine technischen Unterlagen überarbeiten. Dazu zählen unter anderem die Pläne, Gefährdungsbeurteilung und auch die Betriebsanweisung einer Maschine.

Die für eine unvollständige Maschine notwendige Montageanleitung erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch. Dieses von der Maschinenrichtlinie geforderte Dokument, damit eine unvollständige Maschine überhaupt in Verkehr gehen darf, und auch weitere Dokumente im Bereich der Technischen Dokumentation gehören zu unserem Leistungsspektrum. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Erstellung einer Risikobeurteilung, die ebenfalls für eine unvollständige Maschine gefordert ist.

Sie benötigen für Ihr Software Projekt Unterstützung um Ihr Handbuch erstellen zu können?

Eine komplizierte Software benötigt ebenfalls eine Dokumentation für den Endanwender. Solch eine Dokumentation ist ähnlich aufgebaut wie eine Betriebsanleitung für eine Maschine. Das Handbuch soll den Benutzer anleiten, wie die Software aufgebaut ist, was für den Betrieb erforderlich ist und wie sie zu benutzen ist.

In Bezug auf die Zielgruppe einer Maschine fordert die Maschinenrichtlinie, dass die Informationen für den Benutzer auch dem Kenntnisstand der jeweiligen Zielgruppen entsprechen müssen.

Diese Forderung der Maschinenrichtlinie unterstreicht die Wichtigkeit der Durchführung einer Zielgruppenanalyse. Unter den Anwendern einer Maschine befinden sich unterschiedliche Nutzer, die über unterschiedliche Wissensstände verfügen. Die Benutzerinformationen muss man den Anforderungen dieser unterschiedlichen Personengruppen entsprechend anpassen.

Im Januar 2018 veröffentlichten die Normengremien einen neuen Entwurf für eine Norm zur Technischen Dokumentation. Die Norm DIN EN ISO 20607 ergänzt die Norm zur Erstellung von Betriebsanleitungen DIN EN 82079 in Richtung der Maschinensicherheit. Der Entwurf stellt eine Typ-B-Norm dar und kann aufgrund des Status als Sicherheitsgrundnorm für die Konformitätserklärung herhalten. Damit kann ein Hersteller von Maschinen die Vermutung nahelegen, dass seine Maschine die Anforderungen im Rahmen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen zu der DIN EN ISO 20607 in der Technischen Dokumentation finden Sie auch in dieser Podcast Folge.

Eine Dokumentation schreiben bedeutet auch sich mit der Leserlichkeit seines Dokumentes auseinanderzusetzen. Hierfür gibt es drei verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, um eine Dokumentation leserlich zu gestalten.

Zum einem die Schriftgröße. Wählt man beispielsweise für eine Betriebsanleitung eine Schriftgröße von nur 8 Punkten, ist diese nicht besonders gut lesbar. Möchte man das Dokument mit einem Meter Abstand lesen, empfiehlt es sich eine Schriftgröße von mindesten 14 Punkten zu verwenden.

Die zweite Möglichkeit ist der Helligkeitskontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Ein gut lesbarer Text weißt einen hohen Kontrast auf wie es bei 100% schwarzer Schrift auf 100% weißem Hintergrund der Fall ist. Alle unter einem Kontrastwert von 70% ist nicht mehr gut lesbar.

Die letzte Möglichkeit ist die Gestaltung der Seite selbst und die Nutzung der freien Flächen auf einer Seite. Es empfiehlt sich etwa 25 % einer Seite als leere Flächen freizulassen, um eine Seite nicht mit Inhalten zu überladen. Dies hat den Vorteil, dass der Leser die Seite als angenehmer zu lesen empfindet.

Möchten Sie mehr über Gestaltungshinweise zum Dokumentation schreiben erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen diese Folge unserer Podcast Reihe „Betriebsanleitung erstellen“ anzuhören.

Bei einer Dokumentation ist der Fachwortschatz oder auch Terminologie genannt für die Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Anleitung sehr wichtig. Die Dokumentation muss über eine einheitliche Benennung von Fachausdrücken verfügen.

Die wichtigsten Faktoren bei der Terminologie sind das Festlegen auf eine vorrangige Benennung von einem Fachausdruck. Das ist die Basis für Wiederverwendung, Konsistenz und Verständlichkeit der Dokumentation. Festgelegt Fachausdrücke sind in einer Datenbank abzulegen und allen Beteiligten für die Dokumentation zugänglich zu machen. Dann gilt es Dubletten innerhalb des Dokumentes zu erkennen, das sind ähnliche Benennungen für die gleiche Sache und diese mit der korrekten Benennung auszutauschen. Auch „verbotene“ Synonyme kann man zudem mit in die Datenbank aufnehmen, damit die Benutzer auch die falschen Bezeichnungen für einen Fachausdruck kennen. Die frühzeitige Festlegung der Terminologie ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Übersetzbarkeit der Fachausdrücke.

Wenn an einer alten Maschine weitgehende Veränderungen vorgenommen werden, gilt es auch in der Technischen Dokumentation einiges zu beachten. Falls beispielsweise eine Maschine neue Schutzeinrichtungen erhält oder einen leistungsfähigeren Antrieb, muss man die Maschine nach seiner Veränderung wieder überprüfen. Ist die Veränderung ein wesentlicher Umbau im Sinne der Maschinenrichtlinie, kann es sich sogar um eine neue Maschine halten. Der Hersteller ist dann verpflichtet die Maschine erneut mittels einem Konformitätsbewertungsverfahren zu bewerten, seine Betriebsanleitung anzupassen und die CE-Kennzeichnung neu anzubringen. Jede Änderung an einer Maschine erfordert zudem eine neue Risikobeurteilung, um mögliche neue Gefahren zu identifizieren.

Der Aufbau einer Technischen Dokumentation gliedert sich in eine interne und eine externe Dokumentation. Die Interne Technische Dokumentation wie Risikobeurteilung, Prozessdokumentation, Konstruktionszeichnungen usw. verbleiben im Unternehmen des Herstellers.

Die Externe Technische Dokumentation ist dafür vorgesehen, an Dritte Personen zu gehen. Dazu zählen unter anderem Benutzerinformationen, Betriebsanleitung, Servicehandbuch und/oder Installationsanleitung.

Vorallem die externe Technische Dokumentation hat einen hohen Stellenwert. Fehlt ein Teil wie die Betriebsanleitung ist der Aufbau einer Technischen Dokumentation nicht vollständig und das Produkt gilt als mangelhaft.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Technischen Dokumentation.

In der Technischen Dokumentation müssen Technische Redakteure die Anforderungen aus verschiedenen Normen beachten. Bei den Normen gibt es zudem Unterscheidungen in A-, B- und C-Normen. Die Abstufung reicht von allgemeinen Aspekten für alle Geräte und Maschinen bis zu produktspezifischen Anforderungen an einzelne Geräte- oder Maschinengruppen. Wenn Angaben in C-Normen von den Angaben in A- oder B-Normen abweicht, haben die Angaben in der C-Norm Vorrang.

Die Verordnung 2016/425 regelt unter anderem die Angaben in Hinsicht auf die Technische Dokumentation von Schutzausrüstungen. Die Verordnung legt fest, dass in den Technischen Unterlagen für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine vollständige Beschreibung dieser und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung stattfindet. Weiterhin soll eine Beurteilung von Risiken vorhanden sein, vor denen die PSA schützen soll. Auch müssen Berichte über durchgeführte Prüfungen zur Ermittlung der Schutzklasse vorhanden sein. Die Technische Dokumentation von Schutzausrüstungen muss ebenfalls Fundstellen der harmonisierten Normen enthalten, die bei Entwurf und Herstellung der Schutzausrüstung Anwendung fand.

Wir decken das komplette Leistungsspektrum im Bereich der Technischen Dokumentation ab. Wir beraten Sie gerne dazu, wenn es darum geht eine Betriebsanleitung erstellen zu lassen. Weiterhin übernehmen wir die Erstellung einer Risikobeurteilung, die Durchführung einer Normenrecherche für die CE-Kennzeichnung und die Lokalisierung Ihrer Technischen Dokumentation. Wir überprüfen auch gerne Ihre Betriebsanleitung nach Normen und Richtlinien, um zu sehen ob die Anleitung allen Produkthaftungskriterien entspricht. Nutzen Sie unser Kontaktformular falls Sie eine Beratung wünschen oder schicken uns eine Preisanfrage für ein unverbindliches und kostenfreies Angebot!

Technische Dokumentation ist Aufgabe von Fachleuten und erfordert spezielle Fähigkeiten und Kompetenzen. Nur ausreichend geschulte Personen sollten sich damit befassen, eine Betriebsanleitung zu erstellen und zu überprüfen. Die Personen sollten zudem über kommunikative Kompetenz, Sprachkompetenz, Schreiberfahrung und Methodenkompetenz verfügen. Ebenso sollte die Person mit dem Themenbereich der zu erstellenden Betriebsanleitung wie auch den relevanten Normen zur Erstellung vertraut sein.

Wir überprüfen Ihre Technische Dokumentation im Rahmen unseres Dokuchecks auf die Richtigkeit von Normen und Richtlinien. Sie erhalten in einem ausführlichen Bericht Informationen darüber, was wir in Ihrer Technischen Dokumentation an Unstimmigkeiten gefunden haben. Weiterhin fügen wir im Laufe des Dokuchecks Kommentare an kritischen Stellen in Ihren Dokumenten wie der Betriebsanleitung hinzu. Dadurch ist ein direktes Bearbeiten der Technischen Dokumentation anhand der Kommentare möglich.

Die Zielgruppen einer Technischen Dokumentation tragen gewisse Merkmale. Aus diesen Merkmalen kann man den Informationsbedarf, das Anwenderverhalten und die sprachlichen und gestalterischen Anforderungen an die Technische Dokumentation ableiten. Typische Merkmale von den Zielgruppen sind unter anderem Sozio-demographische Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Bildung. Des weiteren gibt es noch verhaltensorientierte Merkmale wie die der Erstkäufer oder der Intensivnutzer. Zudem spielen auch die Psychologischen Merkmale (Motivation, Meinung, Wünsche) der Zielgruppe in der Technischen Dokumentation eine Rolle.

Die Zielgruppen in der Technischen Dokumentation sind vorwiegend die Anwender technischer Produkte. Aber auch die Servicetechniker oder Support-Mitarbeiter zählen zu der Zielgruppe der Technischen Dokumentation. Die Inhalte der Technischen Dokumentation müssen an die jeweiligen Zielgruppen und Ihre Bedürfnisse angepasst sein.

Die Unterschiede von einer internen und externen Technischen Dokumentation im Maschinenbau befassen sich mit der Herausgabe der Inhalte an Dritte. Die Interne Technische Dokumentation wie Risikobeurteilung, Konstruktionszeichnungen usw. verbleibt im Unternehmen. Externe Technische Dokumentation ist dafür vorgesehen, an Dritte Personen zu gehen. Dazu zählen unter anderem Schaltpläne oder die Betriebsanleitung.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Technischen Dokumentation.

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Vermeiden Sie in der Technischen Dokumentation die Verwendung von Begriffen mit absoluter Bedeutung. Diese Begriffe können den Benutzer irreführen und sind zudem vor Gericht juristisch nicht haltbar. Dazu hier einige Beispiele für Begriffe, die man nicht in der Technischen Dokumentation verwenden sollte:

  • Narrensicher
  • unfallsicher
  • betriebssicher
  • wartungsfrei
  • ungefährlich

Setzen Sie stattdessen auf den Einsatz von Gebots- und Warnhinweisen bzw. informative Hinweise in Ihrer Technischen Dokumentation.

Eine Explosionsdarstellung in der Technischen Dokumentation dient dazu, die Einzelteile eines Gerätes oder einer Baugruppe darzustellen. Eine Explosionsdarstellung kommt in Betriebsanleitungen, Wartungshandbüchern und Ersatzteilkatalogen vor, um einen komplexen Gegenstand in seine Einzelteile zu zerlegen. In der Technischen Dokumentation ist es dank umfangreicher Software-Tools einfach eine Explosionsdarstellung zu erstellen.

Der Begriff „starr“ findet Anwendung in der Maschinenrichtlinie im Abschnitt 4.1.2.8.1 des Anhangs I. Damit möchte der Gesetzgeber definieren, dass für Maschinen, die feste Ladestellen anfahren, starre Führungen nötig sind. Hierdurch soll eine sichere Bewegung des Lastträgers zu den Ladestellen und sicherer Zugang zum Lastträger an den Ladestellen möglich sein.

Nein, dies ist rechtlich nicht möglich. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass die Betriebsanleitung in der Amtssprache des Landes verfasst ist, in der das Produkt in Verkehr ging. Zudem muss die Betriebsanleitung im Original vorliegen oder als Übersetzung gemeinsam mit dem Original. Beide müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Weiterhin fordert auch das Produktsicherheitsgesetzt nach §3 Absatz 4 folgendes:

„Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.“

Eine Betriebsanleitung für eine Maschine darf im deutschen Markt also nicht nur in englischer Sprache vorliegen.

Alle wichtigen Angaben für den Notfall wie beispielsweise Feuerbekämpfungsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Fluchtwege, usw. sollten in die Betriebsanleitung einfließen. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Angabe in der Betriebsanleitung existiert zwar nicht, doch sind diese Informationen für den Anwender hilfreich. Zudem fordern vereinzelte Normen die Angaben für bestimmte Situationen. So fordert die EN 12100 für die Betriebsanleitung zum Beispiel die Angaben zur Art der zu verwendenden Feuerlöschausrüstung im Notfall. Ebenso Warnhinweise über mögliche Emission oder Leckage von schädlichen Stoffen und, falls möglich, Angaben über Mittel zur Bekämpfung derer Wirkungen.

Eine Maschine dürfen nur entsprechend eingewiesene, geschulte und autorisierte Personen bedienen. Wenn Personen mit unzureichender Personalqualifikation die Maschine bedienen, bestehen akute Gefahren für Mensch und Maschine. In der Betriebsanleitung für eine solche Maschine müssen deswegen genauere Angaben über das Personal stehen, welches die Maschine bedient.

Es ist sinnvoll in der Betriebsanleitung alle Arbeitsbereiche an einer Maschine zu beschreiben. Dazu gehören alle Bedienplätzen, die das Personal an der Maschine besetzen kann. Auch sollten in der Betriebsanleitung die Bedienungseinrichtungen wie Terminals oder Bildschirme beschrieben sein, die ein Benutzer der Maschine betätigen kann.

Eine Maschine darf keine Betriebsarten enthalten, die nicht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Sollte dies doch der Fall sein, so müssen diese Betriebsarten mit technischen Mitteln an allen Maschinen nicht benutzbar sein.

Ja; obwohl es für Aufzüge zugeschnittene Richtlinien wie bspw. die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU gibt, können Aufzüge unter die Maschinenrichtlinie fallen. Die Maschinenrichtlinie hat sich zudem mit der überarbeiteten Version 2006/42/EG vermehrt mit Aufzügen beschäftigt. Seither fallen laut Artikel 24 alle Aufzüge mit einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 0,15 m/s auch unter die Maschinenrichtlinie.

Die Hersteller sollten mit ihrer Technischen Dokumentation den erlaubten Verwendungszweck zuerst so eng wie möglich eingrenzen. Formulierungen in der Betriebsanleitung wie „ausschließlich“ oder „nur“ in der bestimmungsgemäßen Verwendung sollen eine missbräuchliche Verwendung im Voraus ausschließen. Zusätzlich sollte man vor bereits bekannten Fehlanwendungen in der Technischen Dokumentation warnen.

Der Inhalt der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Technischen Dokumentation enthält mehrere Angaben. Zum einem sind Angaben über den vorgesehenen Verwendungszweck des Produktes anzugeben. Weiterhin müssen Angaben über die Grenzen der Verwendung mit in den Inhalt der Technischen Dokumentation. Dazu gehören zum Beispiel Belastbarkeit, max. Drehzahl rotierender Teile, usw. Ferner müssen Angaben über Einschränkungen der Verwendung, die aus Bezeichnung, Konstruktion und Funktion des Produktes nicht ersichtlich sind, enthalten sein. Dazu zählt unter anderem auch ein Verbot, das Produkt zu verändern, um andere Verwendungszwecke mit dem Produkt zu eröffnen. Vor einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung muss man ebenfalls in der Technischen Dokumentation warnen, wenn diese gefährlich ist. Ein Hinweis ist ebenfalls anzugeben auf die Verpflichtung, die Angaben zu Betrieb, Wartung und Instandhaltung in der Betriebsanleitung zu beachten.

Der Abschnitt der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Technischen Dokumentation sollte klare, eindeutige Aussagen enthalten. Im Maschinenbau sind die Produkte oft für nur eine sehr genau definierte Anwendung gedacht. Vermeiden Sie daher Formulierungen wie „sollte nicht“ oder „nicht zu empfehlen“ in der Technischen Dokumentation. Derartige Aussagen lassen zudem großen Interpretationsspielraum zu. Die Grenzen der Anwendung sollten durch die bestimmungsgemäße Verwendung in der Technischen Dokumentation so genau wie möglich festgelegt werden.

Ein Kranseil ist ein Lastaufnahmemittel und muss eine Betriebsanleitung enthalten. In der Maschinenrichtlinie (MRL) gibt es entsprechend für Lastaufnahmemittel eine Sonderregelung. Diese sind zwar keine Maschinen im Sinne der MRL, fallen aber gleichwohl unter den Anwendungsbereich der MRL. Lastaufnahmemittel müssen daher den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen.

Für Lastaufnahmemittel wie bspw. ein Kranseil schreibt die MRL in Bezug auf eine Betriebsanleitung folgendes vor:

“4.4.1 Lastaufnahmemittel

Jedem Lastaufnahmemittel und jeder nur als Ganzes erhältlichen Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die mindestens folgende Angaben enthält:
a) bestimmungsgemäße Verwendung;

b) Einsatzbeschränkungen (insbesondere bei Lastaufnahmemitteln wie Magnet- und Sauggreifern, die die Anforderungen der Nummer 4.1.2.6 Buchstabe e nicht vollständig erfüllen);

c) Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweise;

d) für die statische Prüfung verwendeter Koeffizient.“

Das Sicherheitskapitel vieler Betriebsanleitungen ist überladen mit Sicherheitshinweisen. Ursachen sind dafür vorwiegend Angst vor rechtlichen Konsequenzen. Zudem die Folgen einer falschen bzw. missverstandenen Risikobeurteilung oder das Normen und Richtlinien nicht richtig bekannt sind.

Um in einer Betriebsanleitung richtig zu warnen, sollte zuerst die Zielgruppe genauesten bekannt sein. Wer liest die Betriebsanleitung und nutzt das Produkt?  Diese Nutzer gilt es richtig anzuleiten und zu informieren. Zudem sollte man in der Betriebsanleitung erst dann warnen, wenn konstruktiv die Fehler nicht behebbar sind und durch Schutzmaßnahmen die Benutzer nicht aus dem Gefahrenbereich ausgeschlossen werden.

Viele Warnhinweise in einer Betriebsanleitung können die Anleitung sehr unübersichtlich machen. Wenn viele Sicherheitshinweise hintereinander angeordnet sind, lösen diese in der psychologischen Wahrnehmung des Benutzers die falsche Reaktion aus. Viele Sicherheitshinweise führen dann dazu, dass der Benutzer diese schnell überfliegt und nicht beachtet.

Da ein mit Warnhinweisen überlaufenes Sicherheitskapitel zu sehr ablenkt, sollte man nur vor den nötigsten Dingen in der Betriebsanleitung warnen. Offensichtliche Gefahren (Bsp. Ein Messer ist scharf) bedürfen keine Warnhinweise. Vor unerwarteten oder unsichtbaren Gefahren muss man warnen. So ist bspw. vor der Gefahr eines Klebstoffes zu warnen, der bei Berührung mit der menschlichen Haut so stark klebt, dass er nur noch operativ entfernbar ist.

Unter den Zulieferdokumente in der Technischen Dokumentation versteht man zum Beispiel:

  • Konformitätserklärungen
  • Betriebsanleitungen,
  • Zulieferer-, Bauteil- und Ersatzteillisten,
  • Schaltpläne,
  • ebenso wie Prüfnachweise

Die Zuliefererdokumente einer Technischen Dokumentation sollte man zudem frühzeitig einfordern.

In ein Sicherheitskapitel für Betriebsanleitungen gehören zum Beispiel nachfolgende Punkte:

  • Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Maschine, Anlage oder Teilmaschine sowie des Gerätes
  • Warnhinweise in der Betriebsanleitung, Montageanleitung und Bedienungsanleitung bezüglich einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine
  • Beschreibung der Nutzer, Einschränkungen, Gefahren für bestimmte Personengruppen
  • Allgemeine Gefahren, Warnhinweise, mögliche gesundheitliche Schäden, Schutzmaßnahmen beim Betrieb und während aller Lebensphasen der Maschine, Anlage, Teilmaschine und des Gerätes (z.B. Bohrmaschine, Kreissäge, Akkuschrauber)
  • Erklärung der grafischen Symbole für sicherheitsbezogenen Informationen an der Maschine und in der  Betriebsanleitung, Montageanleitung und Bedienungsanleitung

Der Anwender eines Produktes könnte etwas naheliegendes (gefährliches) tun, obwohl Sie Ihn nicht dazu angeleitet haben. Solche Handlungen müssen verboten werden, wenn dadurch eine Gefahr entstehen kann.

Bsp. Trommel des Kopierers nicht berühren! (Beim Öffnen zur Beseitigung eines Papierstaus)

Betriebsanleitungen zählen als Bestandteil eines Produktes. Für sie gelten die gleichen Maßstäbe für die Fehlerbeurteilung wie die eines Produktes. Anleitungen müssen also ebenfalls dem jeweils herrschenden Stand der Technik genügen, um Nutzer des Produktes nicht unverhältnismäßig zu gefährden.

In der Technischen Dokumentation verwendet man ein Glossar, um Begriffe und Definitionen zu sammeln und darzustellen. Ähnlich einem Wörterbuch können diese Begriffe in der Betriebsanleitung entsprechend gesucht und nachgeschlagen werden.

Die Betriebsanleitung einer Maschine muss einen Hinweis enthalten, dass man diese sorgfältig lesen und für späteres Nachschlagen aufbewahren muss.

Der Hersteller hat mit der Auslieferung der Maschine und der Betriebsanleitung an seinen Kunden bereits seine Pflichten als Inverkehrbringer erfüllt. Wird die Maschine von seinem Kunden weiterverkauft, ist dieser im rechtlichen Sinne ein „Bereitsteller auf dem Markt“. Der Hersteller der Maschine muss an die dritte Partei keine Betriebsanleitung aushändigen, weil er kein „Bereitsteller“, sondern nur „Inverkehrbringer“ ist.

Nein, selbst wenn der Kunde eines Herstellers in Kenntnis möglicher Folgen ausdrücklich auf die Beifügung einer Betriebsanleitung verzichtet. Dies hat keine Bedeutung für das Inverkehrbringungsrecht. Dies gilt zudem in gleicher Weise für das Produkthaftungsrecht. Auch hier können die Sorgfaltspflichten nicht durch vertragliche Gestaltung aufgehoben werden.

Die Instruktionspflicht im Maschinenbau bezieht sich auf alle zur Verfügung gestellten Informationen in der Betriebsanleitung. Das können unter anderem Sicherheits- und Warnhinweise, Handlungsbeschreibungen, Technische Daten usw. sein. Die Anforderungen an die Instruktionspflicht sind deutlich herabgesetzt, wenn die Bedienung der Maschine nur durch Fachpersonal stattfindet. Hinweis- und Warnpflichten hören in aller Regel dort auf, wo die Verwendung des Erzeugnisses, die zum Schaden führen kann, mit dem Produktzweck überhaupt nichts mehr zu tun hat.

Der Instandhaltungsplan in der Technischen Dokumentation ist eine Antwort auf Fragen, wann und was für Wartungsarbeiten zu tun sind. Darin sind alle Aktionen systematisch vorbereitet und festgelegt, die dafür erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit einer Produktionsmaschine zu gewährleisten.

Schwer verständliche Texte in Betriebsanleitungen kosten Geld und Zeit. Lange aufgeblähte Sätze sind vor allem in der Übersetzung ein Kostentreiber. Wenn man den Inhalt der Betriebsanleitung nicht versteht, entstehen dadurch viele zeitraubende Rückfragen. Auch ein immaterieller Schaden ist möglich. Kunden, die mit der Betriebsanleitung unzufrieden sind, schließen mit einem unverständlichen Text auch meistens mit dem Unternehmen ab.

Eine gute visuelle Gestaltung  in der Betriebsanleitung verbessert nicht einen unlogischen, schlecht strukturierten Text. Eher verstärkt sich der negative Eindruck. Die Gestaltung könnte Ordnung vorgaukeln und entsprechend gewisse Erwartungen wecken. Diese werden vom Text aber nicht eingelöst.

Um einen Text in einer Betriebsanleitung verständlich zu halten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Unter anderem kann man folgendes tun:

  • Unnötige Fremdwörter meiden (Bei geläufigen deutschen Begriffen lieber „beurteilen“ verwenden anstatt „evaluiren“)
  • Umgangssprachliche Firmenausdrücke ersetzen (Beispielsweise: Die „Dachbefestigungsschraube“ mit dem einfachen Begriff „Schraube“ ersetzen.)
  • Zusammengesetzte Hauptwörter sparen (Lange Zusammensetzungen wie bspw. Spritzgießprozessregelung vermeiden. Zusammensetzungen mit mehr als drei Gliedern mithilfe von Bindestrichen auftrennen. Zum Beispiel Spritzgießprozess-Regelung)

Der Hersteller der Maschine ist in der Regel nicht für die praktische Durchführung des Transports der Maschine verantwortlich. Dennoch muss er Sorge dafür tragen, dass die Maschine sicher transportierbar ist. Besondere Hinweise die beim Transport der Maschine zu beachten sind, müssen in der Betriebsanleitung angegeben werden.

Enthält die Betriebsanleitung Angaben zu der Verpackung einer Maschine, muss man diese Hinweise beachten. Das können Angaben zum sicheren Auspacken der Maschine sein. Ebenso kann erläutert sein, wie man die Maschine wieder verpacken muss.

Der Transport einer Maschine soll gefahrlos möglich sein. Daher muss sich der Hersteller während der Konstruktion bereits Gedanken machen, wie man die Maschine später transportiert. Auch in der Risikobeurteilung muss man diese Lebensphase betrachten. Alle Überlegungen und Ergebnisse sammelt man dann in der Betriebsanleitung und stellt diese so dem Leser zur Verfügung. Beispielsweise sollten in der Anleitung Angaben zum Schwerpunkt der Maschine oder besondere Angaben für den Transport mit einem Gabelstapler enthalten sein.

Nein, das Urheberrecht der Betriebsanleitung liegt beim Hersteller der Maschine. Dadurch darf der Betreiber einer Maschine die Betriebsanleitung des Herstellers nicht ohne seine Zustimmung überarbeiten, vervielfältigen oder übersetzen.

Für elektrische Baugruppen können wir eine Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitung erstellen. Dies ist jedoch abhängig von Ihrem Produkt. Unser Schwerpunkt liegt im erstellen von Gebrauchsanleitungen, Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für Maschinen- und Anlagenbauer.

Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt. Diese ist daher ein Bestandteil des Produkts (siehe Produktsicherheitsgesetz); Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel. Diese kann, genauso wie ein Fehler am Produkt selbst, zu Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung führen. Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem erheblichen finanziellen Haftungsrisiko für den Inverkehrbringer des Produkts werden.

Das Fehlen der Anleitung stellt außerdem einen Verstoß gegen die CE-Kennzeichnung dar. Die CE-Kennzeichnung ist dadurch zu Unrecht erfolgt und kann zur Untersagung des weiteren Verkaufs des Produktes, Produktionsstillstand/Rückruf und Überprüfung aller Produkte durch die Marktüberwachung führen.

Meldet ein Wettbewerber der Marktaufsicht das Fehlen der Betriebsanleitung hat dies zudem schwere rechtliche Auswirkungen. Gerichtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb gegen den Produkthersteller sind dann möglich.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.

Hersteller müssen in der Betriebsanleitung laut Maschinenrichtlinie Angaben zu dem Geräuschemissionen ihrer Produkte machen. Dabei messt man die am Arbeitsplatz entstehenden Lärmpegel. Die Messung setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, die auf den unterschiedliche Tätigkeiten bzw. Einwirkungen an der Maschine zurückzuführen sind. Aus den dabei für die einzelnen Tätigkeiten gegebenen Lärmbelastungen und deren Höhe erstellt man dann die Angaben in der Betriebsanleitung.

Zum einem den Emissionsschalldruckpegel sofern dieser über 70 dB(A) am Arbeitsplatz liegt. Zweitens die Angabe des Schallleistungspegel wenn dieser am Arbeitsplatz über 80 dB(A) beträgt. Überdies muss ab einem Wert von 130 dB am Arbeitsplatz noch der Spitzenschalldruckpegel angegeben werden.

Für weitere Informationen über die Inhalte der Betriebsanleitung empfehlen wir Ihnen die Podcast-Folgen der Reihe Betriebsanleitung erstellen hier anzuhören. Benötigen Sie eine Vorlage für eine Betriebsanleitung? Dann laden Sie sich unsere kostenlose Musterbetriebsanleitung aus unserem Downloadbereich herunter.

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Um die Möglichkeit von Unfällen zu vermindern und das Haftungsrisiko zu verringern. Die Veränderung, Umgehung oder Überbrückung von Schutzeinrichtungen findet sehr häufig statt. Durch die Dokumentation der Schutzeinrichtungen weiß der Leser, welche Schutzeinrichtungen wo verbaut und wie und wann diese auf Funktionalität zu überprüfen sind. Zudem macht eine Auflistung bzw. Darstellung der Schutzeinrichtungen eine Überprüfung erst möglich.

Der Hersteller muss aufgrund seiner Fabrikationspflicht den Nachweis erbringen, dass die Schutzeinrichtungen bei der Übergabe des Produktes in Ordnung waren. Dies wiederum wird durch Abnahmeprotokolle nach der Fertigung und bei der Aufstellung beim Kunden belegt. Ebenso beinhaltet eine lückenlose Dokumentation Checklisten oder Wartungsbücher mit den Terminen, wann die Einrichtungen durch wen zu prüfen sind.

Um die Details von Schaltplänen, etc. zu erkennen, sollten diese in den Anhängen der Betriebsanleitung abgebildet sein. Dort kann dann ggf. ein größeres Papierformat gewählt werden. Auf einem A4-Blatt kann unter Umstände nicht jedes Detail erkannt werden.

Zur Installationsqualifizierung (Englisch: Installation Qualification -IQ) gehört u.a. der Vergleich der tatsächlich installierten Komponenten in Maschinen mit den geforderten Anforderungen. Weiterhin die Überprüfung des vollständigen Aufbaus und der Zusammenstellung der Dokumentationen. Die IQ überprüft, dass die Komponenten der Anlage entsprechend den Designspezifikationen installiert und alle für sich betrachtet funktionieren. Direkt nach Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Anlage wendet man dieses Verfahren an. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren.

Funktionsqualifizierung (Englisch: Operational Qualification – OQ) umfasst die dokumentierte Überprüfung aller Komponenten und Module eines installierten Systems. Eine komplexe Anlage wird in sinnvolle prüffähige funktionale Schritte oder Gruppen aufgeteilt und einzeln sowie zusammenhängend getestet. Im Rahmen der Funktionsqualifizierung erfolgt die Überprüfung der Funktion des Systems.

Leistungsqualifizierung (Englisch: Performance Qualification – PQ) findet nach IQ und OQ statt. Dieses Verfahren dokumentiert, dass Geräte und Systeme im gesamten vorgesehenen Arbeitsbereich innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte reproduzierbar arbeiten. Damit erbringt man den Beleg für die dauerhaft erwartete Leistung des Systems. Die Komponenten eines Systems sind dabei nicht alleine zu betrachten, sondern immer nur als Teil des Gesamtprozesses bzw. eines Teilprozesses. Durch eine entsprechende Anzahl von Wiederholungen ist ein repräsentativer Beweis erbracht, dass die Geräteanforderungen erfüllt und im späteren realen Betrieb erfüllt sind.

Der Versand von Produkte in Drittländer, also Länder außerhalb der Europäischen Union, unterliegt aus zollrechtlicher Hinsicht einigen Feinheiten. Die Erstellung einer Ausfuhranmeldung ab einem Sendungswert von 1.000 Euro gehört dazu. Dabei zählt der statistische Wert des Produktes und nicht der Rechnungsbetrag. Diese Ausfuhranmeldung muss seit Juli 2009 im Rahmen des elektronischen Verfahrens ATLAS-Ausfuhr abgegeben werden.

Dies ist der Wert der Sendung „frei deutsche Grenze“, dies bedeutet, dass beispielsweise bei der Lieferbedingung „Ab Werk“ bzw. „EXW“ die Frachtkosten bis zur deutschen Grenze anteilig zum Rechnungsbetrag zu addieren sind, um den statistischen Wert zu erhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich im Falle kostenloser Ersatzsendungen, der statistische Wert an dem realen Wert der Sendung orientiert. So kann beispielsweise für die Lieferung eines kostenfreien Motors im Rahmen eines Garantiefalls eine Ausfuhranmeldung notwendig sein. Nämlich dann, wenn der statistische Wert bei über 1.000 Euro liegt (Wert des Motors zuzüglich der anteiligen Frachtkosten zur deutschen Grenze).

Das ATLAS Verfahren ist das IT-System des deutschen Zolls und bildet folglich die Abkürzung für den Ausdruck „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System“.

Die ATLAS-Ausfuhranmeldung kann aus Sicht des ausführenden Unternehmens auf unterschiedliche Weise erstellt sein:

  • Im Rahmen einer vom Zoll zertifizierten, mit ATLAS verbundenen Software (zumeist kostenpflichtig) durch Mitarbeiter des Unternehmens.
  • In dem vom Zoll (kostenfrei und online) angebotenen Programm „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA Plus) durch Mitarbeiter des Unternehmens
  • Durch einen Dienstleister (z.B. einen Spediteur oder eine Zollagentur)

Komplexe Maschinen sind so detailreich, dass Beschreibungen in Textform in der Betriebsanleitung sehr umfangreich und schwer verständlich ausfallen. Mithilfe von Abbildungen in Betriebsanleitungen reduziert sich der Informationsgehalt auf das Wesentliche. Abbildungen betonen überdies wichtige Inhalte und unterstützen den geschriebenen Text. Ein Bild vermittelt Informationen sprachneutral und ist international verständlich. Die Kosten für eine Übersetzung werden durch eine Abbildung ohne Text eingespart.

Der Nutzer muss durch die Beschreibung eines Produktes in der Lage sein, das Produkt entsprechend zu identifizieren. Dies ist möglich durch Angaben wie zum Beispiel:

  • Seriennummer, Modell, Produktkennzeichnungsnummer
  • Name zur Identifizierung des Anbieters
  • Name sowie Anschrift von Lieferanten
  • Abmessungen, Leistung, Energieverbrauch
  • Spannungen, Geräuschpegel, Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Hinweise zum bestimmungsgemäßen Verbrauch

Ist eine Modifikation des Produktes nicht erlaubt, muss dies eindeutig in der Betriebsanleitung angegeben sein. Bei erlaubter Modifikation muss die Anleitung die erlaubten Modifikationen beschreiben. Ein sicherer Gebrauch muss weiterhin gewährleistet sein.

Betriebsanleitungen in elektronischer Form müssen wie gedruckte Anleitungen leicht verständlich sein und den Anforderungen aller Normen folgen. Wenn Gebrauchsanleitungen nur elektronisch zur Verfügung stehen, muss dies deutlich am Verkaufsort und auf der Verpackung angegeben werden. Herunterladbare Gebrauchsanleitungen müssen ohne Änderung der verwendeten Betriebssysteme lesbar sein. Genauso muss die notwendige Software zur Verfügung gestellt sein.

Die Technische Dokumentation einer Maschine muss sowohl vor Gebrauch als auch danach zugänglich sein. Daher muss auf die Bedeutung der Aufbewahrung einer Betriebsanleitung hingewiesen werden durch Aussagen wie z. B.:

WICHTIG!

VOR GEBRAUCH SORGFÄLTIG LESEN

BETRIEBSANLEITUNG FÜR SPÄTERES NACHSCHLAGEN AUFBEWAHREN!

Die Dokumentationsüberprüfung dient dazu zu überprüfen, ob die eigene Gebrauchsanleitung den üblichen Normen und Regeln unterliegt. Zum Beispiel ob die Betriebsanleitung der DIN EN 82079-1 oder für den amerikanischen Sektor der ANSI-Normen unterliegt. Ebenso überprüft unser Dokucheck,  ob das Dokument alle nötigen Produkthaftungskriterien erfüllt.

Die Betriebsanleitung muss laut der Maschinenrichtlinie in Ihrer Amtssprache verfasst sein. Verkauft man die Maschine ins europäische Ausland, muss die Betriebsanleitung entsprechend in der Amtssprache des Landes verfügbar sein.

 

Aus haftungsrechtlicher Sicht müssen Betriebsanleitungen verständlich geschrieben sein. Um die Anleitung verständlich schreiben zu können, sollte man dann auch die Personen kennen, welche das Produkt schlussendlich nutzen. Daher gibt es in Betriebsanleitungen also auch die Analyse der Zielgruppe des Produktes.

In der Betriebsanleitung müssen Angaben über Leistung und Verbrauch der Maschine wie Fassungsvermögen, Masse des Produktes, Nennleistung, etc. angegeben werden. Diese sollten dann übersichtlich dargestellt werden und sollten korrekt sein, um keine Probleme mit der Produkthaftung zu bekommen.

In der Betriebsanleitung werden Angaben über die Art und Häufigkeit von Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten, Material und Werkzeuge gemacht. Außerdem auch genügend detaillierte Beschreibungen zu den Tätigkeiten für die Instandhaltung und Reinigung des Produktes. Genauso zu beachten ist auch die Qualifikation des eingesetzten Personales. Informationen für geschultes und nicht geschultes Personal ist separat bereitzustellen. Die lokale Gesetzgebung und der lokale Arbeitsschutz wirken sich auch auf die jeweiligen Angaben aus.

Bei den Angaben zur Demontage ist darauf zu achten, dass diese nur erlaubt ist, wenn dies keine Gefährdung für Personen darstellt. Eine schlichte Angabe von „Demontieren Sie das Produkt in umgekehrter Weise, wie Sie es montiert haben“ ist nicht angemessen. Die EN 82079-1 fordert genaue Informationen und Warnhinweise über die Demontage eines Produktes.

Informationen in Hinsicht auf Recycling oder Entsorgung eines Produktes müssen auch in einer Betriebsanleitung wiedergegeben werden. Angaben zu einer sicheren und umweltgerechten Behandlung der Abfallprodukte sind ebenfalls zu machen.

Jedes Produkt ist für einen bestimmten Verwendungszweck geplant und hergestellt. Obwohl dieser Einsatzzweck logisch ersichtlich sein kann, ist jeder Produkthersteller verpflichtet den Käufer des Produktes von seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu informieren. Ebenso über möglichen Fehlgebrauch oder sogar Missbrauch ist in der Betriebsanleitung zu informieren. Diese Darstellung muss grundsätzlich vorhanden sein, damit die Produkthaftung erreicht ist und Gewährleistungs- oder Garantieansprüche greifen.

Die Maschinenrichtlinie besagt, dass bei wesentlichen Veränderungen auch alte Maschinen als neu betrachten zu sind. Durch Umbauten an einer Maschine durch eine Unternehmen wird die ursprüngliche Leistung, der Verwendungszweck oder die Bauart der Maschine wesentlich verändert. Dadurch ist die Maschine laut Maschinenrichtlinie als neu anzusehen. Die Maschine ist qausi erneut in Verkehr gebracht. Der aktuelle Betreiber erbt demzufolge auch allen einen Maschinen-Hersteller betreffenden Pflichten. Er muss eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die CE-Kennzeichnung muss anbringen und er muss sicherstellen, dass eine Technische Dokumentation vorhanden ist.

Ja, inhaltlich gibt es mehrerer Punkte, die in einer Gebrauchsanleitung entsprechend aufgeführt sein sollten:

  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Angaben zur gefahrlosen Durchführung von Transport, Installation, Inbetriebnahme und Verwendung sowie Rüsten, Instandhaltung, Montage und Demontage
  • Vom Bedienpersonal einzunehmende Arbeitsplätze
  • Erforderliche Einarbeitungshinweise
  • Angaben zu technischen Daten und Emissionen

Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens eines Produktes spielt in der Produkthaftung eine große Rolle. Deswegen muss eine Gebrauchsanleitung mittels einer Gültigkeitsidentifikation gekennzeichnet sein. Ein Ausgabedatum, Revisionsindex oder sonstiger Code, der nachweist, wann die Gebrauchsanleitung ausgestellt ist.

Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.

Bei feuchten Umgebungseinflüssen kann Papier schnell Schaden nehmen oder die Schrift verläuft möglicherweise. Das Material der gedruckten Betriebsanleitung muss den Umgebungseinflüssen angepasst sein.

Aus der Zielgruppenanalyse ergibt sich, ob die Nutzer der Betriebsanleitung Kenntnisse von den eingesetzten Fachbegriffen haben. Besitzt diese keinerlei Wissen, so sind diese beim ersten Gebrauch und ggf. an weiteren Stellen ausführlich zu erklären. Ein Glossar am Ende des Betriebsanleitung, welches die Fachbegriffe enthält, ist ebenfalls sinnvoll.

Die Zielgruppe der privaten Endbenutzer an sich erfordern besondere Darstellungsweisen. Der Hersteller eines Produktes muss daher mit der Nutzung durch gefährdete Zielgruppe wie Kinder oder ältere Menschen rechnen. Über Risiken ist umfassend zu informieren und eine optimale Verständlichkeit der Anleitung ist für die Verringerung des Haftungsrisikos erforderlich.

Zuerst notiert man die Handlungsanweisungen stichwortartig und formuliert diese dann aus. Warnhinweise für Handlungsanweisungen sind vor der Handlung zu platzieren.

Handlungsanweisungen fordern den Benutzer zu einer Handlung auf und sind daher aktiv zu formulieren. Sie dienen dazu:

  • die Ausgangssituation einer Handlung zu schildern
  • das Ziel der Handlung nennen
  • falls notwendig einen konkreten Warnhinweis zu enthalten
  • in überschaubaren Schritten die auszuführende Handlung zu beschreiben
  • das Resultat der Handlung angeben

Um eine Betriebsanleitung übersichtlich zu gestalten, ist der Inhalt  durch Überschriften in verschiedenen Hierarchien zu wählen. Die Untergliederung dieser sollte jedoch maximal bis zur 3. Stufe reichen, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Einzelne wichtige Absätze können mithilfe einer Marginalienspalte hervorgehoben werden. Am Ende eines Kapitels kann eine Zusammenfassung für den Leser hilfreich sein.

Verzeichnisse für Inhalt, Fachwörter und Abkürzungen sind ebenfalls gute Orientierungshilfen.

Im Sinne des Produktsicherheitsrechts kann jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache zunächst ein Produkt am Markt sein. Ein Produkt am Markt ist, wenn Menschen diese in irgendeiner Art und Weise verwenden. Dazu zählen:

  • Gegenstände für den privaten Gebrauch
  • Technische Arbeitsmittel
  • Nahrungsmittel für Menschen und Tiere
  • Stoffe und sonstige Materialien

Ebenso spricht man im rechtlichen Sinne von der Erzeugung eines neuen Produktes, wenn verschiedene fertige und/oder unfertige Produkte zu einem neuen zusammengefügt oder ein bestehendes wesentlich verändert sein sollte.

Das kann durchaus sinnvoll sein. Mehrere Länder haben mehr als eine Amtssprache. Die Vereinigten Staaten benutzen zwar vorwiegend Englische Dokumente, haben aber keine einheitlich festgelegte Amtssprache. Bundesstaaten mit einem hohen lateinamerikanischen Bevölkerungsanteil verwenden zunehmend auch Spanisch als Amtssprache. Abhängig von der Branche kann auch eine andere Sprache zwingend vorgeschrieben werden. In New York müssen für die Baubranche die Betriebsanleitungen zwingend auf Spanisch ausgestellt sein, da überwiegend spanisch sprechende Personen im Baugewerbe tätig sind.

In den verschiedenen Teilen der USA herrschen starke Klimaschwankungen. Deshalb sind extrem heiße und kalte Temperaturen bei der Konstruktion zu berücksichtigen. So könnte beispielsweise durch Hitzeeinwirkung das Plastik von Elektroteilen schmelzen, die in Containern im Hafen von Texas lagern.

Der sogenannte „Stand der Technik“ ist einer der wichtigsten Technikklauseln für Maschinensicherheit, Produktsicherheit und Arbeitssicherheit. Der Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet und auf die Entwicklung von Wissenschaft und Technik Bezug nimmt.

Der Stand der Technik umfasst das, was technisch möglich ist. Möglich bedeutet nicht nur technisch machbar, sondern bezieht auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und realistisch möglichen Umsetzbarkeit ein. Der Stand der Technik verändert sich zudem ständig und ist kein statisches Gebilde. Produkte sind an den Stand der Technik angepasst und Lösungen für Schutz und Sicherheit ständig weiterentwickelt. Das gilt ebenso für Maschinen, Anlagen, ihre Steuerungen und deren Betriebsanleitungen.

Das Produkthaftungsgesetz besagt, dass ein Produkt einen Fehler aufweist, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten ist. Zu den Umständen zählen insbesondere:

  • seiner Darbietung
  • des Gebrauchs, mit dem billigerweise zu rechnen ist
  • des Zeitpunkts des Inverkehrbringens

Einem Produkt kann nicht einfach einen Fehler vorgeworfen werden, weil später ein verbessertes Produkt herauskam.

Die Abgabe eines Produktes im Rahmen einer Geschäftstätigkeit wird zunächst als „Bereitstellung auf dem Markt“ betrachtet. Ungeachtet davon, ob das Produkt verkauft, vermietet, verpachtet oder gar verschenkt ist. Das Produktsicherheitsrecht sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung alle gesetzlichen Anforderungen an das Produkt erfüllt sein müssen.

Vorrangig jeder Hersteller, der ein Produkt selbst entwirft und fertigt. Aber auch jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, ist ein Bereitsteller. Als Hersteller sind auch solche eingestuft, die ein Produkt wesentlich verändern. Genauso diejenigen, welche mehrere Produkte zu einer neuen Gesamtheit zusammenfügen oder seinen Namen auf einem fremden Produkt anbringen.

Als Arbeitsschutz versteht man die Maßnahmen, die dazu dienen die Beschäftigten eines Unternehmens vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Das Ziel des Arbeitsschutzes ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen. Das bezieht sich auf die Sicherheit von Maschinen, das Funktionieren von Schutzeinrichtungen, den Umgang mit Gefahrstoffen sowie auch die Qualität von Arbeitskleidung oder der Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung.

Gesetze, Normen und Richtlinien (124)

In harmonisierten Normen finden sich informative Anhänge der europäischen Normungsorganisationen. Diese Informationsanhänge sind wertvolle Hilfen, da so schnell einsehbar ist, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von der Norm abgedeckt sind. So gibt es einen Anhang ZA, welcher immer den Zusammenhang zwischen der harmonisierten Norm und der zugrundeliegenden Richtlinie abdeckt. 

Die europäische Kommission veröffentlichte für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU einen Leitfaden, den sogenannten Blue Guide. Diese Unterlage trägt den sperrigen deutschen Titel: „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien“. Dieser Leitfaden hat keinen Gesetzescharakter, ist aber eine sehr gute Orientierungshilfe zur Interpretation der CE-Richtlinien. Er hilft weiter, wann welche Rechtsvorschriften der EU für welche Produkte gelten. Auch für den Bereich der Technischen Dokumentation ist der Blue Guide nützlich, da er auch in diesem Bereich wichtige Aussagen enthält.

Die Erstfassung stammte schon aus dem Jahr 2000, seine letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2014. Seit 2016 ist sogar eine deutschsprachige Version verfügbar und kann auf der Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Der Anfang macht der Anhang 1 der Spielzeugrichtlinie mit einer Liste von Produkten, welche nicht als Spielzeug gelten. Dies sind die Ausnahmen von der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen in Anhang II. Auf mehreren Seiten werden Anforderungen bezüglich physikalischer und mechanischer Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemischer- und elektrischer Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität beschrieben. Der Anhang III zählt die Inhalte der EG-Konformitätserklärung auf. Der Anhang IV befasst sich mit den erforderlichen technischen Unterlagen. Im Anhang V finden sich Vorgaben zu Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften für bestimmte Spielzeugkategorien.

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist nach europäischen Vorgaben aufgebaut. Der Anfang bilden Beweggründe für die Veröffentlichung der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die Kapitel. Das erste Kapitel umfasst den Anwendungsbereich und die Festlegung von Begriffen. Im zweiten Kapitel stehen die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Konformität des Spielzeugs und verweist auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Anhang der Richtlinie. Das vierte Kapitel beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren. Das fünfte Kapitel handelt von der Notifizierung in der Konformitätsbewertung. Hierin geht es um notifizierte Stellen, welche als unabhängige Dritte die Konformitätsbewertung übernehmen. Das sechste Kapitel umfasst die Verpflichtungen und Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Marktüberwachung. Es folgen noch Kapitel für Ausschussverfahren, besondere Verwaltungsvorschriften, Schluss- und Übergangsbestimmungen. Danach sind die Anhänge der Spielzeugrichtlinie aufgeführt.

Grundlage für die Zuerkennung des GS-Zeichens ist das Produktsicherheitsgesetz. Dieses sagt aus, dass nur verwendungsfertige Produkte das GS-Zeichen bekommen können. So ist zum Beispiel der Stiel eines Hammers noch kein verwendungsfertiges Produkt ohne den Hammerkopf. Der Stiel alleine kann also kein GS-Zeichen bekommen. Ein GS-Zeichen auf dem Stiel gilt immer für das komplette Handwerkzeug.

Das Produktsicherheitsgesetz macht unter Artikel 24 Angaben bezüglich des GS-Zeichens und welche Pflichten die Hersteller haben. Einmal müssen die fertigen Produkte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen, welches die Prüfstelle für die Vergabe des GS-Zeichens erhalten hat. Auch darf ein Hersteller nur mit dem GS-Zeichen werben, wenn eine Prüfstelle eine Bescheinigung ausgestellt hat. Sollte die Gültigkeit des GS-Zeichen ablaufen oder eine weitere Zuerkennung mit weiteren Prüfungen aberkannt werden, ist dem Hersteller die weitere Verwendung des GS-Zeichens oder das Werben damit untersagt. Der Hersteller darf auch nicht mit einem Zeichen werben oder eines verwenden, welches dem GS-Zeichen ähnlich aussieht. Bei der Gestaltung des GS-Zeichens sind die geltenden Vorgaben zu beachten.

Das Produktsicherheitsgesetz fordert in Artikel 24 von Importeuren von Waren die Prüfung der Gültigkeit eines GS-Zeichen. Händler, welche Waren mit GS-Zeichen bekommen, sollten daher das dazugehörige Zertifikat beim Hersteller des Produktes einfordern. Die Prüfung des GS-Zeichens ist vom Importeur zu dokumentieren, bevor das Produkt auf den Markt gelangt. Folgende Daten sind vom Hersteller zu dokumentieren:

  • Datum der Prüfung
  • Namen der GS-Stelle, welche die Bescheinigung ausgestellt hat
  • Die Nummer der Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens

Das Marktüberwachungsgesetz verlangt die Veröffentlichung von Informationen über gefährliche Produkte in Deutschland. Daher informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Ihr bekannt gewordenen Produktrückrufe und Produktwarnungen. In einer Datenbank stehen Details zu den Produkten, die auf dem Deutschen Markt in Verkehr gebracht oder dort produziert wurden. Meldungen enthalten Informationen zum Hersteller, dem Produkt und welche Gefahren von dem Produkt ausgehen. Die Datenbank zu Gefährlichen Produkten in Deutschland können Sie über den Link aufrufen.

Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist auch als RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bekannt. Die Richtlinie kümmert sich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauteilen und regelt deren Verwendung. Das Ziel der Richtlinie ist es problematische Bestandteile aus dem Elektronikschrott zu verbannen und die Einführung von gefahrlosen Ersatzprodukten zu fördern.

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG definiert als Ökodesign-Anforderung etwas, was an ein Produkt oder seiner Gestaltung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit beiträgt. Weiterhin unterscheidet die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG allgemeine und spezifische Ökodesign-Anforderungen. Als Allgemeine Ökodesign-Anforderung ist das gesamte ökologische Profil eines Produktes für einen bestimmten Umweltaspekt gemeint. Als spezifische Ökodesign-Anforderung ist eine messbare Größe wie der Energieverbrauches eines Produkte im Betrieb gemeint.

Ob ein Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, hängt von seinem Verwendungszweck ab. Sollte das Produkt zum Heben einer Last, zwischen einer Maschine und der Last angebracht sein, zählt es zu dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. In der Richtlinie findet sich unter Artikel 2, Buchstabe d) die folgende Definition:

„Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile;

Das Produktsicherheitsgesetz schreibt Nutzungsinformationen vor, wenn diese für die Gesundheit und Sicherheit des Endverbrauches notwendig sind. Was ist zu tun, wenn mein Geschirrspüler, Waschmaschine oder die Spielekonsole nicht ordnungsgemäß funktioniert? Was für mögliche Gefahren gehen von diesen Produkten aus und wie darf ich diese Produkte nicht verwenden? Das gehört natürlich alles zu den Nutzungsinformationen, welche dem Produkt beiliegen müssen.

Zu den ortsbeweglichen Druckgeräten zählen Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerlöscher sowie Tanks von Tankfahrzeugen, Tankcontainern und andere bewegliche Druckbehälter. Die ortsbeweglichen Druckgeräte dienen zur Beförderung von Gasen und gasförmigen Flüssigkeiten. Die Anforderungen an ortbewegliche Druckgeräte regelt die europäische Richtlinie 2010/35/EU.

Im Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie findet sich folgende Aussage:

Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwen­dung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind“.

Jedes Produkt, welches eine Nennspannung unter diesen Bereichen aufweist, muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.

Die EMV-Richtlinie fordert, dass die erzeugten elektromagnetische Störungen des Betriebsmittels keine andere Funk- und Telekommunikationsgeräte in Ihrem Betrieb stören dürfen. Auch müssen die Betriebsmittel so entworfen sein, dass diese ebenfalls unempfindlich sind gegen die eigens im Betrieb erzeugten elektromagnetische Störungen. Das Betriebsmittel muss ohne unzumutbare Beeinträchtigungen bestimmungsgemäß arbeiten können. Diese Forderungen finden sich im Anhang der EMV-Richtlinie.

Für Hersteller von Betriebsmittel, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, gibt es einen Leitfaden. Der CENELEC-Leitfaden 32 mit der Bezeichnung „Leitfaden für die sicherheitsrelevante Risikobeurteilung und Risikominderung für Niederspannungsbetriebsmittel“ enthält wichtige Informationen für Hersteller. Für die Erstellung von Benutzerinformationen von Niederspannungsbetriebsmitteln empfiehlt der Leitfaden, diese nach der ISO/IEC 82079-1 zu erstellen.

Der Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie sagt aus, dass die Benutzerinformationen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes enthalten müssen. Bei der Beschreibung gilt es alle möglichen Betriebsarten zu berücksichtigen. Auch muss eine Instruktion des Benutzers zur sicheren und korrekten Verwendung des Niederspannungsbetriebsmittels erfolgen.

Für Geräte nach der Niederspannungsrichtlinie müssen ebenfalls Benutzerinformationen vorliegen. Darin sind Angaben zu Transport, Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung sowie Entsorgung des Gerätes zu machen. Diese Benutzerinformationen können getrennt oder in Kombination nach den genannten Lebensphasen vorkommen.

Es gibt keine Verpflichtung sich die Norm DIN EN ISO 7010 zu kaufen, um die darin vorkommenden Piktogramme verwenden zu können. Die Norm legt die verschiedenen Sicherheitszeichen fest, regelt aber nicht die Verbreitung der Piktogramme. Im Internet bieten einige Institutionen die Piktogramme zum Kauf an. Bei diesen Anbietern kann man dann die Nutzungsrechte für die einzelnen Sicherheitszeichen erwerben.

Die EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 ist offiziell ab dem 26.05.2020 anzuwenden. Bedingt durch die Corona-Krise hat die EU-Kommission entschieden, die Frist für die Anwendung bestimmter Bestimmungen um ein Jahr zu verlängern. Dadurch sollen dringend benötigte Medizinprodukte im Kampf gegen die Corona Pandemie schneller auf dem Markt gelangen können.

Die EU-Verordnung 2019/1784 ist aus der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG entsprungen und behandelt die umweltgerechte Gestaltung von Schweißgeräten. Neben Anforderungen an die Geräte selbst, stehen in der Verordnung auch Anforderungen an die Technische Dokumentation. Beispielsweise welche Informationen in der Anleitung für Installateure und Endnutzer enthalten sein müssen.

Auszug aus der Verordnung über die anzugebenden Informationen in der Anleitung:

a) der Produkttyp,

b) der Herstellername, der eingetragene Handelsname und die eingetragene Kontaktanschrift,

c) die Modellkennung,

d) die Energieeffizienz der Stromquelle (in %),

e) die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (in W),

f) eine Liste gleichwertiger Modelle,

g) für das Recycling und die Entsorgung am Ende der Lebensdauer relevante Angaben,

h) eine Liste der kritischen Rohstoffe, die gegebenenfalls in Richtmengen von mehr als 1 g in Einzelkomponenten vorhanden sind, und die Angabe der Komponenten, in denen diese kritischen Rohstoffe vorhanden sind,

i) Richtwerte für die Verwendung von Schutzgas bei repräsentativen Schweißplänen und -programmen, j) Richtwerte für die Verwendung von Schweißdraht oder Zusatzwerkstoff bei repräsentativen Schweißplänen und -programmen.

In der Maschinenrichtlinie finden sich im Kapitel 2 die Anforderungen an verschiedene Maschinengattungen. Im speziellen sind das beispielsweise Nahrungsmittelmaschinen, handgehaltene bzw. handgeführte tragbare Maschinen sowie Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen.

Im Kapitel 2.2 des Anhang I der Maschinenrichtlinie finden sich die Vorgaben zu handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen. Darin stehen wichtige allgemeine Anforderungen, wie das die Maschinen eine ausreichend große Auflagefläche und angemessen dimensionierte Griffe und Halterungen verfügt. Auch Vorgaben zur Betriebsanleitung finden sich dort, beispielsweise welche Angaben bezüglich Vibration von handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen anzugeben sind.

Neuere Normen präsentieren den aktuellen Stand der Technik und sind daher bevorzugt anzuwenden. Alte C-Normen können jedoch trotzdem eine wichtige Rolle spielen, da diese sich ausgiebig mit einem gewissen Produkttyp befassen. Prüfstellen können sich bei Zertifizierungen an die C-Normen halten, selbst wenn diese nicht mehr den Stand der Technik wiedergeben.

Richtlinien existieren, um zu verhindern, dass unsichere Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr gehen. Dafür ist das Inverkehrbringen von Produkten wie Maschinen durch Richtlinien und deren Anforderungen reglementiert. Jedes der Mitgliedsstaaten muss die europäischen Richtlinien in Ihr nationales Recht umwandeln. In Deutschland ist beispielsweise die Maschinenverordnung für die Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie verantwortlich. Die Marktaufsicht in Deutschland überwacht die Einhaltung der Maschinenverordnung und kontrolliert den Warenverkehr auf unsichere Maschinen.

Für die Softwaredokumentation ist die Normenreihe ISO IEC IEEE 26511 – 26516 relevant. In dieser Reihe stehen Anforderungen an Designer und Entwickler von Softwareprogrammen.

Um abzuwägen, ob ein Gerät unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtichlinie fällt, ist der Ausdruck „Maschine“ genauer zu betrachten. Im Artikel 1 „Anwendungsbereich“ bezeichnet die Maschinenrichtlinie „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“ als eine Maschine. Elektrisch gesteuerte Geräte, die ein bewegliches Teil enthalten sind daher als Maschine laut der Maschinenrichtlinie anzusehen.

Durch die neue Marktüberwachungsverordnung ist es den Behörden möglich entsprechende Mittel zu ergreifen, um Personen vor unsicheren Produkten zu schützen.

Die Marktüberwachungsbehörden haben folgende Möglichkeiten:

  • Die Verhinderung der Herstellung des betroffenen Produktes
  • Keine Bereitstellung des Produktes auf dem Markt
  • Die Rücknahme bzw. Rückruf des Produktes vom Markt
  • Warnung der Öffentlichkeit vor dem Produkt
  • Vernichtung des unsicheren Produktes

Dafür ist es den Behörden erlaubt unter falscher Identität Produkte zu erwerben, um die Konformität der Produkte mit den EU-Richtlinien zu überprüfen. Die Behörden führen zudem Inspektionen vor Ort und Dokumentenkontrollen durch, um die Konformität des Produktes mit den EU-Richtlinien sicherzustellen. Auch im Onlinehandel erhalten die Marktüberwachungsbehörden dafür mehr Befugnisse. Sie können Anbieter auffordern Inhalte von Online-Angeboten zu entfernen oder Warnhinweise entsprechend anzubringen, um auf mögliche Gefahren bezüglich des Produktes hinzuweisen. Falls der Anbieter nicht reagiert, können die Behörden auch die Interprovider dazu auffordern, den Zugang zum Online-Angebot von unsicheren Produkten zu beschränken.

Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder Fullfilment-Dienstleister) müssen laut der neuen Marktüberwachungsverordnung ab dem 16. Juli 2021 folgende Pflichten beachten:

  • Die Wirtschaftsakteure müssen überprüfen, dass eine Konformitätserklärung dem Produkt beiliegt
  • Die Konformitätserklärung für Behörden wie beispielsweise die der Marktüberwachung vorhalten
  • Bereitstellung der Technischen Dokumentation an die Marktüberwachung
  • Mitteilungspflicht über mögliche Risiken am Produkt
  • Unter Umständen müssen die Akteure zudem für bestimmte Produkte eine eindeutige Kennzeichnungspflicht einhalten

Ob ein elektrisches Gerät unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, ist abhängig von Ihrer Nennspannung. Die Niederspannungsrichtlinie ist für Geräte mit Nennspannung zwischen 50 und 1.000V Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1.500V Gleichstrom anzuwenden. Die Angabe von 60V ist daher ein Grenzfall. Handelt es sich bei den 60V um Wechselstrom, fällt das Gerät unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Sind es hingegen 60V Gleichstrom, findet die Niederspannungsrichtlinie keine Anwendung.

DIN EN ISO 80079-36 dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Geräten unter der ATEX-Richtlinie. Die Norm trägt den Titel „Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen“. Die Norm DIN EN ISO 80079-36 legt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an nicht-elektrischen Geräten und Ex-Komponenten fest. Beispielsweise stellt die Norm hinsichtlich Zündgefahren spezielle Anforderungen bezüglich der Verfahrensweise bei der Zündgefahrenbewertung auf.

Laut der Medizinprodukteverordnung kann ein Hersteller jede natürliche und juristische Person sein, die ein Medizinprodukt herstellt, aufbereitet und vertreibt.

Bietet man als Privatperson beispielsweise ein selbstgemachtes Wärmekissen zum Verkauf an, ist man ein Hersteller laut der Medizinprodukteverordnung. Ein Wärmekissen ist nämlich im rechtlichen Sinne ein Medizinprodukt, da dieses zur Anwendung beim Menschen bestimmt ist. Ebenfalls kann das Wärmekissen zur Linderung bei Krankheiten und Verletzungen dienen. Auf die Privatperson kommen dann alle Verpflichtungen eines Herstellers zu: Er muss eine Gebrauchsanweisung für das Wärmekissen erstellen und eine CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen.

Die Mitgliedsstaaten müssen die verabschiedeten EU-Richtlinien in nationales Recht umwandeln. Dabei haben die jeweiligen Staaten einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Form und der Mittel zur Umsetzung einer Richtlinie. Dabei geht es um die Entscheidung welches Organ (also Parlament, Exekutive oder Gerichtsbarkeit) die Vorschriften zur Ausführung der Richtlinie erlässt. Ebenfalls welche Verfahren anzuwenden sind, um den Besonderheiten der nationalen Rechtsordnung bei der Umsetzung Rechnung zu tragen. Die praktische Wirksamkeit der Richtlinie muss bei der Umsetzung durch die Wahl der Formen und Mittel gewährleistet sein.

Die ATEX-Richtlinie fordert für Betriebsanleitungen, dass diese in einer für den Nutzer leicht verständlichen Sprache vorliegen muss. Aufgrund dieser Forderung ist die Betriebsanleitung immer in die Amtssprache des jeweiligen Verwenderlandes zu übersetzen.

Der Unterschied zwischen den beiden ATEX-Richtlinien liegt vorwiegend im Anwendungsbereich. Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG oder auch als ATEX 137 bekannt, richtet sich vorwiegend an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber. Diese Richtlinie definiert dazu Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch Arbeiten in einer explosionsfähigen Umgebung gefährdet sein können. Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU legt für Produkte, welche in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen, entsprechende Bestimmungen für den Explosionsschutz fest. Dabei ist der Hauptzeck der Richtlinie letztendlich der Schutz von Personen wie Gerätebenutzer oder Maschinenbediener.

Nein, da bei Anlagen die Maschinenrichtlinie greift, ist es nicht möglich die Betriebsanleitung rein elektronisch zu liefern. Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie besagt, dass Anleitungen, die zur Sicherheit und Gesundheit der Anwender relevant sind, in Papierform vorliegen müssen.

Weiterhin besagt der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie:
Es ist nicht gewährleistet, dass ein Benutzer dauerhaft Zugang zu einem mobilen Endgerät hat, um die elektronische Anleitung abzurufen. Daher muss auch weiterhin ein Papierexemplar der Betriebsanleitung bereitliegen.

Geräte die sowohl in Gas- als auch Staub-explosionsgefährdete Atmosphären eingesetzt werden, müssen nach der ATEX-Richtlinie gekennzeichnet sein. Diese stuft Geräte in zwei verschiedene Gruppen ein, die sich wieder in verschiedene Kategorien unterteilen. Unter die Gerätegruppe 1 fallen diese Geräte, welche im Bergbau bzw. Untertagebetriebe, zum Einsatz kommen. Dazu zählen Geräte, die eine eigene potentielle Zündquelle aufweisen und welche durch Grubengas und/oder brennbare Stäube Gefährdungen auslösen können. Unter die Gerätegruppe 2 fallen alle anderen Geräte in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre Gefährdungen verursachen können.

Der Hersteller einer Maschine muss laut der Maschinenrichtlinie sein Produkt mit Herstellerinformationen mittels eines Typenschildes versehen. Möglicherweise ist ein Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit (bspw. zu klein oder aus Kunststoff) nicht für ein Typenschild ausgelegt. Ist das Anbringen eines Typenschildes oder das Eingravieren der Herstellerinformationen nicht möglich, ist auch das Anbringen eines Aufklebers zulässig. Der Aufkleber sollte aber nicht leicht ablösbar sein und muss auch nach längerem Gebrauch der Maschine noch gut lesbar sein.

Die Maschinenrichtlinie fordert im Anhang 7, dass die Technischen Unterlagen einer Maschine in mindestens einer oder mehreren Amtssprachen der EU vorliegen muss. Die Risikobeurteilung ist ein Teil dieser Technischen Unterlagen. Liegt also die Risikobeurteilung in der deutschen Fassung vor, ist die Forderung der Maschinenrichtlinie erfüllt. Eine Übersetzung in eine andere Sprache ist nicht zwingend notwendig. Anders sieht das aus falls der Hersteller eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden trifft. Diese kann die Lieferung der Technischen Unterlagen oder der Risikobeurteilung in einer anderen Sprache vorschreiben.

Maschinen, welche unter Tage zum Einsatz kommen, fallen unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Die Beschleunigung oder das Bremsen von schienengeführten Maschinen unter Tage darf nur mit einem von Hand betätigten Stellteil ausgehen. Ein unbeabsichtigtes Bestätigen dieser Stellteile darf nicht vorkommen und muss durch entsprechende Maßnahmen abgesichert sein. Auch müssen Bremssysteme so gestaltet sein, dass diese keine Funken erzeugen und somit Brände verursachen könnten. Mögliche Emissionen von Abgasen sind so abzuleiten, dass diese sich nicht nach oben ableiten.

Die Bedienerplätze, die ein Benutzer bei beweglichen Maschinen einnehmen kann, haben in der Maschinenrichtlinie eine besondere Bedeutung. Im Anhang I der Maschinenrichtlinie ist festgehalten, was bei der Konstruktion und Bau von Maschinen mit Fahrerplätzen zu beachten ist. Auch bezüglich der Steuerung dieser Maschinen sind entsprechende Maßnahme zu treffen, dass ein unerlaubtes Benutzen verhindert. Eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer darf beispielsweise nur dann eine Fahrbewegung vollführen, wenn der Fahrer auf dem Bedienungsstand sitzt.

Der Anhang I der Maschinenrichtlinie regelt die Anforderungen an Schutzeinrichtungen. Darin stehen nachfolgende allgemeine Anforderungen:

•             Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein

•             Dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen

•             Dürfen nicht einfach umgangen oder unwirksam gemacht werden

•             Müssen ausreichen Abstand zum Gefahrenbereich haben

•             Dürfen die Beobachtung des Arbeitsvorgangs nicht mehr als unvermeidbar einschränken

Neben den allgemeinen Anforderungen sind auch spezielle Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführt.

Entspricht eine Maschine nicht den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie, können die Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen den Hersteller verhängen. Die Art und Ausmaße der Sanktionen ist den jeweiligen Mitgliedsstaaten überlassen. Eine Forderung der Maschinenrichtlinie ist nur, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Möglichkeiten reichen von Bußgeldern bis zur Untersagung des weiteren Vertriebs der Maschine. Dazwischen können Nachbesserungen am Produkt, Preisminderungen und Schadensersatz als Sanktionen gefordert sein.

In der Maschinenrichtlinie ist eine Ausnahmeregelung für Maschinen hinterlegt, die auf Messen oder Ausstellungen ausgestellt sind. Diese können zu Präsentationszwecken auch nicht mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie übereinstimmen. Für alle Interessierten muss jedoch eine entsprechende Information bereitliegen, dass die Maschine von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abweicht. Ebenso muss möglichen Kaufinteressenten klar dargelegt sein, dass die Maschine in diesem Zustand nicht verkauft werden darf.

Die Einhaltung von Normen sind an sich gesehen freiwillig. Aber hier kann es auch Unterschiede geben. Juristische Quellen wie Gesetze oder Urteile können zu einer verbindlichen Haltung führen was die Einhaltung von Normen angeht. Wenn beispielsweise eine EU-Richtlinie auf eine Norm verweist, ist diese auch verbindlich einzuhalten. Auch Verträge mit Kunden können die Einhaltung von Normen fordern. Ist beispielsweise vertraglich vereinbart die Technische Dokumentation nach DIN EN 82079-1 zu liefern, dann gilt es auch diese Norm einzuhalten. Sonst liegt ein vertraglicher Sachmangel am Produkt vor. Die Folgen einer solchen vertraglichen Missachtung können Preisnachlässe, Nachbesserung oder einen Rücktritt vom Vertrag mit sich ziehen.

Die Normenrecherche dient dazu alle relevanten Normen für sein Produkt zu erkennen. Die Normen stellen den aktuellen Stand in der Branche dar und sind entsprechend bei der Produktentwicklung zu interpretieren. Weicht ein Hersteller von Normen ab oder ignoriert diese sogar, muss er im Haftungsfall mit Bußgeldern rechnen. Setzt er hingegen die Norm richtig um oder interpretiert diese so, dass die Ziele der Norm mit seiner Lösung besser umgesetzt werden, wirkt sich dies positiv im Falle eines Haftungsfalles aus. Da der Hersteller dann nachweisen kann, dass er sein Möglichstes getan hat, um das Produkt so sicher wie möglich zu gestalten. 

Direkte Anforderungen in der Maschinenrichtlinie bezüglich ökologische Aspekte und dem Umweltschutz sind in der aktuellen Fassung nicht vorhanden. Jedoch ist das Vermeiden oder Verringern von Umweltgefahren ein weiteres Ziel, womit sich die Hersteller und Konstrukteure befassen müssen. Die Europäische Union hat für diesen Bereich zudem auch schon separate Richtlinien wie die Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG herausgegeben. Die Maßnahmen dieser Richtlinien können auch für Maschinen Anwendung finden oder für Ausrüstungen, die in Maschinen eingebaut sind.

Die VDI Norm 4500 bietet für die Technische Dokumentation Leitfäden zum Vorgehen beim Erstellen und Pflegen von Anleitungen. Praxisnahe Empfehlungen und wertvolle Hilfe bei der Technischen Dokumentation sind auf mehreren Seiten abgedruckt. Neben den gesetzlichen Forderungen, die beim Erstellen von interne oder externe Technischen Dokumenten gefordert sind, sind zudem auch ein Glossar mit Begriffsbezeichnungen und Checklisten zur Bewertung der Technischen Dokumentation enthalten.

Die VDI Richtlinie 2770 handelt von digitalen Herstellerinformationen für die Technische Dokumentation in der Prozessindustrie. Die Unterlagen des Herstellers wie die Betriebsanleitung erhalten wichtige Informationen für beispielsweise Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung. Die Übertragung dieser Informationen in die IT-Systeme der Maschinen und Anlagen behandelt diese VDI Richtlinie. Der Abruf von digitalen Herstellerinformationen erspart zudem das ressourcenintensive Suchen in der papierhaltigen Technischen Dokumentation. Die Richtlinie erleichtert die Nutzung von technischen Informationen und verbessert die Prozessabläufe in Produktionsanlagen.

Ob Werkzeuge unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, hängt ganz von dem jeweiligen Werkzeug ab. Speichert das Werkzeug beispielsweise Energie, so kann durch aus der Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie zum Tragen kommen. Werkzeuge sind daher nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen

Die Maschinenrichtlinie enthält entsprechend Regelungen für die am Markt befindlichen Maschinen und dient der jeweiligen Marktüberwachung als Kontrollinstrument. In Artikel 4 der Maschinenrichtlinie ist die Verpflichtung zur Verfolgung und Unterbindung jeglicher Verstöße gegen die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie durch die Marktaufsicht enthalten. Die Marktaufsicht existiert in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Marktüberwachung in Deutschland überwacht die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes und kontrolliert dazu den Warenverkehr auf unsichere Produkte.

Eine Konformitätsbewertung soll nachweisen, dass eine Übereinstimmung mit den jeweiligen Mindestanforderungen aus Normen und Richtlinien für ein Produkt besteht. Konkretisiert eine internationale oder auch nationale Norm die Mindestanforderungen der Richtlinie, kann diese für die Konformitätsbewertung herangezogen werden. Auch ist es möglich, dass eine europäische Norm mit der Bezeichnung EN nachträglich in eine ISO Norm übergeht. Auch die Übernahme einer ISO-Norm nachträglich in das europäische Regelwerk EN ist möglich. Die europäischen EN-Normen sind dann von den Mitgliedsstaaten in nationale Normen zu überführen. Im Falle von Deutschland tragen diese ins nationale Regelwerk übernommenen Normen die Bezeichnung DIN.

Eine Maschine kann neben der Maschinenrichtlinie auch unter mehrere Richtlinien fallen. In der Konformitätserklärung steht dann unter welche Richtlinien die Maschine fällt. So kann eine Maschine unter die Maschinenrichtlinie und die ATEX Richtlinie fallen.

Ebenfalls kann es sein, dass in einer Richtlinie bestimmte Erzeugnisse bzw. Produkte ausgeschlossen sind. So schließt die Maschinenrichtlinie Erzeugnisse aus, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen. Dazu zählen unter anderem alle elektrischen Schalt- und Steuergeräte, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen.

Die NR-12 (Norma Regulamentadora) ist in Brasilien das europäische Gegenstück zur Maschinenrichtlinie. Will ein Maschinenhersteller seine Produkte nach Brasilien einführen, muss er nachweisen, dass seine Maschine alle Vorgaben der NR-12 erfüllt. Wenn die Vorgaben der NR-12 nicht erfüllt und formal dokumentiert sind, ist die Maschine für den Brasilianischen Markt nicht zulässig.

Die neue ISO 45001 beschreibt Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme. Das Ziel der Norm ist es, das Unfall- und Verletzungsrisiko in Unternehmen zu reduzieren. Die ISO 45001 führt den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Die neue ISO Norm löst zudem den bisherige Standard BS OHSAS 18001 ersatzlos ab. Nach der Veröffentlichung im März 2018 haben Unternehmen eine dreijährige Übergangsphase, in der es darum geht die neue Norm ISO 45001 anzuwenden.

Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) ist verantwortlich für die Schweizer Normen in der Technischen Dokumentation. Die von der Normenorganisation mit Sitz in Winterthur ausgegebenen Schweizer Normen sind mit dem Kürzel SN gekennzeichnet. Man kann die SNV dementsprechend mit dem deutschen Institut für Normung (DIN) vergleichen.

 

Als Vollmitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und des Europäischen Komitees für Normung (CEN) stellt die SNV die internationale Zusammenarbeit in der Normung sicher. Die SNV übernimmt internationale und europäische Normen, unter denen auch die für die Technische Dokumentation sind, in das Schweizer Normenwerk. Von den fast 16.800 Schweizer Normen sind immerhin mehr als 15.000 nationale Übernahmen von Europäischen Normen.

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist gelten auch in der Schweiz mehrere europäische Richtlinien. Die Schweiz unterhält mit der Europäischen Union mehrere bilaterale Verträge, um die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Mitglieder der Europäischen Union zu regeln. Für den Maschinenbau übernimmt die Schweiz auch die Maschinenrichtlinie in nationale Verordnungen und setzt sie demzufolge in Schweizer Recht um. In der Schweiz ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) bekannt. Die Inhalte der Verordnung sind deckungsgleich mit der europäischen Richtlinie.

Welches Material für Warnschilder an Maschinen zur Anwendung kommen darf, hängt von der Lebensdauer einer Maschine und den Umgebungseinflüssen ab. In Normen und Richtlinien stehen keine näheren Angaben zu dem zu verwendenden Material für Warnschilder. Es ist nur wichtig, dass die Warnschilder in der gesamten Lebensdauer der Maschine deutlich sichtbar und lesbar angebracht sind.

Normen wie DIN EN ISO 12100 oder DIN EN 60204 legen Anforderungen an die Eigenschaften von Sicherheitsfunktionen im Maschinenbau fest. Während der Planungsphase einer Maschine und über alle Phasen der Verwendung hinweg ist es zudem wichtig, die Maschinensicherheit zu berücksichtigen. Ziel der Anforderungen aus Normen ist, eine Maschine als inhärent sicher zu gestalten und mögliche Risiken auf null zu reduzieren.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt einen Rahmen vor, den Hersteller von Produkten beachten müssen. Im Maschinenbau zählen dazu auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere die CE-Kennzeichnung. Auch falsche Aussagen im Marketing oder der Technischen Dokumentation fallen unter den Geltungsbereich des UWG.

Die DIN EN 82079-1 schafft im Bereich Technische Dokumentation einen detaillierten Standard für das Erstellen von Anleitungen. Darunter zählen Dokumenten wie Betriebsanleitungen, Montageanleitungen oder Gebrauchsanweisungen. Man sollte die DIN EN 82079-1 schon deswegen anwenden, um eine qualitativ hochwertige Technische Dokumentation zu erstellen. Weiterhin ist die Norm im Produktsicherheitsgesetz aufgeführt, weswegen Unternehmen der DIN EN 82079-1 vermehrt Beachtung schenken sollten, um ihre Produkte sicherer zu gestalten.

Die DIN EN 82079-1 erleichtert die Erstellung einer Technischen Dokumentation für Produkte aller Art. Unter den Geltungsbereich der DIN EN 82079-1 fallen unter anderem Software, Elektronikprodukte, Medizingeräte, Möbel, Spielzeug, Maschinen und Anlagen. Sowohl Verbraucherprodukte als auch Investitionsgüter fallen unter den Wirkungskreis der DIN EN 82079-1.

Alle Personen, die im Erstellungsprozess von einer Technischen Dokumentation beteiligt sind, sollten sich mit der Norm DIN EN 82079-1 befassen. Also nicht nur die ausführende Personen, welche die Betriebsanleitung schreiben, wie Technische Redakteure, Illustratoren, Entwickler, Produktingenieure und Übersetzer. Auch die in der Organisationsstruktur verantwortlichen Personen wie Produktmanager oder die Geschäftsführung sollten sich mit der DIN EN 82079-1 befassen.

In der Technischen Dokumentation macht die DIN EN 82079 Anforderungen dazu, welche Angaben zu Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile gemacht müssen. Falls zur Nutzung des Produktes Zubehörteile erforderlich sein sollten, müssen diese in der Technischen Dokumentation mit umfassender Informationen erläutert sein. Dabei ist es sinnvoll sowohl die Funktion der Teile zu erläutern, wie auch die Informationen zum Montieren und Entfernen der Teile parat zu stellen. Die DIN EN 82079 macht Angaben dazu, dass Ersatzteile in der Technischen Dokumentation visuell identifizierbar sind durch beispielsweise einer Explosionszeichnung.

Die entstandenen Europäischen Normen (EN) übernehmen die jeweiligen Mitgliedstaaten in ihr nationales Normenwerk. Die Übernahme von internationalen Normen (ISO) in nationale Normen ist dahingegen nicht verpflichtend. Sollte aber eine Übernahme erfolgen, darf diese nur als vollständige und identische Übernahme der internationalen Norm erfolgen. Da die europäische Normung EN grundsätzlich die internationalen Normen ISO übernehmen, ist auch die Übernahme in der nationalen Normung verpflichtend. Im Falle von Deutschland ist das dann die DIN. Die Normenbezeichnung DIN EN ISO sagt also aus, dass eine internationale Norm sowohl in das europäische als auch in das deutsche Normenwerk übergegangen ist.

Um im Maschinenbau neue Normen einzubringen, kann jeder bei der DIN formlos einen schriftlichen Normungsantrag für nationale Normen stellen. Der zuständige Ausschuss klärt mit den Fachkreisen, ob Bedarf für das eingereichte Thema besteht, das Projekt zu finanzieren ist und ob die Bearbeitung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene erfolgen soll. Wenn im Ausschuss die Entscheidung zugunsten der Erarbeitung einer nationalen Norm fällt, muss nur noch das zuständige Lenkungsgremium zustimmen. Dann erarbeitet der Ausschuss ein Norm-Entwurf und stellt diesen der Öffentlichkeit im Anschluss durch den Beuth Verlag bereit. Im Norm-Entwurfs-Portal von der DIN kann die Norm kostenlos zur Stellungnahme eingesehen werden. Die Experten im Ausschuss beraten die Stellungnahmen und einigen sich über den Inhalt der geplanten Norm. Die Veröffentlichung der Norm erfolgt anschließend.

Die technische Umsetzung von EU-Richtlinien in nationale Bestimmungen im Maschinenbau findet über harmonisierte Normen statt. Mit der Anwendung von harmonisierten Normen bekennt der Hersteller im Maschinenbau, dass seine Produkte konform mit den Bestimmungen der EU-Richtlinien sind. Die Bekanntgabe der Harmonisierung von Normen erfolgt über das Amtsblatt der Europäischen Union. Dabei wird auch der Termin festgelegt, ab wann die Anwendung der Norm nötig ist, um die berechtigte Konformitätsvermutung zu erlangen.

Die Anwendung harmonisierter Normen in der Technischen Dokumentation ist freiwillig, bietet aber bei Anwendung das Recht zur Konformitätsvermutung. Das Vorhandensein von harmonisierten Normen bezeugt die Einhaltung von EU-Richtlinien, welche Anforderungen für ein Mindestsicherheitsniveau für bestimmte Produkten aufstellen. Wendet ein Hersteller keine harmonisierten Normen an, muss er nachweisen können, dass seine Methoden mindestens genauso sicher sind.

Ein Unterschied zwischen europäischen und amerikanischen Normen in der Technischen Dokumentation besteht in der Anzahl der Herausgeber von Normen.

In Europa verabschiedet die ISO Normen, während in Amerika mehrere Organisationen Normen herausgeben. Zu den wichtigsten gehören die ANSI, OSHA und UL-Normen. Dann gibt es branchenbezogene Normungsverbände wie die NEMA (National Electrical Manufacturers Association), welche Normen im Bereich der Elektrotechnik verabschieden.

Im Allgemeinen sind die OSHA-Normen mit den EU-Richtlinien vergleichbar und die ANSI Normen mit denen der deutschen DIN. OSHA Normen sind verpflichtend umzusetzen während die ANSI Normen freiwillig umgesetzt werden können. Die Umsetzung der ANSI Normen ist jedoch zu empfehlen, da diese als wichtig anerkannt sind und bei Haftungsfällen großes Gewicht besitzen.

Im Maschinenbau für die USA gibt es mehrere Normen für Produkte. Zum Beispiel gibt es die Norm UL745-1 Portable Electric Tools, die Warnhinweise für Elektrowerkzeuge enthält.

Weiterhin gibt es für Produkte in den USA eine Vielzahl von Normen, die es zu beachten gilt, wie beispielsweise den Consumer Product Saftey Act (Sicherheitsnormen für Verbraucherprodukte) oder den Toxic Substances Control Act (Norm der US-amerikanischen Chemikalienregulierung). Im Maschinenbau sind zudem folgende Organisationen für Normen bekannt:

  • Occupational Safety & Health Administration (OSHA)
  • American National Standards Institute (ANSI)
  • Underwriters Laboratories (UL)
  • National Fire Protection Association (NFPA)

Die NFPA 70 Norm schreibt in den USA vor, in welcher Form Elektroinstallationen vorzunehmen sind. Darunter zählen Parameter wie Betriebsspannungen oder sogar die Art der Kabelverlegungen im Niederspannungsbereich zur elektrischen Energieversorgung. Ebenso regelt die Norm, wie die elektrische Sicherungen, oder die im nordamerikanischen Raum verbreiteten NEMA-Stecker zu gestalten sind. Die Nicht-Einhaltung der NFPA 70 Norm kann dazu führen, dass die Maschine oder Anlage nicht in Betrieb genommen darf.

Wenn für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, muss der Hersteller nicht mehrere separate Konformitätserklärungen abgeben. Sämtliche Erklärungen fasst der Erklärer dementsprechend in einem einzigen Dokument zusammen. Das Dokument verweist auf die jeweils anderen Richtlinien, deren Vorgaben er erfüllt hat. Der Hersteller bestätigt damit die Konformität seiner Maschine in einer einzigen Konformitätserklärung. Aus dieser muss stets klar ersichtlich sein, ob sie nur für eine Richtlinie gilt oder für mehrere Richtlinien.

Die Anwaltskosten in den USA muss jede Partei selbst tragen. Es findet keine Kostenerstattung wie in Deutschland statt. Die Anwälte in den USA setzen Ihre Honorare zudem mit 25-50 % der Klagesumme an. Die Richter in den USA überwachen nur den Prozessverlauf, eine Jury am Gerichtsstandort, die aus Zivilpersonen besteht, klärt die Schuldfrage. In den USA sind die Prozesse öffentlicher geführt als in Deutschland.

Der Kläger hat für die Beweissuche erhöhte Rechte. So kann er beispielsweise die Betriebsstätte des Angeklagten nach Informationen durchsuchen.

In Hinsicht auf die Produktsicherheit gibt es einige Unterschieden zwischen der EU und den USA.

In der EU gibt es ein einziges Verfahren, um ein Produkt mit den geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen. Nämlich die Einhaltung der Schritte zur CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung findet zudem in den USA keine Anwendung. Dagegen hängt es in den USA von der Art des Produkts und der zugehörigen Bundesbehörde ab, welche Schritte für die Produktsicherheit zu ergreifen sind.

In den USA basieren die Produktrichtlinien zur Produktsicherheit auf nationalen Gesetzen, die vom Kongress verabschiedet sind. In der EU werden die Richtlinien von der Europäischen Kommission festgelegt und die Überprüfung erfolgt durch die einzelstaatlichen Behörden. Einige der in den USA erlassenen staatlichen Gesetze und Vorschriften sind zudem strenger als die Bundesgesetze.

Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt im Maschinenbau die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die aktuelle Form der europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU ist ab dem 20. April 2016 in nationales Recht in Deutschland umgewandelt. Vorallem die Hersteller von Aufzugsanlagen und andere an der Lieferkette Beteiligte nimmt die neue Verordnung dadurch in die Pflicht. Kernpunkte in dieser neuen Fassung für den Maschinenbau sind dementsprechend die Technische Dokumentation, Produktkennzeichnung und Regeln für die Kommunikation möglicher Sicherheitsrisiken.

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient im Maschinenbau dazu, Energie und andere Ressourcen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung von energieverbrauchsrelevanten Produkten einzusparen. Die Richtlinie erschien am 20. November 2009 und ersetze die alte Richtlinie 2005/32/EG als Nachfolger. Sie legt für Hersteller von bestimmten Produktgruppen allgemeine und spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest. So müssen Hersteller beispielsweise die Menge an Materialien und Energie dokumentieren, die bei Herstellung und der Lebensdauer des Produktes anfallen.

Gefährliche Stoffe und Gemische müssen in der Technischen Dokumentation nach der GHS-Einstufung (Globally Harmonised System) gekennzeichnet sein. Seit dem 1. Juni 2017 dürfen Lösemittel, Haushaltsreiniger, Bauchemikalien oder andere Gemische nur noch in Verkehr gehen, wenn sie der GHS-Kennzeichnung entsprechen. Die bislang gültigen schwarzen Symbole auf einem orangefarbenen Quadrat haben keine Gültigkeit mehr. Es sind nun nur noch die schwarzen Symbole in einem rautenförmigen, roten Rahmen auf weißem Grund zulässig.

Die EN ISO 13849-1 stellt im Maschinenbau die Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen auf. Sie entspricht zugleich einem Leitfaden für die Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile für Steuerungen von Maschinen. Diese sicherheitsspezifische Norm beschäftigt sich mit Gestaltungsleitsätzen zu sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Die Norm ist zudem für alle Arten von Maschinen gültig. Darüber hinaus greift sie für einfache Maschinen (zum Beispiel ein Bohrer), genauso wie für komplexe Anlagen.

Die DIN EN ISO 7010 regelt in der Technischen Dokumentation die Vorgaben zu Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen. So sind beispielsweise die Farben und Formen der Sicherheitszeichen genauestens in der Norm festgelegt. Das europäische Komitee brachte die internationalen Norm ISO 7010 in Umlauf, um international für mehr Sicherheit durch einheitliche Kennzeichen zu sorgen. Im Oktober 2012 erschien dann die deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN ISO 7010.

Ein Hersteller im Maschinenbau trägt gegenüber den Verbrauchern eine Konstruktionspflicht. Er ist verpflichtet, seine Produkte so zu konstruieren, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Produkt sicher konstruiert ist. Das Produkt muss den gebotenen Sicherheitsstandards entsprechen. Mögliche Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarer Fehlverwendung des Produktes müssen auf Grund des technischen Designs so weit wie möglich minimiert sein.

Im Maschinenbau muss durch die Fabrikationspflicht gewährleistet sein, dass  planwidrige Abweichungen im Fabrikationsprozess nicht vorkommen. Die Fertigung des Produkts in einem Betrieb sollte so organisiert sein, dass nur einwandfreie und fehlerlose Produkte auf den Markt kommen. Materialfehler oder Materialschwächen in der Fabrikation eines Produktes wurden zu Fabrikationsfehlern führen. Der Hersteller muss durch entsprechende Fertigungsprozesse und Qualitätskontrollen dafür Sorge tragen, dass dies nicht passiert.

Die Instruktionspflicht im Maschinenbau fordert den Hersteller einer Maschine dazu auf, den Produktbenutzer ausreichend zu informieren. Mit Hilfe entsprechender Instruktionen muss der Hersteller vor Restgefahren, die trotz ordnungsgemäßer Konstruktion noch verbleiben, warnen. Ebenso muss er den Benutzer in den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts einweisen und vor Gefahren warnen.

Eine Anlage, die aus mehreren Einzelmaschinen besteht, bezeichnet man in der Maschinenrichtlinie im allgemeinen als eine „Gesamtheit von Maschinen“.  Beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch einer Gesamtanlage, muss man eine Konformitätserklärung beizufügen. Diese Verpflichtung trifft den Hersteller der Gesamtanlage. Wenn eine Anlage aus zugekauften Teilen besteht, muss der Hersteller in seiner Konformitätserklärung für die Gesamtanlage auch sämtliche Normen der Konformitätserklärungen der Zukaufteile auflisten.

GHS steht für „Globally Harmonised System“ und bezeichnet ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Durch die Kennzeichnung ist es möglich, vor allen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren von chemischen Stoffen und Stoffgemischen zu warnen. Zur Einstufung und Kennzeichnung werden daher Warntexte und einheitliche Gefahrenpiktogramme verwendet. Ein solche Gefahrenpiktogramm für eine giftige Chemikalie könnte zum Beispiel wie nachfolgend aussschauen:

 

In Bezug auf Sicherheitswarnungen können bestimmte Normen und Richtlinien falsch verstanden werden oder sind nicht bekannt. So sollte bspw. die Norm zur Sicherheit von Maschinen (EN ISO 12100) bekannt sein. Darin steht bspw. wer für eine Risikobeurteilung zuständig ist.

Die richtigen Normen zu kennen und zu verstehen, ist von großer Bedeutung. Ein gutes Normenmanagement in der Technischen Dokumentation ist essentiell für die Gewinnung von aktuellem Wissen. Jeder Mitarbeiter in der Technischen Dokumentation sollte deswegen angehalten werden, alle relevanten Normen und Richtlinien zu kennen. Ist dies nicht der Fall, liegt zudem ein organisatorisches Verschulden vor.

Die Gesetz- und Normenlandschaft ist ständig in Bewegung. Die für Ihre Technische Dokumentation wichtigen Richtlinien könnten sich aufgrund etwaiger Umstände verändert haben. Werden Änderungen in Gesetzen und Normen nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass die Betriebsanleitung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und somit auch das Produkt als fehlerhaft angesehen wird. Dann muss man mit Anklagen aus dem Bereich der Produkthaftung rechnen.

Die DIN  EN ISO 3746 beschreibt Verfahren zur Bestimmung des Schallleistungspegels einer Geräuschquelle (an einer Maschine oder Gerät). In der Emissionsmessung ist diese eine wichtige Schallenergiegröße zur Bewertung einer Schallquelle. Es werden hierdurch Anforderungen an die Messumgebung, die Messgeräte, die Messflächen und den Betrieb der zu untersuchenden Geräuschquelle festgelegt. Die Maschinenrichtlinie verpflichtet den Hersteller bzw. Vertreiber einer Maschine, in der Betriebsanleitung und in Verkaufsprospekten die von der Maschine ausgehende Geräuschemission anzugeben.

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Die EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 wurde am 5 April 2017 erlassen. Die Verordnung erlässt Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Darunter zählen zum Beispiel für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der Europäischen Union.

Die als „Medical Device Regulation“ (MDR) bekannte EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 erschien am 5.5.2017 im EU-Amtsblatt. Die Verordnung tritt 20 Tage später in Kraft und ist daher ab dem 26.05.2017 gültig. Für die Umsetzung der Verordnung wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren eingeräumt. Ab dem 26.5.2020 müssen die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben also verbindlich umgesetzt sein.

Die durch die neue EU- Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 abzeichnenden Konsequenzen bestehen in einem deutlich erhöhten Dokumentationsaufwand für Hersteller. Die Anforderungen an die Technische Dokumentation von Medizinprodukten wird in Anhang II neu und detailliert geregelt.

Unter anderem müssen Produkte, die für den einmaligen Gebrauch vorgesehen sind, einen Hinweis in der Gebrauchsanweisung auf diesen Sachverhalt enthalten. Der Hinweis des Herstellers auf den einmaligen Gebrauch muss in der gesamten Union einheitlich sein.

Weiterhin müssen Medizinprodukte eindeutig gekennzeichnet sein anhand einer Produktidentifizierungsnummer. Mithilfe der „Unique Device Identification“ (UDI) Nummer soll die eindeutige Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten möglich sein. Insbesondere durch sicherheitsrelevante Maßnahmen soll den Kampf gegen Produktfälschungen erleichtern. Die UDI muss auf dem Produkt und der Verpackung angegeben sein.

Unter dem Strich enthält die EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 in Bezug auf die Gebrauchsanweisung einige Neuerungen. Es gibt Änderungen beim Konformitätsbewertungsverfahren die zu beachten sind. Zudem benötigen die Unternehmen in Zukunft eine Verantwortliche Person, die über qualifiziertes Fachwissen verfügt. Händler, Importeure und andere wirtschaftliche Akteure werden deutlich mehr in die Pflicht genommen.

Klinische Bewertungen und klinische Prüfungen sind ebenfalls deutlich detaillierter geregelt. Hierdurch werden sich Mehraufwände für die Hersteller ergeben. Alle Hersteller sollten möglichst Daten aus dem Feld (Post-Market-Surveillance) erheben und in die klinischen Bewertungen mit einbeziehen.

 

 

 

Eine weitere Neuerung der Reform betrifft die verpflichtende Benennung einer verantwortlichen Person, die für die Überwachung und Kontrolle der Herstellung von Produkten und deren Überwachung nach dem Inverkehrbringen zuständig ist.

Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person soll der Organisation des Herstellers angehören und über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen. Diese kann zum Beispiel ein Abschluss eines Hochschulstudiums in Recht, Medizin, Pharmazie oder Ingenieurswissenschaften sein. Auch eine langjährige Berufserfahrung in Qualitätsmanagementsystemen in Zusammenhang mit Medizinprodukten ist zudem möglich.

Klein- und Kleinstunternehmer sind von dieser Vorschrift befreit. Sie sind nicht verpflichtet, in ihrer Organisation eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person zur Verfügung zu haben. Sie müssen jedoch dauerhaft und ständig auf eine solche Person zurückgreifen können.

EU-Mitgliedsländer beteiligen sich an der Ausarbeitung von EU-Richtlinien und die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Eine EU-Verordnung wird ohne direkte Zustimmung der Länderparlamente erlassen und ist innerhalb einer entsprechend Frist als europäisches, übernationales Recht anzuwenden.

Ein Anpassung von älteren Betriebsanleitungen an die Bestimmungen der DIN EN 82079-1 ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine ältere Anleitung entspricht in den meisten Fällen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Im Falle von Produkthaftungsprozessen kann dies einen Hersteller von Maschinen benachteiligen. Somit ist eine Aktualisierung der Betriebsanleitung auf die DIN EN 82079-1 aus haftungsrechtlicher Sicht zum empfehlen. Denn eine aktuelle Betriebsanleitung vermindert das Haftungsrisiko.

In der Technischen Dokumentation umfasst die DIN EN 82079-1 bezüglich der Betriebsanleitung zum Beispiel folgende Punkte:

  • Berücksichtigung der Zielgruppe
  • Betriebsanleitung als Teil des Produktes
  • Bereitstellung der Betriebsanleitung in geeigneter Weise und den dafür benötigten Sprachen
  • Die Anleitung soll die Qualität sicherstellen und Risiken verringern
  • Die Kompetenzen der beteiligten Personen sicherstellen

Der Unterschied zwischen Normen und EU-Richtlinien im Maschinenbau ist, dass EU-Richtlinien rechtlich bindend sind. So muss ein Hersteller von Maschinen sich zum Beispiel an die Maschinenrichtlinie halten. Normen an sich haben dagegen keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen, deren Einhaltung vertraglich festgelegt sind, haben einen verbindlichen Charakter. Oder in der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie zum Beispiel des Begriffes „Stand der Technik“, und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung.

Eine Norm im Maschinenbau ist die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Dementsprechend sollen Normen auf den Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren. Für Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung (DIN) für die Durchführung und Organisation der Normungsarbeit zuständig.

Richtlinien legen Handlungs- oder Ausführungsvorschriften fest. Richtlinien haben einen bestimmten Geltungsbereich je nach Anwendungsfall und legen für bestimmte Produkte grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest. Hingegen sind EU-Richtlinien sogenannte Rahmengesetze, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. So ist beispielsweise die Maschinenrichtlinie eine EU-Richtlinie, welche die Staaten der EU in nationales Recht umwandeln müssen.

Die Niederspannungsrichtlinie ist eine von der EU herausgegebene Richtlinie. Die Richtlinie gewährleistet ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, entsprechende zweckdienliche Maßnahmen zu treffen, damit die elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Um Produkte in den Verkehr zu bringen, müssen sie so hergestellt sein, dass sie bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährdet. Am 26. Februar 2014 trat die aktuelle Form der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in Kraft.

Die Norm 31051 regelt im Maschinenbau die Grundlagen der Instandhaltung. Alles was zu den Themen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung wichtig ist, steht in dieser Norm. Instandhaltung ist besonders dort wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben gefährdet.

Die Typ-A und Typ-B Normen sind als Grundnormen in Betriebsanleitungen immer anwendbar. Sie sind aber zu allgemein gültig und nicht auf bestimmte Maschinentypen anwendbar. Bei speziellen Maschinen helfen die Typ-C-Normen, die auf spezielle Risiken einer Maschinenart ausgerichtet sind. Ansätze zur Risikoreduzierung können in C-Normen wesentlich klarer und direkter dargestellt sein. So regelt die EN 12355 die Sicherheitsanforderungen an Nahrungsmittelmaschinen, im speziellen an Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen. Diese Norm legt zum Beispiel fest, dass die Arbeiter keine metallverstärkten Handschuhe bei der Arbeit tragen dürfen. 

ANSI in der Technischen Dokumentation steht für das American National Standards Institute (ANSI), welche eine private, gemeinnützige, amerikanische Organisation zur Koordinierung der Entwicklung freiwilliger Normen in den USA ist. Es hat dazu für die USA bedeutende Normen wie die Normenreihen ANSI Z535 entwickelt und veröffentlicht. Das deutsche Pedant zur ANSI ist demgegenüber das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN).

Neben der EMV-Richtlinie ist die Niederspannungsrichtlinie im Maschinenbau das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit von elektrisch betriebenen Geräten. Die EMV-Richtlinie soll die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie Gütern gewährleisten. Sie gilt für alle elektrischen Geräte, welche unter einer gewissen Nennspannung laufen. Betroffen sind alle Geräte zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.

 

Die EMV-Richtlinie im Maschinenbau ist eine EU-Richtlinie. EMV steht für Elektromagentische Verträglichkeit. Die Definition der Elektromagentische Verträglichkeit aus der Europäische EMV-Richtlinie nach Artikel 3 lautet wie folgt:

„die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in derselben Umgebung unannehmbar wären;.“

 

Besser ausgedrückt leitet die EMV-Richtlinie im Maschinenbau Schutzanforderungen ab, die jedes in den Verkehr gebrachtes elektrisches Gerät einhalten muss. Wissen Sie, ob Ihr Produkt unter die EMV-Richtlinie fallen könnte?

Gerne beraten wir Sie in Vorfeld einer Dokumentation was es hinsichtlich von aktuellen Normen und EU-Richtlinien alles zu beachten gilt.

 

Möglich ist das, aber man sollte trotzdem prüfen, ob zusätzliche amerikanische Normen anwendbar sind. In den meisten Fällen gelten zusätzliche bzw. andere Anforderungen an die Sicherheit. Bei Nichtbeachtung wichtiger amerikanischer Normen (wie z.B. ANSI) können schnell Prozessklagen aufgrund der Produkthaftung entstehen.

Die Druckgeräteverordnung setzt die europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in deutsches Recht um. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Sie besagt unter anderem, dass neue Druckgeräte eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beinhalten muss. Ebenso ist in der Verordnung gefordert, dass eine CE-Kennzeichnung anzubringen und eine EU-Konformitätserklärung zu beantragen ist.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regeln die Angaben von Vibrationswerten. Sie dienen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen. Die Verordnung gibt  den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder.

Beginnen Sie mit der Suche nach Normen für die hergestellte Maschine zuerst nach einer Typ-C-Norm. Diese beschreiben Sicherheitsanforderungen für eine bestimmte Maschine. (Beispiel: EN 12717 „Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Bohrmaschinen“)

 

Diese verweisen zur näheren Beschreibung zudem oft auf Typ-B-Normen. Die darin behandelten Sicherheitsfachgrundnormen beschreiben Schutzmaßnahmen. (Beispiel: EN 1037 „Sicherheit von Maschinen – Vermeiden von unerwartetem Anlauf“)

 

Die Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeinen Sicherheitsaspekte finden sich entsprechend in den Typ-A-Normen. (Beispiel: EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“)

Sollte man die Betriebsanleitung in Hinsicht auf Normen und Richtlinien in der Betriebsanleitung auf Ihre Aktualität überprüfen? Die Gesetz- und Normenlandschaft ist ständig in Bewegung. Die für Ihre Technische Dokumentation wichtigen Richtlinien könnten sich aufgrund etwaiger Umstände verändert haben. Werden Änderungen in Gesetzen und Normen nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass die Betriebsanleitung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und somit auch das Produkt als fehlerhaft angesehen wird. Dann muss man mit Anklagen aus dem Bereich der Produkthaftung rechnen.

Die allgemeine Sicherheit von Maschinen behandelt die DIN EN 12100. Allgemeine Sicherheitsinformationen bei der Konzeption von Maschinen stehen darin und sollen zudem den Konstrukteuren beim Entwickeln von neuen Maschinen unterstützen. So stehen bspw. Hinweise gegen Mechanische Gefährdungen wie unerwartetes Eingreifen in eine Maschine.

Nein, zwar überschneiden sich einige Verantwortungsbereiche, jedoch sind diese genau vom Gesetzgeber geregelt. Ein Hersteller sollte in den Erläuterungen und Informationen in seiner Betriebsanleitung nur bis an die Schnittstelle zum Betreiber gehen. Betreiber müssen selber nachforschen, welche Bestimmungen für Ihren Betrieb und die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel gelten.

Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.

So wird darin bspw. der Umgang mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe geregelt. Die längerfristige Aufnahme hoher Mengen von Schwermetallen kann zu ernsthaften Erkrankungen führen. Blei kann zum Beispiel das Nervensystem schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die GefStoffV enthält besondere Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe.

Die US-Normung ANSI Z535 auch in Europa anzuwenden ist schlicht überflüssig. Zwar decken sich einige Angaben mit der IEC/EN 82079-1, sind dort aber wesentlich transparenter und konkreter beschrieben. Wer nach Amerika exportieren will, sollte sich intensiver mit der ANSI Z535 befassen.

Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflichten, welcher ein Hersteller beim Inverkehrbringen seiner Produkte und infolge der Bereitstellung am Markt erfüllen muss. Dazu zählen folgende Pflichten:

  • Konstruktionspflicht
  • Fabrikationspflicht
  • Instruktionspflicht
  • Produktbeobachtungspflicht

Die Produktbeobachtungspflicht beginnt erst nach dem Inverkehrbringen eines Produktes. Der Hersteller hat nach Produktion und Verkauf weiterhin die Pflicht, seine Waren auf dem Markt zu beobachten. Er muss die Nutzer vor Gefahren warnen, die bis dato noch unbekannt waren. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn das Produkt mit anderen Produkten auf dem Markt zusammen benutzt und dadurch neue, unvorhergesehene Gefahrensituationen entstehen. In solchen Fällen hat der Hersteller die Pflicht, darauf zu reagieren und nachzubessern. Dies kann z. B.  durch Produktrückrufe oder Ergänzungen der Betriebsanleitung geschehen.

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Die DIN EN 82079-1 ist eine europäische Norm für Betriebsanleitungen. Diese beschreibt die Grundlagen zur Erstellung, Gliederung und Darstellung, außerdem Selbstbewertungshinweise von Gebrauchsanleitungen.

Der National Electrial Code (NEC) ist eine US-Norm und legt fest, in welcher Form Elektroinstallationen und deren Parameter gestaltet sind.  Zum Beispiel wie Betriebsspannungen, elektrische Sicherungen oder die im nordamerikanischen Raum verbreiteten NEMA-Stecker zu gestalten sind.  Weiterhin wie die Art der Kabelverlegungen im Niederspannungsbereich zur elektrischen Energieversorgung in den USA geregelt ist.

Die 1894 gegründete Underwriters Laboratories (kurz UL) ist eine unabhängige Organisation, die Sicherheits-Normen veröffentlicht. Entsprechend enthalten die Normen Anforderungen vor allem für elektrische Geräte und Komponenten.

Die National Fire Protection Association (NFPA) nennt sich selbst „The authority on fire, electrical, and building safety“. Diese gemeinnützige Gesellschaft veröffentlicht umfangreiche Regelwerke zum Thema Brandschutz, Elektrische Anlagen und Gebäudesicherheit. Zum Beispiel wäre die ANSI/NFPA 70 eine solche Norm. Zumal enthält diese Vorgaben für die Ausführung von Elektroinstallationen und ist auch als National Electrial Code (NEC) in Amerika bekannt.

Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat in der USA die Aufgabe, sichere Arbeitsplätze durch Festlegung und Durchsetzung von Normen zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen alle für sie relevanten OSHA-Normen erfüllen. Als Regierungsvorschriften sind OSHA-Normen in gewisser Weise mit Europäischen Richtlinien vergleichbar, obwohl die technischen Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Die OSHA kümmert sich mehr um die Beschreibung spezifischer, zwingend vorgeschriebener technischer Anforderungen als um abstrakte Anforderungen. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass sich EU-Richtlinien in erster Linie an Maschinenhersteller und Integratoren richten. Während OSHA-Normen für Arbeitgeber gedacht sind, welche die Maschine betreiben (in der Regel der Käufer oder Besitzer der Maschine). In den USA obliegt es daher dem Käufer, die Einhaltung von OHSA-Normen einzufordern.

Das Produkthaftungsgesetz stützt sich auf die berechtigte Sicherheitserwartung von Personen im Zusammenhang mit der Nutzung eines Produktes. Der Hersteller eines Produktes haftet für jeden Schaden der ursächlich verknüpft ist mit einem Fehler des Produktes. Als potenzielle Fehlerquellen wird die Darbietung des Produktes, der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes, der Gebrauch und die Erwartung des Nutzers infolge des Gebrauches angesehen. Die Gebrauchsanleitung dient als wichtige Informationsquelle dazu ein Produkt sicher und sachgerecht zu nutzen.

Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles. ATEX steht demgemäß für die Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes. Sie regelt die Schutzmaßnahmen für Produkte, die in einem explosionsgefährdeten Bereich zum Einsatz kommen.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt zudem die Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukte. Es ist seit Dezember 2011 der Nachfolger des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

In dieses Gesetz sind einige europäische Richtlinien eingeflossen und in deutsches Recht umgesetzt worden. Darunter:

  • Maschinenrichtlinie
  • Niederspannungsrichtlinie
  • Aufzugsrichtlinie
  • Druckgeräterichtlinie
  • Explosionsschutzverordnung

Das ProdSG erlaubt eine Markteinführung eines Produktes nur dann, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

IEC/IEEE 82079-1:2019 (37)

Das Prinzip der Verständlichkeit in der IEC/IEEE 82079-1 befasst sich auch mit Methoden zur Navigation und des Mediengebrauches. Hierbei geht es um digitale Anleitungen und wie darin der Benutzer navigieren kann. Um diesen Punkt zu erfüllen, muss der Technische Redakteur anders vorgehen als bei der Papieranleitung. Dabei muss er sich Fragen stellen wie beispielsweise wie sucht meine Zielgruppe nach Informationen? Wie kann ich ihr diese schnell zur Verfügung stellen? Und wie werden diese überhaupt abgerufen? Hat z.B. der Zimmermann ein Smartphone in der Tasche, mit dem er über einen QR-Code auf die digitale Anleitung kommt?

Die IEC/IEEE 82079-1 beschäftigt sich ebenfalls mit der Planung von Dokumentationsprojekten. Der komplette Prozess ist in der neuen Fassung beschrieben. Von der Identifizierung von benötigten Informationen über die Definition der Darstellung von Inhalten und die Entwicklung von Konzepten zur Veröffentlichung der Dokumente.

Mit der Version 2 der IEC/IEEE 82079-1 kam ein eigenes Kapitel dazu, welche sich mit dem Managementprozess von Informationen beschäftigt. Auch sind die in der Vorgängernorm geschaffenen Prinzipien für die Dokumentationserstellung überarbeitet. Was die Anforderungen an Struktur und Inhalte von Dokumenten angeht sind diese zur Vorgängerversion auch stark gewachsen. Auch befasst sich die neue Version nun mit einer Definition von benötigten Qualifikationen zum Verfassen von Nutzungsinformationen.

Der Anwendungsbereich der IEC/IEEE 82079-1 hat sich im Gegensatz zur Vorgängernorm nicht wirklich groß geändert. Der Anwendungsbereich ist nur genauer definiert.

Nun sind nämlich namentlich in der Norm die folgenden Produkte aufgeführt:

  • Maschinen und Anlagen
  • Medizinprodukte
  • Verbraucherprodukte
  • Software
  • Technische Dienstleistungen

Außerdem soll die Norm auf ein Breite von Medien anwendbar sein wie beispielsweise:

  • Serviceinformationen die als PDF verteilt werden
  • Online Hilfen einer Software
  • Gedruckte Montageanleitungen in der Verpackung eines Verbraucherproduktes
  • Funktionsbeschreibungen auf der Medizinprodukteseite eines Herstellers
  • Aufkleber auf dem Produkt
  • Unterlangen für ein Produkttraining
  • Störungsinformationen angezeigt auf Maschinendisplays
  • Zum Download bereitgestellte Informationen für einen Sensor
  • Tutorials für ein web-based Training

Die Horizontalnorm IEC/IEEE 82079-1 gilt für alle Arten von Produkten, wo Nutzungsinformationen zur sicheren Anwendung des Produktes notwendig sind. Die einzigen Ausnahmen bestehen bei Chemikalien und Arzneimittel. Diese Art von Produkten haben keine übliche Produktlebensphasen wie Transport, Installation, Betrieb, Wartung und Entsorgung.

Die Vorgängernorm der IEC/IEEE 82079-1 war eine IEC-Norm und war daher nur im europäischen Raum gültig. Die 2. Edition der 82079-1 ist eine ISO/IEC/IEEE Norm und daher weltweit gültig.

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 macht nur wenige Angaben in Bezug auf die IT-Sicherheit. Die Norm betont die Wichtigkeit bei der Erstellung, Austausch oder Speicherung von Informationen die gängigsten Methoden zum Informationsschutz oder der -sicherheit zu berücksichtigen. Damit ist Verschlüsselung, Datensicherung, Maskierung von Daten und Datenvernichtung gemeint. Zudem verweist die Norm auf die Anwendung der ISO/IEC 27002, welche Empfehlungen für das Informationssicherheitsmanagement gibt.

Falls laut Risikobeurteilung außergewöhnlichen Situationen und Notsituationen auftreten können, fordert die IEC/IEEE 82079-1 folgende Angaben in den Nutzungsinformationen eines Produktes:

  • Abfolge von Handlungen, die bei außergewöhnlichen Situationen und Notsituationen auftreten können. Das kann die Unterbrechung der Stromversorgung, Kühlung oder andere Steuerfunktionen sein.
  • Angaben zu einem Neustart des Produktes nach einem Eingriff
  • Störungsmeldungen und die Lokalisierung von Störungen
  • Im Brandfall einzusetzende Brandbekämpfungsgeräte
  • Vorhersehbare Emissionen, Lecks und Austritte von Schadstoffen mit Warnhinweisen vor möglichen Gefährdungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen für Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung des Produktes auftreten können. Das kann ein epileptischer Anfall, Verbrennungen, oder elektrischer Schlag sein. Ebenso gehört ein Hinweis dazu, dass nach den Erste-Hilfe-Maßnahmen eine professionelle medizinische Behandlung aufzusuchen ist.

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 verlangt bezüglich einer erlaubtenModifikation am Produkt, dass diese Modifikationen in den Nutzungsinformationen beschrieben sind. Das Produkt muss auch nach Modifikation weiterhin sicher verwendbar bleiben. Verweise auf externe Quellen (Fremddokumentation) sind auch möglich und bieten sich vor allem für umfangreiche Modifikationen an.

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 fordert von den Nutzungsinformationen deutliche Hinweise, falls Modifikationen am Produkt nicht zulässig sind. Können durch nachträgliche Modifikationen Gefährdungsstellen entstehen, ist darauf ebenfalls hinzuweisen. Je nach Konsequenz einer Modifikation ist mit einem extra Warnhinweis auf diese Gefährdung hinzuweisen.

IEC/IEEE 82079-1 verlangt, dass falls ein Produkt erneut zu verpacken ist, aufgrund Weiterversand oder Einlagerung, die Anleitung entsprechende Informationen enthält. Dazu gehören unter anderem Angaben zu besonderen Vorkehrungen, die beim erneuten Verpacken zu treffen sind.

Eine Informationsüberladung (Overload) in Abbildungen ist laut IEC/IEEE 82079-1 zu vermeiden. Die Norm schlägt vor, dass Abbildungen nur Informationen enthalten, die zur zugehörigen Beschreibung relevant sind. Bei Bedarf können dann die gleichen Abbildungen in den einzelnen Teilen der Nutzungsinformationen wiederholt vorkommen. Die Redewendung „Weniger ist mehr“ hilft auch beim Gestalten von Abbildungen für die Technische Dokumentation.

Bei Hinweisen zur Beachtung der Anleitung verlangt die IEC/IEEE 82079-1 -, dass das international genormte Gebotszeichen zum Einsatz kommen soll. Gemeint ist das Piktogramm „Anleitung beachten“ nach der ISO 7010. Der Einsatz von Eigenkreationen ist zu vermeiden.

Falls einem Produkt zur Selbstmontage eine Montageanleitung beiliegt, müssen diese Nutzungsinformationen laut der Norm IEC/IEEE 82079-1  erläuternde Informationen beiliegen. Die zu montierenden Komponenten und sonstige benötigte Objekte wie Werkzeuge müssen beschrieben sein. Auch muss die Ausrichtung und Positionierung der zu montierenden Komponenten erläutert sein. Die Handlungsanweisungen sollen als Schritt-für-Schritt-Anleitung aufgeführt sein. Mögliche Sicherheitsvorkehrungen und ggf. Warnhinweise sind aufzuführen, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Mögliche vorhersehbare und vermeidbare Fehler sind in den Nutzungsinformationen zu beschreiben. Erfordert die Montage besondere Fähigkeiten, müssen die Nutzungsinformationen entsprechend darauf hinweisen. Beispielsweise durch Warnungen wie „Montage nur durch einen qualifizierten Elektriker“ in den Nutzungsinformationen. Auch schlägt die Norm vor, die gegebenen Hinweise in der Anleitung mittels einem Usability-Test zu bewerten, ob diese ausreichend sind.

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 fordert, dass die Zielgruppe jederzeit die aktuell gültige Fassung der Nutzungsinformation zur Verfügung gestellt werden können. Daher ist eine Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von einzelnen Versionsständen von den Nutzungsinformationen wichtig. Um nachvollziehen zu können, wann welche Version der Nutzungsinformationen an die Endbenutzer gingen.

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 schlägt für Warnungen vor Sachschäden die Signalwörter „NOTICE“, „ATTENTION“ oder „TAKE CARE“ vor. In der ANSI Z535.6 ist ebenfalls „NOTICE“ für Warnungen vor Sachschaden aufgeführt. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich zudem das übersetzte Signalwort „HINWEIS“ durchgesetzt.

Nutzungsinformationen sollen laut der IEC/IEEE 82079-1 in Abschnitt 8.2 die folgenden Informationsarten enthalten:

  • Beschreibende Informationen:
    • Informationen über die Nutzungsinformationen selbst (Über diese Anleitung, Darstellungskonventionen)
    • Identifizierung und Beschreibung des Produktes (Aufbau, Komponenten und Funktionen)
    • Beschreibung von Steuerungen und Anzeigen (Displays, Schalter, Hebel, usw.)
    • Prozessbeschreibung (Anwendungsfälle oder Betriebsarten)
    • Sicherheitshinweise (dabei sind nicht die Warnhinweise gemeint)
  • Anweisende Informationen
    • Handlungsanweisungen in Schritt-für-Schritt-Folge (wie Montage-, Installations- oder Wartungsarbeiten)
    • Warnhinweise als Teil der Handlungsanweisungen (zu befolgende Regeln zur Vermeidung von Risiken)
  • Referentielle Informationen
    • Titelseite
    • Inhaltsverzeichnis
    • Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
    • Glossar
    • Terminologie
    • Fehlerbehebung
    • Ersatzteile

Handlungsanweisungen in Nutzungsinformationen sollen laut der IEC/IEEE 82079-1 in Schritt-für-Schritt-Anleitungen aufgeführt sein. Diese sollen Vorabinformationen enthalten, die einen Überblick über die Handlung geben und evtl. Voraussetzungen nennen. Danach sind Anweisungen in Anleitungsschritten mit arabischen Ziffern zu nummerieren. Warnhinweise sind vor dem jeweiligen Anleitungsschritt anzugeben. Mögliche Zwischenergebnisse sind anzugeben. Das Ende der Handlungsanweisung ist ebenfalls mit zu beschreiben, damit der Nutzer feststellen kann, dass die Handlung abgeschlossen ist.

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 verlangt bei Produkten, die Daten oder geistiges Eigentum enthalten, bestimmte Angaben in den Nutzungsinformationen.

  • Eigentumsbestimmung zu den gespeicherten Daten, aber auch zu Hard- und Software-Assets
  • Beschreibung des Verfahrens zur Aufbewahrung oder Zerstörung der Daten sowie Bestätigungen
  • Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Löschung/Entsorgung von Daten

Die IEC/IEEE 82079-1 verlangt, dass Nutzungsinformationen auch die Demontage und Entsorgung eines Produktes behandeln. Dabei müssen die Demontagearbeiten beschrieben sein, die unter Berücksichtigung des Umweltschutzes von der Zielgruppe gefahrlos durchführbar sind. Falls Teile des Produkts dem Recycling zuzuführen sind, müssen die Nutzungsinformationen Hinweise im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Anforderungen beinhalten. Auch Informationen zur Entsorgung müssen unter Berücksichtigung der Sicherheit von Personen und des Umweltschutzes zur Verfügung stehen.

Bei der Reparatur eines Produktes fordert die IEC/IEEE 82079-1 genaue Informationen zur Vorgehensweise. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine Liste mit Anzeigen zur Fehleridentifizierung und –lokalisierung
  • Beschreibung von Diagnosesysteme zur Fehlererkennung
  • Alarm-Liste mit Hinweise zu Normal- und Grenzwerte
  • Vorgehensweise für die Fehlerbehebung und Reparatur
  • Kontaktdaten des Inverkehrbringers oder einer anderen Stelle für fachliche Hilfe

Die IEC/IEEE 82079-1 beschreibt folgende Aspekte, was die Beschreibung von Aufgaben hinsichtlich einer bestimmten Zielgruppe angeht:

  • Motivation zur Ausführung der Aufgabe (Die Motivation des Nutzers ist zu berücksichtigen, bspw. ob der Nutzer das Produkt nur kurzfristig nutzen will)
  • Häufigkeit der Ausführung (Je seltener, desto informativer müssen die Nutzungsinformationen sein)
  • Dauer der Aufgabe (Je kürzer die Aufgabe, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Benutzer nochmals Informationen zur Aufgabe benötigt)
  • Einzel- oder Team-Aufgabe (Klare Informationen darüber, wer was und wann macht)
  • Umweltbedingungen (Lichtarme Umgebung, im Freien, ergonomisch ungünstige Haltungen, usw.)
  • Fehlertoleranz (Aufgaben, wo die richtige Ausführung sehr bedeutend ist, benötigten genaue Schritt-für-Schritt-Anleitungen)
  • Entscheidungsfreiheit (Bevorzugte Herangehensweise beschreiben, wenn mehrere Arten zur Durchführung der Aufgabe möglich sind)
  • Voraussetzungen (Benötigte Voraussetzungen für die Durchführung der Aufgabe sind zu beschreiben)
  • Üblichkeit der Aufgabe (Spezielle Aufgaben, besonders wenn diese nicht den Gewohnheiten der Nutzer entsprechen, benötigen eine genau Informationsbeschreibung)

Die Norm IEC/IEEE 82079-1 fordert, dass Terminologie auf dem Produkt, seiner Verpackung und den Nutzungsinformationen konsistent und eindeutig sind. Begriffe, welche die Zielgruppe voraussichtlich nicht kennt, gilt es zu vermeiden oder separat zu erläutern.

Komplexe Systeme wie Maschinen und Anlagen weißen häufig Zulieferteile mit eigener Dokumentation auf. Die Zulieferer können eine abweichende Terminologie verwenden.

Dann müssen die eigenen Nutzungsinformationen die Zusammenhänge erläutern. Über eine Liste kann vor der Dokumentation des Zulieferers ein Terminologie-Vergleich der verschiedenen Benennungen erfolgen. Diese Liste nennt dann die Hauptbezeichnung im Dokument und listet auch die Bezeichnung des Zulieferers auf.

HauptbezeichnungBezeichnung des Zulieferers
KaminSchlot
GasbrennerBrenner

Nutzungsinformationen müssen gemäß der IEC/IEEE 82079-1 eindeutig identifizierbar sein. Zur Identifikation eines Dokumentes eignen sich laut der Norm:

  • Titel des Dokumentes
  • Identifikationsnummer zur Unterscheidung
  • Ausstellungsdatum
  • Überarbeitungsnummer (Versionsstand) und Ausgabedatum der Überarbeitung
  • Eine Kennzeichnung für die Sprachausgabe (bspw. Sprachcode nach ISO 639-2)

Anforderungen an Nutzungsinformationen stellt die IEC/IEEE 82079-1 im Kapitel 5. Für Verbraucherprodukte (B2C) müssen die Anforderungen in den Abschnitten 5.2 und 5.3 erfüllt sein. Diese legen die Anforderungen an Nutzungsinformationen fest. Bei Produkte, die für den gewerblichen Gebrauch (B2B) bestimmt sind, kann der Hersteller wählen. Er entscheidet, ob er die Anforderungen an Nutzungsinformationen erfüllt und/oder ebenfalls die Anforderungen an den Informationsmanagementprozess erfüllt. Der Abschnitt 5.4, Kapitel 6 und Kapitel 10 behandeln die Anforderungen an den Informationsmanagementprozess.

Der Abschnitt 5.2 der IEC/IEEE 82079-1 erläutert allgemeine Prinzipien, die es bezüglich den Anforderungen an Nutzungsinformationen einzuhalten gilt.

  • Nutzungsinformationen müssen alle für die Zielgruppe erforderlichen Informationen enthalten für einen sicheren, effizienten und effektiven Gebrauch des Produktes.
  • Auch müssen die Nutzungsinformationen leicht und deutlich dem unterstützten Produkt zuordnungsbar sein.
  • Die Nutzungsinformationen sind ein Produktbestandteil und müssen die gleiche Aufmerksamkeit und Bedeutung erhalten wie jedes andere Teil des Produktes.
  • Für die Zielgruppe des Produktes müssen die Nutzungsinformationen relevant und nutzbar sein für die zu erwartenden Aufgaben und Ziele im Umgang mit dem Produkt.
  • Auch müssen die Nutzungsinformationen den sicheren Betrieb und die sichere Instandhaltung des Produktes fördern.

Neben diesen allgemeinen Prinzipien beinhaltet die Norm noch weitere Prinzipien, um die Liste der Anforderungen an Nutzungsinformationen zu vervollständigen. Dabei geht es um einzuhaltende Prinzipien zur Sicherstellung der Informationsqualität der Nutzungsinformationen.

Abschnitt 5.3 der IEC/IEEE 82079-1 behandelt sieben Prinzipien, die zur Sicherstellung der Informationsqualität für hochwertige Nutzungsinformationen stehen. Diese sind:

  • Vollständigkeit
  • Minimalismus
  • Korrektheit
  • Prägnanz
  • Konsistenz
  • Verständlichkeit
  • Verfügbarkeit

Als Vollständigkeit sieht die IEC/IEEE 82079-1, dass die Nutzungsinformationen einige Aspekte abdecken müssen, damit diese als vollständig zu sehen ist.

  • Bestehende Risiken beim Gebrauch des Produktes
  • Alle durchzuführenden und erlaubten Aufgaben von allen Zielgruppen während des Produktlebenszyklus
  • Informationsbedarf der Zielgruppe
  • Alle rechtlichen Verpflichtungen (auch die vertraglichen Anforderungen) 

Es empfiehlt sich die Abteilungen Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Marketing und Vertrieb in die Recherche zur Vollständigkeit einzubeziehen. Auch gilt es hinsichtlich der obigen Punkte zu prüfen, was mit dem Kunden hinsichtlich der Einhaltung der Norm 82079-1 vertraglich vereinbart ist und welche Version einzuhalten ist.

Die IEC/IEEE 82079-1 fordert Nutzungsinformationen minimalistisch zu halten. Keine weitschweifende Erklärungen und Füllwörter, welche die Nutzungsinformationen aufblähen. Auf Redundanzen nach Möglichkeit verzichten. Einzige Ausnahme betrifft die Wiederholung von sicherheitsbezogene Informationen. Diese dürfen laut Norm vorkommen.

Unter dem Prinzip der Korrektheit versteht die IEC/IEEE 82079-1 die Erfordernis, dass die Nutzungsinformationen die neuesten Informationen zum Produkt beinhalten. Das bedeutet, dass immer die aktuellen Nutzungsinformationen dem Kunden zugänglich sein müssen. Durch Produktbeobachtungen und einer Versionierung der Nutzungsinformation kann diese Forderung sichergestellt werden.

Jede Nutzungsinformation muss laut der IEC/IEEE 82079-1 prägnant sein. Die Norm verlangt, dass die Informationen im Hinblick auf Inhalt, Format und Medien prägnant sind. Die Norm erwähnt dabei folgende Aspekte:

  • Formulierungen kurz und präzise
  • Keine unnötigen Einzelheiten oder Details in Texte und Illustrationen
  • Videos beschränken sich auf relevante Inhalte

Im Hinblick auf Inhalt, Darstellung und Medien müssen Nutzungsinformationen laut der IEC/IEEE 82079-1 konsistent sein. Dies bedeutet, dass die Informationen eindeutig und korrekt sind. Zur Erreichung der Konsistenz fordert die Norm dazu auf, dass Inhalte und die Formatierung dieser Inhalte zu trennen sind. Formatierung betrifft Strukturen, Überschriften, Aufzählungen sowie der Einsatz von einheitlicher Farbe in Nutzungsinformationen. Inhaltlich sind Dinge wie Symbole, Warnhinweise, Maßeinheiten oder eine einheitliche Terminologie gemeint.

Verständlichkeit in der IEC/IEEE 82079-1 bedeutet, dass Nutzungsinformationen für die Zielgruppe verständlich sein sollen. Dazu gehören die verwendeten Texte, Terminologie, Illustrationen, Sicherheitszeichen und grafische Symbole sowie Methoden zur Navigation und des Mediengebrauches. Diese Punkte müssen den Nutzungsgewohnheiten, Bildungsniveau sowie den (kulturbedingten) Vorstellungen der Zielgruppe entsprechen.

Bezüglich Verfügbarkeit verlangt die IEC/IEEE 82079-1, dass Nutzungsinformationen während der zu erwartenden Lebensdauer des Produktes für die Zielgruppe verfügbar sind. Dies bedeutet, dass Nutzungsinformationen technische zugänglich bleiben und auch lesbar sind. Um diese Anforderung zu erfüllen, gilt es nachzuprüfen, wie die Zielgruppe mit den Nutzungsinformationen zu dem Produkt umgeht. Im Rahmen der Produktbeobachtung entwickeln sich dann Strategien, wie Nutzungsinformationen verfügbar bleiben.

Ein Informationsmanagementprozess, wie in der IEC/IEEE 82079-1 gefordert, führt zu einem schlüssigen Informationskonzept für die Erstellung der Nutzungsinformationen. Der Informationsmanagementprozess beinhaltet die Beschaffung von Informationen für die Nutzungsinformationen und Festlegungen hinsichtlich Informationserzeugung, -speicherung, -verbreitung und –abruf. Das Konzept legt unter anderem die Art der benötigten Informationen für den Ersteller der Nutzungsinformationen fest. Dazu gehören beispielsweise:

  • Risikobeurteilungen
  • Zielgruppenanalysen
  • Marketingdokumente
  • Dokumente zu ähnlichen Produkten (vom Hersteller selbst oder von Mitbewerber)
  • Service-Dokumente (zu Reklamationen oder Kundenfragen)
  • Informationen aus der Marktbeobachtung ähnlicher Produkte

Der Grund, dass die IEC/IEEE 82079-1 anders heißt als die Vorgängernorm hat mit der Übernahme in nationale Normen zu tun. Die neue Fassung ist bisher nur auf internationaler Ebene ausgearbeitet. Für Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung (DIN) zuständig für die nationale Durchführung und Organisation der Normungsarbeit. Auf europäischer Ebene ist das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) zuständig, um Normen zu etablieren. Erst nach Übernahme auf nationaler und europäischer Ebene trägt die Norm auch die Bezeichnungen DIN und EN.

Auf der internationalen Ebene fand die Überarbeitung in Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsinstitutionen ISO (International Organization for Standardization), IEC (International Electrotechnical Commission) und IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) statt. Auch wenn die ISO an der Ausarbeitung mitgewirkt hat, haben nur die IEC und IEEE eine Vereinbarung zur gemeinsamen Normungsarbeit. Deswegen trägt die neue Edition der 82079-1 auch nur die Bezeichnungen IEC/IEEE im Namen.

Die IEC/IEEE 82079-1 aus dem Jahr 2019 ist die Nachfolgenorm der DIN EN 82079-1 aus dem Jahre 2013. Im Zuge des für Normen üblichen Prüfungs- und Überarbeitungsintervalls war eine Revision der alten Norm fällig. Im April 2019 erschien dann die neue Fassung mit dem englischen Titel „Preparation of information for use (instructions for use) of products – Part 1: Principles and general requirements“. Als horizontale Norm ist diese Norm für die Erstellung von allen Arten von Anleitungen anwendbar. Die deutsche Fassung der Norm ist für den Herbst 2020 geplant.

DIN EN ISO 20607 (20)

Die Norm DIN EN ISO 20607 fordert, dass falls die Maschine nicht vom Hersteller oder unter seiner Verantwortung in Betrieb geht, dass die Betriebsanleitung entsprechende Informationen für die Inbetriebnahme enthält. Dazu gehören Informationen zu besondere Risiken und Gefährdungen sowie die dazu zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen. Ebenfalls falls nötig, die Informationen zu besonderen Verfahren für die Inbetriebnahme und welche Werkzeuge und Geräte verlangt sind. Auch Beschreibungen zur Sicherung und Verpackung von Materialien (Bänder, Schutzfolien, usw.), die es zu entfernen gilt, gehören dazu. Verfahren zu Einstellungen, Messungen und Prüfungen sowie Inspektionen vor der Inbetriebnahme der Maschine sind ebenfalls zu erläutern.

Die DIN EN ISO 20607 verlangt, dass die Betriebsanleitung zur Fehlersuche und –behebung von Störungen eine Fehlerliste enthält. Die Liste soll auf einer gewissen Logik basieren und beispielsweise die häufigsten Fehler zuerst nennen. Die Liste ist in Fehlermeldungen, mögliche Ursachen und entsprechende Lösungen aufzuteilen. Falls erforderlich, sollen auch zu Fehlern Anmerkungen oder Vorsichtsmaßnahmen angegeben sein.

Bezüglich Reinigung und/oder Desinfizierung einer Maschine verlangt die DIN EN ISO 20607, dass dem Benutzer Informationen in geeignetem Umfang zur Verfügung stehen. Dazu gehören eine Auflistung von benötigten Werkzeugen und Geräten sowie die Eigenschaften von Reinigungsmitteln. Ebenfalls die Angabe von benötigter persönlicher Schutzausrüstung. Ist eine besondere Betriebsart für die Reinigung und/oder Desinfizierung der Maschine nötig, ist dies ebenfalls in der Betriebsanleitung anzugeben. Weiterhin eine Beschreibung zur Energietrennung, dem Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie das Verfahren zur Wiederherstellung des Betriebs.

Die DIN EN ISO 20607 fordert in Kapitel 5.2.9 „Inspektion, Prüfung und Instandhaltung“, dass Informationen zu empfohlen Ersatzteilen in der Betriebsanleitung angegeben sind. Dazu gehören die Spezifikationen der Ersatzteile, insbesondere deren Teile, die die Sicherheit der Maschine beeinflussen. Weiterhin müssen laut dem Kapitel alle sicherheitsrelevanten Inspektionen, Prüfungen sowie die Instandhaltung für die gesamte Maschine und deren Zubehör beschrieben sein.

Wichtige Informationen aus Anleitungen von Lieferanten und Zulieferern müssen in die eigene Dokumentation integriert werden. Die DIN EN ISO 20607 sieht dafür zwei Möglichkeiten vor. Entweder werden die Informationen direkt in die eigene Dokumentation übernommen oder die Originalanleitungen werden dem Nutzer zur Verfügung gestellt. Dann genügt ein Verweis auf die entsprechenden Dokumente und Kapitel.

Die DIN EN ISO 20607 lässt dem Redakteur hier entsprechenden Freiraum. Einen einzelnen Lösungsweg gibt es nicht, da der Umfang und die Komplexität des beschriebenen Produktes entsprechend berücksichtigt werden müssen.

In der Anleitung sollten auf jeden Fall die Lebensphasen des Produktes berücksichtigt werden. In der Regel lassen sich hiervon auch bereits die verschiedenen Zielgruppen davon ableiten und berücksichtigen. Je nach Maschine kann dann überlegt werden, ob es sinnvoll ist, die Anleitung in mehrere Dokumente aufzuteilen. Maschinen die zum Beispiel zu Bauwerken werden (z. B. Kraftwerke), werden vermutlich nur einmal transportiert. Entsprechend ist das Kapitel für die weitere Produktlebenszeit irrelevant und als separates Dokument behandelt werden.

Die DIN EN ISO 20607 zeigt anhand einer umfangreichen Liste die Möglichkeiten für die Erstellung einer kurzen und einfachen Betriebsanleitung. Zu den Möglichkeiten und Anforderungen gehören:

  • Sprachfreie Anweisungen, die den Text unterstützen (z. B. Bilder mit Pfeilen)
  • Kurze und einfache Sätze
  • Durchgehende Benennungen und die Vermeidung von Synonymen
  • Einsatz von Tabellen oder Aufzählungen
  • Einsatz von Diagramme und Grafiken
  • Konsistente Verwendung von Begriffen und Einheiten
  • Verwendung von aktiver Sprache
  • Verwendung von Wiederholungen (falls erforderlich)
  • Muss leicht zu übersetzen sein

Maschinen verfügen häufig über Signale und Warneinrichtungen, um den Bediener vor Restrisiken und Gefahrensituationen zu warnen. Häufig informieren diese Einrichtungen (wie Signallampen) außerdem über den Status der Maschine. Die DIN EN ISO 20607 fordert daher, dass all diese Einrichtungen in der Dokumentation aufgeführt und erläutert werden. Damit der Leser deren Bedeutung erkennen kann.

Die DIN EN ISO 20607 fordert, dass Warnhinweise, Gefährdungs- und Sicherheitssymbole von anderen Inhalten der Betriebsanleitung unterscheidbar sein müssen. Auch muss die Bedeutung von Zeichen und Piktogrammen eindeutig erklärt werden. Die Norm fordert dabei die Verwendung der Signalwörter „GEFAHR“, „WARNUNG“ und „VORSICHT“ für Warnhinweise und die Kodierungsfarben aus ISO 3864-2. Für Piktogramme und Sicherheitszeichen verweist die Norm auf die ISO 7000 und ISO 7010.

Die DIN EN ISO 20607 fordert, dass der Hersteller den Benutzer über alle relevanten Restrisiken informiert und davor warnt. Allgemeine Aussagen zu Restrisiken müssen dabei vermieden werden. Alle vorhandenen Restrisiken müssen in der Anleitung aufgeführt und erläutert werden. Am besten auf Basis der Lebensphasen und dem Auftreten des einzelnen Restrisikos. Als Grundlage für die Ermittlung der Restrisiken dient die vorher durchgeführte Risikobeurteilung.

Die DIN EN ISO 20607 ermöglicht auch die Erstellung von Betriebsanleitungen, die aus einem einzelnen Dokument bestehen. Sie fordert dabei jedoch, dass die Informationen für die verschiedenen Zielgruppen so aufbereitet werden, dass diese unterscheidbar sind. Es muss verhindert werden, dass ein Benutzer nicht versehentlich Informationen oder Handlungen durchführt, für die er nicht qualifiziert ist.

Die DIN EN ISO 20607 fordert, dass die Anleitung so gegliedert ist, dass die Informationen schnell gefunden werden können. Dazu gehören die Verwendung von Abschnitten, Kapiteln, Unterabschnitten, Überschriften, Nummerierungen, Hervorhebungen und unterschiedliche Farben. Außerdem fordert die Norm, dass der Leser erkennen können muss, ob das Dokument vollständig ist. Dazu verweist sie auf das Inhaltsverzeichnis und eine Seitennummerierung.

Bei der Lesbarkeit der Anleitung verweist die DIN EN ISO 20607 auf die Zielgruppen der Anleitung. Das einzige Kriterium hierbei ist, dass die Zielgruppen das Dokument lesen kann. Als Beispiel listet die Norm verschiedene Schriftgrößen und Symbole im Anhang.  Die dortigen Angaben stammen dabei aus IEC IEEE 82079-1:2019. Für den fortlaufenden Text einer Betriebsanleitung wird beispielsweise eine Schriftgröße von 8 pt bis 14 pt empfohlen. Wichtige Informationen sollten außerdem entsprechend hervorgehoben werden, beispielsweise mit Farben.

Die DIN EN ISO 20607 setzt auch hier die Zielgruppe in den Fokus. So kann eine Anleitung aus mehreren, einzelnen Dokumenten bestehen, wenn diese für verschiedene Zielgruppen bestimmt sind. Auch soll der Redakteur überlegen, eine Anleitung in mehrere Dokumente aufzuteilen, wenn diese ansonsten zu umfangreich werden würde. Betreffen die Dokumente verschiedene Lebensphasen des Produktes, ist eine entsprechende Gliederung ebenfalls sinnvoll. Aber auch eine Betriebsanleitung in einem einzelnen Dokument ist möglich.

Die DIN EN ISO 20607 behandelt die Themen Terminologie und Formulierungen in mehreren Kapiteln und im Anhang. Die Kapitel stellen dabei grundlegende Anforderungen an die Terminologie und die Formulierungen. Dazu gehört, dass eine Betriebsanleitung verständlich sein muss, indem sie genormte Begriffe oder anerkannte, technische Begriffe verwendet. Werden jedoch besonders technische Begriffe oder Ausdrücke verwendet, fordert die Norm, dass diese erklärt werden. Außerdem soll eine Anleitung so einfach und kurz wie möglich sein. Im Anhang zeigt die DIN EN ISO 20607 anhand einer großen Anzahl an Beispielen welche Formulierungen gut sind und welche schlecht sind.

Die DIN EN ISO 20607 stellt konkret keine Anforderungen an die Qualität von Betriebsanleitungen. Der Fokus der Norm liegt auf den Inhalten von Betriebsanleitungen und deren Gestaltung. Für Grundsätze, allgemeine Informationen oder Qualitätskriterien gibt es nur wenige Informationen. Stattdessen verweist die DIN EN ISO 20607 auf die Horizontalnorm für Anleitungen, die IEC/IEEE 82079-1 von 2019.

Das Ziel jeder Anleitung ist es, dem Leser die benötigten Informationen zu vermitteln. Daher fordert die DIN EN ISO 20607 die Einhaltung des Kommunikationsablaufes „Lesen – Denken – Anwenden“, um den größten Nutzen zu erzielen. Außerdem fordert die Norm die Verwendung von Handlungssequenzen und die Fokussierung auf die Zielgruppe der Maschine und der Anleitung.

Die DIN EN ISO 20607 ist nur eingeschränkt zur Konformitätsvermutung geeignet. Im Anhang „ZA“ der Norm DIN EN ISO 20607 finden sich Einschränkungen hinsichtlich der Konformitätsvermutung. Darin sind die Kapitel 4 und 5 mit Ausnahme des Abschnittes 4.11 als Teile für die Konformitätsvermutung gelistet. Mit der Einhaltung dieser Kapitel kann der Hersteller nachweisen, dass er die Anforderungen der Maschinenrichtlinien im Kapitel 1.7.4.2 erfüllt.

Die Norm DIN EN ISO 20607 ist seit 1. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union unter den harmonisierten Normen aufgeführt. Die Norm EN ISO 20607:2019 mit dem Titel: Sicherheit von Maschinen — Betriebsanleitung — Allgemeine Gestaltungsgrundsätze ist dort als eine B-Norm aufgeführt. Damit kann die Einhaltung dieser Dokumentationsnorm als Konformitätsvermutung zur Einhaltung der Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG herhalten.

Die DIN EN ISO 20607 konkretisiert die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an eine Betriebsanleitung im Maschinenbau. Zwar gibt es mit der DIN EN 82079-1 bereits eine Norm zum Erstellen von Anleitungen aller Art. Die Norm DIN EN ISO 20607 befasst sich jedoch nur für den speziellen Anwendungsfall von Betriebsanleitungen für Maschinen. Die Norm ist eine gute Ergänzung zur bisherigen DIN EN 82079-1, da sie speziell die inhaltlichen Anforderungen für den Maschinenbau und darauf bezogen einzelne Hilfestellungen zu Formulierungen enthält.

Produkthaftung (73)

Das Umlabeln von Datenblättern ist möglich, jedoch ist das eigene Unternehmen dann auch im Falle einer Produkthaftung belangbar. Ein Auftreten als Händler und Verweis auf den Lieferanten der zugekauften Komponente ist dann nicht mehr möglich. Die neuen Kontaktdaten in den technischen Datenblättern zum Produkt zählen dann als Herstelleranschrift. Das Unternehmen, das die Datenblätter des Lieferanten mit einem eigenen Label versehen hat, übernimmt dann alle Pflichten eines Herstellers. Sollten es anschließend Probleme mit dem Produkt oder den zugekauften Komponenten geben, ist das eigenen Unternehmen haftbar.

Ob importierte Konsumgüter den Anforderungen aus den geltenden CE-Richtlinien entsprechen, sollte vor der Einfuhr einer größeren Menge bekannt sein. In diesem Zusammenhang sind Produktmuster und Lieferantenverträge sehr wichtig. Vor dem Kauf einer größeren und vielleicht für die eigene Produktion kritische Anzahl an Zukaufteilen, sollten beim Hersteller im Drittland Muster angefordert werden. Dieses Muster sollten auf die Einhaltung der erforderlichen CE-Richtlinien genausten überprüft werden. Im Anschluss muss dann über einen Rahmenvertrag die Beschaffenheit der Zukaufteile genaustens festgelegt werden. Regelmäßige Kontrollen und Stichproben bei der Anlieferung gehören natürlich ebenso dazu.

Neben den Pflichten eines Verkäufers, übernimmt derjenige der Konsumgüter importiert auch einige der Pflichten eines Herstellers. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Produkte aus Drittstaaten die Anforderungen aus den Richtlinien, Normen und Gesetzen der EU erfüllt. Am wichtigsten sind zuerst die Einhaltung der CE-Richtlinien. So ist häufig die ROHS-Richtlinie relevant, die die Verwendung und Beschränkung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikprodukten regelt.

Treten mit importierten Konsumgüter Beschwerden, Auffälligkeiten oder sogar Verletzungen von Personen auf, steht die Marktaufsicht beim Verkäufer vor der Tür. Die Marktaufsicht stoppt den Verkauf der Ware, lässt Produkte zurückrufen und vielleicht sogar die Vernichtung der Ware anordnen. Hinzu kommen eine mögliche Gewinnabschöpfung und ggf. Haftstrafen für den Verkäufer, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt hat.

Importeur ist jede Person, die Konsumgüter oder Güter im Allgemeinen in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder einführen lässt. Das können auch Privatpersonen sein. Beispielsweise wenn man etwas auf Amazon kauft und der Verkäufer in Drittstaaten sitzt. Ein häufiges Missverständnis ist, dass dann Amazon oder der jeweilige Verkäufer als Importeur gilt und entsprechend haftbar ist. Aber das ist nicht der Fall. Auch ein für den Transport beauftragter Spediteur gilt ebenfalls nicht als Importeur.

Für gebrauchte Maschinen aus der Schweiz gelten hinsichtlich der Produktsicherheit bei Einfuhr nach Deutschland eine andere Regelung als für andere Drittstaaten. Die importierte Maschine muss nicht der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen.

Es besteht zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen, in dem die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren vereinbart ist. Das Abkommen hat bezüglich Gebrauchtmaschinen eine Sonderregelung. Das Abkommen gilt auch für Maschinen, die im Gebiet einer Vertragspartei in Verkehr gebracht wurde und dann in das Gebiet der anderen Vertragspartei überführt wird. Das heißt die Maschine wird so angesehen, als wäre sie bereits im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden. Die Maschine unterliegt weiterhin hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit dem §3 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetz.

Solange die Produktsicherheit weiterhin gewährleistet ist, kann ein Produkt auch weiterhin im Verkauf sein, wenn das GS-Zertifikat abgelaufen ist. Das GS-Zertifikat ist maximal fünf Jahre gültig, die Verlängerung des GS-Zertifikat ist durch eine GS-Prüfstelle möglich. Die Prüfstelle bestätigt, im Falle einer Verlängerung, dass das Produkt weiterhin den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Falls das GS-Zertifikat nicht verlängert wird, darf der Hersteller das GS-Zeichen nicht mehr auf seinem Produkt verwenden. Das Produkt darf er aber weiter verkaufen, nur ohne GS-Zeichen halt.

Das GS-Zeichen ist ein Gütesiegel und steht für Produktsicherheit. Nur GS-Prüfstellen können die Ausstellung des Gütesiegels bewilligen. Für die Erlangung einer Bescheinigung muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter zuerst einen Antrag bei einer anerkannten GS-Prüfstelle stellen. Danach erfolgt eine Baumusterprüfung durch die GS-Stelle. Diese prüft ob das vorliegende Muster des Produktes die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetztes hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllt. Der Nachweis der GS-Stelle bescheinigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt eine Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens aus.

Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des GS-Zeichens führt die GS-Prüfstelle Kontrollmaßnahmen durch, um zu überwachen, ob das Produkt die geforderte Produktsicherheit erfüllt. Dies soll sicherstellen, dass die später verwendungsfertigen Produkte auch weiterhin mit dem ursprünglich geprüften Baumuster übereinstimmen. Sollten die Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens bei dieser Überprüfung nicht mehr erfüllt sein, entzieht die GS-Stelle die Zuerkennung. Die GS-Stelle informiert dann andere Prüfstellen und die Befugnis erteilende Behörde über den Entzug der Zuerkennung. Der Hersteller darf das GS-Zeichen nicht mehr an seinem Produkt anbringen oder damit werben.

Die Anleitung ist ein Produktbestandteil und gehört ebenfalls zur Produktsicherheit. Daher ist diese auch Bestandteil einer Prüfung. Fehlt die Anleitung ist das Produkt unvollständig. Ist die Anleitung mangelhaft, kann auch das Produkt als mangelhaft eingestuft werden.

Das GS-Zeichen steht bei Verbrauchern auf dem deutschen und internationalen Markt für Produktsicherheit. Ein Hersteller darf aber nicht einfach so ein GS-Zeichen auf seinem Produkt anbringen. Wer dies dennoch macht, muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Prüfstellen, welche das GS-Zeichen ausgeben, haben die Möglichkeit den Hersteller des Produktes mit dem fälschlich angebrachten GS-Zeichens abzumahnen. Neben Unterlassungsansprüchen auf dem Klageweg können die Prüfstellen auch die Wettbewerbszentrale einschalten oder den Hersteller dazu auffordern eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch geben die Prüfstellen Informationen zu Fälschungen heraus und schrecken potenzielle Fälscher mit einer Liste „schwarzer Schafe“ ab.

Das GS-Zeichen ist in Europa noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen für Produktsicherheit. Daher kann auch nicht jedes Labor ein Zertifikat für ein GS-Zeichen ausstellen. Es gibt nur wenige Stellen, die solche Prüfungen durchführen dürfen. Diese werden nach strengen Kriterien ausgewählt. Die Auswahl der Prüfstellen, die ein GS-Zeichen vergeben dürfen, trifft die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.

Eine Liste aller GS-Stellen kann bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingesehen werden.

Hersteller von Konsumgütern fallen ebenfalls unter eine mögliche Produkthaftung für fehlerhafte Güter. Da Konsumgüter für den privaten Gebrauch gedacht sind, können hier besondere Gefahren auftreten. Dabei unterschieden sich die Konsumgüter in die Kategorien Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Kurzlebige Konsumgüter wie Nahrungsmittel oder Brennstoffe zählen zu den Verbrauchsgütern. Wenn Produkte sich nicht verbrauchen, sondern nur durch wiederholten Gebrauch abnutzen, ist von einem Gebrauchsgut die Rede. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände oder Kleidung.

Um die Gefährdungen einer möglichen Haftung aus der Produkthaftung auf ein Minimum zu beschränken, sind folgende Gebiete zu beachten:

  • Vertragliche Pflichten erfüllen und die geforderten Leistungen ordentlich erbringen
  • Rechtliche Vorgaben durch Gesetze beachten
  • Vertragliche Haftungsbeschränkungen vereinbaren
  • Planung einer Haftungsverteilung
  • Abschluss einer Versicherung für Haftungsfälle
  • Durchführung von Compliance‐Management
  • Dokumentation für eine gute Beweisführung im Haftungsfall

Ist mit dem Hersteller im Kaufvertrag zur Maschine die Einhaltung gewisser Normen vereinbart, sind diese auch einzuhalten. Beispielsweise können sich die Parteien beim Kauf der Maschine vertraglich darauf festgelegt haben, dass die Technische Dokumentation mittels der Norm IEC/IEEE 82079-1 zu erstellen ist. Ist vertraglich die Einhaltung des Stands der Technik vereinbart, so muss der Hersteller sich mit den aktuell gültigen Normen auseinandersetzen. Diese repräsentieren den aktuellen Stand der Technik.

Neben der Produkthaftung gibt es weitere Bereiche, in denen eine Haftung für Unternehmen droht. Insgesamt gibt es die folgenden vier Bereiche, in der eine Haftung droht:

  • Gewährleistung
  • Produkthaftung
  • Produktsicherheit
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Gewährleistung ist die vertragliche Haftung zwischen den Vertragspartnern über die Beschaffenheit eines Produktes. Entspricht ein Produkt nicht der vereinbarten Beschaffenheit liegt ein Sachmangel vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Dabei drohen dem Hersteller des Produktes folgende Haftungsrisiken:

  • Nacherfüllung der vereinbarten Beschaffenheit (Nachlieferung oder Nachbesserung)
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Unbegrenzter Schadensersatz

Die deliktische Produkthaftung setzt keinen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher voraus. Auch ist durch das Produkthaftungsgesetz kein Verschulden des Herstellers für die Haftung erforderlich. Der Hersteller ist haftbar, wenn ein Personenschaden oder ein Sachschaden an einem anderen Produkt durch sein Produkt entstanden ist. Es ist zudem nicht möglich, die Produkthaftung vertraglich auszuschließen. Schadensersatzforderungen können sehr hohe Summen erreichen und können im Falle des Deliktrechts auch natürliche Personen treffen.

Das Produktsicherheitsgesetz regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem deutschen Markt. Die Marktüberwachung kümmert sich dabei um die Umsetzung dieses Gesetzes. Stellt die Marktüberwachung Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz fest, kann die Behörde entsprechende Maßnahmen verhängen. Diese reichen von der Anordnung zu Produktrücknahme oder Rückruf bis hin zu Verbot der Bereitstellung des Produktes auf dem Markt. Ebenfalls warnen die Behörden die Öffentlichkeit vor den Risiken des Produktes, was einen Imageschaden für den Hersteller nach sich ziehen kann.

Ordnungswidrigkeiten im Falle der Produkthaftung können auch natürlich Personen treffen. Es sind aber auch Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigen Delikte möglich. Bei Verstößen gegen die CE-Kennzeichnung oder im Konformitätsbewertungsverfahren greift das Produktsicherheitsgesetz. Für eine Strafrechtliche Verantwortung muss Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit vorliegen. Hier können als Haftungsrisiken sowohl Geldbußen wie auch Freiheitsstrafen gegen natürlich Personen verhängt werden.

Die Fehlertypen in der Produzentenhaftung sind ähnlich wie in der Produkthaftung. Es gibt die Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler und Fehler in der Produktbeobachtung.

  • Konstruktionsfehler = Falls ein nicht passendes Material durch die Konstruktion geplant wird
  • Fabrikationsfehler = Falsches Material in der Produktion kommt zum Einsatz
  • Instruktionsfehler = Den Benutzer nicht richtig durch die Anleitung informieren
  • Fehler in der Produktbeobachtung = Keine Warnungen der Kunden von später gefundenen Unfallquellen und Fehlbenutzung 

Die Produzentenhaftung greift dann, wenn der Hersteller nachweislich seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Beispielsweise Instruktionsfehler, wenn der Hersteller nicht ausreichend vor gefährlichen Produkteigenschaften warnt. Im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher ist der Hersteller in der Pflicht, sich zu entlasten. Die Produzentenhaftung greift zudem auch dort, wo die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes nicht ausreichen. Beispielsweise wenn die Haftungssumme die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro überschreitet.

Es ist gut möglich dass eine fehlerhafte Konformitätserklärung dazu führt, dass sich die Marktaufsicht einschaltet. So können Wettbewerber, Zulieferer oder Berufsgenossenschaften mögliche Fehler in der Konformitätserklärung des Produktes bzw. der Maschine an die Marktaufsicht melden.

Fehler in der Konformitätserklärung zeigen an, dass sich der Verfasser nicht gut damit auskennt. Für Käufer des Produktes ist es dadurch leicht erkennbar, dass der Verfasser nur ungenügend Kenntnisse auf dem Gebiet hat. Folglich können Fehler in Konformitätserklärungen auch Korrekturmaßnahmen und Beanstandungen an der gesamten Technischen Dokumentation auslösen.

Das führt dazu, dass die Marktaufsichtsbehörde sich das Produkt bzw. die Maschine genauer anschaut. Ganz nach dem Motto: Wenn schon die Konformitätserklärung mangelhaft ist, könnte das Produkt bzw. die Anleitung ebenfalls schwerwiegende Mängel aufweisen. 

In der Schuldfrage im Falle einer Produkthaftung steht zuerst die Geschäftsleitung in der Verantwortung. Diese haben Sorge zu tragen, dass Ihre Produkte keine Schäden verursachen und Personen verletzen können.

Da die Geschäftsleitung nicht alles machen kann, delegiert Sie viele Aufgaben an die nächsten Stellen weiter. Aufgaben und Zuständigkeiten gehen an andere Personen über und sind für Arbeits- und Überwachungsprozesse zuständig. Sind diese Personen nicht Ihren Pflichten nachgekommen bzw. haben fahrlässig gehandelt, können diese Personen auch in die Verantwortung gezogen werden.

Wann nun die Haftungsfrage vom Vorstand zu den nächsten Personen weitergeht, hängt von den Faktoren Zeit und Mittel ab. Mit genügend Zeit und ausreichend Mitteln ist davon auszugehen, dass die übertragenen Aufgaben mit der entsprechenden Sorgfalt durchführbar sind. Kann die Geschäftsleitung nachweisen, dass eine Person ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung hatte, kann die Haftung auf diese Personen übergehen.

Es ist für den Hersteller einer Maschine nicht möglich seine Haftung auf die Technische Übersetzung seiner Betriebsanleitung auszuschließen. Der Hersteller muss die Übersetzung seiner Anleitung auf Fehler überprüfen. Tut er das nicht und es verletzten sich Personen aufgrund einer fehlerhaften Anleitung, haftet der Hersteller für den Schaden. Ist die Anleitung mangelhaft, unvollständig oder unleserlich, gilt das Produkt im juristischen Sinne als Sachmangel. Dies gilt auch für eine mangelhafte Technische Übersetzung der Betriebsanleitung. Die Verständlichkeit einer jeden Betriebsanleitung für Maschine ist zudem eine elementare Anforderung aus der Maschinenrichtlinie, welche die Hersteller einhalten müssen.

Die Regelungen der US-Produkthaftung sind nicht einheitlich festgelegt. Das Rechtssystem unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Es gibt Gerichte auf Bundesebene (Federal Courts) aber auch auf den einzelnen Staaten (State Courts). Der Richter nimmt in den Prozessen auch eher die Rolle des Verfahrensleiters ein. Die Feststellung der Schuldfrage erfolgt über die Geschworenen, der sogenannte Jury. In Bezug auf Gerichtsprozesse wegen US Produkthaftung orientieren sich die verhängten Geld- oder Haftstrafen an möglichen vorhandenen ähnlichen Musterfällen. Der Fall Monsanto (Bayer) dient daher vermutlich für weitere Urteilssprüche als Musterfall.

Die Vorgaben an die Technische Dokumentation hinsichtlich der Produkthaftung in China sind eng verbunden mit der Produktqualität. Vor allem Gesundheits- Sicherheits- und Umweltvorschriften nehmen in China einen höheren Stellenwert ein.

Maschinenhersteller, welche auch nach China Ihre Produkte exportieren oder sogar dort Werke betreiben, sollte daher sich mit der Produkthaftung in China beschäftigen. Die Kenntnis von den einschlägigen Bestimmungen ist die beste Prävention vor Konsequenzen im chinesischen Straf-, Verwaltungs- und Schadensersatzrecht.

In der US Produkthaftung kann es notwendig sein, dass die Texte auf Warnschilder für Produkte neben Englisch auch noch in anderen Sprachen abgedruckt sein müssen. Dies ist je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Umso mehr südlicher die Produkte eingesetzt werden,  desto mehr müssen die Warnschilder in Spanisch abgedruckt sein. Umso nördlicher der Einsatzbereich stattfindet, desto mehr kommt Französisch zum Einsatz. Bei bestimmten Produktgruppen wie die Reinigungsindustrie ist es sogar notwendig, die Warnschilder in mehreren Sprachen abzudrucken.

Die fehlerhafte Darbietung eines Produktes kann im Maschinenbau zu einem rechtlichen Problem aufgrund der Produkthaftung führen. Suggeriert die Werbung einem Produkt falsche Eigenschaften zu, ist das ein Produktfehler. Das können im Maschinenbau falsche Angaben in den Technischen Daten der Betriebsanleitung sein. Ebenfalls kann dies falsche Marketingaussagen sein, die nicht den korrekten Produkteigenschaften entsprechen. Muss man beispielsweise ein Produkt mit einer Schutzausrüstung betreiben, wie beispielsweise eine Schutzbrille, und die Werbung bzw. Verkäufer präsentiert das Produkt ohne die Schutzausrüstung, kann hier ein Haftungsfall vorliegen.

Eine Manipulation von Trennenden Schutzeinrichtungen hebelt die Sicherheitsfunktionen des Produktes aus. Die Folge ist ein erhöhtes Unfallrisiko an dem Produkt. Ursachen für eine Manipulation können sein, dass die Bediener des Produktes die Trennenden Schutzeinrichtungen als lästig empfinden. Die Manipulation empfinden die Bediener als Vorteil, um sich im Betrieb unnötige Einschränkungen zu umgehen.

Jedoch muss die Person, welche eine Manipulation an einer Trennenden Schutzeinrichtung durchgeführt hat, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber auch andere Personen, die von der Manipulation erfahren haben und diese geduldet haben, müssen mit möglichen Haft- und Geldstrafen rechnen.

Eine saubere Darstellung von Produkteigenschaften in der Betriebsanleitung ist eine Voraussetzung für eine haftungssichere Technische Dokumentation. Das Fehlen oder verfälschen dieser Angaben kann zu Produkthaftungsfällen führen. Ein Beispiel: In Produktprospekten für ein Auto waren für die Rückfahrkamera statische und dynamische Hilfslinien für die Kamera abgebildet. Die Angaben in der Betriebsanleitung besagen zudem, dass der Fahrer auf die Hilfslinien zwingend angewiesen ist. Die Kamera in dem Auto verfügte aber nicht über diese Hilfslinien. Nach Auffassung des Gerichts könne der Käufer aber solche Hilfslinien erwarten.

Die Produkthaftung in China ist eng verbunden mit der Produktqualität. Der Hersteller haftet für sein Produkt zum einem, wenn das Produkt nicht den zugesicherten Eigenschaften auf der Verpackung oder dem Produkt entspricht. Genauso haftet ein Hersteller für sein Produkt, wenn die Betriebsanleitung zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden ist. Der Hersteller haftet zudem für sein Produkt, wenn es nicht den in der Produktbeschreibung genannten Qualitätskriterien entspricht. Wenn das Produkt einen dieser Mängel aufweist, sind der Hersteller und der Vertreiber eines Produktes in einer gesamtschuldnerischen Haftung.

Die Gesetzgebung in Bezug auf die Produkthaftung in China ist eher europäisch ausgerichtet. Viele normative Grundlagen in China basieren auf europäischen oder Internationale Normen. Die für die Technische Dokumentation relevanten Normen in China sind unter anderem die GB 5296.1-2012 „Instructions for Use of Products of Consumer Interest-Part 1: General Principles“. Weiterhin ist der Standard GB/T 9969-2008 „General Principles for Preparation of Instructions for Use of Industrial Products“ eine relevante Norm. Diese beiden Normen sind stark an die deutsche DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ angelehnt. Ebenfalls dient die ISO Guide 37 „Instructions for use of products by consumers“ als Vorbild für die beiden chinesischen Normen.

Die Vorgaben an die Technische Dokumentation hinsichtlich der Produkthaftung sind in China eng verbunden mit der Produktqualität. Die Inhalte sind unter anderem im Produktqualitätsgesetz, Verbraucherschutzgesetz, Vertragsgesetzbuch und dem Haftungsgesetz verteilt. Allgemeine rechtliche Grundlagen sind, dass der Hersteller gesamtschuldnerisch haften kann, wenn die Qualität eines Produktes nicht den Normen entspricht.

Falls ein Hersteller einer unvollständigen Maschine diese ausschließlich mit Montageanleitung verkauft, kann dies möglicherweise zu einem Sachmangel führen. Nämlich dann, wenn eine verständliche Betriebsanleitung erforderlich ist, um weitere relevante Lebensphasen außer der Montage zu beschreiben. Ein Hersteller von unvollständigen Maschinen muss sich vergewissern, welche Informationen die Käufer für Einbau und Betrieb der unvollständigen Maschine benötigen.

Eine fehlerhafte Betriebsanleitung kann für einen Hersteller im Maschinenbau schnell zur Haftungsfalle werden. Im Falle von Personenschäden aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung im  Maschinenbau haften die zuständigen, leitenden Angestellten und die Geschäftsführung.

Die Anwaltskosten, ob nun wegen eines Rechtsstreites aufgrund der US Produkthaftung oder eines anderen Rechtsstreites sind in den USA von jeder Partei selbst zu tragen. Die Kosten für einen amerikanischen Anwalt berechnen sich in der Regel über einen Stundennachweis. Der Stundenlohn eines durchschnittlichen US-Anwaltes beläuft sich zwischen 300-600 Dollar. Es besteht zwar die Möglichkeit mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar anstatt einem Stundenlohn zu vereinbaren. Dies wird in der Praxis aber nicht oft durchgeführt, da der Anwalt nichts erhalten könnte, wenn er den Fall verliert. Ein Auferlegen der Kosten an die unterliegende Partei ist dem amerikanischen Prozesssystem eigentlich fremd. Ausnahmen dazu sind aber durch Urteile im Prozess möglich. Ein Beklagter kann beispielsweise seine Anwaltskosten gegenüber dem Kläger geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass die Klage mutwillig eingereicht ist und keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Für die Einreichung einer Klage aufgrund von US Produkthaftung sind anders als in Deutschland nur geringe formale Anforderungen notwendig. Für die wirksame Zustellung der Klage genügt in den USA die einfache Postzustellung. Zur Eröffnung einer Anklage wird nur eine geringe Verwaltungsgebühr fällig. In der Klageschrift müssen nur unterstützende Behauptungen für das Klageziel aufgestellt sein. Die eigentliche Beweisfindung erfolgt erst im Prozess.

Eine weitere Besonderheit in der US Produkthaftung ist das amerikanische Recht zur „class action”.  Dies bezeichnet den Fall, dass ein Kläger für eine Gruppe von Betroffenen klagt mit dem Ziel eine Entscheidung für alle zu erhalten. Diese Art der Klage wird eingesetzt, wenn es praktisch unmöglich wäre, alle Kläger einzeln in einer Klage aufzuführen. Es besteht keine Möglichkeit eine Sammelklage willkürlich zu beginnen. Sie bedarf der ausdrücklichen Annahme durch das angerufene Gericht.

Ein Schadensfall aufgrund von US-Produkthaftung kann teuer ausgehen. Mit Hilfe von aussagekräftigen internen Dokumente kann man sich in einem Schadensfall trotzdem wirksam verteidigen. Im folgenden ein Auszug von wirksamen internen Dokumenten, um ein Verfahren schon im Vorfeld zu verhindern:

  • Anforderungen an die Konstruktion, Pflichtenhefte, Kundenanforderungen
  • Risikobeurteilungen, Gefahrenanalyse
  • Entscheidungen über Design und Technik, insbesondere zur Risikominderung
  • Sämtliche Konstruktionspläne einschl. Änderungen; zudem Änderungen datiert mit Begründung
  • Protokolle über Qualitätsprüfungen
  • Kundenbeschwerden, Service-Berichte und deren Erledigung
  • Übergabeprotokoll mit schriftlicher Bestätigung des Kunden, einschließlich über den Erhalt der Anleitung und gegebenenfalls einer entsprechenden Schulung

Bei „pretrial discovery“ geht es um die Offenlegung von Informationen an beiden Seiten eines Prozesses im Falle der US Produkthaftung. Das „pretrial discovery“ (Beweisermittlungsverfahren) dient  dem Ziel zur Offenlegung des entscheidungserheblichen Beweismaterials im Hinblick auf das Gerichtsverfahren.

Da die Ansprüche aus der US-Produkthaftung sehr hoch ausfallen können, empfiehlt es sich, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Exporteure von Maschinen in die USA empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Produkthaftpflichtversicherung. Der indirekte Export von Produkten in die USA wird bei den meisten deutschen Versicherungspolicen mitgedeckt. Indirekt bedeutet, dass die Erzeugnisse des Versicherungsnehmers ohne sein Wissen im Ausland in Verkehr gehen. Ein inländischer Abnehmer des Produktes exportiert dieses beispielsweise in die USA ohne das Wissen des Herstellers. Der direkte Export von Produkten in die USA durch den Hersteller ist aber nicht Bestandteil vieler Produkthaftpflichtversicherungen. Eine Mitversicherung für den direkten Export ist meist gegen einen Zuschlag zum Prämiensatz möglich.

„Punitive damages” in der US-Produkthaftung dienen nicht dem Schadensausgleich, sondern haben einen bestrafenden bzw. erziehenden Charakter. Hierfür muss ein vorwerfbares Verhalten des zum Schadensersatz verurteilten vorliegen. Diese Art des Schadensersatzes ist in der US-Produkthaftung weder von Deutschland aus, noch in den USA versicherbar.

Folgendes sollte man beim Erstellen einer US Betriebsanleitung beachten, um rechtliche Probleme aufgrund von der US Produkthaftung zu vermeiden. Warnt die US Betriebsanleitung nur vor Sachschaden, darf man das Safety Alert Symbol nicht im Hinweis (NOTICE) verwenden. Für Sachschäden ist zudem keine besondere Formatierung des Hinweises erforderlich. In der US Produkthaftung gilt der Hinweis vor Sachschäden nicht als Sicherheitsinformation.

Der Ausdruck „Joint and Several Liability“ steht in der US Produkthaftung für die gesamtschuldnerische Haftung. Jeder Beklagte kann einzeln oder gemeinsam für die gesamte Schadenshöhe in einem Prozess wegen der US-Produkthaftung haftbar sein. Das heißt der Kläger kann 100 % von jedem einzelnen Beklagten einfordern ohne Rücksicht auf deren anteilige Haftung.

Der einfache Schadensersatz (Compensatory Damages) in der US Produkthaftung dient zum Ausgleich des entstandenen Schades, die beim Kläger entstanden sind. Personenschäden fallen bezüglich der Höhe des Schadensersatzes höher aus.

Der Strafschadensersatz (Punitive Damages) ist eine Art Abschreckung bzw. Mahnung, um den Beklagten zur dauerhaften Änderung seines Verhaltens zu bewegen. Ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten ist Voraussetzung für den Strafschadensersatz. Die Summen beim Strafschadensersatz in Prozessfällen aufgrund der US Produkthaftung fallen deutlich höher aus als beim einfachen Schadensersatz.

Die hoch ausfallenden Strafschadensersatzsumme in der US Produkthaftung staffeln sich nach gewissen Kriterien:

  • Der Grad der Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten.
  • Das Vorliegen und das Ausmaß von Körperschäden.
  • Auffällige finanzielle Schwierigkeiten des Klägers.
  • Das Verhältnis zwischen dem vom Kläger erlittenen wirklichen Schaden und demgegenüber die auferlegten Punitive Damages.
  • Der Unterschied zwischen den Punitive Damages und in ähnlichen Fällen dafür auferlegten Zivilstrafen.

Die Sicherheitsinformationen einer US-Betriebsanleitung sollten nach dem aktuellen Stand der ANSI Z535 erstellt sein. Eine sorgfältige Erstellung der Sicherheitsinformationen und Warnungen ist ein Baustein zur Reduzierung der Haftungsrisiken. Dies ist zwar ein sehr wichtiger Baustein aber bei weitem nicht der einzige. Die Einhaltung von ANSI Z535.6 schützt natürlich nicht vor Haftungsansprüchen. Sie müssen versuchen, mit vertretbarem Aufwand die vorhersehbaren Haftungsrisiken vernünftig abzudecken. Es ist zudem viel billiger eine anständige US-Betriebsanleitung mit ausreichenden Warnhinweisen zu erstellen, als sich auch nur ein einziges Mal in einem Produkthaftungsprozess in den USA verteidigen zu müssen.

Im Maschinenbau können aus Sicht der US Produkthaftung alle Hersteller, Importeure, Großhändler, Distributoren und Einzelhändler haftbar sein. Im Grunde genommen ist in der US Produkthaftung eigentlich jeder haftbar, bei dem genug Geld zu holen ist.

Die US Anwälte haben drei Ansatzpunkte, an denen Sie in Prozessen aufgrund Produkthaftungsfällen ansetzen können. Dies sind juristische, technische und sprachliche Ansatzpunkte. Da die wenigsten Anwälte technische versiert sind, nehmen sich die meisten eher den sprachliche Ansatzpunkt. Dieser ist einfacher, billiger und schneller. Eine schlecht formulierte Betriebsanleitung ist für einen Anwalt in den USA das beste Druckmittel für einen schnellen und meist teuren Vergleich.

Das stärkste Angriffspunkt für Prozessklagen in der USA Produkthaftung ist eindeutig die Betriebsanleitung. Nicht irgendwelche Konstruktions- oder Herstellungsfehler sind das Problem, sondern die oft hochgradig unverständliche Betriebsanleitung. Eine schlechte bis miserable Übersetzung oder ein falscher Aufbau der Anleitung sorgen zudem für Unverständlichkeit der Anleitung. Vor Gericht nutzen die Anwälte dies aus, um dank der USA Produkthaftung hohe Geldstrafen zu fordern.

In der USA finden 90% aller Zivilprozesse auf der Welt statt. Viele der Prozesse finden aufgrund von Produkthaftung statt. Dabei finden immer wieder neue Präzedenzfälle bei Prozessen statt. Diese werden als Maßstäbe herangezogen. Fällt in einem Präzedenzfall die Geld- oder Haftstrafen hoch aus, können diese für nachfolgende ähnliche Fälle herangezogen werden.

Es gibt keine einheitliche rechtliche Regelung der USA Produkthaftung in Amerika. In den 50 Bundesstaaten gibt es unterschiedliche Rechtssysteme. Das US-Rechtssystem ist zudem mit 12 Berufungsgerichten auf Bundesebene total verzerrt. In Bezug auf die USA Produkthaftung kann eine Betriebsanleitung auch nicht zu 100% richtig sein. Es gibt in den USA nichts, womit man in der Produkthaftung rechtssicher dasteht. Es gibt hierzu sehr viele verschiedenen Vorschriften zu beachten, welche über viele Gesetzeswerke verstreut sind.

Für deutsche Maschinenbauer ist die US Produkthaftung sprichwörtlich ein Minenfeld. Das liegt nicht an der Konstruktion der Maschinen sondern mehr an der Technischen Dokumentation. Eine EU konforme Betriebsanleitung ist nämlich nicht gleich tauglich im Sinne der US Produkthaftung. Es gibt auch kein einheitliches Produkthaftungsgesetz wie in Deutschland. Die Zielgruppen in den USA sind gänzlich anders und auch das amerikanische Prozessrecht ist dort abweichender gestaltet als in Europa. Ein verlorener Prozess ist in Amerika eine extrem teure Angelegenheit.

Um eine Betriebsanleitung für die USA möglichst haftungssicher zu gestalten, muss diese vor allem klar, einfach und umfangreich gestaltet sein. Auf diese Punkte ist mehr Wert zu setzen als für eine deutsche Betriebsanleitung. Für den deutschen Markt setzt man zudem viel Wissen voraus und lässt viele Informationen weg. Fallen wichtige Informationen in einer Betriebsanleitung für die USA weg, ist diese aufgrund dessen nicht länger haftungssicher und führt zu rechtlichen Problemen. Wo in Deutschland für einen Handlungsablauf zehn Schritte ausreichen, um diesen zu erläutern, bedarf es in den USA viele mehr. Dem Leser einer US-Betriebsanleitung muss man exakt vermitteln, wann er etwas wie und mit welchem Werkzeug zu tun hat.

Einem Hersteller von Maschinen fällt ein Produktfehler an seinem Produkt auf. Da er dieses Produkt auch in die USA exportiert, muss der Hersteller bei der zuständigen Behörde eine Meldung abgeben. Hersteller, Importeure, Distributoren und Einzelhändler müssen Produktfehler innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Fehlers melden. Die Meldung ist bei der amerikanischen Produktsicherheitsbehörde CPSC (Consumer Product Safety Commission) vorzunehmen.

Eine Vernachlässigung der Meldepflicht von Produktfehler hat in den USA höhere Auswirkungen als in Deutschland. Hier ein Beispiel: Ein amerikanischer Haushaltsgerätehersteller hatte versäumt rechtzeitig der Behörde Meldung über Produktfehler aus zwei Modellen von Geschirrspülern zu machen. Bei einer bestimmten Anzahl von Geschirrspülmaschinen bestand eine Brandgefahr und das Risiko von ernsthaften Verletzungen. Im Rechtsstreit einigte der Hersteller sich darauf, eine Strafzahlung von 3,5 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Schwerer als diese Strafzahlung dürfte der ausgelöste Imageschaden sein, da der Rechtsstreit öffentlich publik war.

Jeder Bundesstaat in den USA hat sein eigenes Rechtssystem. Bei Produkthaftungsfälle gibt es immer wieder neue Musterfälle an Prozessen. Diese werden zudem als Maßstäbe herangezogen. Fällt in einem Musterfall die Geld- oder Haftstrafe hoch aus, kann diese für nachfolgende, ähnliche Fälle ebenfalls in ähnlicher Höhe herangezogen werden.

Das amerikanische Recht kennt im Wesentlichen drei Arten von Anspruchsgrundlagen für Produkthaftungsklagen, die auch im Maschinenbau anwendbar sind. Zum einem ist ein Grund für Rechtsklagen der Bruch der vertragliche Haftung („Breach of Warranty”). Weiterhin gibt es die fahrlässige Verletzung einer Sorgfaltspflicht („Negligence”) und entspricht in etwa dem BGB § 823 in Deutschland. Als dritte Art ist die Gefährdungshaftung („Strict Liability in Tort”) zu nennen. Hierbei prozessiert man aufgrund von Produktfehlern, die einen Schaden an Mensch oder Eigentum verursacht haben.

Selbst wenn der Abnehmer der Maschine eine fehlerhafte Betriebsanleitung wissentlich gegen einen Preisnachlass zustimmt, schließt dies die Produkthaftung nicht aus. Bei einem Unfall aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung, kann man den Hersteller der Maschine bzw. den Ersteller der Betriebsanleitung rechtlich belangen.

Ein vertraglicher Ausschluss der Produkthaftung im Maschinenbau oder eine Beschränkung hinsichtlich mittelbarer Schäden, Produktionsausfall, entgangenem Gewinn usw. ist nicht möglich. Das Produkthaftungsgesetz ist dazu eindeutig:

㤠14 Unabdingbarkeit
Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.“

Somit kann man im Maschinenbau die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz weder in Verträgen noch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.

Im Maschinenbau entstehen Produkthaftungsfälle meistens aufgrund der Verletzung einer der Verkehrssicherungspflichten. Als ein Beispiel für die Verletzung der Instruktionspflicht ist der Brandschaden an einer Anlage zu nennen. Die fehlende Angabe eines Anzugsdrehmomentes für eine Schraube in einem Technischen Datenblatt führte zu einem Schwingbruch an einer Schraube. Der daraus resultierende Schaden an der Anlage belief sich auf ca. 100.000,00 € plus Ausfallschaden. Die daher entstandenen Kosten hat der Hersteller der Anlage bei dem Schraubenhersteller geltend gemacht.

Die Produkthaftung in der Technischen Dokumentation greift, wenn aufgrund einer Verletzung der Instruktionspflicht des Herstellers seine Produkte einen Schaden verursachen. Dieser Fall liegt vor, wenn Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder eine Sachbeschädigung vorliegen.

Grundsätzlich erlischt erst 10 Jahre nach Inverkehrbringens des Produktes die Produkthaftung im Maschinenbau. Damit der genaue Zeitpunkt des Inverkehrbringens bekannt ist, muss eine lückenlose Technische Dokumentation diesen nachweisen. Dies ist beispielweise durch die Vergabe von Seriennummern an die Produkte möglich.

Zu den Faktoren für eine rechtssichere Dokumentationsabteilung zählen zum Beispiel:

  • Qualifikationen der Mitarbeiter
  • Schreibstil der Redakteure
  • Ebenso die Arbeitsweise
  • Führungsstil

Im Falle von Personenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt sieht das Produkthaftungsgesetz einen Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro vor. In anderen Ländern gibt es andere Höchstbeträge.

Bei einem Unfall einer Maschine oder Anlage ohne ausgelieferte Anleitung haftet der Maschinenhersteller vollständig im Sinne der Produkthaftung. Außerdem können weitere, rechtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb oder Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz folgen.

Die Marktaufsicht wird zudem wegen zu unrecht erfolgter CE-Kennzeichnung tätig. Diese kann das Produkt Stillsetzen, den weiteren Verkauf unterbinden, einen Produktrückruf veranlassen und/oder alle anderen Produkte des Herstellers ebenfalls überprüfen.

Generell handelt die Produkthaftung um den Ausgleich eventuell entstandener Folgeschäden wie Personen- und/oder Sachschäden aufgrund der Benutzung von Produkten. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes kann jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache zunächst ein Produkt am Markt sein, wenn Menschen diese in irgendeiner Art und Weise verwenden. Dazu zählen:

  • Gegenstände für den privaten Gebrauch
  • Technische Arbeitsmittel
  • Nahrungsmittel für Menschen und Tiere
  • Stoffe und sonstige Materialien

Fügt man fertige und/oder unfertige Produkte zu einem neuen zusammen bzw. verändert wesentlich ein bestehendes, erzeugt man im rechtlichen Sinne ein neues Produkt.

In den USA gibt es kein einheitliches Produkthaftungsrecht. Jeder US-Bundesstaat hat ein eigenes, unabhängiges politisches System mit einer eigenen Verfassung und mit eigenen Haftungsnormen. Produkthaftungsansprüche werden einzelstaatlich geregelt, die Gesetze sind von Staat zu Staat verschieden und ändern sich laufend, wenn neue Präzedenzfälle entschieden werden. Doch es gibt einige allgemeingültige Grundsätze.

Produktübergreifende Standards für Bedienungsanleitungen stellt das ANSI („American National Standards Institute”) auf. Für Bedienungsanleitungen allgemein relevant ist die Norm ANSI Z535.6 („Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials”). Diese Norm wird für Begleitinformationen wie Betriebsanleitungen, Bedienungsanleitungen, Montageanleitungen und Gebrauchsanweisungen verwendet.

Weitere allgemeine Richtlinien und Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen die Bundesbehörde OSHA (Occupational Safety and Health Administration) zur Verminderung von Arbeitsunfällen.

Daneben gibt es eine Vielzahl von Institutionen, die Qualitätsstandards festlegen. So legt beispielsweise die Bundesanstalt NIOSH (National Institute for Occupational Safety and Health) allgemeine Arbeitsbedingungen fest.

Die allgemein gültigen Grundsätze wie die der OSHA sind die Mindeststandards für alle US-Bundesstaaten. Auf der Ebene der Bundesstaaten können zudem zusätzliche Bedingungen festgelegt sein, welche durch die jeweiligen staatlichen Gesetze und Verordnungen festgelegt sind.

Eine vollkommene Haftungssichere Dokumentation gibt es soweit nicht. Um im Falle eines Haftungsfalles aber eine brauchbare Verteidigung zu besitzen, sollten neben technischer Unterlagen (Zeichnungen, Validierungen, usw.) folgende Unterlagen vorliegen:

  • Produktanalyse
  • Zielgruppenanalyse
  • Normenrecherche
  • Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung
  • Aufstellung der notwendigen Sicherheitskennzeichnungen des Produktes
  • Betriebsanleitung
  • Interne Dokumentation (Nachweise über Übereinstimmungen des Produktes mit den Normen und Richtlinien)

Benötigen Sie zudem Thema Haftungssichere Dokumentation eine Beratung? Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer Dokumentation was es hingegen der rechtlichen Vorgaben oder länderspezifischer Besonderheiten zu beachten gibt.

Der Hersteller eines Produkts darf seine Kunden nicht schädigen. Die Geschäftsführer eines Unternehmens sind dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um möglichen Schäden durch Ihre Produkte einzudämmen.

Der Hersteller eines Produkts unterliegt der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Selbst wenn diese Aufgabe auf leitende Angestellte übertragen und delegiert sind, bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, dass sie sorgfältig ausgeführt sind. Ebenso müssen die leitenden Angestellten ihrerseits entsprechende Sorgfalt walten lassen.

Im Zweifelsfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.

Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr gebracht hat, der haftet nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz auch. Wenn zum Beispiel im Schadensfall ein Teilprodukt Ursache für den Schaden war, haftet der Lieferant des Teilproduktes für den Schaden. Umgekehrt haftet ein Lieferant nicht, wenn sein fehlerfreies Produkt in ein fehlerhaftes anderes Produkt eingebaut wird.

Produzentenhaftung: Im Gegensatz zur Produkthaftung liegt die Beweislast bei der Produzentenhaftung beim Kunden. Dieser muss nachweisen, dass der Hersteller grob fahrlässig gehandelt hat. Ebenso, dass das Produkt einen Fehler in den Bereichen Konstruktion, Fabrikation, Instruktion oder Produktbeobachtung aufweist. Die Produzentenhaftung gewinnt dort an Bedeutung, wo die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist.

Produkthaftung: Der Hersteller haftet für die Gefahren die vom eigenen Produkt ausgehen nach § 1 ProdHaftG, ohne dass dazu ein Verschulden des Herstellers notwendig ist. Der Geschädigte muss nur nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schadens ein Fehler mit dem Produkt vorlag. Da nur der Umstand der fehlerhaften Herstellung ausschlaggebend ist, spricht man auch von der sogenannten „Gefährdungshaftung“.

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Die Produkthaftung legt ein besonderes Augenmerk in der Gebrauchsanleitung auf die Definition des Verwendungszweckes eines Produktes mit möglichen Einschränkungen. Weiterhin sind die Angaben zur Instandhaltung, Wartung oder Reparatur sowie die technischen Daten über Verbrauch, Leistung, usw. zu berücksichtigen.

Risikobeurteilung (42)

Auch in Amerika gibt es eine zu beachtende Norm für die Erstellung einer Risikobeurteilung. Im Jahr 2012 übernahm die amerikanische Normungsorganisation ANSI die DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung in ihr Portfolio. Unter der Bezeichnung „ANSI/ISO 12100 Safety of Machinery Package“ hat die Risikobeurteilung seither auch in den USA an Bedeutung gewonnen.

Die europäischen Richtlinien fordern die Hersteller zur Erstellung einer Risikobeurteilung auf. Außerhalb von Europa hat die Risikobeurteilung aber ebenfalls einen wichtigen Stellenwert. Meistens in Verbindung mit der Produkthaftung wegen nicht sicheren Produkten. Fehlt die Risikobeurteilung ist es schwer in Gerichtsprozessen nachzuweisen, dass das Produkt sicher ist. 

Die Erstellung einer Risikobeurteilung für Maschinen ist in der Maschinenrichtlinie vorgeschrieben. Aber auch Richtlinien für andere Produkte fordern die Erstellung einer Risikobeurteilung. Oft verwendet die EU aber andere Begrifflichkeiten für die Risikobeurteilung. So findet sich beispielsweise in der Niederspannungsrichtlinie die Begriffe Risikoanalyse und Risikobewertung für den Prozess der Risikobeurteilung. Im Produktsicherheitsgesetz, welches die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie für Produktsicherheit darstellt, findet sich sogar kein ähnlicher Begriff. Im Gesetz gibt es nur die Aussage, dass das Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden darf. Und um zu belegen, dass das Produkt in jederlei Hinsicht sicher ist, benötigt der Hersteller halt die Risikobeurteilung.

Die Dokumentation der Risikobeurteilung erhöht im Falle einer Klageerhebung in den USA die Chance auf Rücknahme der Klage. Anwälte, welche auf Grund einer vollständig dokumentierten Risikobeurteilung wenig Chancen auf Erfolg einer Klage sehen, ziehen diese eher zurück. Zu groß ist dann der Aufwand alle Dokumente zu sichten und nach möglichen Schwachstellen in einer gut aufgebauten Dokumentation zu suchen

Auch in den USA gibt es Risikobeurteilungen und dafür relevante Normen. So schaffte es auch die DIN EN ISO 12100 über den Teich und ist dort mit der ANSI ISO 12100 in geltendes nationales Recht in Kraft getreten. Zudem nimmt die wichtige ANSI B11.0 Safety of Machinery Bezug auf mehrere ISO-Normen Bezug und ist daher sehr relevant für den amerikanischen Markt.

Auch für Maschinen, welche in den USA in Verkehr gehen, ist es sinnvoll eine Risikobeurteilung zu erstellen. In erster Linie dient die Erstellung dem Verbraucherschutz. Mögliche Risiken sollen auch dort erkannt und auf ein erträgliches Minimum reduziert werden. Im Falle eines Rechtsstreites wegen einer möglichen Produkthaftung ist natürlich die Risikobeurteilung auch für den Maschinenhersteller von Vorteil.

Eine rein rechtliche Grundlage für die Einsicht der Risikobeurteilung durch den Kunden gibt es nicht. Nur Marktaufsichtsbehörden dürfen die Einsicht der technischen Unterlagen verlangen. Die Risikobeurteilung ist ein Bestandteil dieser technischen Unterlagen.

Erfahrungsgemäß nutzt der Kunde daher andere Druckmittel, um die Risikobeurteilung zu bekommen oder einsehen zu dürfen. Am Ende läuft es meist darauf hinaus, wer von den Vertragsparteien das bessere „Argument“ hat. Und da hat der Kunde meist das bessere Argument, nämlich die Auftragsstornierung (bzw. die Drohung, keine neuen Aufträge zu platzieren).

Anders sieht es natürlich aus, falls die Risikobeurteilung Vertragsbestandteil ist. Dann gelten die dort festgelegten Vereinbarungen. Denn auf vertraglicher Basis kann die Herausgabe der Risikobeurteilung vereinbart und dann auch gefordert werden.

Im Prozess der Risikobeurteilung gilt es auch die festgestellten Gefährdungen zu bewerten. Die Beurteilung lässt Rückschlüsse zu, wie gravierend die Gefährdung ist und wie wahrscheinlich eine Unfallgefahr durch diese Gefährdung ist. Vorgaben, um Gefährdungen zu bewerten, gibt es unter andern in:

  • Anforderungen in Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften
  • Berücksichtigung von Grenzwerten, ab wann gemessene Energien und Kräfte gefährlich werden
  • Fachkompetenzen und Erfahrungswissen von Experten
  • Eigene Erfahrungswerte
  • Bewertungshilfen von Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften

Einer der häufigsten Fehler beim Erstellen einer Risikobeurteilung ist sicher, dass Risiken nicht betrachtet werden. Es gibt aber auch andere häufige Fehlerquellen. Es kann vorkommen, dass zwar Risiken erkannt werden, diese aber nur unklar formuliert werden. Dem Leser erschließt sich die Gefahrenquelle des beschriebenen Risikos nicht, weil die Gefährdung nicht ausreichend oder unverständlich beschrieben wurde.

Weiterhin kann es sein, dass die Gefahreneinstufung nicht nachvollziehbar ist. Es sind Werte zu den Gefahren angegeben aber in dem Dokument fehlt eine Legende, die aussagt, was der angegebene Gefahrenwert bedeutet. Auch sind nachfolgende Maßnahmen häufig nur unzureichend beschrieben und wichtige Faktoren fehlen. Ein Hinweis, dass in der Gebrauchsanleitung ein Warnhinweis vorkommen muss, genügt dem Technischen Redakteur nicht. Dieser sollte schon wissen, was in dem Warnhinweis stehen muss.

Bei der Risikobeurteilung von Elektrokonstruktionen sind die sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung zu betrachten. Dazu gehören Angaben zu den Anforderungen an Sicherheitsfunktionen, die technische Realisierung der Sicherheitsfunktionen und die Gefährdungsbetrachtung. Die Einstufung von Gefährdungen erfolgt durch ein Gefährdungslevel, besser bekannt als Performance Level. Eine Möglichkeit das Performance Level bei Elektrokonstruktionen zu berechnen bietet die Software SISTEMA, welche kostenlos erhältlich ist.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat das Programm SISTEMA als Unterstützung zur Risikobeurteilung von Elektrokonstruktionen entwickelt. Das Programm unterstütz den Anwender bei der Bewertung der Sicherheit von Steuerungen an Maschinen. SISTEMA kann kostenlos über die Webseite des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung heruntergeladen werden.

Diese Bezeichnung ist öfters in einer Risikobeurteilung und Warnhinweisen zu lesen. Dahinter steckt eine Anforderung, dass eine Maschine nicht unvorhergesehen anlaufen darf. Es genügt aber nicht nur einen Hinweis in die Technischen Unterlagen zu schreiben. Die Umsetzung dieser Anforderung kann mithilfe der Norm DIN EN ISO 14118 „Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf“ erfolgen. Die Norm legt entsprechende Prozeduren wie das Absperren von Schaltern, Sicherungsautomaten, Hähnen, Ventilen, usw. fest.

Eine Risikobeurteilung soll potentielle Restrisiken, die an einer Maschine auftreten können, ermitteln. Durch die Bewertung der Restrisiken und durch das Treffen entsprechender Risikoschutzmaßnahmen soll die Maschine möglichst sicher bedienbar sein. Trotz einer durchgeführten Risikobeurteilung kommt es in der Praxis aber an Maschinen immer wieder zu Unfällen.

Die Ursachen der Unfälle können sehr verschieden sein. Entweder wurde die Maschine nicht sicher genug konstruiert oder die Betriebsanleitung ist nicht verständlich oder überfrachtet mit unnötigen Inhalten. Möglicherweise ist auch die bestimmungsgemäße Verwendung durch die Betriebsanleitung nicht ersichtlich und es kommt zur missbräuchlichen Verwendung der Maschine.

Sehr häufig sind die Ursachen für Maschinenunfälle aber auch das vorhersehbare Verhalten des Benutzers. Damit die Arbeit mit der Maschine möglichst einfach ausfällt, umgeht der Benutzer störende Sicherheitseinrichtungen und überbrückt wichtige Schutzmaßnahmen.

Häufig ist es nicht sinnvoll, eine Risikobeurteilung von einer einzelnen Person erstellen zu lassen. Denn diese Person hat selten den kompletten Einblick in Elektrik, Mechanik, Hydraulik, etc. Häufig sind diese Bereiche einzelnen, verantwortlichen Personen unterstellt. Diese sollten immer Teil des Beurteilungsteams sein, da Sie diese Bereiche verantworten und über Risiken und Lösungen bestens Bescheid wissen. Eine einzelne Person kann die Leitung und Moderation der Risikobeurteilung übernehmen. In der Regel benötigt dieser Informationen von Personen aus den jeweiligen Bereichen und muss diese dazu befragen.

Formale Anforderungen an den Ersteller einer Risikobeurteilung gibt es nicht wirklich. Theoretisch darf jeder Mitarbeiter eines Unternehmens die Risikobeurteilung erstellen. Jedoch sollte der zuständige Mitarbeiter trotzdem sorgfältig ausgewählt und für die Aufgabe qualifiziert sein. Der Gesetzgeber fordert die Erstellung einer Risikobeurteilung und diese ist zudem auch elementarer Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Schlechte oder fehlerhafte Risikobeurteilungen führen zu unsicheren Produkten und deswegen zu entsprechenden Haftungsrisiken. Im Maschinenbau sollte die verantwortliche Person mindestens die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010)“ kennen.

Auch für Druckgeräte ist eine Risikobeurteilung erforderlich. Als Inverkehrbringer ist es die Pflicht des Herstellers alle Risiken zu erkennen und soweit möglich zu mindern. Das Produktsicherheitsgesetzt in Deutschland schreibt eine Risikobeurteilung für alle Produkte vor. Der Hersteller muss alle denkbaren Situationen mit dem Produkt (bspw. Bedienung eines Druckgerätes) untersuchen und auf mögliche Gefährdungen bewerten.

Die Risikobeurteilung ergab eine zu hohen Schallemission an einer Maschine. Der Konstrukteur bzw. die Herstellerfirma dieser Maschine hat nun drei Möglichkeiten, um die Maschine sicher zu gestalten.

Die erste Wahl sollte immer eine konstruktive Lösung einer Gefährdung sein. Kann die Maschine so gestaltet sein, dass diese weniger Lärm verursacht?

Die zweite Möglichkeit ist eine technische Schutzmaßnahme durch Sicherheitseinrichtungen. Beispielsweise könnte mithilfe einer Lärmschutzumzaunung die Schallemission auf einen bestimmten Bereich begrenzt werden, in dem sich keine Personen im Betrieb aufhalten. Falls die ersten beiden Methoden nicht realisierbar sind, ist die letzte Möglichkeit noch den Benutzer vor der Gefahr durch Schallemission zu warnen. Eine Benutzerinformation in der Betriebsanleitung mit dem Gebot eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, ist dann der richtige Weg. Auch entsprechende Piktogramme vor dem Gefahrenbereich können die Dringlichkeit einen Gehörschutz bei den Arbeiten zu tragen erhöhen.

Die Normenrecherche im Netzt für eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie gestaltet sich als relativ schwierig. Der Beuth Verlag hat sich das exklusive Recht zur Veröffentlichung der Normenabschriften gesichert und verlangt für die Normen ein Entgelt. Eine kostenfreie Möglichkeit, um relevante Normen im Vorfeld zu erörtern, bietet sich an den Bibliotheken der Universitäten und Fachhochschulen an. Dort ist die Software Perinorm zur freien Benutzung möglich, die bei der Suche von Normen und technischen Regeln unterstützt. Eine Immatrikulation ist zudem keine Voraussetzung für den Zugang zu den Bibliotheken und ist für alle Deutschen Staatsangehörigen kostenfrei. Mit dem Perinormsystem ist eine erste Klärung von den wichtigsten Normen für eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie möglich. Dies sollte aber nur für Recherchezwecke dienen, eine Vervielfältigung einer Norm ist gebührenpflichtig und die relevanten Normen müssen über den Beuth Verlag bezogen werden.

Die Erstellung einer Risikobeurteilung gehört zu den Pflichten eines Maschinenherstellers. Die europäische Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass im gesamten europäischen Markt nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen. Um fehlerhafte Produkte zu vermeiden, wird deswegen die Erstellung einer Risikobeurteilung gefordert. Die Forderung der Maschinenrichtlinie lautet wie folgt:
„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“

Bereits vor der Risikobeurteilung muss sich der Konstrukteur die passenden Möglichkeiten für den Transport einer Maschine überlegen und umsetzen. Um Risiken beim Transport zu minimieren, muss er Angaben zu Gewicht und maximaler Tragkraft definieren. Diese Angaben müssen zudem in den technischen Daten und in der Risikobeurteilung abgebildet sein. Sollte der Transport der Maschine zudem durch nicht ausgebildete Fachkräfte erfolgen, muss man diese Situation mit in die Risikobeurteilung aufnehmen.

Zu den Lebensphasen einer Maschine, die es in einer Risikobeurteilung zu betrachten gilt, gehören sämtliche Phasen. Diese reichen von der Herstellung über die Montage und den Betrieb bis zur Außerbetriebsetzung, Demontage und Entsorgung. Jede dieser Lebensphasen teilt man dazu in einzelne Aufgaben und Situationen auf, bei denen Abläufe geschehen oder der Mensch handelt. In der darauf aufbauenden Risikobeurteilung muss man alle Lebensphasen einer Maschine hinsichtlich auftretender Gefährdungen betrachten.

Eine Risikobeurteilung ist auch für eine unvollständige Maschine vorgeschrieben. Alle relevanten Risiken, die an einer unvollständigen Maschine auftreten können, muss ein Hersteller einer vollständigen Maschine vor dem Einbau kennen. Darunter zählen unter anderem Risiken wie zum Beispiel bewegliche Teile, Standsicherheit, Strahlung und Abgase.

Da Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, muss man für ein Lastaufnahmemittel auch eine Risikobeurteilung erstellen.

Beim ALARP-Konzept handelt es sich um eine Methode der Risikoreduzierung im Maschinenbau. Das Verfahren wird beispielsweise in der Risikobeurteilung und der Gefahrenanalyse eingesetzt. ALARP steht für den Ausdruck: As Low As Reasonable Practicable. Im Maschinenbau bedeutet dies, dass man Risikominderungsmaßnahmen für Risiken nur dann umsetzt, wenn sie auch vernünftigerweise praktikabel sind. Das heißt wenn der finanzielle und/oder technische Aufwand vertretbar ist. Dies geht natürlich immer einher mit der Betrachtung des Schadensausmaßes und seiner Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Gefährdungsbeurteilung in der Technischen Dokumentation ist ein Verfahren zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei der Arbeit. Gemeint ist dabei jede Art von Gefahr welcher Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist, diese Gefährdungen bereits im Vorfeld ausfindig zu machen und diesen präventiv entgegenzuwirken.

Die Verfahren Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung in der Technischen Dokumentation werden häufig – und fälschlicher Weise – gleichgesetzt oder schlichtweg verwechselt. Sie sind jedoch nicht identisch und bezeichnen unterschiedliche Verfahren zur Identifizierung von Gefährdungen und Risiken. Eine Gefährdungsbeurteilung behandelt auftretende Gefahren in einem Arbeitsbereich eines Betriebes. Die Risikobeurteilung hingegen analysiert Gefahren, die von einer Maschine bzw. einem Gerät ausgehen.

Die Begriffe Gefahrenanalyse und Risikoanalyse kommen in der Technischen Dokumentation häufig als synonymer Begriff vor. Gefahrenanalyse ist mit der Risikobeurteilung gleichzusetzen, da beide Begriffe das gleiche Verfahren bezeichnen. Der Begriff Risikoanalyse steht hingegen für einen einzelnen Schritt innerhalb des Prozesses der Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung

Wer eine Risikobeurteilung durchführt, steht in der EN ISO 12100. Die Einleitung der Norm besagt, dass diese für Konstrukteure vorgesehen ist. Die EN ISO 12100 legt fest, dass der Konstrukteur die verschiedenen Gefährdungen identifiziert. Als Teil des Beitrages des Konstrukteurs zur Risikominderung gehört auch die Bereitstellung einer angemessenen Benutzerinformation in Form der Risikobeurteilung.

Bereits frühzeitig in der Konstruktion sollte die Risikobeurteilung einer Maschine beginnen. Dabei sollte die Abteilung der Technischen Dokumentation sehr eng mit der Konstruktionsabteilung zusammenarbeiten. Die Risikobeurteilung ist ein begleitender Schritt in der Entwicklung einer Maschine. Deswegen sollte die Technische Redaktion auch frühzeitig in den Produktentwicklungsprozess eingebunden sein.

Die Bereitstellung der Informationen zu Restrisiken mittels der Risikobeurteilung ist die letzte Methode zur Risikominderung. Sie wird erforderlich, wenn sich ein Risiko auch durch eine inhärent sichere Konstruktionsweise, technische Schutzmaßnahmen und ergänzende technische Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen oder mindern lässt. Die Information kann durch das Anbringen von Warnschildern realisiert sein, aber auch durch Kennzeichnungen, Warneinrichtungen und Signale. Die Informationen, Kennzeichnungen oder Signale in der Betriebsanleitung und an der Maschine sollen dabei auf alle bestehende Restrisiken hinweisen.

Als eine leichte Verletzung werden solche angesehen, die voraussichtlich gänzlich verheilen werden ohne dauerhafte Erkrankungen und/oder Schäden zu hinterlassen. Dazu zählen z.B. Schrammen, leichte Schnittwunden, Druckstellen, etc.

Eine schwere Verletzung liegt dann vor, wenn diese nicht mehr verheilen und üblicherweise irreversible Schäden und/oder Erkrankungen nach sich ziehen, also Verlust von Gliedmaßen, Verlust des Augenlichts, irreversible Quetschungen bis hin zum Tod von Personen.

Die Risikobeurteilung ist laut Maschinenrichtlinie ein Bestandteil der technischen Unterlagen einer jeden Maschine bzw. Anlage. Diese muss grundsätzlich der Hersteller bereithalten, um Sie einer zuständigen Behörde auch vorlegen zu können. Zum Lieferumfang der Technischen Dokumentation gehört die Risikobeurteilung aber nicht. Es ist möglich, die Lieferung vertraglich zu vereinbaren.

Die Risikobeurteilung dient dazu, um mögliche Restrisiken bei der Nutzung des Produktes zu identifizieren. In der Gebrauchsanleitung muss man vor diesen Risiken warnen. Entsprechend können diese Warnungen den Hersteller auch vor möglichen Haftungsansprüchen durch das Produkthaftungsgesetz absichern. Die Durchführung einer Risikobeurteilung können in den einzelnen Phasen der Produktentwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten durchgeführt werden.

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In einem interdisziplinären Team aus Fachleuten diskutiert man offen über potentielle Gefährdungen eines Produktes. Dabei sollten die Teilnehmer aus verschiedenen Produktionsbereichen wie Konstruktion, Technik, Sicherheit, usw. stammen. Demzufolge dient die Brainstorming-Methode eher zur Vorbereitung einer anderen Risikobeurteilungsmethode und kann wertvolle Informationen liefern. Entsprechend liefert diese Methode gewisse Vor- und Nachteile.

Vorteile dieser Methode:

+ Liefert Ergebnisse einfacher als andere Methoden

Nachteile dieser Methode:

– Zeitaufwendig

Die Fehlerzustandsbaumanalyse wird landläufig als „Fehlerbaumanalyse“ bezeichnet. Hierdurch ermittelt man Faktoren und Ereignisse, wie Teil- oder Funktionsausfälle, die zu einem unerwünschten Hauptereignis beitragen. Die ursächlichen Faktoren werden dementsprechend einem Ereignis in einer Baumstruktur zugeordnet. Die Zusammenhänge von Ursache und Wirkung infolge eines Ereignisses wird so leicht grafisch erkennbar gemacht. Die Tiefe der Verschachtelungen ist dahingegen in der Fehlerzustandsbaumanalyse nicht begrenzt.

Vorteile dieser Methode:

  • Gut geeignet für Analyse von Systemen mit vielen Schnittstellen
  • Übersichtlich durch grafische Darstellung

Nachteile dieser Methode:

  • Hoher Lernaufwand
  • Übersehen von negativen Auswirkungen von Faktoren zu anderen Ereignissen

Abweichungen von der gewünschten Funktion für verschiedene Betriebszustände des Produktes werden mithilfe von vordefinierten Leitwörtern wie z.B. „zu hoch“, „zu gering“ usw. untersucht. Die Ursachen und Wirkungen der Abweichungen demgegenüber sind zu diskutieren und schriftlich festzuhalten. Anschließend entwickelt man in dieser Risikobeurteilungsmethode entsprechende Gegenmaßnahmen.

Vorteile dieser Methode:

  • Leicht zu erlernen und zu beherrschen

Nachteile dieser Methode:

  • Einsatzbereich der Methode stark eingeschränkt
  • Nicht für Produktionsmaschinen geeignet

In dieser Risikobeurteilungsmethode wird die Struktur und Funktion eines Produktes entsprechend an Schaltpläne, Skizzen, Prozesspläne, Pflichten- und Lastenhefte analysiert. Dann werden Risiken eingeschätzt und die Schwere bzw. Bedeutung der Risikoeinschätzung anhand einer Skala von 1 bis 10 bewertet. Anschließend versucht man die Risiken zu mindern oder geeignete Maßnahmen zu finden, um den Faktor der Risikoeinschätzung zu verringern.

Vorteile dieser Methode:

  • Freie Wahl des Detailierungsgrades
  • Gut geeignet für die Untersuchung von Baugruppen und Bauteilen

Nachteile dieser Methode:

  • Aufwendig

Ist eine im Maschinenbau sehr häufig vorkommende Methode zur Risikobeurteilung. Das Produktleben unterteilt man in dieser Methode dementsprechend in verschiedene Lebensphasen auf. Diese wiederum werden in Aufgaben untergliedert, welche automatische Abläufe und Tätigkeiten von Personen enthalten. Mittels dieser Aufgaben ermittelt man dann auftretende Gefährdungen. Anschließend werden Lösungsansätze für die Gefährdungen entwickelt und dokumentiert.

Vorteile dieser Methode:

  • Die Methode ist einfach zu erlernen
  • Geeignet für den Maschinenbau

Nachteile dieser Methode:

  • Weniger geeignet für verfahrenstechnische Anlagen, die automatisch arbeiten

Es wird bei der Risikobeurteilung nach folgenden Methoden unterschieden:

  • Aufgabenbezogene Risikobeurteilung
  • Fehlerzustandart- und effektanalyse (FMEA-Methode)
  • Gefahren- und Funktionsfähigkeitsanalyse (HAZOP)
  • Fehlerzustandsbaumanalyse (FTA)
  • Brainstorming-Methode

Ja. Die Beschreibung des Bedienplatzes einer Maschine ist ein Risikobeurteilungsinstrument. Sie dient dazu, die an der Maschine wahrgenommenen Tätigkeiten zu beschreiben und für die Risikobeurteilung zu bewerten.

Eine Risikobeurteilung umfasst maßgeblich folgende Schritte:

  • Bestimmung der Grenzen der Maschine, d.h. welche bestimmungsgemäße Verwendung und welche vorhersehbare Fehlanwendung diese Maschine besitzen.
  • Gefährdungen und die damit verbundene Gefährdungssituation, welche von der Maschine ausgeht.
  • Abschätzung der Risiken unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens.
  • Bewertung der Risiken, um herauszufinden, ob eine Risikominderung erforderlich ist.
  • Die mit den Risiken verbundenen Gefährdungen ausschalten oder durch Schutzmaßnahmen diese Gefährdung vermindern.

Es werden folgende Risikoklassen unterschieden:

  • Eine gefährliche Situation, die mit Sicherheit eine schwere Verletzung oder den Tod nach sich ziehen wird, wenn sie nicht vermieden wird
  • Gefährliche Situation, die eine schwere Verletzung oder den Tod nach sich ziehen könnte, wenn sie nicht vermieden wird
  • Eine gefährliche Situation, die eine leichte bis mittelschwere Verletzung nach sich ziehen könnte, wenn sie nicht vermieden wird
  • Informationen, die keine Personenschäden betreffen, z.B. Hinweise auf Sachschäden

Sicherheitshinweise (26)

Eine Möglichkeit die Größe zu ermitteln, ist die ISO 3864.
In Teil 2 dieser Norm gibt es eine Formel mit welcher sich die Höhe eines Zeichens für eine bestimmte Erkennungsweite errechnen lässt.

Sie lautet

h = D / 40

Dabei ist

h die Höhe des Zeichens in mm

D die Entfernung auf die das Zeichen sicher erkannt sein muss

40 der für die Berechnung erforderliche Distanzfaktor.

Beispiel:

Ein Sicherheitszeichen an einer stationären Maschine zur Holzbearbeitung soll auf eine Distanz von 2 m sicher erkannt werden.
Damit ergibt sich für h = 200 cm / 40 = 5 cm.
Das Sicherheitszeichen muss also eine Mindesthöhe von 5 cm haben.

Diese Berechnung kann allerdings möglicherweise nicht ausreichend sein, da sie Faktoren wie den Winkel aus dem das Zeichen betrachtet werden kann, die Beleuchtung des Umfeldes und der Maschine oder die Sehstärke des Betrachters nicht berücksichtigt.
Eine komplexere Formel für eine entsprechende Berechnung findet sich in Anhang 1 der ISO 3864-1.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR = Arbeitsstättenregeln): In der Tabelle 3 der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) sind beispielsweise, abhängig von der Erkennungsweite, die entsprechenden Werte für Schriftzeichen, Verbots- und Gebotszeichen, Warnzeichen sowie Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen festgelegt.

Grundsätzlich lässt sich wohl sagen, dass je größer der Gefahrenbereich (beispielsweise bei einem Industrieroboter) ist, desto größer müssen die Warnzeichen sein, damit sie rechtzeitig aus einer ausreichend sicheren Entfernung erkannt werden.

Sicherheits- und Warnhinweise kommen dann zum Einsatz, wenn ein Risiko weder konstruktiv noch mit anderen Schutzmaßnahmen ausreichend zu mindern ist. Dann gilt es die Benutzer direkt am Produkt oder in der Dokumentation über die mögliche Gefährdung aufzuklären. Am Produkt kommen dabei häufig Warnzeichen nach DIN EN ISO 7010 vor. Die Warn- und Sicherheitshinweise in der Dokumentation sind nach dem üblichen SAFE-Prinzip gestaltet.

Durch die Verwendung von Füllwörter bläht sich ein Sicherheitshinweis in einer Betriebsanleitung nur unnötig auf. Da Füllwörter keine sicherheitsrelevanten Informationen vermitteln, muss man Sie aus den Sicherheitshinweisen weglassen.

Dahingegen ein Beispiel mit Füllwörtern: „Drehen Sie nun bitte den Hebel nach unten“

Beispiel ohne Füllwörter: „Drehen Sie den Hebel nach unten“

Warnschilder für Maschinen können aus selbstklebenden Folien, Kunststoff, Aluminium oder Stahl bestehen. Die Art des zu verwendenden Materials für Warnschilder an der Maschine hängt zudem von dem Einsatzort der Maschine ab. In der Halle bieten sich Folien oder Kunststoff an. Für die Außenanwendung hingegen sollte man lackiertes Aluminium oder eingebrannter Stahl für die Warnschilder verwenden.

Nach dem ISO Standard müssen Warnschilder auf der Maschine ein oder mehrere Piktogramme enthalten, das vor einer Gefahr warnt. Weitere Angaben auf den Warnschildern auf der Maschine wie Warnstufe oder Text sind optional. Außerhalb von Europa können die Regelungen für Warnschilder zudem anders ausgelegt sein.

Bei der Strukturierung von Warnhinweisen in der Technischen Dokumentation ist es das Ziel, eine maximale Erkennbarkeit zu Erzielen. Der Text und die visuelle Darstellung durch Symbole und Sicherheitszeichen sollten auf das Wesentliche beschränkt sein. Die Stelle in der Technischen Dokumentation, an der ein Warnhinweis vorkommt, muss auffällig vom restlichen Inhalt abgegrenzt sein. Der Aufbau der Warnhinweise erfolgt nach dem SAFE-Prinzip. Deswegen fängt man bei der Strukturierung mit dem Signalwort an. Dann erklärt man die Art der Gefährdung. Anschließend erläutert man die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung des Warnhinweises. Der Warnhinweis muss zudem deutliche Angaben enthalten, wie die Gefährdungen zu vermeiden sind.

Warnhinweise müssen in der Technischen Dokumentation offensichtlich als solche zu erkennen sein. Die Warnhinweise müssen sich gestalterisch von anderen Inhalten klar abheben sowie abgrenzen, um auffällig zu sein. Dies kann zum einem durch die Anwendung von größeren und/oder anderen Schriftgrößen oder Schriftarten erfolgen. Ebenso die Anwendung von Farben oder grafischen Symbolen einschließlich Sicherheitszeichen heben die Warnhinweise vom restlichen Text ab.

Die ISO 7010 schreibt vor, welche Symbole und Sicherheitszeichen in den Warnhinweisen innerhalb der Technischen Dokumentation zur Anwendung kommen dürfen. Die Symbole und Sicherheitszeichen dienen dazu Gefährdungen visuell darzustellen und verdeutlichen das Gefahrenrisiko, welche in den Warnhinweisen beschrieben ist.

Wenn Angaben zu Abständen für die sichere Nutzung des Produktes bekannt sein müssen, sind diese Angaben auch in den Warnhinweisen in der Betriebsanleitung zu nennen. Ein Fall aus der Produkthaftung zeigt dies ebenfalls. Nach Einbau eines Bodylifts in ein Fahrzeug ist eine Lenksäule des Fahrzeuges gebrochen. Die Ursache für den Bruch war ein zu geringer Abstand zwischen der Lenksäule und dem Bodylift. Dem Hersteller warf man vor, dass er keine Warnhinweise in der Betriebsanleitung auf den erforderlichen Abstand gegeben hat. Hier lag ein Instruktionsfehler vor, da auch Fachleute in dieser spezifischen Gefahrenlagen die konkret erforderlichen Abstände wissen müssen.

Es ist sinnvoll, einen Warnhinweis in mehrere aufzuteilen, wenn sich durch das Risiko sowohl Personen- wie auch Sachschäden ergeben können. Ein gutes Beispiel für die Technische Dokumentation im Maschinenbau ist hier der Transport einer Maschine. Beim Transport besteht die Gefahr, dass eine schwebende Maschine durch Herunterfallen einen Menschen verletzt wie auch die Maschine beschädigt. Übernimmt man beide Gefahren in einen Warnhinweis, übersieht man möglicherweise die zweite Gefahr. Hier ist es sinnvoll, den Warnhinweis in der Technischen Dokumentation aufzuteilen und nach Personen- und Sachschäden aufzutrennen.

In der Technischen Dokumentation verwenden Autoren die Begriffe Sicherheitshinweis und Warnhinweis häufig synonym. Dabei haben die Begriffe doch unterschiedliche Bedeutungen.

Sicherheitshinweise sollen dem Benutzer den sicherheitsgerechten Umgang mit dem Produkt grundlegend erklären. Ein Sicherheitshinweis ist didaktisch aufbereitet und steht in der Regel ohne Signalwort in der Technischen Dokumentation. Sicherheitshinweise stehen zudem vorangestellt in einem eigenen Sicherheitskapitel in der Betriebsanleitung.

Ein Warnhinweis soll die Aufmerksamkeit des Benutzers hingegen auf ein konkretes Risiko lenken und zur Gefahrenvermeidung anleiten. Die Hervorhebung des Hinweises durch ein Signalwort ist erforderlich um die Information als Warnhinweis zu kennzeichnen. Die Warnhinweise stehen zu Beginn der Kapitel der Betriebsanleitung oder innerhalb von Handlungssequenzen. Dabei soll der Warnhinweis den Zusammenhang (Lesefluss) nicht unnötig beeinträchtigen.

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Die Erkennbarkeit von Piktogrammen bzw. Sicherheitszeichen in den Sicherheits– und Warnhinweisen in einer Betriebsanleitung oder auf der Maschine ist in der 2019 veröffentlichten harmonisierten Norm DIN EN ISO 20607 geregelt. Die im Anhang B befindliche Tabelle bezieht sich auf die Angaben aus der Norm IEC/IEEE 82079-1:2019. Diese empfiehlt unterschiedliche Größen hinsichtlich minimaler Schriftgrößen und Höhen von Sicherheitszeichen abhängig von der Größe des Produktes und der Entfernung der Betrachtung.

So sollten beispielsweise grafische Symbole und Sicherheitszeichen für Produkte, die aus 1 m Entfernung betrachtet werden, nicht weniger als 15 mm Größe aufweisen, um noch als kritische Kennzeichnungen auf dem Produkt wahrgenommen zu werden.

Eine nicht oder nicht angemessene erfolgte Warnung hinsichtlich eines vorhandenen Risikos des Produkts fällt in der Technischen Dokumentation unter Warnungsfehler. Häufig vorkommende Warnungsfehler sind:

  • Unzureichende Warnungen oder Betriebsanleitungen
  • Durch das Fehlen solcher Warnungen oder Betriebsanleitungen ist nicht plausibel, dass das Produkt sicher ist
  • Die vorhandene Gefahr des Produkts hätte beschränkt oder vermieden werden können, wenn der Hersteller plausible Warnungen oder Betriebsanleitungen herausgegeben hätte

Eine grafische Übersicht in der Technischen Dokumentation über die Anbringungsorte von Warnschildern an einer Maschine hilft dem Benutzer der Betriebsanleitung. Da die DIN EN 82079-1 eine solche Übersicht fordert, sollte man dies bei der Erstellung einer Betriebsanleitung beachten. Auch können bei längerer Standzeit einer Maschine die Warnschilder an der Maschine abfallen oder unleserlich werden. Dann hilft eine Übersicht in der Betriebsanleitung, die Standorte für das Wieder- oder Neuanbringen von Warnschildern zu erläutern.

Um Warnhinweise in der Technischen Dokumentation aufzubauen, muss man alle Gefährdungen und Gefährdungsereignisse aus der Risikobeurteilung extrahieren, sofern die mit Restgefahren verbunden sind. Für den Aufbau eines Warnhinweises benötigt man daher die Angaben über:

  • Art der Gefahr
  • Gefährdung/Gefährdungsereignis
  • Beschreibung der Gefährdung/des Gefährdungsereignisses
  • Risikoeinschätzung
  • Beschreibung der Restgefahr
  • Beschreibung der Schutzmaßnahmen, sofern es welche gibt

Ein guter Warnhinweis in der Technischen Dokumentation macht die Sinnhaftigkeit von Vermeidung und Verboten deutlich. Der Warnhinweis lässt Gefahren und Konsequenzen plausibel und nachvollziehbar erscheinen. Weiterhin spricht ein guter Warnhinweis den Leser direkt an. Ein guter Warnhinweis ist nicht länger als notwendig aber mindestens so lang wie notwendig.

Die Warnhinweise für Maschinen, welche in die USA gehen, unterliegen der amerikanischen ANSI Norm. Diese fordert die strikte Trennung zwischen Personen- und Sachschäden. Personenschäden werden dafür je nach Schwere mit den Signalwörtern DANGER (Gefahr), WARNING (Warnung) und CAUTION (Vorsicht) versehen. Vor möglichen Sachschäden an der Maschine durch Fehlbenutzung warnt hingegen das Signalwort NOTICE (Hinweis).

Ist die Betriebsanleitung und vor allem die darin enthaltenen Handlungsanweisungen im Passiv formuliert, signalisiert das nicht die gegebene Dringlichkeit. Die Handlung versteht der Ausführende dann so, dass nicht (sofort) eine Handlung durchzuführen ist. Zudem ist eine aktive Schreibweise auch die verständlichere. Deswegen sollte der Text einer Betriebsanleitung im Aktiv formuliert sein.

Bei Sicherheits- und Warnhinweise in der Technischen Dokumentation nach ANSI muss man die strikte Trennung zwischen Personen- und Sachschäden beachten. Ebenso die Abstufung der Gefährdungsklassen von leichten Verletzungen bei Missachtung der Warnhinweise bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen bei Missachtung.

Ein Sicherheitszeichen wird in einer Betriebsanleitung mit einem Piktogramm ohne Text oder dazugehörigen Text dargestellt. Im wenigen Fällen, wie bspw. durch Platzmangel, darf das Piktogramm allein stehen. Das kombinierte Sicherheitszeichen mit Text sollte immer bevorzugt zum Einsatz kommen. Diese Darstellung verdeutlicht den Warnhinweis dementsprechend bildlich und erläutert ihn zeitgleich noch textuell. Ein Text ohne Piktogramm darf nie als Sicherheitszeichen ausgegeben werden. Das Bild bzw. Piktogramm muss vor dem Text stehen.

Die Sicherheitszeichen werden nach Verbots-, Gebots- und Warnzeichen klassifiziert.

  • Verbotszeichen: Untersagt ein gewisses Verhalten
  • Gebotszeichen: Schreibt ein gewisses Verhalten vor
  • Warnzeichen: Warnt vor einer Gefahr

Die Sicherheitszeichen sind von ihrer Darstellung jedoch genormt. Je nach Klassifizierung ergibt sich daher die Form und Farbe für das jeweilige Sicherheitszeichen.

Die ANSI-Norm macht klare Vorgaben, wie Warnhinweise in amerikanischen Betriebsanleitung aussehen müssen. Beispielsweise werden die Begriffe DANGER, WARNING, CAUTION und NOTICE als Signalwörter laut ANSI Z535.6 verwendet. Die Signalwörter sind den Farben Rot, Orange, Gelb und Blau zugeordnet.

Sicherheitshinweise müssen schon vor der Konstruktion entstehen. Für jede Maschine muss eine Risikobeurteilung vorgenommen werden, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Risikobeurteilung muss alle Restrisiken enthalten, die von einer Maschine während der festgelegten Lebensdauer in all ihren Lebensphasen ausgeht. Die Sicherheitshinweise ist dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung in ihren jeweiligen Risikoklassen zu konstruieren und zu gestalten.

Warnhinweise, nach dem SAFE-Prinzip erstellt, sind folgendermaßen aufgebaut:

  • S = Signalwort (Wahl des Signalwortes wie Gefahr, Warnung, Vorsicht oder Hinweis entsprechend von der Gefahrensituation)
  • A = Art und Quelle der Gefahr (Woher kommt die Gefahr / Was ist die Gefahrenquelle?)
  • F = Folgen bei Nichtbeachtung (Was passiert bei Nichtbeachtung des Hinweises)
  • E = Entkommen / Vermeiden (Wie vermeidet bzw. löst man die Gefahrensituation?)

Hier erhalten sie weitere Informationen zu Sicherheits- und Warnhinweisen.

Für die Gliederung des Kapitels Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bieten sich verschiedene Hierarchien an:

  • Chronologisch (entsprechend der Lebensphasen der Nutzung)
  • Von offensichtlichen Gefährdungen bis hin zu versteckten/unbekannten Gefährdungen
  • Zielgruppenspezifisch (wenn es mehrere Zielgruppen gibt)

Warnschilder welche an der Maschine angebracht sind, müssen in der Betriebsanleitung als Warnhinweise erläutert sein. Ebenso sind die Anbringungsorte der Warnschilder in der Betriebsanleitung zu kennzeichnen.

Maschinenbau (96)

Im Maschinenbau ist der Technische Pass eine Voraussetzung, um Maschinen in den russischen Markt einzuführen. Der Technische Pass dient für die EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung als Grundlage. Ohne den Technischen Pass ist keine Einführung in die Eurasische Wirtschaftsunion möglich.

Die Europäische Kommission hat am 21. April einen Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht. In diesem Entwurf, welcher als Maschinenverordnung geführt ist, stehen nun auch konkrete Regelungen bezüglich digitaler Anleitungen. Die größte Änderung ist, dass Anleitungen nun auch rein digital bereit stehen dürfen. Einziges Manko: Auf Verlangen des Käufers muss die Betriebsanleitung zudem auch kostenlos in Papierform zur Verfügung stehen.  

Die Europäische Kommission hat am 21. April einen Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht. Der Entwurf besitzt aktuell keine Gültigkeit. Es ist auch nicht bekannt, wann die neue Maschinenverordnung veröffentlicht wird. Zuerst diskutieren mehrere Gremien auf europäischer Ebene über den Entwurf und überarbeiten diesen in einem fortschreitenden Prozess. Es kann sich daher noch einiges verändern.

Bisher stehen in diesem Entwurf aber einige weitreichende Änderungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung aber mit Verpflichtung zur kostenfreien Papierlieferung auf Anfrage
  • Bedeutung von Vertriebsmitteln wie Kataloge, Borschüren und Datenblättern
  • Änderung bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
  • Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Security Aspekte
  • Künstliche Intelligenz

Im Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie steht, was Hersteller beachten müssen, wenn Sie Ihren Betriebsanleitungen rein digital bereitstellen. Der Hersteller muss auf der Maschine und in einem Begleitpapier angeben, wie der Zugriff auf die digitale Anleitung möglich ist. Auch muss der Hersteller in irgendeiner Form angeben, welche Version der Betriebsanleitung dem jeweiligen Modell der Maschine entspricht. Die digitale Anleitung ist in einem Format vorzulegen, die es dem Endbenutzer erlaubt, sie herunterzuladen, zu speichern und jederzeit darauf zuzugreifen. Auch bei einem Ausfall der Maschine muss die Anleitung weiterhin zugänglich sein. Vor allem gilt dies für Maschinen, welche die Anleitung in die Software der Maschine eingebunden haben.

Der Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie ist noch neu und besitzt aktuell keine Gültigkeit. Es ist auch nicht bekannt, wann die neue Maschinenverordnung veröffentlicht wird. Zuerst diskutieren mehrere Gremien auf europäischer Ebene über den Entwurf und überarbeiten diesen in einem fortschreitenden Prozess. Es kann sich daher noch einiges verändern.

DIN EN ISO 12100 definiert im Kapitel 3.31 was unter einem unvorhergesehenen Anlauf einer Maschine im Maschinenbau zu verstehen ist.

Dabei definiert die Norm Situationen, bei denen es zu einem unvorhergesehenen Anlauf der Maschine kommen kann. Dies können unter anderem Einflüsse auf Teile der Maschine sein, die sich auf die Steuerung auswirken. Oder auch die Wiederherstellung der Energieversorgung nach einem Ausfall oder der Unterbrechung der Energieversorgung. Jeder unvorhergesehene Anlauf kann dabei zu einer Gefährdung führen.

In der DIN EN ISO 12100 sind jedoch keine Maßnahmen aufgeführt, was zu unternehmen ist, um einen unvorhergesehenen Anlauf zu vermeiden. Hierzu verweist die Norm auf DIN EN ISO 14118 mit dem Titel „Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf“.

Im Verlauf des Produktlebenszyklus eines jeden Produktes werden bestimmte Informationen benötigt.In den Phasen während der Entwicklung und Konzeptionierung eines Produktes werden Informationen aus der internen Dokumentation benötigt. Hierzu gehören Dokumente wie Risikobeurteilung, Normenrecherche, Lasten- und Pflichtenheft. Ab der Produktlebenszyklusphase Produktion sind auch Informationen aus der externen Dokumentation notwendig. Dazu zählen Dokumente wie Fließschemas, Elektropläne, Aufstellpläne oder die Betriebsanleitung.

Der folgende Produktlebenszyklus gilt sowohl für Produkte im Maschinenbau wie auch für andere Produktarten:

  • Produktidee
  • Konzeptionierung
  • Entwicklung/Konstruktion
  • Prototyp
  • (Serien-)Produktion
  • Produktanwendung
  • Entsorgung/Wiederverwertung

Dies ist möglich, falls ein Produkt zu klein ist, um darauf Warnhinweise lesbar anzubringen. Beispielsweise ist es dann möglich die Warnhinweise separat über einen Aufkleber oder ein Schild in der Nähe des Produktes anzubringen. Dies ist auch eine gangbare Lösung, falls das Produkt dafür ausgelegt ist, seine Funktion längere Zeit am selben Einsatzort auszuüben. Die Verpackung des Produktes eignet sich hierbei weniger, da diese nur selten über einen längeren Zeitraum vor Ort parat liegt.

Nein, die Maschinenrichtlinie und andere Richtlinien sehen vor, dass auf dem Typenschild der Maschine Name und Adresse des Herstellers vorkommen. Diese und andere Informationen müssen gut sichtbar und lesbar am Produkt angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnungspflicht kann sehr kostspielige Folgen mit sich ziehen.

Der Hersteller unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Er muss vorliegende Gesetze, Verordnungen usw. beachten und einhalten. Der Hersteller ist durch den rechtlichen Rahmen in der Verantwortung erforderliche Maßnahmen zu treffen, die möglichen Schaden von den Verbrauchern abwehrt. Im Maschinenbau konkretisiert diese Verkehrssicherungspflicht das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenrichtlinie. Der Hersteller darf sich nicht nur darauf beschränken die Empfehlungen technischer Normen bedenkenlos umzusetzen. Er muss den Stand der Wissenschaft und Technik mit in seine Maßnahmen einbeziehen.

Häufig werden bei Vertragsabschluss bestimmte Eigenschaften für ein Produkt vertraglich festgelegt. Dies kann eine gewisse Beschaffenheit des Produktes sein oder das gewisse technische Standards einzuhalten sind. Beispielsweise vereinbaren die Vertragspartner die Einhaltung von Technischen Regelwerken wie die Norm zur Risikobeurteilung DIN EN ISO 12100. Diese zeigt Mindestanforderungen für die Sicherheit von Produkten auf. Die Frage von Verantwortlichkeiten (gegenüber Kunde, Lieferanten, usw.) sind ebenfalls häufig in den Vertragsunterlagen dargestellt.

Die Maschinenrichtlinie fordert nur Gewichtsangaben für Maschinenteile, falls ein Teil der Maschine während der Benutzung zu bewegen ist. In diesem Fall müssen Informationen zum Gewicht leserlich, dauerhaft und eindeutig auf dem betreffenden Teil angegeben sein.

Um die Konformität mit den Technischen Regelwerken am Produkt nachzuweisen, gibt es beim Marktzugang nach Russland das EAC-Zeichen. Russland verfügt über das EAC-Zeichen, da es Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion ist. EAC steht für Eurasion Conformity. Ähnlich wie das CE-Zeichen in Europa, weist das EAC-Zeichen nach, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen in Hinsicht auf Sicherheit und Qualität entspricht. Die Behörden in Russland können Produkte ohne EAC-Zeichen beschlagnahmen und den Hersteller mit Bußgelder belegen. Um ein EAC-Zeichen zu erlangen, muss der Hersteller ein Konformitätsverfahren durchlaufen.

Ein Hersteller muss für den Marktzugang nach China im Groben folgende Schritte befolgen, um eine CCC-Kennzeichnung zu erhalten:

  1. Es beginnt mit einer Antragsstellung bei der chinesischen Behörde für ein zertifizierungspflichtiges Produkt.
  2. Anschließend gilt es ein Produktmuster nach China für Produkttest zu verschicken. Die Prüfung dauert in der Regel ca. 2-4 Wochen.
  3. Anschließend findet eine Inspektion der Produktionsstätte durch chinesische Inspektoren statt.
  4. Abschließend wird ein Zertifikat ausgestellt und die Genehmigung für die CCC-Kennzeichnung erteilt.

Erst nach diesem Verfahren ist der Hersteller berechtigt das Prüfzeichen an seinem Produkt anzubringen. Die Ausgabe des CCC-Zeichens erfolgt nur über die chinesische Zentralbehörde CNCA (Certification and Accreditation Administration). Die CCC-Kennzeichnung ist nur für bestimmte Produkte verpflichtend. Nicht zertifizierungspflichtige Produkte dürften keine CCC-Kennzeichnung tragen.

Wenn ein Hersteller mit seinen Produkten den Marktzugang nach China wagt, muss er prüfen ob seine Produkte zertifizierungspflichtig sind. Es ist möglich für bestimmte Produkte eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Zertifizierungspflicht zu beantragen. Dies ist beispielsweise für Produkte auf Messen und Ausstellungen oder für Produkte, die zur Forschung und für Labortest vorgesehen sind, möglich. Die Befreiung muss mit einer Beantragung bei der CIQ (China Inspection and Quarantine) in chinesischer Sprache erfolgen. Bei Vorlegung aller Unterlagen für den Befreiungsvorgang ist hierbei mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen zu rechnen.

Für den Marktzugang nach China muss ein Hersteller prüfen, ob er für seine Maschine eine CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certification) von einer nationalen Prüfstelle benötigt. Für die Einfuhr von bestimmten Produkten in die Volksrepublik China besteht nämlich eine Zertifizierungspflicht. Die Zertifizierung soll bescheinigen, dass die Produkte alle Anforderungen aus chinesischen Normen einhalten. Zertifizierungspflichtige Produkte dürfen erst nach Beantragung und Erteilung einer CCC-Zertifizierung in China zum Einsatz kommen. Davor ist kein Import, Verkauf oder jegliche Geschäftsaktivitäten möglich. Eine chinesische Produktliste hilft Herstellern herauszufinden, ob Ihr Produkt unter die zertifizierungspflichtigen Waren fällt.

Für Maschinenbau Unternehmer, die in die USA expandieren wollen, sind andere Regelwerke zu beachten als für den europäischen Markt. Unter anderem verabschiedet die OSHA (Occupational Safety & Health Administration) Regelungen, die mit der Arbeitssicherheit zu tun haben. Die Einhaltung dieser Regeln sind verpflichtend einzuhalten und gilt unter anderem für die Betreiber von Maschinen und Anlagen. Vergleichbar sind die Regelungen der OSHA mit der europäischen Maschinenrichtlinie, wenn darin auch keine Trennung zwischen Hersteller und Betreiber besteht. Daher müssen die Hersteller sich ebenfalls unbedingt mit den Regelungen der OSHA auseinandersetzen. Zur Erfüllung der OSHA Regelungen gibt es zudem spezielle Produktnormen, welche die Anforderungen konkretisieren. So handelt die ANSI 11.19 mit dem Titel „Performance Requirements for Safeguarding“ von den Anforderungen an Schutzvorrichtungen.

Hersteller, die Ihre Maschinen nach Amerika einführen möchten, müssen beim Marktzugang USA einiges beachten. So muss der Hersteller dafür andere Vorschriften beachten als im europäischen Wirtschaftsraum. Organisationen wie die OSHA (Occupational Safety & Health Administration) verabschieden Regelungen, deren Einhaltung verpflichtend sind.

Auch gibt es kein Konformitätsverfahren wie die europäische CE-Kennzeichnung. So darf die Maschine in den USA erst in Betrieb gehen, wenn sie durch einen zugelassenen Inspektor eine Betriebserlaubnis erhält. Die Entscheidung, ob die Maschine bzw. Anlage nun als sicher gilt, hängt dabei von dem lokalen Inspektor für Sicherheit oder Brandschutz ab. Diese Person entscheidet, ob die US-Vorgaben für Arbeitsplatzsicherheit eingehalten wurden und die Maschine in Betrieb gehen darf. Die Einhaltung der Produktanforderungen kann sich der Hersteller zudem von einer externen Stelle bestätigen lassen. Die Prüfung der Maschine übernehmen dabei unabhängige Prüflabore, bekannt als „Nationally Recognized Testing Laboratories“ (NRTL). Diese prüfen Produkte auf die Einhaltung der wesentlichen Produktanforderungen und vergeben Prüfzeichen.

Wer den Marktzugang in die EU mit seiner Maschine erhalten möchte, muss folgende Dinge einhalten:

  • Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten.
  • Die Festlegungen aus den harmonisierten Normen einhalten, die eine Übereinstimmung des Produktes mit der Maschinenrichtlinie gewährleisten.
  • Andere nicht harmonisierte Normen einhalten, welche ein hohes Schutzniveau der Maschine an die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet.
  • Die notwendige Technische Dokumentation erstellen, inklusive Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und sonstige Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Diagramme, usw. 
  • Die Maschine muss eine CE-Kennzeichnung tragen, welche sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht ist.

Ebenfalls sehr wichtig: Die Übersetzung aller mitgeltenden Unterlagen für den Endanwender der Maschine. Wenn die Maschine beispielsweise nach Spanien geht, dann muss eine Technische Übersetzung der externen Technischen Dokumentation ins Spanische vorliegen. Nur eine englische Betriebsanleitung mitzugeben genügt nicht.

Im Maschinenbau befasst sich die Norm DIN EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Funktion – Gestaltungsleitsätze“ mit den Not-Halt-Vorrichtungen von Maschinen. Jede Maschine muss eine Not-Halt-Vorrichtung besitzen, welche die Maschine im Notfall stillsetzt. Bestätigt ein Benutzer im Notfall das Not-Halt-Befehlsgerät muss jede Gefahr bringende Bewegung sofort zum Stillstand kommen. Das Befehlsgerät rastet zudem ein und verbleibt in dieser Stellung bis zur ihrer manuellen Entriegelung durch den Benutzer. Dies verhindert, dass die Maschine wieder automatisch anläuft.

Bezüglich der Farbe eines Hauptschalters im Maschinenbau gibt es klare Vorgaben, wenn dieser eine Sicherheitsfunktion (bspw. Not-Halt) beinhaltet. Die DIN EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen) besagt, dass der Hauptschalter dann rot sein muss. Ist ein Hintergrund um den Hauptschalter vorhanden, muss dieser Hintergrund die Farbe Gelb haben. Hat ein Hauptschalter für eine Handlung im Notfall keine besondere Bedeutung, so kann man eine beliebige Farbe wählen. Eine in der Praxis gängige Farbe für den Hauptschalter ohne Sicherheitsfunktion ist Schwarz.

Eine Not-Befehlseinrichtung im Maschinenbau soll den Benutzer vor einer unmittelbar drohenden Gefahr der Maschine schützen. Nach Betätigen der Befehlseinrichtung stoppt dabei die Maschine alle gefahrbringenden Bewegungen und verbleibt im Stillstand bis die Gefahr behoben ist.

Dabei legt die Maschinenrichtlinie für solche Befehlseinrichtungen fest, dass diese:

  • deutlich erkennbar und gut sichtbar an einer schnell zugänglichen Stelle an der Maschine angebracht sind
  • den gefährlichen Vorgang möglichst schnell nach dem Betätigen der Not-Befehlseinrichtung zum Stillstand bringen muss ohne dass zusätzliche Risiken entstehen.
  • Falls erforderlich bestimmte Sicherungsbewegungen zulässt nach dem Auslösen der Befehlseinrichtung.

Dies ist zutreffend, da die Wartung laut der Maschinenrichtlinie als Unterkapitel der Instandhaltung aufgeführt ist. Die Instandhaltung dient zum funktionsfähigen Erhalt der Maschine in allen Lebensphasen der Maschine. Zur Wartung zählen alle Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes einer Maschine. Das kann Reinigung und Schmierung der Maschine sowie Austausch oder Ergänzung von Arbeitsstoffen sein. Begriffe wie Inspektion, Instandsetzung und Wartung sind Bestandteile der Instandhaltung.

Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass bei einer wesentlichen Veränderung einer alten Maschine diese als eine neue Maschine zu betrachten ist. Die umgebaute Maschine benötigt dann eine neue Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und ein neues Typenschild. Das Typenschild muss die aktualisierten Angaben zu Baujahr usw. enthalten.

Normale Haushaltsgeräte fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Im Artikel 1 unter dem Anwendungsbereichs der Maschinenrichtlinie sind diese unter Punkt 2 k) als Ausnahmen aufgelistet. Diese und andere Produktgruppen (u.a. Audio- und Videogeräte, Büromaschinen und Elektromotoren) sind dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie zuzuordnen.

Die Maschinenrichtlinie verlangt, dass die Konstruktion einer Maschine auch nach Ergonomische Gesichtspunkte erfolgen muss. So darf bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung das Bedienungspersonal nicht einer unnötigen körperlichen oder psychischen Belastung ausgesetzt sein. Die Maschine ist so zu konzipieren, dass ergonomische Prinzipien einzuhalten sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Ausreichend Bewegungsfreiraum für das Bedienungspersonal
  • Anpassungen des Arbeitsplatzes an die Eigenschaften des Bedienungspersonals (beispielsweise hinsichtlich Körpermaße oder Körperkraft)
  • Vermeidung eines vorgegebenen Arbeitsrhythmus
  • Keine Überwachungstätigkeiten, die eine andauernde Aufmerksamkeit verlangen

Eine Betriebsanweisung erstellen ist erforderlich, um Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu warnen und wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufzuzeigen. Im Maschinenbau gibt es Gefährdungen am Arbeitsplatz, die sich trotz technischer Schutzmaßnahmen oder Änderung des Arbeitsverfahrens nicht vermeiden lassen. Die Betriebsanweisung warnt vor diesen Gefahren und zeigt sicherheitsgerechte Verhalten für die Beschäftigen auf. Darunter fallen die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung, organisatorische Maßnahmen sowie die Unterweisung von Beschäftigten.

Eine Maschine gilt nach Maschinenrichtlinie erstmals als „in Verkehr gebracht“, wenn die Maschine das erste Mal in der EU am Markt bereitgestellt wird. Dies gilt für sämtliche neue Maschinen, ob diese nun in der EU oder außerhalb hergestellt sind.

Diese Regelung gilt auch für gebrauchte Maschinen, falls diese wesentlich verändert bzw. umgebaut worden sind. In diesem Falle sieht die Maschinenrichtlinie vor, dass die umgebaute Maschine wie eine neue Maschine zu behandeln ist.

Maschinenbau-Unternehmen, welche Ihre Produkte nach China verschicken wollen, müssen auf neue Regeln beim Export achten. Zollbehörden in China verschärften zum 01.06.2018 Ihre Angaben zur Zollanmeldung von Produkten. Damit wollen chinesische Zollbehörden verdächtige Sendungen vor Ihrer tatsächlichen Ankunft in China erkennen. Dies soll möglich sein, weil den Behörden im Vorfeld einer Sendung Daten zur Verfügung stehen.

Eine Voranmeldung für See- und Luftfracht mit zusätzlichen Angaben zum Versender und Empfänger sind erforderlich. Informationen zum Versender sind unter anderem die Telefon- und Faxnummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zu den Angaben, die bezüglich des Empfängers anzugeben sind, fallen die chinesische Steuernummer (Unified Social Credit Code), zudem die Telefon- und Faxnummer sowie die Zoll-Kennnummer (CR-Nummer), welche bisher auch schon angegeben sein musste. Auf die akurate Einhaltung der genauen Zollanmeldung achten chinesische Zölle in Zukunft auch im Maschinenbau mehr.

Um Störungen an eine Maschine sicher beseitigen zu können, müssen Bediener vorher einige Punkte beachten. Die Maschine muss abgeschaltet, mögliche Restenergien abgebaut und die Maschine gegen Wiederanlaufen gesichert sein. Mitarbeiter im Arbeitsbereich müssen über Störungen und das Abschalten der Maschine informiert sein, damit andere Personen die Maschine nicht wieder in Betrieb nehmen, während die Störung noch besteht. Ebenfalls Personen anweisen, die sich in einem Gefahrenbereich aufhalten, diesen zu verlassen.

Als Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie versteht man eine Anordnung von Maschinen, die zusammenwirken, um auf ein gemeinsames Ziel (bspw. die Herstellung von Produkten) hinzuarbeiten. Dies liegt vor, wenn die Maschinen mechanisch und/oder steuerungstechnisch miteinander verbunden sind. Die übergeordnete Steuerung der verbundenen Maschinen ist ein wesentlicher Bestandteil, dass man von einer Gesamtheit von Maschinen ausgehen kann. Dann muss eine EG-Konformitätserklärung für die komplette Maschinenanlage erfolgen.

Als Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen zählt jede natürliche oder juristische Person, die mehrere vollständige Maschinen zu einer Maschinengesamtheit verbindet. Ebenso wertet man die Integration einer unvollständigen Maschine in die Gesamtheit anderer Maschinen. Hersteller kann auch diese Person sein, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Maschinen in Betrieb nimmt.

Die Unterschiede in der Technischen Dokumentation sind zwischen Europa und der Schweiz nicht groß. Europäische Normen übernimmt die Schweizerische Normen-Vereinigung (abgekürzt SNV, französisch Association Suisse de Normalisation) als nationale Normenorganisation mit Sitz in Winterthur. Auch europäische Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie übernimmt die Schweiz in nationale Verordnungen und setzt sie in Schweizer Recht um.

 

Als Amtssprachen für eine Technische Dokumentation gelten dabei in der Schweiz je nach Kanton die Sprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch. In der Schweiz sind die sprachlichen Besonderheiten besonders stark ausgeprägt. Die richtige Terminologie für bestimmte Begriffe in der Technischen Dokumentation ist zudem ebenfalls ein differenzierter Bereich im Vergleich zu Deutschland.

 

Auch klimatische und geografische Besonderheiten spielen in der Technischen Dokumentation in der Schweiz eine Rolle. Die Vorgaben an die Sicherheit von Maschinen hinsichtlich Lärm und Vibration sind aufgrund geografischen Gegebenheiten (Viele Berge, Temperaturunterschiede) anders geregelt.

Vibration im Schweizer Maschinenbau: Die Gefahren von Schwingungseinwirkungen (Vibrationen) auf Menschen können neben einer Belästigung für den Menschen auch zu Schädigungen von Bauwerken führen. Gerade in der Schweizer Berglandschaft können erhöhte Schwingungswerte für Gefährdungen (bspw. Lawinenabgang) sorgen. Es gilt daher, mit verfügbaren Maßnahmen die Gefahren von Vibrationen auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau zu senken. Der Schweizer Bundesrat hat hierfür die „Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz“ geschaffen, um Arbeitnehmer vor Gefahren durch Vibrationen zu schützen.

Ob es ratsam ist die Betriebsanleitungen in Schweizer Hochdeutsch übersetzen zu lassen, hängt von dem Einsatzort der Maschine ab. Die Schweiz hat die Nationalsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch im Einsatz. Zudem werden im Alltag ca. 20 verschiedene regionale Dialekte gesprochen. Das Schweizer Hochdeutsch weicht vom normalen Deutsch in mehreren Punkten ab. Eine Abweichung ist sicherlich die Schreibweise „ss“ in der Schweiz im Gegensatz zu „ß” in Deutschland, wie in „Strasse“ und “Straße”. Auch beeinflusst Französisch das Schweizer Hochdeutsch mit Begriffen wie zum Beispiel „Billet“ für „Fahrkarte“ oder „Velo“ für „Fahrrad“. Abhängig Wo Deutsch in der Schweiz als Amtssprache verwendet wird, kann die Betriebsanleitung auch ins Schweizer Hochdeutsch übersetzt werden. Zudem tritt man mit der Übersetzung ins Schweizer Hochdeutsch auch besser mit dem Schweizer Publikum in Kontakt.

An Hydraulikpumpen und Hydromotoren im Maschinenbau können große Mengen Druckflüssigkeit austreten. Zur Vermeidung von dadurch entstehenden Rutschgefahren sollte man geeignete Auffangbehälter für die Flüssigkeiten bereithalten. Anschlüsse und Befestigungen der druckentlasteten Hydraulikpumpe bzw. des Hydromotors sind zur Vermeidung von Verwechslungen vor dem Ausbau zu kennzeichnen. Dies macht das Wiederanschließen der Anschlüsse und Befestigungen einfacher. Öffnungen von Leitungen und motorseitige Flansche sind zudem vor Verunreinigungen zu schützen.

Beim Austausch von Druckflüssigkeiten an einer Maschine oder Anlage ist darauf zu achten, keinerlei Verschmutzung in den Tank oder andere Teile des Hydraulikkreislaufes einzubringen. Die Filterung von frisch angelieferte Druckflüssigkeiten muss ebenfalls erfolgen, damit eine hohe Reinheitsklasse der Druckflüssigkeit gewährleistet ist.

Für den Austausch von Druckflüssigkeiten empfiehlt sich der Einsatz von fahrbaren Absaug- und Befülleinrichtungen mit integriertem Auslaufschutz bzw. Auffangwanne.

Druckflüssigkeiten sind entzündlich und können sich an heißen Oberflächen leicht entzünden. Zudem können sich Dämmmaterialien bei Kontamination mit Druckflüssigkeiten ebenfalls leicht entflammen, da sie sich mit den Druckflüssigkeiten aufsaugen können. Deswegen sollte man entsprechende Maßnahmen zur Verringerung der Brandgefahr treffen:

  • Rückstandlose Entfernung von ausgetretenen Druckflüssigkeiten und Bauteile trocken wischen
  • Getränktes Dämmmaterial erneuern
  • Externe Zündquellen vermeiden und heiße Oberflächen abdecken

Druckspeicheranlagen übernehmen im Maschinenbau eine sehr wichtige Rolle. Sie dämpfen an einer Hydraulikanlage die entstehenden Schwingungen, Fluktuationen und Pulsationen. Ebenso stabilisieren Druckspeicheranlagen den Saugstrom und sind für die Volumen- und Leckölkompensation verantwortlich. Dadurch wird die Hydraulikanlage leistungsfähiger, die Lebensdauer steigt und die Betriebs- und Wartungskosten sinken.

Unter dem Probebetrieb von Maschinen und Anlagen versteht man die Überprüfung von Funktionen und Eigenschaften einer Maschine bzw. Anlage. In der Endprüfungsphase einer Maschine oder Anlage findet in den Betriebsräumen des Betreibers ein Probebetrieb zur Beseitigung von Fehlern statt. Der Hersteller ist in der Verantwortung den Probebetrieb der Maschine oder Anlage zu überwachen. Zuerst testet man in einzelnen Probeabläufen einzelne Aggregate und Einrichtungen. Wenn alle Vorgaben im Probelauf erfüllt sind, testet man anschließend die ganze Anlage.

Im Probebetrieb einer Maschine oder Anlage ist das eingesetzte Personal einem erhöhten Risiko ausgesetzt als im Normalbetrieb. Durch die im Probebetrieb resultierende höhere Beanspruchung des Personals (Zeitdruck, Ermüdung, Lärm, ungünstige klimatische Bedingungen, usw.) steigen die Risiken eines Unfalles. Oft müssen zudem mehrere unterschiedliche Gruppen gleichzeitig an der Anlage arbeiten, was zu einer gegenseitigen Gefährdung der Gruppen führen kann. Auch unwirksame oder ungeeignete Schutzeinrichtungen stellen im Probebetrieb ein Risiko dar. Zudem unterschätzen die Anwender leicht die Gefahr des unerwarteten Anlaufs von Teilen der Maschine oder Anlage.

Der Probebetrieb einer Maschine bzw. einer Anlage ist ein Teil des Herstellungsprozess und findet noch vor dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens statt. Da während eines Probebetriebs noch diverse erforderliche Einstellungen zu treffen sind, kann die Maschine bzw. Anlage hier von den Vorgaben der Maschinenrichtlinie abweichen. Es gilt dann aber andere Schutzmaßnahmen für den Probebetrieb zu treffen. Der Probebetrieb ist nicht mit der Inbetriebnahme einer Maschine bzw. Anlage zu verwechseln.

Für Patente im Maschinenbau gelten hinsichtlich der Laufzeiten die gleichen Bedingungen wie für normale Patente. Ab dem Anmeldetag des Patents beträgt die Laufzeit 20 Jahre. Patente können aber verfallen, falls die Jahresgebühren nicht beglichen werden.

Von Hand angetriebene Maschinen fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Erst wenn der Antrieb nicht mit der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft betrieben ist, ist dies der Fall. Dann fällt die Maschine unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Die Begriffe Rückruf und Rücknahme befassen sich im Maschinenbau mit in Verkehr gebrachte Maschinen. Der Rückruf soll dazu dienen bereits bereitgestellte Maschinen wieder an den Hersteller zurückzugeben. Die Rücknahme ist hingegen eine Maßnahme, die verhindern soll, dass eine in der Lieferkette befindliche Maschine auf den Markt kommt.

Bei der Konstruktion einer Maschine ist dafür Sorge zu tragen, dass die Maschine mit geeigneter Beleuchtung versehen ist. Dies ist notwendig, falls das Fehlen einer Beleuchtung an der Maschine trotz normaler Umgebungsbeleuchtung ein Risiko verursachen kann. Die Beleuchtung darf keine störenden Schattenbereiche, Blendungen und gefährliche Stroboskopeffekte bei beweglichen Teilen an der Maschine verursachen. Das könnte ansonsten dazu führen, dass der Bediener einer Maschine die Drehung oder die Drehrichtung rotierender Teile falsch einschätzt. Aufgrund der damit verbundenen Unfallgefahr müssen hier Glühlampen oder andere wenig oder nicht flimmernde Lichtquellen wie Energiesparlampen zum Einsatz kommen.

An jedes Produkt, auch im Maschinenbau, hat der Anwender eine gewisse Erwartungshaltung hinsichtlich der Sicherheit beim Benutzen des Produktes. Erfüllt das Produkt die Erwartungshaltung nicht, liegt ein Produktfehler vor und ein Produkthaftungsfall tritt ein.

Ein Beispiel aus dem Maschinenbau: Ein Arbeiter lehnte seinen Kopf an die Sicherheitsscheibe einer Werkzeugmaschine, um den Bearbeitungsprozess zu betrachten. Nun kam es dazu, dass das Werkzeug wegen einer Störung aus der Halterung herausbrach und gegen die Scheibe schlug. Aufgrund des Aufpralles zog sich der Arbeiter eine Prellung mit einem Schädeltrauma zu. Der Hersteller der Maschine musste nun für die entstandenen Arztkosten aufkommen. Von einer Sicherheitsscheibe kann man erwarten, dass diese sicher genug ist, um den Aufprall eines Teiles zu verkraften ohne das ein Benutzer vor dieser Scheibe Verletzungen davonträgt.

Die Abkürzung MMS steht im Maschinenbau für „Minimalmengenschmierung“ und bezeichnet die gezielte Dosierung von Schmiermitteln bei Maschinen. Durch zu hohem Einsatz von Schmierstoff-Menge besteht die Gefahr von Kühlschmierstoff-Emissionen in der Atemluft und auf der Haut des Bedienpersonals. Durch den Einsatz von Minimalmengenschmierung reduziert sich dahingegen diese Gefährdung deutlich.

Durch den gezielten Einsatz von Minimalmengenschmierung reduziert sich nicht nur die eingesetzte Kühlschmierstoff-Menge im Maschinenbau. Ebenso verringert sich der Aufwand zur Überwachung und Bestandspflege des Kühlschmierstoffes und der Reinigungsaufwand der bearbeiteten Teile reduziert sich ebenfalls. Verbrauchte Kühlschmierstoffe, die man aufarbeiten bzw. entsorgen müsste, entfallen durch den Einsatz von Minimalmengenschmierung. Die durch den geringen Einsatz von Schmierstoffe anfallen Späne sind quasi trocken und können problemlos recycelt werden aufgrund geringer Ölbelastung.

Bei Werkzeugmaschinen ist die schnelle und vollständige Späne- und Metallstaubabfuhr aus dem Arbeitsraum ein entscheidendes Kriterium für die Minimalmengenschmierung. Im Gegensatz zu der Nassbearbeitung, bei der Werkstücke, Späne und Arbeitsraum der Maschine durch den Kühlschmierstoff wirkungsvoll gekühlt sind, ist die Wärmesituation bei der Minimalmengenschmierung oder Trockenbearbeitung zu berücksichtigen. Späneansammlungen und Spänenester im Arbeitsraum, z.B. an Werkstücken und Spannvorrichtungen, sollte man weitgehend verhindern. Durch einen erhöhten Wärmeverzug können Maßungenauigkeiten sowie Form- und Lagefehler am Werkstück entstehen.

Ströme, die in einem fehlerfreien Stromkreis zur Erde oder zu fremde leitfähige Teile fließen bezeichnet man als Ableitströme. Unterhalb bestimmter Grenzen stellen Ableitströme normalerweise kein Problem hinsichtlich Personenschutz oder Funktionalität der Maschine dar. Je intensiver der Einsatz elektrischer Technik bei Maschinen jedoch ausfällt, desto wahrscheinlicher ist das Auftreten erhöhter Ableitströme. Diese erhöhten Werte können zu Problemen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Maschine mit ihrer Umgebung führen.

 

Die DIN EN 60204-1 legt fest, dass beim Auftreten von Ableitströme Maßnahmen für den Schutz der Maschine wie die Verwendung eines Schutzleiters zu treffen sind. Zudem ist ein Warnschild in der Nähe des Schutzleiteranschlusses und auf dem Typenschild der elektrischen Ausrüstung laut der Norm vorgesehen. Die Technische Dokumentation der Maschine muss Informationen über die Höhe der Ableitströme und den anzuschließenden Schutzleiter enthalten.

Der Schutz vor unerwartetem Anlauf im Maschinenbau und der Technischen Dokumentation gilt als eines der grundlegenden Sicherheitsprinzipien der ISO 13849-2. Diese Sicherheitsfunktion dient der Risikominderung an Maschinen.

Zum Beispiel vermeidet eine solche Schutzfunktion ein unerwartetes Anlaufen der Maschine bei geöffneten Schutzeinrichtungen. Oder das nach einem Ausfall einer Energie und deren Wiederkehr außerdem die Maschine nicht ohne separaten Startbefehl automatisch anlaufen darf.

Bei Arbeiten an elektrischen Teilen von Maschinen und Anlagen im Maschinenbau sind besondere Gefährdungen möglich. Es sind Gefährdungen durch direkte und indirekte Berührungen von spannungs- bzw. stromführenden Teilen möglich. Auch durch Körperströme, -entladungen und Spannungsverschleppungen zum Beispiel mangelhafter Erdung sind Gefährdungen von Personen möglich. Arbeiten an elektrischen Teilen von Maschinen und Anlagen im Maschinenbau dürfen nur elektrotechnisch geschulte und unterwiesene Personen durchführen.

Im Maschinenbau kann der Umgang mit hydraulischen Anlagen stets einige Gefährdungen mit sich bringen. Durch die hohen Drücke, die in modernen Maschinen zur Anwendung kommen, kann jeder Unfall verheerende Auswirkungen haben. Falls zum Beispiel an einer Schlauchleitung einer Maschine ein Leck auftritt, können dort Flüssigkeiten mit hohen Druck herausschießen. Dies kann dann trotz Schutzkleidung zu starken bis hin zu sogar tödlichen Verletzungen führen. Handelt es sich bei den Flüssigkeiten an der hydraulischen Anlage um Hydrauliköl oder andere schädliche Flüssigkeiten für die Umwelt, sind zudem erhebliche Umweltschäden zu befürchten.

Fehlende Schutzmechanismen in Steuerungsanlagen beim Maschinenbau können gefährliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Personen haben. Fehlende Sensoren, die ein Eingreifen in die Maschine registrieren, erhöhen die Verletzungsgefahr. Ein gutes Beispiel ist die Softclose Steuerung bei vielen Fahrzeugen. Die als Zuziehhilfe von Autotüren konzipierte Steuerungsanlage erkennt in vielen Automodellen nicht, wenn eine Hand bzw. Finger zwischen der Türe verbleibt. Testläufe haben ergeben, dass die Tür so unerbittlich zuzieht, dass das Testobjekt eindeutige Schäden davontragen kann.

Im Maschinenbau umschreibt die Eigenschaft der inhärent sicheren Konstruktion eine von innen heraus sichere Konstruktionsweise. Die Sicherheit des Produktes ist dadurch gewährt, dass die Konstruktionseigenschaften der Maschine ohne die Anwendung von externen Schutzeinrichtungen verändert sind. Mit externen Schutzeinrichtungen sind trennende oder nichttrennende Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise Schutzzäune gemeint. Die Sicherheit der Maschine ist gewissermaßen von sich selbst wirksam und man spricht deswegen von einer inhärent sicheren Konstruktion im Maschinenbau.

Im Bereich der Lebensmittelindustrie gibt es genaue Vorgaben, wie Maschinen zu reinigen sind. Falsche Reinigung führt zu einer Kontamination der Lebensmittel. Die Wahl der Reinigungs- und Desinfektionsmittel, das Verfahren der Reinigung und alle hierfür notwendigen Arbeitsschritte sind daher in der Lebensmittelindustrie genauesten festgelegt. Zudem müssen alle Flächen der Maschine, die mit Lebensmittel in Kontakt treten können, aus Edelstahl sein. Das soll eine Verunreinigung der Lebensmittel verhindern.

Deutsche Unternehmen im Maschinenbau müssen ihre Produkte vor der Einfuhr nach China nach chinesischen Richtlinien zertifizieren. Das dafür notwendige CCC-Zertifikat ist auf der Homepage der chinesischen Zertifizierungsbehörde Chinese Quality Certification Centre (CQC) zu beantragen. Vor der erstmaligen Beantragung erhalt man dafür eine Kennung und ein Passwort. Der Antragssteller muss Testmuster des Produktes einreichen und das akkreditierte Testlabor in China prüft diese Muster und die technischen Daten. Nach Durchlauf aller Prüfungen stellt die Behörde das CCC-Zertifikat in englischer und chinesischer Sprache aus. Eine Eintragung der Zertifizierung erfolgt in der CQC-Datenbank.

Ziel der Marktüberwachung im deutschen Maschinenbau ist zum einen der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unsicheren Maschinen. Außerdem stärkt sie den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsakteure.

In Deutschland kontrollieren die jeweiligen Bundesländer die Marktüberwachung hierzu über Gewerbeaufsichtsämter. Ein zentraler sogenannter Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) koordiniert die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden der Länder. In Abstimmung planen sie länderübergreifenden Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands und kooperieren mit Wirtschaft und Verbänden.

Die Marktüberwachung erstreckt sich zudem über Landesgrenzen hinweg. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten versuchen gemeinsam eine lückenlose europaweite Kontrolle der bereits im Verkehr befindlichen Maschinen zu erreichen.

Die Marktaufsichtsbehörde ist dazu da, die auf dem Markt bereitgestellten Produkte im Maschinenbau und anderen Branchen im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtvorschriften zu kontrollieren und zu überwachen. Falls gefährliche Produkte im Umlauf sind, unterrichtet die Marktaufsichtsbehörde die Öffentlichkeit und andere Mitgliedsstaaten über diese Produkte. Ebenso leiten die Marktaufsichtsbehörde Maßnahmen wie Sanktionen gegen die Verantwortlichen (Hersteller, Einführer, Händler, usw.) ein. Auch kooperiert die Marktaufsichtsbehörde mit allen involvierten Wirtschaftsakteuren, um das Bereitstellen nichtkonformer Produkte bereits präventiv zu verhindern.

Die DIN EN 894-2 befasst sich im Maschinenbau mit der Fragen, wie leicht sich Stellteile an einer Maschine bestätigen lassen. Dabei befasst sich die Norm mit der Form, Größe und Anordnung von Stellteilen und Anzeigen. Die Stellteile sollten nicht zur schwer aber auch nicht zu leicht auslösbar sein. Ebenso die geeignete Position für die typische Bedienhaltung. Die DIN EN 894-2 gilt für Anzeigen und Stellteile an Maschinen und sonstiger interaktiver Ausrüstung. Diese Typ B Norm ist eine harmonisierte Norm der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Es ist sinnvoll im Maschinenbau und Anlagenbau zu mehreren Zeitpunkten eine Normenrecherche durchzuführen.

Entsprechend sollte man zu folgenden Ereignissen eine Normenrecherche durchführen:

  • Konzeption einer Maschine oder Anlage
  • Konstruktion einer Maschine oder Anlage
  • Wesentlicher Umbau einer eigenen oder fremden Maschine oder Anlage
  • Weiterentwicklung einer Maschine oder Anlage
  • Risikobeurteilung
  • Während des Konformitätsbewertungsverfahren
  • Ebenfalls beim Erstellen der Technischen Dokumentation

Eine Betriebsanleitung für eine unvollständige Maschine ist eigentlich nicht erforderlich. Notwendig ist laut Maschinenrichtlinie eine Montageanleitung für unvollständige Maschinen. Eine Betriebsanleitung kann erforderlich sein, wenn über die Montage hinaus eine sinnvolle Verwendung der unvollständigen Maschine ersichtlich ist. Falls sich Risiken ergeben, die auch außerhalb der Lebensphase „Montage“ auftreten, muss man mit erforderlichen Warnhinweisen in einer Betriebsanleitung warnen.

Die Maschinenrichtlinie verlangt von einem Hersteller, dass dieser eine Einbauerklärung für seine unvollständige Maschine erstellen muss. Diese Einbauerklärung für unvollständige Maschinen ist der früheren Herstellererklärung vergleichbar. Der Hersteller informiert den Käufer der unvollständigen Maschine damit, welche Anforderungen der Richtlinie relevant sind und eingehalten werden.

Durch die Änderung der Maschinenrichtlinie im Jahr 2009 ergab sich eine Änderung bezüglich des Geltungsbereiches von Maschinen. Folgende Gattungen elektrischer Maschinen fallen seitdem nicht mehr unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie:

  • Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte
  • Audio- und Videogeräte
  • Informationstechnische Geräte
  • Gewöhnliche Büromaschinen wie beispielsweise Drucker oder Kopierer
  • Ebenfalls Niederspannungsgeräte und –steuergeräte
  • Elektromotoren

Betriebsanleitungen gehören im Maschinenbau zur Sicherheitskonzeption einer Maschine. Die in der Betriebsanleitung enthaltenen Informationen sollen Risiken und Gefährdungen für den Benutzer oder die Maschine dahingegen vermeiden. Sie sollen insbesondere Fehlanwendungen verhindern. Eine fehlerhafte Betriebsanleitung gefährdet die Benutzer und kann deswegen im Falle eines Unfalles auch schwere rechtlichen Folgen aufgrund Produkthaftung mit sich ziehen.

Ist eine Betriebsanleitung im Maschinenbau fehlerhaft oder unverständlich und kommt es in Folge dessen wegen falscher Handhabung der Maschine zu einem Schaden, kann der Hersteller schadenersatzpflichtig sein. Der Hersteller haftet – unabhängig davon, ob er bei der Erstellung der Betriebsanleitung schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Umgekehrt kann sich ein Hersteller entlasten, wenn er auf entsprechende Restgefahren hinweist. Eine mangelhafte Betriebsanleitung rechtfertigt zudem auch den Rücktritt vom Verkaufsvertrag und die Rückerstattung oder Minderung des Verkaufspreises.

Auch Druckbehälter bedürfen einer Konformitätserklärung, wenn sie unter den Geltungsbereich einer europäischen Richtlinie fallen. Europäische Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie oder Druckgeräterichtlinie geben das jeweils anzuwendende Verfahren zur Prüfung und Bewertung einer Konformität vor. Im Maschinenbau bezieht sich die Konformitätserklärung in erster Linie darauf, dass eine Maschine sämtliche Anforderungen an die Sicherheit einhält. Damit sind die Sicherheit beim Betreiben der Maschine und der Schutz der Gesundheit der Maschinenbediener gemeint. Ein Druckbehälter fällt unter die Druckgeräterichtlinie.

Warnsignale für und an Maschinen sind unverzichtbare Bestandteile einer Maschine. Sie dienen im Maschinenbau zum Schutz der Gesundheit der Maschinenbediener und weiterer Personen. Zudem sind Warnsignale zwingend vorgeschrieben für den Betrieb einer Maschine. Die Maschinenrichtlinie fordert unter Abschnitt 1.7.1.2. folgendes zu Warnsignalen:
„Wenn Sicherheit und Gesundheit der gefährdeten Personen durch Funktionsstörungen einer Maschine, deren Betrieb nicht überwacht wird, beeinträchtigt werden können, muss die Maschine mit einer entsprechenden akustischen oder optischen Warnvorrichtung versehen sein.“

Zu den Arten von Warnsignale, welche im Maschinenbau zum Einsatz kommen, zählen Optischen Warnsignale wie Blinklichter, Signallampen, Ampeln, usw. Eine weitere Art von Warnsignale sind zudem die Akustischen Signale wie Alarmglocken, Klingeln, Sirenen oder Hupen. Auch Warnsysteme mit einer Kombination optischer und akustischer Warnsignale sind möglich.

Zu den Anforderungen an den korrekten Betrieb von an Maschinen angebrachten Warnsignale zählen:

  • Die Warnsignale müssen frühzeitig auf eine Gefährdung reagieren können und sich rechtzeitig aktivieren lassen.
  • Der Betrieb der Warneinrichtungen muss zuverlässig funktionieren. Häufige Fehlalarme führen dazu, dass die Maschinenbediener die Warnsignale
  • Eine Testmöglichkeit muss vorhanden sein, so dass die Funktionsbereitschaft der Warnsignale überprüfbar ist.
  • Erklärung der Warnsignale in der Betriebsanleitung und Angaben zur Überprüfung und Wartung in der Anleitung.

Im Maschinenbau gibt es zwei unterschiedliche Arten von Totmannschalter.

Eine Art sind die Einrichtungen, die sich aktiv schalten, wenn der Totmannschalter losgelassen wird. An gefährlichen handgeführten Werkzeugen sind Totmannschalter angebracht. Sie stoppen das Gerät, sobald man Griff oder Schalter loslässt. Sie verhindern, dass die Maschine unbeabsichtigt weiterläuft.

Andere Möglichkeit sind Totmannschalter, die sich aktiv schalten, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. So gibt es beispielsweise für Einzelarbeitsplätze mit einem Gefährdungspotenzial Geräte, die am Gürtel befestigt sind und auf Neigung reagieren. Fällt die Person etwa aufgrund eines Unfalles in die Waagerechte, gibt das Gerät zunächst einen Signalton ab. Bleibt die Person weiterhin in der Waagrechten, setzt sich über ein Funksignal und einen Wählempfänger einen Telefonruf an eine Rettungsstelle oder eine andere Nummer ab.

Schaltschränke für Maschinen, die man innerhalb der Spannungsgrenzen der Niederspannungsrichtlinie verwendet, unterliegen als Niederspannungs-Schaltgerätekombination dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Sie erhalten die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie sowie die gesamte notwendige Technische Dokumentation. Zudem kann es für einen Schaltschrank für Maschinen keine Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie geben. Ein Schaltschrank für Maschinen erfüllt nicht die Definition einer unvollständigen Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.

Bausätze für Garagentore, bestehend aus Motor, Steuerung und den Teilen der Kraftübertragung, werden als Maschine betrachtet. Verwendungsfertige Garagentore mit Antrieb sind ebenfalls Maschinen.

Bei einem Produktbeobachtungsfehler im Maschinenbau handelt es sich um einen Fehler, der sich erst zeigt, nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht ist. Reagiert der Hersteller dann nicht, indem er vor diesem bisher unbekannten Fehler nicht warnt, verletzt er gegen seine Produktbeobachtungspflicht. Der Hersteller hat die Pflicht, die Nutzung seiner Produkte im Markt zu beobachten, um auf eventuell auftretende Gefährdungen zu reagieren. Der Hersteller muss seine Produkte deswegen im Auge behalten und evtl. auch zurückrufen.

Die Vorschriften in Bezug auf einen Anschlags-/ Zurrpunkt an einer Maschine sind in der Maschinenrichtlinie festgeschrieben. Hierbei gilt die Angabe des Werkstoffs, sofern dies für eine sichere Verwendung des Lastaufnahmemittels erforderlich ist. Zudem muss die maximale Tragfähigkeit ausgewiesen sein.

Es ist sinnvoll, Gefährdungen im Maschinenbau nicht nur in einer Liste niederzuschreiben, sondern diese den Lebensphasen entlang zu betrachten. Dafür ermittelt man alle Tätigkeiten und Abläufe in den jeweiligen Phasen (Transport, Betrieb, Wartung, usw.) zu. Anschließend ordnet man dann entsprechend die Gefährdungen zu. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Gefährdungen im Maschinenbau erkannt und frühzeitig entfernt sind.

Für die Einfuhr von technischen Produkten in die Volksrepublik China besteht eine Zertifizierungspflicht durch eine nationale Prüfstelle. Die CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certification) gilt sowohl für Importierte als auch für chinesische Produkte. Die CCC-Zertifizierung stellt sicher, dass die Konformität der Produkte mit chinesischen Normen erfüllt ist. Erst nachdem eine CCC-Zertifizierung beantragt und erteilt ist, kann man Produkte nach China importieren, in China verkaufen und in Geschäftsaktivitäten in China benutzen.

Falls ein Hersteller mit seinen Produkten den Marktzugang nach Russland wagen möchte, muss er sich an die dortigen Einfuhrbestimmungen halten. Diese sind durch die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion geregelt. Zu den Mitgliedsstaaten gehören neben Russland auch Belarus, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien.

Die Eurasische Wirtschaftsunion haben ein gemeinsamen Zolltarif, einheitliche Handelsregeln sowie harmonisierte technische Regulierungen. Diese sind vergleichbar mit den europäischen Richtlinien. Ein Hersteller von Maschinen muss sich für den Marktzugang nach Russland an die Bestimmungen des technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen halten. Dieses regelt dabei die Sicherheitsanforderungen und das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und Anlagen.

Die Maschinenrichtlinie besagt über auswechselbare Ausrüstungen im Maschinenbau folgendes:

  • Auswechselbare Ausrüstungen sind Ausrüstungen, die dafür konstruiert und gebaut sind, dass sie mit Maschinen zusammenbaubar sind. Der Einbau soll möglich sein, nachdem die Grundmaschine in Betrieb geht.
  • Ausrüstung, die vom Hersteller mit einer Maschine zusammengebaut ist, wenn die Maschine in Verkehr geht, und die nicht dafür vorgesehen ist, dass ein Austausch durch den Benutzer erfolgt, gilt nicht als auswechselbare Ausrüstung, sondern als Teil der Maschine.

Eine unvollständige Maschine kann in eine andere Maschine eingebaut sein. Ein nachträgliches Ausbauen ist dann aber nicht mehr möglich. Eine auswechselbare Ausrüstung kann dies, ist aber auch nicht als Ersatzteil zu verstehen. Für einen Hersteller von Maschinen ist diese Unterscheidung wichtig, da das Konformitätsbewertungsverfahren für eine auswechselbare Ausrüstung und eine unvollständige Maschine sich unterscheidet.

Die typischen Lebensphasen einer Maschine sind nach der DIN EN ISO 12100 geregelt. Dazu zählen Montage, Transport, Inbetriebnahme, Betrieb, Service, Reinigung, Wartung, Demontage und Entsorgung einer Maschine.

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Die klassischen Arten von Produktfehler im Masschinenbau sind zum Beispiel:

  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler
  • Produktbeobachtungsfehler

Eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht verständliche Dokumentation gilt als Fehler aufgrund mangelhafter Instruktion. Für die Technische Dokumentation gelten dadurch die gleichen Risiken und Gefahren für den Hersteller hinsichtlich der Produkthaftung.

Als Fabrikationsfehler bezeichnet man ein Produktfehler, der nur bei einzelnen Produkten auftritt. Er unterscheidet sich von einem Konstruktionsfehler dadurch, dass er erst bei der Herstellung entsteht. Dieser tritt auch nur individuell und nicht bei der kompletten Produktserie auf. Hierzu gehören beispielsweise Materialfehler. Mithilfe von strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und der Einhaltung der Stand der Technik vermeidet man Fabrikationsfehler, um nicht wegen der Produkthaftung in Regressansprüche zu kommen.

Unter dem Begriff Retrofit im Maschinenbau versteht man die Modernisierung oder den Ausbau von bestehenden Maschinen oder Anlagen. Ältere und nicht mehr produzierte Maschinen oder Anlagen modernisiert man durch den Austausch von veralteten Komponenten. Dabei bringen neue, zeitgemäße technologische Weiterentwicklungen die Maschine auf den neuesten Stand.

Eine durch Retrofit veränderteren Maschine muss einer erneuten Risikobeurteilung unterzogen werden. Stellen sich dabei neue Risiken bzw. verstärkte Risiken heraus, erlischt die CE-Konformitätserklärung und muss neu durchgeführt werden. Die neuen Risiken muss man beheben oder verringern werden. Die Betriebsanleitung muss man auf jeden Fall überarbeiten, um der aktuellen Situation und aktuellen Normen und Richtlinien zu entsprechen. Zudem muss der Nutzer vor den nicht vermeidbaren Risiken durch Sicherheitshinweise gewarnt sein.

Fernwarten ist eine Betriebsart oder Lebensphase, die es auch in der Risikobeurteilung zu betrachten gilt. Wie bei anderen Betriebsarten bzw. Lebensphasen gilt, es dürfen keine Gefährdungen durch die Fernwartung entstehen. Fest bestimmte Normen zum Thema Fernwartung sind nicht vorhanden, jedoch befassen sich einige C-Normen (z.B. EN ISO 10218-2 Fernwartung für Robotersysteme) mit dem Thema.

Die Einbauerklärung einer unvollständigen Maschine muss entsprechend Angaben beinhalten:

  • Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person für die technischen Unterlagen
  • Identifizierung und Beschreiung der unvollständigen Maschine
  • Erklärung, dass alle einschlägigen Richtlinien eingehalten wurden
  • Hinweis, dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb gehen darf, wenn auch die (vollständige) Maschine allen Richtlinien entspricht
  • Ort und Datum der Erklärung
  • Angaben zur Person und Unterschrift der Person, die die Erklärung ausstellt

Je nach Art der handgehaltenen bzw. handgeführten Maschine muss diese über

  • eine ausreichend große Auflagefläche
  • angemessen dimensionierte Griffe und Halterungen
  • ausreichend Stabilität bei bestimmungsgemäßer Verwendung verfügen.

Die Griffe müssen so gestaltet sein, dass sich die Maschine mühelos in Gang setzen und stillsetzen lassen kann. Wenn die Griffe losgelassen werden, darf die Maschine nicht ungewollt Anlaufen bzw. Weiterlaufen. Falls man die Griffe nicht ohne Gefahr loslassen kann, müssen die Stellteile zum Ingangsetzen und Stillsetzen so angeordnet sein, dass man sie ohne Loslassen der Griffe betätigen kann.

Instruktionsfehler im Maschinenbau liegen vor, wenn der Hersteller nicht vor produktspezifischen Gefahren warnt. Die Instruktion im Maschinenbau umfasst Warnschilder und Signaleinrichtungen wie auch Betriebsanleitungen in gedruckter oder elektronischer Form. Die Instruktionen müssen vor allen Gefahren warnen, die nicht offensichtlich sind und die auch nicht konstruktiv beseitigbar sind.

Ein Konstruktionsfehler im Maschinenbau ist ein Fehler, der beim Entwurf eines Produktes auftritt. Entsprechend passiert dies durch falsche Annahmen des Konstrukteurs oder Vorgaben seitens des Kunden.

Der Begriff „Gesamtheit von Maschinen“ wird in der Maschinenrichtlinie im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet. Also wenn mehrere Einzelmaschinen zusammenwirken bzw. so angeordnet sind, dass sie als geschlossene Einheit anzusehen sind.

Die Verkettung von Maschinen zu einer neuen Anlage kann mit dem erstmaligen Inverkehrbringen einer neuen Maschine gleichgesetzt werden. Der Betreiber der Anlage wird zum Hersteller mit allen Pflichten, selbst wenn die einzelnen Maschinen bereits in Verkehr gebracht sind. Das schließt eine erneute Risikobeurteilung, technische Dokumentation und die CE-Kennzeichnung mit ein.

Die Maschinenrichtlinie und andere EG-Richtlinien sehen vor, dass auf dem Typenschild die Adresse und Namen des Herstellers angegeben sein müssen. Weiterhin müssen auch die Bezeichnung der Maschine, Typen- oder Baureihenbezeichnung (ggf. Seriennummer), Baujahr und die CE-Kennzeichnung vorhanden sein.

Laut Maschinenrichtlinie ist eine unvollständige Maschine eine „Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet“. Das heißt für sich genommen erfüllt die unvollständige Maschine keine bestimmte Funktion. Ein Getriebe, ein Greifer oder ein Antriebssystem sind typische Beispiele für unvollständige Maschinen. Eine Maschine bei der beispielsweise der Antrieb fehlt (der für ihr Funktionieren essentiell ist) ist auch eine unvollständige Maschine.

Da unvollständige Maschinen unter die Maschinenrichtlinie fallen, gehört eine Montageanleitung auch zwingend zu einer unvollständigen Maschine.

Die Montageanleitung allein als begleitendes Dokument einer unvollständigen Maschine reicht aber nicht aus. Der Hersteller muss dementsprechend vor dem Inverkehrbringen der Maschine eine sogenannte Einbauerklärung und eine Technische Dokumentation erstellen. Diese Dokumentation muss unter anderem folgende Sachen enthalten:

  • Übersichtszeichnungen,
  • Schaltpläne und Steuerpläne
  • Unterlagen zur Risikobeurteilung, insbesondere die zutreffenden Normen
  • Liste der jeweils relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Angaben zu Sicherheitsmaßnahmen und Restrisiken
  • Berichte technischer Prüfungen

Es ist also erforderlich eine ausführliche Betriebsanleitung mit den oben genannten Punkten für eine unvollständige Maschine auszustellen.

Wenn es um die Montageanleitung einer unvollständigen Maschine geht, bestimmt der Abnehmer in welche Sprache diese übersetzt werden muss. Der Abnehmer ist dieser, welche die unvollständige Maschine in seine Maschine einbaut. Falls die unvollständige Maschine also ins Ausland geht, ist die Montageanleitung möglicherweise in eine andere Sprache zu übersetzen.

Maschinensicherheit (50)

Eine Möglichkeit die Größe zu ermitteln, ist die ISO 3864.
In Teil 2 dieser Norm gibt es eine Formel mit welcher sich die Höhe eines Zeichens für eine bestimmte Erkennungsweite errechnen lässt.

Sie lautet

h = D / 40

Dabei ist

h die Höhe des Zeichens in mm

D die Entfernung auf die das Zeichen sicher erkannt sein muss

40 der für die Berechnung erforderliche Distanzfaktor.

Beispiel:

Ein Sicherheitszeichen an einer stationären Maschine zur Holzbearbeitung soll auf eine Distanz von 2 m sicher erkannt werden.
Damit ergibt sich für h = 200 cm / 40 = 5 cm.
Das Sicherheitszeichen muss also eine Mindesthöhe von 5 cm haben.

Diese Berechnung kann allerdings möglicherweise nicht ausreichend sein, da sie Faktoren wie den Winkel aus dem das Zeichen betrachtet werden kann, die Beleuchtung des Umfeldes und der Maschine oder die Sehstärke des Betrachters nicht berücksichtigt.
Eine komplexere Formel für eine entsprechende Berechnung findet sich in Anhang 1 der ISO 3864-1.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR = Arbeitsstättenregeln): In der Tabelle 3 der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) sind beispielsweise, abhängig von der Erkennungsweite, die entsprechenden Werte für Schriftzeichen, Verbots- und Gebotszeichen, Warnzeichen sowie Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen festgelegt.

Grundsätzlich lässt sich wohl sagen, dass je größer der Gefahrenbereich (beispielsweise bei einem Industrieroboter) ist, desto größer müssen die Warnzeichen sein, damit sie rechtzeitig aus einer ausreichend sicheren Entfernung erkannt werden.

Eine Strategie um eine hohe Maschinensicherheit in der Wartung und Reparatur von einer Maschine zu gewährleisten, ist die 4-Rang-Methode. Die von der BGHM beschriebene Methode definiert vier Schutzränge. Mit jedem weiteren Rang steigt das Unfallrisiko an der Maschine.

  • Rang 1: Maschine abgeschaltet sowie gegen Wiedereinschalten gesichert. Abbau von möglicher gefährlicher Restenergie.
  • Rang 2: Sicherheitsmaßnahmen für den Fall, dass die Maschine für die Störungssuche laufen muss. Die Verwendung von Schutzeinrichtungen wie Sichtfenster und Lichtschranken gehören hier dazu.
  • Rang 3: Maßnahmen, die das Eingreifen in Gefahrstellen entbehrlich machen, das zufällig Erreichen benachbarter Gefahrstellen erschwert, die Geschwindigkeiten herabsetzt oder das schnelle Stillsetzen ermöglichen. Dies könnte beispielsweise durch einen Zustimmtaster erfolgen, der ein Weiterlaufen der Maschine nur durch Gedrückt halten des Zustimmtasters ermöglicht.
  • Rang 4: Besondere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise der Einsatz von speziell geschultem, erfahrenem Personal.

Grundsätzlich sollte immer der niedrigste mögliche Rang gewählt werden, um eine hohe Maschinensicherheit zu gewährleisten.

Geräte, welche unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, gehören häufig in die Kategorie Küchengeräte und Haushaltselektronik. Häufige Risikoarten bei diesen Geräten sind elektrischer Schlag oder Verbrennungen. Auch eine Kombination aus den beiden Risikoarten ist möglich. Die Niederspannungsrichtlinie verlangt, dass Produkte nur in Verkehr gehen dürfen, wenn diese die Gesundheit und Sicherheit von Menschen nicht gefährden. Auch andere Produkte dürfen durch das betrachtete Produkt nicht gefährdet sein.

Die Maschinenrichtlinie beinhaltet im Anhang I unter Punkt 1.7.4 eine Besonderheit hinsichtlich spezifischer Informationen für die Wartung einer Maschine. Im dritten Absatz dieses Punktes steht:

„Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.“

Bei Wartungsarbeiten, die vom Hersteller oder von ihm beauftragten Fachpersonal durchzuführen sind, genügt daher beispielsweise eine Wartungsanleitung in englischer Sprache. Natürlich unter der Annahme, dass das Fachpersonal die englische Sprache auch versteht. Aber aufpassen, diese Sonderregelung gilt nicht für Wartungsarbeiten, die vom Benutzer der Maschine oder dessen Wartungspersonal durchzuführen sind. In der Anleitung muss eindeutig gekennzeichnet sein, welche Wartungsarbeiten vom Fachpersonal, dass der Hersteller oder dessen Bevollmächtigter stellt, durchzuführen sind.

Die Norm DIN EN 13861 behandelt die ergonomischen Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Maschinen und tragen zur Maschinensicherheit bei. Die Norm hat den Titel: Sicherheit von Maschinen – Leitfaden für die Anwendung von Ergonomie-Normen bei der Gestaltung von Maschinen. Das Ziel der Norm ist es, ergonomische Gefährdungen durch beispielsweise unnötige körperliche oder psychische Belastungen weitreichend zu minimieren. Im Anhang verweist die Norm zudem auf verschiedene Gefährdungen und welche Typ-B-Normen, diese Gefährdungen behandelt. Das kann ein ausreichender Bewegungsfreiraum für das Bedienungspersonal an der Maschine sein oder welche Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen sind.

Nein, die EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die DIN EN ISO 12100 besagen beide, dass eine aufgrund eines ausgelösten Not-Halt stillgesetze Maschine nicht ohne Überprüfung der Sicherheit wieder seinen Betrieb aufnehmen darf. Der Benutzer muss zuerst prüfen, ob der Grund des Not-Halt beseitigt ist. Erst dann darf über eine Quittier-Funktion an der Maschine mittels eines Schalters der Not-Halt aufgehoben werden. Wenn der Benutzer dies nicht beachtet, drohen Schäden und Unfälle. Bei einem Maschinenverbund bzw. einer Gesamtheit von Maschinen muss sogar jede einzelne (Teil-)Maschine eine eigene Quittier-Funktion beinhalten.

Eine Gesamtheit von Maschinen muss in Hinsicht auf die Sicherheit mehre Aspekte erfüllen. Zu einem gilt es eventuelle Risiken, die entsprechend durch das Zusammenwirken der Gesamtheit von Maschinen auftreten können, in einer Risikobeurteilung abzuschätzen. Auch die trennenden Schutzeinrichtungen müssen die Sicherheit der Gesamtheit von Maschinen gewährleisten. Befehlseinrichtungen zum Stillsetzen müssen alle Maschinen stillsetzten, wenn der weitere Betrieb einzelner Maschinen für den Nutzer eine Gefahr darstellen könnte.

Gefährdungen im Umgang mit handgeführten Maschinen im Maschinenbau können durch ungenügender Unterrichtung des Bedieners auftreten. Genauso wie, wenn man Arbeiten ohne persönliche Schutzausrüstung vornimmt. Große Unfallgefahr besteht auch beim Verwenden nicht geeigneter Werkzeuge oder wenn man Sicherheits- und Haltevorrichtungen nicht nutzt.

Für bestimmte handgeführte Maschinen muss man für die Verwendung des Werkzeuges bestimmte Schutzmaßnahmen treffen. Die Verwendung von einer persönlichen Schutzausrüstung ist für die Benutzung von bestimmten handgeführte Maschinen vorgeschrieben. Das kann ein Gehörschutz beim Sägen, Fräsen, Hobeln oder Schleifen sein. Bei Arbeiten die man über dem Kopf ausführt, beispielsweise mit Winkel- oder Trennschleifer, muss man einen Augenschutz tragen. Weitere Schutzmaßnahmen wie eine Atemschutzmaske können je nach Tätigkeit ebenfalls Pflicht sein.

Bei Arbeiten an elektrischen Teilen im Maschinenbau sind Gefährdungen durch direkte und indirekte Berührungen von spannungs- bzw. stromführenden Teilen möglich. Durch Berührungen können schwere Verletzungen wie Verbrennungen, Muskelverkrampfungen, Lähmungen oder Herzrhythmusstörungen entstehen. Die Schwere der Verletzung hängt von der Stromstärke, Stromart, die Dauer der Einwirkung und Stromfluss durch den Körper ab.

Um die Manipulation an Trennenden Schutzeinrichtungen bereits im Vorfeld einzudämmen, muss man für alle Lebensphasen des Produktes entsprechende Maßnahmen treffen. Mögliche Manipulationsanreize müssen schon in der Konstruktion möglichst gering ausfallen. Weiterhin muss man die Manipulation an Trennenden Schutzeinrichtungen durch den verdeckten Einbau von Schaltern oder die Montage eines unlösbaren Betätiger der Schutzeinrichtung erschweren. Es gilt zudem darum die bestehenden Manipulationen zu erkennen und die Betreiber der Maschine für das Thema Manipulation zu sensibilisieren.

Schutzscheiben an Trennenden Schutzeinrichtungen von Maschinen müssen genügend Rückhaltefähigkeit aufweisen, um das Bedienpersonal vor möglichen Gefahren zu schützen. Im Falle von Werkzeugmaschinen könnten dies im Betrieb herausfliegende Späne, Bruchstücke bei Werkzeugbruch sowie herausspritzende Kühlschmierstoffe sein. Der rückhaltende Teil der Schutzscheibe besteht im optimalen Fall nach dem jetzigen Stand der Technik aus dem Kunststoff Polycarbonat. Bei ausreichender Stärke der Scheibe und einem sachgerechten Einbau im Neuzustand weist dieses Material mehr Rückhaltevermögen auf als andere vergleichbare transparente Materialien.

Ersatzschutzscheiben sind im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Sicherheitsbauteil zu behandeln. Dies bedeutet, dass diese gesondert in Verkehr gebrachte Schutzscheibe unter anderem eine eigene CE Kennzeichnung haben müssen. Ebenso muss eine eigene Betriebsanleitung mit Hinweisen zu den Besonderheiten dieser Schutzscheibe vorliegen.

Zu den Besonderheiten zählen Angaben zu der Häufigkeit visueller Inspektionen und Beschreibung der Schädigungen, die die Schutzscheibe unbrauchbar machen können. Auch zeitliche Empfehlungen des Herstellers für den Austausch der Schutzscheiben müssen vorhanden sein. Zudem die empfohlene Reinigungsmethoden und –mittel sowie Montagehinweise des Maschinenherstellers zum Ein- und Ausbau.

Einige in Kühlschmierstoffe enthaltene Stoffe, sind gesundheitlich nicht unbedenklich. Bei schnelllaufenden Maschinen können sich die Kühlschmierstoffe vernebeln und Aerosole bilden. Diese können bei Hautkontakt allergische Gesundheitsschäden verursachen. Ebenso bildet das Einatmen der Stoffe eine gefährliche gesundheitsschädliche Quelle. Die beim Einatmen in die Lunge geratenen Aerosole können zudem Krebs verursachen. Jedoch ist es möglich die Risiken durch Kühlschmierstoffe zu minimieren, wenn die Richtlinien, Sicherheits- und Herstellungsvorschriften entsprechend Beachtung finden. Alle Mitarbeiter müssen mit dem sicheren Umgang mit Kühlschmierstoffen vertraut sein. Das erreicht man durch die richtige Instruktion über die Technische Dokumentation.

Die Befestigungsmittel von trennenden Schutzeinrichtungen im Maschinenbau müssen mit der Schutzeinrichtung verbunden sein. Das heißt, dass nach Abnehmen der Schutzeinrichtung müssen die Befestigungsmittel mit der trennenden Schutzeinrichtung oder der Maschine verbunden bleiben. Die ist nötig, da beispielsweise bei Instandhaltungsmaßnahmen ansonsten leicht das Verlieren der Befestigungen (wie Schrauben) möglich ist. Lässt man die Schrauben beim Wiederanbringen der Schutzeinrichtung dann weg, ist die Sicherheit durch die Schutzeinrichtung nicht mehr gewährleistet. Ein Hersteller von Maschinen muss sich also damit beschäftigen, wie die trennenden Schutzeinrichtungen zu montieren / demontieren sind.

Es gibt (aktuell) keine normativen Vorgaben für Schutzkragen an Not-Halt-Befehlsgeräten im Maschinenbau. Ein Schutzkragen soll ein unbeabsichtigtes Betätigen eines Not-Halt-Befehlgerätes verhindern. Nach Möglichkeit sollte man auf den Einsatz von Schutzkragen verzichten. Falls eine Fehlauslösung bzw. eine Beschädigung des Befehlsgerätes durch den Benutzer wahrscheinlich ist, kann man ein Schutzkragen anbringen. Dieser soll den Pilztaster aber nicht vollkommen umschließen. Eine Aussparung muss frei sein, um eine einfache Betätigung zu ermöglichen.

Da die Bearbeitung von Rohteilen oft parallel abläuft, kann an der Entnahmestelle für den Maschinenbediener Gefährdungen wie austretende Flammen entstehen. Die Entnahme von Teilen aus der Entnahmestelle einer Maschine muss gefahrlos durchführbar sein. Um den Maschinenbediener vor Gefahren zu schützen, muss eine inhärent sichere Konstruktion der Maschine gewährleistet sein. Diese soll sicherstellen, dass die Entnahme von Teilen sicher erfolgen kann.

Um eine Maschine beim Transport sicher zu bewegen, müssen in der Betriebsanleitung auch Angaben zu den Transportmitteln angegeben sein. Neben den zulässigen Transportmitteln müssen zudem auch Angaben zu der beim Transport benötigten Hubkraft dabei sein. Beispielsweise muss in der Betriebsanleitung stehen, wie stark die Leistung eines Transportmittels sein muss, um die Maschine anheben zu können.

Es ist für die Maschinensicherheit wichtig den Schwerpunkt einer Maschine zu kennen. Der Schwerpunkt einer Maschine trägt zur Standsicherheit des Produktes bei. Vor allem beim Transport einer Maschine kann das Fehlen einer Angabe zum Schwerpunkt zu einen Unfall mit sich führen. Ist der Schwerpunkt einer Maschine auf eine spezielle Seite ausgelegt und man hebt die Maschine an der falschen Seite an, kann diese leicht umkippen.

Es gibt Normen die Vorgaben über Sicherheitsabstände im Maschinenbau machen. Die Norm EN ISO 13857 ist zum Beispiel eine solche sicherheitsspezifische Norm. Sie beschäftigt sich mit den Sicherheitsabständen in Gefährdungsbereichen. Die Sicherheitsabstände sind entsprechend geeignet für die Absicherung von maschinellen Gefährdungen (z. B. Roboter, Stanzen, Pressen usw.) in öffentlichen und gewerblichen Bereichen.

Annäherungsgeschwindigkeiten im Maschinenbau sind bei der Auslegung von Sicherheitsmaßnahmen und der Wahl geeigneter Sensorik zu berücksichtigen. Dabei werden, je nach Annäherungsrichtung und Art, unterschiedliche Geschwindigkeiten und Schutzgrößen festgelegt. Ebenso den Aspekt der indirekten Annäherung gilt es zu betrachten. Die Norm EN ISO 13855 definiert in erster Linie sogenannte Annäherungsgeschwindigkeiten des Menschen.

Um die Sicherheitseinrichtungen einer Maschine sinnvoll darzustellen, eignet sich eine grafische Abbildung in der Betriebsanleitung. Diese soll eine Übersicht über alle Sicherheitseinrichtungen liefern. Eine zusätzliche Beschreibung in der Betriebsanleitung mit Funktions- und Bedienungshinweisen verhelfen dem Leser dazu, diese Sicherheitseinrichtungen besser zu verstehen.

Eine Not-Halt-Vorrichtung im Maschinenbau dient zum sofortigen Anhalten einer Maschine im Notfall. Eine (gefahrbringende) Bewegung der Anlage soll mithilfe der Vorrichtung augenblicklich anhalten. Eine im Gefahrenfall betätigte Not-Halt-Vorrichtung löst ein Signal zur Stillsetzung einer Gefahr bringenden Bewegung aus. Der Schalter für die Not-Halt-Vorrichtung muss im Maschinenbau so konstruiert sein, dass nach Betätigen des Schalters dieser verriegelt ist. Ein Wiederanlaufen der Maschine ist solange nicht möglich, bis der Schalter entriegelt ist.

Der Unterschied zwischen Not-Halt und Not-Aus im Maschinenbau hängt von der Funktion der Vorrichtung ab. Eine Not-Halt-Vorrichtung im Maschinenbau soll eine Maschine oder Anlage sofort anhalten. Die Not-Aus-Vorrichtung trennt die Maschine im Notfall sofort von der elektrischen Versorgung. Die Trennung von der Stromversorgung bedeutet aber nicht, dass die Maschine auch augenblicklich stillsteht. Die Funktion des Not-Aus im Maschinenbau besteht darin, die Maschine spannungsfrei zu setzen. Währenddessen soll die Not-Halt Funktion alle bewegten Maschinenteile sofort stillsetzen.

Die DIN EN ISO 7010 regelt, wie Gebotszeichen im Maschinenbau für den europäischen Markt aussehen müssen. Die Norm legt fest, dass die Piktogramme weiß auf blauem Grund auf einem runden Kreis mit weißen Rand abgebildet sein müssen.

Zwei mögliche Gebotszeichen sehen beispielsweise wie folgt aus:

                               

Anleitung beachten                               Netzstecker ziehen

Für Warnzeichen im Maschinenbau legt die Norm DIN EN ISO 7010 die Regelungen für den europäischen Markt fest. Diese besagt, dass das Piktogramm schwarz auf gelben Grund auf einem gleichseitigen Dreieck mit gerundeten Ecken abgebildet sein muss.

Zwei mögliche Warnzeichen sehen beispielsweise wie folgt aus:

                                                     

Warnung vor heißer Oberfläche                         Warnung vor Absturzgefahr

Wie Verbotszeichen im Maschinenbau aussehen müssen, regelt die DIN EN ISO 7010 für den europäischen Markt. Für ein Verbotsschild legt die Norm fest, dass ein schwarzes Piktogramm auf ein rundes Schild mit weißem Hintergrund abgebildet ist. Das Schild hat einen dicken roten Rand mit einem roten Querbalken, der das Piktogramm durchstreicht.

Zwei mögliche Verbotszeichen sehen beispielsweise wie folgt aus:

        

Berühren verboten              Keine schwere Last

Beurteilen Sie, ob es sich bei den Neuerungen um sogenannte „wesentliche Veränderungen“ handelt, welche in der Maschinenrichtlinie definiert sind. Wenn dies nicht der Fall ist, reicht es aus die Arbeitssicherheitsvorschriften (Richtlinie 2009/104/EG) anzuwenden. Sind aber „wesentliche Veränderungen“ zutreffend, muss man die Maschine bezüglich der Sicherheit mit einer neuen Risikobeurteilung prüfen. Die neu entwickelten Schutzmaßnahmen muss man entsprechend dem Stand der Technik nach Richtlinien und Normen überprüfen. Ebenso muss man eine vorhandene CE-Kennzeichnung erneut beantragen.

Die Reihenfolge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Maschinenbau wird durch die Maschinenrichtlinie verbindlich vorgeschrieben. Der Konstrukteur einer Maschine muss sich an die Drei-Stufen-Methode halten:

  1. Der erste und wichtigste Schritt ist die inhärent sichere Konstruktion. Änderungen in der Konstruktion stellen am ehesten sicher, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen dauerhaft wirksam bleiben.
  2. Der zweite Schritt sind technische oder ergänzende Sicherheitsmaßnahmen gegen Risiken, die sich konstruktiv nicht beseitigen ließen. Erst wenn inhärente Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, ist dieser Schritt in Betracht zu ziehen.
  3. Wenn eine Risikominderung in den ersten beiden Schritten nicht oder nicht ausreichend möglich war, werden in dem letzten Schritt vor Restrisiken mittels einer Benutzerinformation gewarnt. Zu den Benutzerinformationen zählen beispielsweise:
  • optische und akustische Signale an der Maschine (Leuchten, Sirenen),
  • Sicherheitskennzeichnungen (Warnaufschriften, Piktogramme) auf der Maschine,
  • die Betriebsanleitung.

Bei der Bestimmung von Risikofaktoren im Maschinenbau muss man dafür folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Menschliche Faktoren wie Stress, Ermüdung, Ergonomie sowie Wechselwirkungen zwischen Personen und Maschine
  • Tauglichkeit von Schutzmaßnahmen
  • Möglichkeiten zur Ausschaltung oder Umgehung von Schutzmaßnahmen
  • Fähigkeit zur Aufrechterhaltung von Schutzmaßnahmen
  • Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Gefährdung

Um die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefährdung im Maschinenbau bestimmen zu können, verwendet man dafür folgende Fragen als Kriterien zur Einschätzung:

  • Für welche Aufgaben muss man den Gefährdungsbereich betreten?
  • Wie erlangt man Zugang zum Gefährdungsbereich?
  • Wie lange muss man sich im Gefährdungsbereich aufhalten?
  • Die Anzahl an Personen, welche den Gefährdungsbereich betreten müssen?
  • Wie oft muss man zudem den Gefährdungsbereich betreten?
  • Liegen Daten über Gesundheitsgefährdungen vor?
  • Liegen ebenfalls Daten aus Risikovergleichen mit ähnlichen Maschinen oder Maschinenteilen vor?

Als Fachkraft gilt, wer über fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen verfügt. Die Fachkraft kann die ihm übertragenen Arbeiten beim Bedienen oder der Installation der Maschine beurteilen und mögliche Gefahren erkennen.

Die GS-Prüfstelle überprüft an einem Baumuster, ob das Produkt den Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetzt entspricht. Insbesondere bei der Bewertung, ob das Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Es ist sicherlich hilfreich, der GS-Prüfstelle zusätzlich die vorhandene Risikobeurteilung und Gebrauchsanleitung zur Verfügung zu stellen.

Eine Möglichkeit, ein Produkt als sicher zu kennzeichnen, ist ein GS-Zeichen. Dieses Zeichen kann der Hersteller allerdings nicht selbst anbringen, sondern muss es bei einer GS-Prüfstelle beantragen. GS-Prüfstellen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bekannt gegeben.

Geräte, Werkzeuge, Maschinen bzw. Anlagen mit bedingtem Auftreten von kalten oder heißen Oberflächen können zu thermischen Gefährdungen führen. Zum Beispiel zählen Trockeneis, Heißdampf, Fett oder siedendes Wasser zu möglich Gefährdungsquellen. Weiterhin gehören folgende Qeullen zu den thermischen Gefährdungen:

  • heiße Gegenstände oder Stoffe
  • Flammen, Explosionen
  • Strahlung von Wärmequellen
  • heiße oder extrem kalte Arbeitsumgebung

Elektrizität kann die Ursache von Bränden und Explosionen sein. Außerdem können Elektrische Gefährdungen gesundheitliche Schädigungen von Menschen oder Tieren verursachen. Entsprechend folgende elektrische Gefährdungen können im Maschinenbau auftreten:

  • Berühren spannungsführender Teil im Normalzustand bzw. im Fehlerzustand
  • Elektrostatik, Berühren aufgeladenener Teile
  • Annäherung an spannungsführende Teile (Hochspannung)
  • Thermische Strahlung, wegspritzende Teile, geschmolzene Teile

Durch den Umzug einer Maschine an einen anderen Ort können sich unter Umständen die räumlichen Rahmenbedingungen für diese ändern. Dadurch muss man die Maschine auf neu entstandene Gefährdungen überprüfen und diese anhand einer erneuten Risikobeurteilung bewerten.

Trennende Schutzmaßnahmen im Maschinenbau dienen dazu, Personen aus Gefahrenbereiche abzutrennen. Diese Schutzmaßnahmen müssen entsprechend:

  • widerstandsfähig gebaut sein,
  • nicht umgangen oder unwirksam gemacht,
  • keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen,
  • ausreichend Abstand zum Gefahrbereich haben
  • Eingriffe zum Werkzeugeinsatz oder –wechsel oder zu Wartungsarbeiten möglichst ohne Entfernen der Schutzeinrichtungen zulassen. Der Zugang muss zudem auf den für die Tätigkeit notwendigen Bereich beschränkt bleiben.

die Maschinenbedienung und den Arbeitsprozess nicht mehr als notwendig behindern, um jeden Anreiz zur Umgehung zu mindern

Es gibt keine Aufstellung welche Sicherheitsfunktionen für die Inbetriebnahme einer Maschine außer Kraft gesetzt dürfen. Die Inbetriebnahme ist eine Lebensphase und muss man in der Risikobeurteilung betrachten. Es kann sein, dass bei der der Inbetriebnahme noch nicht alle Sicherheitsfunktionen implementiert bzw. installiert sind. Dann muss man aber weitere maschinenspezifische Sicherheitsmaßnahmen treffen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist ein Hersteller dazu verpflichtet, die von einer Maschine ausgehenden Gefährdungen durch Vibrationen zu beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist von fachkundigen Personen durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Emissionsschalldruckpegel ist eine Maßeinheit für den von einer Maschine am zugehörigen Arbeitsplatz verursachten Schalldruckpegel. Die Rückwirkung durch den Arbeitsraum und Fremdgeräusche sind beim Emissionsschalldruckpegel nicht berücksichtigt. Der Idealfall liegt vor, wenn die Maschine im Freien und in ruhiger Umgebung aufgestellt ist.

Der Schallleistungspegel beschreibt die gesamte wirkliche Schallenergie, die von einer Schallquelle abgeht. Hierdurch misst man wie viel Schall eine Maschine zusammen mit den räumlichen Verhältnissen am Aufstellungsort erzeugt. Der Pegel hängt dabei von der Intensität der abgestrahlten Schallwellen und von der Größe der Maschine ab. Diese akustische Kenngröße ist entscheidend für die Messung der Lärmbelastung an einem Arbeitsplatz.

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Der Spitzenschalldruckpegel ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels und dient daher der Erfassung und Beurteilung potentiell akut gehörgefährdender Schallereignisse (z. B. Knalle, Explosionen).

Schallemission gibt an, wie viel Lärm Maschinen oder Anlagen erzeugen. Die Angaben von Schallpegelangaben für Maschinen in der Betriebsanleitung sind immer eine Schallemission.

Der Schallimmissionswert gibt dagegen an, wie laut es an einem bestimmten Ort ist bzw. welcher Schalldruckpegel vorhanden ist.

Für weitere Informationen zu den Inhalten der Betriebsanleitung können Sie unsere Podcast-Folgen der Reihe Betriebsanleitung erstellen hier anhören. Unsicher wie die Betriebsanleitung aufgebaut sein soll? Dann empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Musterbetriebsanleitung, die Sie aus unserem Downloadbereich herunterladen können.

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Ein Betriebsartenwahlschalter (BAWS) ist zwingend vorgeschrieben, wenn eine Maschine bzw. Anlage mehrere Betriebsarten und/oder Steuerungsabläufe besitzt.

Die folgende Mindestanforderungen gelten für den Betriebsartenwahlschalter (BAWS):

  • Jede Schaltstellung darf nur eine Betriebsart ermöglichen
  • Die Betätigung des BAWS darf den Maschinen- bzw. Anlagenbetrieb nicht starten

Alle anderen Steuerfunktionen müssen dem BAWS untergeordnet sein, einzige Ausnahme ist die Not-Halt bzw. Not-Aus-Funktion

An gefährlichen handgeführten Geräten sind oft Totmannschalter angebracht. Sobald man den Schalter loslässt, stoppt das Gerät. Um den Betrieb wieder aufzunehmen, ist eine zusätzliche Schalthandlung erforderlich, um den Totmannschalter zu entriegeln. So ist verhindert, dass Geräte wie z.B. Kettensägen versehentlich eingeschaltet werden oder beim Herunterfallen weiterlaufen können.

Weiterhin gibt es bei nicht handgeführten Maschinen auch andere Varianten. Bei denen ist der Totmannschalter erst zwischen zwei „Stufen“ entriegelt. Wenn der Nutzer zu wenig oder zu stark drückt, stoppt die Maschine. So ist verhindert, dass die Maschine weiterläuft, wenn der Nutzer einen Anfall oder ähnliches hat und mit der Hand zum Beispiel verkrampft.

Ein Not-Aus-Schalter muss in roter Signalfarbe auf gelbem Grund entsprechend mit/ohne Beschriftung an der Maschine oder Anlage angebracht sein.

Eine Notfallvorrichtung, die in einer Gefahrensituation alle Prozesse bzw. den Betrieb einer Maschine oder Anlage unterbricht. Nach ISO 13850 gelten hierfür die folgenden beiden Punkte.

  • Die Not-Aus-Vorrichtung muss Gefahren für Personen, Schäden an der Maschine oder die laufende Produktion im Entstehen abwenden bzw. eine solche vorhandene Gefahr mindern.
  • Auslösung durch eine einzige menschliche Aktion.

Mechanische Gefährdungen im Maschinenbau können von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die frei zugänglich sind, ausgehen. Zum Beispiel können dies Oberflächen wie Ecken, Kanten, Spitzen oder Schneiden sein. Ebenso von unkontrolliert bewegten Teilen wie umstürzende, rollende oder herabfallende Teile. Die mechanischen Gefährdungen, die dadurch entstehen, sind:

  • Quetschen
  • Scheren
  • Schneiden, abschneiden
  • Einziehen, fangen
  • Stoßen
  • Durchstechen, einstechen
  • Reiben, abschürfen

Dementsprechend muss die Technische Dokumentation entsprechende Warnhinweise enthalten, um vor mechanischen Gefährdungen im Maschinenbau zu warnen.

Nein, so haben beispielsweise die EU-Konformitätserklärung bzw. die CE-Zertifizierung in Nordamerika im Gegensatz zu Europa keine Relevanz. Zudem geben in den USA unterschiedliche Normen, Vorschriften und Richtlinien vor, wie das Thema Maschinensicherheit zu gewährleisten ist. Weiterhin sind in den USA insbesondere Produktstandards, Brandschutzvorschriften, elektrische Richtlinien und nationale Gesetze relevant. Die wichtigsten darunter sind:

  • Occupational Safety & Health Administration (OSHA)
  • American National Standards Institute (ANSI)
  • Underwriters Laboratories (UL)
  • National Fire Protection Association (NFPA)

CE-Kennzeichnung (127)

Die CE-Kennzeichnung ist für alle Produkte notwendig, die unter eine oder mehrere der Richtlinien (oder Verordnungen) der EU fallen. In den einzelnen Richtlinien und Verordnungen werden die jeweiligen Schritte (genannt Konformitätsbewertungsverfahren) zur CE-Kennzeichnung beschreiben. Beispielsweise ist die CE-Kennzeichnung für die folgenden Produktgruppen vorgeschrieben (die Nummer der Richtlinie/Verordnung steht in Klammer):

  • Maschinen und Anlagen (2006/42/EG bzw. EU 2023/1230)
  • Elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
  • Medizinprodukte (EU 2017/745)
  • Persönliche Schutzausrüstung (EU 2016/425)
  • Spielzeug (2009/48/EG)
  • Uvm.

Produkte, die unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fallen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, sobald diese erstmalig auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Dabei ist es unrelevant, ob das Produkt kostenfrei oder kostenpflichtig bereitgestellt wird. Es zählt einzig das erstmalige Inverkehrbringen des Produktes. Personengruppen wie Händler sind davon nicht betroffen, da diese das Produkt weiterverkaufen aber nicht verändern. Diese haben jedoch andere Pflichten, die in der jeweiligen Richtlinie/Verordnung zu finden sind.

Werden auf dem Markt vorhandene Produkte gekauft und verändert (z. B. durch Wartung und Instandhaltung) oder umgebaut (Stichwort Retrofit), kann es zu einer wesentlichen Veränderung kommen und die bisherige CE-Kennzeichnung wird ungültig. In diesen Fällen muss das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchgeführt werden. Der Verantwortliche wird dann häufig zum „neuen“ Hersteller des Produktes, mit allen Rechten und Pflichten.

Unter einer wesentliche Veränderung versteht man die Veränderung eines Produktes. Sie liegt beispielsweise vor, wenn sich das Produkt durch den Einbau eines neuen – nicht originalen – Bauteiles verändert. Häufiger Identifikator dafür ist die Steigerung von  Leistungsdaten. Aber auch wenn sich Leistungsdaten nicht ändern, kann eine wesentliche Veränderung auftreten. Beispielsweise wenn die Änderung zu Sicherheitsproblemen führt und neue Risiken verursacht oder das Produkt einen neuen Verwendungszweck bekommt.

Wird beispielsweise eine Betätigungsvorrichtung für eine Notabschaltungsmöglichkeit im 3D-Druck nachgebaut, besteht die Gefahr, dass diese nicht die gleiche mechanische Festigkeit wie das Originalteil aufweist und damit ein Sicherheitsproblem einhergeht.

Um festzustellen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, muss die Situation durch eine Risikobeurteilung analysiert werden. Wenn neue Risiken entstehen oder bestehende Risiken erhöht werden, muss überprüft werden, ob die vorhanden Schutzmaßnahmen ausreichend sind. Falls neue Risiken entstehen oder die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, liegt eine wesentliche Veränderung vor und das Produkt muss den Konformitätsbewertungsprozess erneut durchlaufen. Detaillierte Informationen finden Sie im Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Prinzipiell kann eine CE-Kennzeichnung nicht erlöschen. Änderungen am Produkt, wie der Einbau eines Bauteiles, das nicht vom Hersteller stammt, können unter Umständen jedoch zu einer sogenannten „wesentlichen Veränderung“ führen. Bei einer wesentlichen Veränderung wird die bisherige CE-Kennzeichnung ungültig, da sich das Produkt zu stark verändert hat und nicht mehr mit den vorhandenen Unterlagen übereinstimmt. Anhand einer Risikobeurteilung wird die Situation genau analysiert und die Veränderung eingestuft.

Liegt eine wesentliche Veränderung vor, so muss der gesamte Prozess der CE-Kennzeichnung erneut durchgeführt werden. Der Fokus liegt dabei zwar auf den Schritten und Teilen des Produktes, die durch die Veränderung betroffen sind. Da der ursprüngliche Hersteller in der Regel seine technischen Unterlagen aber unter Verschluss halten wird, müssen meistens alle Unterlagen neu erstellt werden. Der für den Einbau verantwortliche wird dabei aus Sicht der EU zum neuen Hersteller. Er bringt seinen Namen auf dem Typenschild und den Unterlagen an und stellt nach Abschluss eine neue Konformitätserklärung für das Produkt aus.

Liegt keine wesentliche Veränderung vor, handelt es sich meist um eine Reparatur- oder Instandhaltungsarbeit. Die CE-Kennzeichnung bleibt davon unberührt. Je nach Situation kann es durch den Einbau eines unzulässigen Ersatzteils trotzdem zu Haftungsfolgen kommen. Ungeeignete Ersatzteile führen häufig zu Sicherheitsrisiken, die dann derjenige trägt, der das Ersatzteil einbaut. Hilfreiche Informationen zu Reparatur- und Instandsetzungen liefert übrigens der Blue Guide 2016/C 272/01 der EU in Kapitel 2.1

HINWEIS: Die Entscheidungsfindung ist in all diesen Fällen häufig eine Gradwanderung und es ist keine allgemeingültige Aussage dazu möglich. Die jeweilige Situation sollte daher immer im Einzelfall betrachtet, analysiert und dokumentiert werden. Eine Fehleinschätzung kann immer zu negativen Folgen für die Beteiligten führen.

Je nach anzuwendendem Technischen Regelwerk kann die EAC-Deklaration 2-3 Wochen dauern. Beim aufwendigeren Verfahren der EAC-Zertifizierung kann die Bearbeitungszeit auch mal mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Es ist möglich auf Wunsch des Herstellers die EAC-Deklaration gegen ein EAC-Zertifikat auszutauschen. Im Gegenzug ist es aber nicht möglich ein EAC-Zertifikat mit einer EAC-Deklaration zu ersetzen.

Die Echtheit der EAC-Kennzeichnung lässt sich über die Webseiten der akkredierten Behörden überprüfen. Auf der offiziellen Webseite der Eurasischen Wirtschaftskommission finden sich enstprechende Links zu den Zertifizierungsstellen. Jedes Land hat ein eigenes Register.

Alle Unterlagen für die EAC-Zertifizierung / Deklarierung müssen in Russisch oder in der Amtssprache eines Mitgliedsstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion eingereicht werden.

Die Technischen Regelwerke schreiben vor, welche Unterlagen für die EAC-Kennzeichnung mit einzureichen sind. Meistens sind das der technische Pass sowie die Betriebsanleitung zu dem Produkt. Einige Technische Regelwerke fordern zusätzlich auch die Einreichung der Risikobeurteilung.

Um eine EAC-Kennzeichnung über eine Zertifizierung zu erhalten muss der Antragssteller für die EAC-Zertifizierung Informationen über das Produkt bereitstellen. Diese Informationen übermittelt der Antragssteller an eine eingetragene Zertifizierungsstelle. Dieses prüft die eingereichten Unterlagen. Danach führt die Zertifizierungsstelle Produktuntersuchungen im Labor durch. Sind die Untersuchungen erfolgreich, stellt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat aus und trägt dieses ins Einheitsregister der ausgestellten Zertifikate ein.

Eine EAC-Deklaration ist eine Konformitätserklärung für die EAC-Kennzeichnung und erfolgt durch Angaben und Informationen des Herstellers. Die EAC-Deklaration ist eine Bestätigung, dass das Produkt mit den minimalen Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelwerke übereinstimmt. Der Ablauf ist, dass der Hersteller Unterlagen nach gesetzlichen Bestimmungen zusammenstellt und einreicht. Die Unterlagen sowie Produktmuster prüfen Deklarationsstellen und stellen bei Erfolg eine Deklarationsbescheinigung aus.

Zuerst muss der Hersteller der Maschine für die EAC-Kennzeichnung prüfen, unter welche Technischen Regelwerke sein Produkt fällt. Von diesen ist abhängig, ob eine EAC-Deklaration genügt oder eine EAC-Zertifizierung durchzuführen ist. Die EAC-Deklaration ist durch den inländischen Hersteller, Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers zu erstellen. In manchen Fällen fordern die Technische Regelwerke auch die Einschaltung einer benannten Stelle, das ist dann die EAC-Zertifizierung. Eine eingetragene Zertifizierungsstelle prüft das Produkt erst auf Herz und Nieren, bevor es den Hersteller zur Anbringung des EAC-Zeichens berechtigt.

Ähnlich wie eine Konformitätserklärung muss der Nachweis der EAC-Zertifizierung / Deklarierung für die EAC-Kennzeichnung ein paar Angaben enthalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Adresse und Bezeichnung des Herstellers
  • Bezeichnung der deklarierten Produkte
  • Zolltarifnummer
  • Angewandte Normen der technischen Regulierung
  • Daten der Prüfstelle
  • Gültigkeitsdauer
  • Registrierungsnummer
  • Daten der Zertifizierungsstelle

Die Vorgehensweise für die EAC-Kennzeichnung ist abhängig davon, ob eine Zertifizierung oder Deklaration ausreichend ist. Die Auswahl, ob eine EAC-Zertifizierung oder eine EAC-Deklarierung durchzuführen ist, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Produkteigenschaften
  • Anwendung von Technischen Richtlinien
  • Art der Lieferung des Produktes

Die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion enthalten Schemata, welche die möglichen Zulassungsprozesse beschreiben.

Nur Produkte mit einer EAC-Kennzeichnung dürfen in der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gehen. Das EAC-Zeichen auf der Maschine hat eine Gültigkeit zwischen 1-5 Jahren.

Zu der EAC-Kennzeichnung einer Maschine für Russland gehört auch die Konformitätsbewertung der Maschine. Diese erfolgt in der Eurasischen Wirtschaftsunion mit der EAC-Zertifizierung / Deklaration. Diese ist ein Pflichtnachweis, dass Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierungen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen.

Unvollständige Maschinen können auch unter weitere Richtlinien fallen, welche eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Bei einer unvollständigen Maschine muss der Hersteller eine Einbauerklärung ausstellen. Fällt die unvollständige Maschine nun zusätzlich unter die RoHS-, ATEX- oder EMV-Richtlinie, welche normalerweise eine EG-Konformitätserklärung fordern, genügt es aber trotzdem nur eine Einbauerklärung auszustellen. Die Einbauerklärung muss darauf hinweisen, dass das Produkt auch unter andere europäische Richtlinien fällt. Im Anhang 2 der Maschinenrichtlinie steht auch ausdrücklich ein Passus, dass auf der Einbauerklärung die zusätzlich anzuwendenden Richtlinien aufzuführen sind.

Notifizierte Stellen, die im Konformitätsbewertungsverfahren und der CE-Kennzeichnung helfen, sind Pflichten auferlegt. Die notifizierten Stellen müssen kompetent, nichtdiskriminierend, transparent, neutral, unabhängig und unparteilich handeln. Auch müssen die notifizierte Stelle ihrer zuständigen Behörde, den Marktüberwachungsbehörden und anderen notifizierten Stellen relevante Informationen zur Verfügung stellen. Ebenso müssen die notifizierten Stellen dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit der Ihnen im Zuge Ihrer Tätigkeit erlangten Informationen sichergestellt ist. Die notifizierten Stellen müssen sicherstellen, dass Ihnen Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die über ausreichende und sachdienliche Kenntnisse und Erfahrungen zur Verfügung stehen, welche sie für die Durchführung der Konformitätsbewertung im Einklang mit den entsprechenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union benötigen.

Die RoHS-Richtlinie gehört auch zu einer der europäischen Richtlinien, welche eine CE-Kennzeichnung fordern. Produkte die unter den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, benötigen eine Konformitätserklärung des Herstellers und müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Durch die Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt allen grundlegenden Gesundheit- und Sicherheitsanforderungen entspricht, welche die RoHS-Richtlinie fordert.

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG gehört zu einer der europäischen Richtlinien, welches eine CE-Kennzeichnung für erfasste Produkte fordern. Sofern ein Produkt unter den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie fällt, muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren für das Produkt durchführen. Dazu gehört die Ausstellung einer Konformitätserklärung und das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt.

Ein Lastaufnahmemittel benötigt dann eine CE-Kennzeichnung, wenn dieses unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt. Dies ist abhängig vom Verwendungszweck des Lastaufnahmemittels. Wenn dieses zwischen einer Maschine und einer Last angebracht ist, fällt es in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Ob ein Lastaufnahmemittel eine CE-Kennzeichnung benötigt, hängt nicht von der Angabe einer maximalen Traglast ab. Hier gibt es keine Mindestwerte oder ähnliches, die Maschinenrichtlinie verweist nur darauf, dass das Produkt zum Heben der ausgewählten Lasten geeignet sein muss. Sprich auch ein Lastaufnahmemittel für 1kg Traglast muss eine CE-Kennzeichnung tragen, falls dieser unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt. Das ist dann der Fall, wenn das Lastaufnahmemittel zwischen einer Maschine und einer Last angebracht ist.

Bezüglich einer CE-Kennzeichnung auf Düngeprodukte regelt die europäische Verordnung 2019/1009 das Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten auf dem europäischen Markt. Diese Verordnung fordert, dass EU-Düngeprodukte vor dem Inverkehrbringen mit der CE-Kennzeichnung ausgestattet sein müssen. Dabei muss das CE-Zeichen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Verpackung oder einem Begleitdokument angebracht sein.

Ob ein Konsumgut eine CE-Kennzeichnung benötigt, hängt davon ab, ob das Produkt unter eine der europäischen Rechtsverordnungen mit Kennzeichnungspflicht fällt. Falls ein Konsumgut unter einer dieser Verordnungen fällt, ist die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder der Verpackung anzubringen. Fällt das Produkt unter keine der Rechtsverordnungen mit Kennzeichnungspflicht darf keine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt vorkommen.

Ortsbewegliche Druckgeräte welche unter die europäische Richtlinie 2010/35/EU fallen, benötigen keine CE-Kennzeichnung. Für diese Geräte und Geräte, die in den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG aufgeführt sind, gibt es eine sogenannte Pi-Kennzeichnung. Mit dieser Kennzeichnung zeigt der Hersteller ebenfalls auf, dass die geltenden Anforderungen der europäischen Richtlinie erfüllt sind.

Für Produkte, welche unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, ist die Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt verpflichtend. Um die Konformität nach der Richtlinie nachzuweisen, gehört auch die Durchführung einer Risikobeurteilung zum Konformitätsbewertungsprozess.

Die DIN EN ISO 12100 ist zwar eine Norm für Risikobeurteilungen, befasst sich aber vorwiegend für die Bewertung von Maschinen. Für elektrische Betriebsmittel ist die Norm daher nur bedingt nutzbar. Mehr Relevanz für die sicherheitsrelevante Beurteilung für Niederspannungsbetriebsmittel hat hierzu der Cenlec Guide 32. Dieser Leitfaden orientiert sich stark an der DIN EN ISO 12100 und gibt Vorgaben für die Erstellung eines Risikoindexes. Damit ist es möglich die Gefahren von elektrischen Betriebsmitteln in einem ähnlichen Drei-Stufen-Verfahren zu minimieren.

Da FFP2-Masken als persönliche Schutzausrüstung gelten ist die CE-Kennzeichnung nach der PSA-Verordnung 2016/425 durchzuführen. In dieser Verordnung ist auch das durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben. Die FFP2-Masken fallen unter die Risikokategorie III wodurch bis zu zwei Konformitätsbewertungsverfahren möglich sind.

  • Interne Fertigungskontrolle mit Produktprüfungen durch eine benannte Stelle
  • Qualitätssicherungssystem mit Zertifizierung durch benannte Stelle

Eine EU-Baumusterprüfung im Vorfeld nach Anhang V der PSA-Verordnung ist dabei immer notwendig. Die Baumusterprüfbescheinigung ist von einer Zertifizierungsstelle auszustellen. Erst nach dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren darf der Hersteller die CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Nummer der Zertifizierungsstelle auf dem Produkt gut erkennbar und lesbar anbringen.

Die UKCA-Kennzeichnung ist die neue britische Produktkennzeichnung für Produkte, die in Großbritannien (England, Schottland und Wales) in Verkehr gehen. UKCA steht für United Kingdom Conformity Assessed. Die UKNI (United Kingdom – Norway Initiativ) gilt für das Inverkehrbringen von Produkten in Nordirland. Die UKNI ist nur relevant, wenn eine britische Stelle zur Durchführung der Konformitätsbewertung eingeschaltet ist.

Für das Inverkehrbringen von Produkten aus dem europäischen Wirtschaftsraum nach Nordirland behält die CE-Kennzeichnung seine Gültigkeit. Für bestimmte Produkte gibt es jedoch andere Kennzeichnungen. Falls eine britische Stelle für die Konformitätsbewertung eingeschaltet ist, ist zusätzlich die UKNI-Kennzeichnung am Produkt anzubringen. UKNI steht für United Kingdom – Norway Initiativ und ist die Produktkennzeichnung für Nordirland. Die UKNI-Kennzeichnung ist nur in Verbindung mit einer CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht.

Wenn durch den Einsatz von Betriebsstoffen neue Gefahrenstellen entstehen, gilt es diese im Prozess zur CE-Kennzeichnung zu berücksichtigen. Die Gefahren der Betriebsstoffe sind in der Risikobeurteilung zu beurteilen und zu bewerten. Auf diese Gefahren ist dann in der Betriebsanleitung zum Produkt ebenfalls einzugehen. Ein Verweis auf das Technische Datenblatt ist häufig nicht ausreichend, da nur selten ein einzelner Betriebsstoff verwendet wird. Hersteller erlauben häufig die Verwendung einer Vielzahl von ähnlichen Betriebsstoffen, die aber dennoch unterschiedliche Risiken haben können.

Eine Konformitätserklärung für Produkte, welche unter die EMV-Richtlinie fallen, müssen folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Angabe des Gerätetyps bzw. des Produktes
  • Eine Erklärung, dass die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung der Hersteller trägt.
  • Bezeichnung des Gerätes (evtl. eine Abbildung, wenn dies zur Identifikation notwendig ist)
  • Eine Erklärung, dass das Gerät die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt
  • Angabe von harmonisierten Normen
  • Evtl. die Angabe der notifizierten Stelle mit Name und Kennnummer
  • Ort und Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung
  • Den Namen und die Funktion des Unterzeichners

Fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien, muss man diese im Konformitätsbewertungsverfahren alle betrachten. Dies kann zu Herausforderungen führen, da jede Richtlinie auch Besonderheiten beinhaltet. Ein Beispiel: Fällt eine unvollständige Maschine neben der Maschinenrichtlinie auch unter die ATEX-Richtlinie, ist das Produkt keine unvollständige Maschine mehr. Die ATEX-Richtlinie kennt keine unvollständige Maschine. Ein weiteres Beispiel ist die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie mit der Maschinenrichtlinie. Produkte, welche in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fallen, sind in dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen.

Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Produkt leserlich, sichtbar und dauerhaft anzubringen. Dabei müssen die Buchstaben „CE“ in einem fest vorgelegten Schriftbild auf dem Erzeugnis vorkommen. Für die Technischen Dokumentation gibt es keine Verpflichtung das CE-Zeichen aufzuführen.

Anhand der Normen in der Konformitätserklärung können Behörden erkennen, wie aktuell ein Produkt ist. Normen sollen in der Konformitätserklärung mit Nummer, Name und Datum versehen sein, damit ersichtlich ist welche Anforderungen aus welcher Norm erfüllt sind. Fehlt beispielsweise die Angabe zum Datum, ist nicht ersichtlich auf welcher Basis die Konformitätsvermutung aufgestellt ist.

Beispiel für eine unzureichende Angabe in der Konformitätserklärung:

DIN EN ISO 12100Sicherheit von Maschinen

Ist hier die Version von 2004 oder 2011 gemeint? Haltet das Produkt nun die Anforderungen der aktuellsten Version der Norm ein? Eine falsche Zitierung von Normen ist eine häufige Quelle für Produktfehler. Im Falle der 2011-Variante wäre folgende Variante eine richtige Zitierweise in der Konformitätserklärung:

DIN EN ISO 12100:2011-03    Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze- Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010); Deutsche Fassung EN ISO 12100:2010

Im Prozess der CE-Kennzeichnung kommt die Betriebsanleitung als einer der letzten Punkte vor. Vor der Erstellung der Betriebsanleitung gilt es Normen und Richtlinien zu recherchieren. Kennt man die Anforderungen aus Normen und Richtlinien an sein Produkt, kann man sich im Anschluss der Risikobeurteilung zuwenden. Ohne die Risikobeurteilung ist eine Formulierung aller benötigten Sicherheits- und Warnhinweise nicht möglich. Nach der Risikobeurteilung ist die Erstellung der Betriebsanleitung an der Reihe. Vor Ende des Prozesses zur CE-Kennzeichnung erstellt der Hersteller die Konformitätserklärung und legt diese seinem Produkt oder der Betriebsanleitung bei.

Ein Hersteller kann trotz Missachtung von harmonisierten Normen ein CE-konformes Produkt herstellen. Wenn er die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Richtlinie mit eigenen Lösungen besser erfüllt als in harmonisierten Normen gefordert. In dem er beispielsweise bessere oder zuverlässigere Schutzeinrichtungen verwendet.

Harmonisierte Normen stellen die Mindestanforderung der jeweiligen CE-Richtlinie an Produkte dar. Da aber Normen bis zu einer Überarbeitung inhaltlich veralten können, entsprechen diese nicht immer dem Stand der Wissenschaft und Technik. Bis zu einer Überarbeitung vergehen schon mal 6-7 Jahre. Ist die entsprechende Branche dann technisch weiter als der Normenstand, muss sich ein Hersteller nach den Mitbewerbern richten, um wirklich haftungssicher zu sein. Nur so kann er den Stand von Wissenschaft und Technik erreichen.

Produkte, welche die CE-Kennzeichnung tragen, gelten als sichere Produkte. Die Sicherheit des Produktes weißt der Hersteller durch die Einhaltung von harmonisierten Normen nach.

Die Einhaltung dieser Normen ist zunächst erst mal nicht zwingend einzuhalten. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Jedoch dient die Einhaltung der harmonisierten Norm als Nachweis zur Konformität mit den europäischen Richtlinien. Der Hersteller kann durch die Einhaltung der Normen aufzeigen, dass sein Produkt das Minimum an Sicherheitsanforderungen einhält und als sicher anzusehen ist.

Das Anbringen eines eigenen Typenschildes bzw. das Umlabeln durch den Händler hat Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung. Der Händler gilt dann nämlich aus Sicht des Produktsicherheitsgesetzes als Hersteller des Produktes. Somit muss der Händler auch alle Pflichten eines Herstellers beachten. Beispielsweise muss er für ein CE-pflichtiges Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und ein CE-Zeichen anbringen. Zum Prozess des Konformitätsbewertungsverfahrens zählt ebenfalls die Erstellung einer Risikobeurteilung und einer Technischen Dokumentation.

Nein, die Niederspannungsrichtlinie verlangt keine Mitlieferung der CE-Konformitätserklärung an den Kunden. Die Konformitätserklärung muss für Behörden bereitliegen. Der Hersteller muss zudem die CE-Konformitätserklärung zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produktes aufbewahren.

Der Austausch von Bauteilen führt nur zu einem Verlust der CE-Kennzeichnung, wenn sich das Sicherheitsniveau verschlechtert. Durch die Änderung an der Maschine, muss der Hersteller prüfen ob es sich um eine „wesentlichen Veränderung“ handelt. Dies kann beispielsweise durch Leistungserhöhungen, Funktionsänderungen oder durch andere Sicherheitstechnik der Fall sein. Der Hersteller hat zu prüfen, ob sich das Sicherheitsniveau der Maschine geändert hat. Beim Austausch durch gleiche Bauteile mit identischem oder sogar höherem Sicherheitsniveau hat dies keine Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung.

Der Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und GS-Kennzeichnung ist der, dass das GS-Zeichen als gesetzlich geregeltes Gütesiegel zu Werbezwecken gedacht ist. Eine Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig und das Fehlen der Kennzeichnung hat keine rechtlichen Auswirkungen. Die CE-Kennzeichnung soll dagegen die Konformität des Produktes mit den Anforderungen der EU-Richtlinien bescheinigen. Jedoch darf ein Hersteller nicht mit dem CE-Zeichen werben, da dieses nicht als eine Art Gütesiegel dienen soll. Fällt ein Produkt unter den Geltungsbereich einer EU-Richtlinie, die eine CE-Kennzeichnung fordert, ist der Hersteller verpflichtet das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und ein CE-Zeichen an sein Produkt anzubringen.

Eine Norm löst im Prozess zur CE-Kennzeichnung erst dann eine Konformitätsvermutung aus, wenn der Titel der Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist. Die Konformitätsvermutung kann auch erlöschen, wenn eine neue oder überarbeitet Norm erscheint. Im Amtsblatt der Union steht zudem für die betreffende harmonisierte Norm ein Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung. Nach Ablauf dieses Datums erlischt für alle neu in Verkehr gebrachte Maschinen unter dieser Norm die Konformitätsvermutung.

Bei Einzelprodukte wie Sondermaschinen muss die Konformitätserklärung nur den Stand der erstmaligen Inverkehrbringung abbilden. Daher muss man die Konformitätserklärung für Einzelprodukte auch nicht im Nachhinein anpassen.

Anders sieht es bei Serienprodukten aus, da dort jedes gefertigte Produkt bei Inverkehrbringung eine Konformitätserklärung beigelegt sein muss. Dort muss man dann die Konformitätserklärung ändern, wenn Normen und Richtlinien sich ändern oder auch das Serienprodukt Änderungen beinhaltet. Änderungen in Normen passieren meist jährlich, Richtlinien hingegen brauchen länger bis zu einer Aktualisierung. Im Durchschnitt so 6 bis 7 Jahre. Es bietet sich daher für Serienprodukte an, die Konformitätserklärungen in festen Zeitintervallen auf Änderungen von Normen und Richtlinien zu überprüfen.

Die im Rahmen der CE-Kennzeichnung dokumentierten Unterlagen muss der Hersteller für Marktaufsichtsbehörden vorhalten. Die relevanten Teile, die zur internen Dokumentation des Herstellers gehören sind:

  • Lasten- und Pflichtenheft
  • Ergebnisse aus der Normenrecherche mit einer Liste der harmonisierten Normen und den zusätzlich zutreffende Normen
  • Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Risikobeurteilung und welches Verfahren zur Risikobeurteilung angewendet wurde
  • Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne und Versuchsberichte
  • Reparatur- und Ersatzteillisten
  • Messprotokolle (nach Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie)
  • Ergebnisse aus Qualitätskontrollen
  • Originalanleitungen und dazugehörige Übersetzungen der Anleitungen
  • Zuliefererdokumentation
  • Rückmeldungen von Kunden über Störungen, Verbesserungsvorschläge, etc.

Auf der Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung müssen die angewendeten harmonisierten Normen angegeben sein. Es ist zu empfehlen, dass nicht mehr als 5 harmonisierte Normen auf der Konformitätserklärung aufgeführt sind. Zum einen hält das die Konformitätserklärung übersichtlich und zum anderen gibt man anderen Marktteilnehmern nicht zu viele der angewandten harmonisierten Normen preis. Sollte eine Marktaufsichtsbehörde den Nachweis der Konformitätsvermutung verlangen, kann man eine komplette Liste mit Normen aus der internen CE-Dokumentation vorlegen. Dies ist ausreichend, um festzuhalten, dass die Rechtsvorschriften der EU-Richtlinien eingehalten sind.

Unter Gewinnabschöpfung im Bereich der CE-Kennzeichnung versteht man eine mögliche Rechtsfolge bei Verstößen gegen die Anforderungen aus den CE-Richtlinien. Wenn Hersteller trotz falscher bzw. missbräuchlicher Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt Gewinn erwirtschaften, müssen diese mit Sanktionen rechnen. Die Regelungen der EU sehen den erwirtschafteten Gewinn auf Grund der Zuwiderhandlung gegen das geltende Recht als unzulässig. Die Marktaufsichtsbehörden der jeweiligen EU-Staaten können daher den kompletten erwirtschaften Gewinn für das Produkt über mehrere Jahre wieder einfordern.

Alte Normen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik, weswegen man nur die neusten Versionen in einer Konformitätserklärung aufführen darf. Zitiert man trotzdem die alte Version einer Norm, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen aus der neuen Norm nicht eingehalten sind und die Maschine als nicht konform einzustufen ist. Damit wäre die Konformitätserklärung fehlerhaft und die ausgestellte CE-Kennzeichnung durch den Formfehler missbräuchlich angebracht. Dies wiederum bedeutet, dass die Maschine gar nicht in Betrieb gehen oder auf den Markt in Verkehr gehen darf. Für fachkundige Personen ist das zitieren von veralteten Normen der erste Hinweis, dass unzureichend ausgebildetes Personal die Konformitätserklärung erstellt hat. Ebenfalls weißt dies auf mögliche Mängel im gesamten Prozess der CE-Kennzeichnung hin.

Auch für Produkte, die unter die Spielzeugrichtlinie fallen ist eine CE-Kennzeichnung notwendig. Artikel 16 in der europäischen Spielzeugrichtlinie fordert das alle auf dem Markt bereitgestellte Spielzeuge eine CE-Kennzeichnung tragen müssen. Hersteller müssen deswegen auf ihren Produkten die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Spielzeug anbringen. Dabei können Sie die CE-Kennzeichnung auch alternativ an einem daran befestigten Etikett oder der Verpackung anbringen.

Ein Ablaufdatum oder eine Art wiederkehrende Prüfung, wie man bei der Hauptuntersuchung bei PKWs kennt, existiert bei der CE-Kennzeichnung nicht. Ist ein CE-Kennzeichen auf einem Produkt angebracht, so gilt es auch für unbegrenzte Zeit. Die CE-Kennzeichnung kann jedoch ihre Gültigkeit verlieren, wenn beispielsweise bei einem Produkt eine grundsätzliche Veränderung vorliegt. Dann darf dieses Produkt nicht mehr im Handel sein und muss erst erneut das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen mit anschließender Ausstellung einer neuen CE-Kennzeichnung.

Gerichte haben bereits mehrfach in der Vergangenheit entschieden, dass Werbung mit der CE-Kennzeichnung wettbewerbswidrig ist. Diese Entscheidung beruht darauf, dass das CE-Kennzeichen kein Prüfzertifikat ist sondern eine Selbstauskunft des Herstellers. Die Selbstauskunft bescheinigt die Konformität des Produktes mit den Anforderungen aus verschiedenen EU-Richtlinien. Verbraucher lasse sich durch Werbung von „CE-geprüften“ Produkten irritieren, da diese eine Prüfung durch unabhängige Dritte suggerieren.

Es ist nicht verboten neben der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt auch noch andere Arten von Kennzeichen anzubringen. Solange diese anderen Zeichen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen, ist eine solche Kennzeichnung erlaubt. Beispielsweise gibt es das GS-Zeichen als gesetzlich geregeltes Gütesiegel zu Werbezwecken. Eine Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig und das Fehlen solch eines Gütesiegels hat keine rechtlichen Auswirkungen. Das GS-Gütesiegel hat auch im Gegensatz zum CE-Zeichen (Warenverkehrszeichen) keine Bindungswirkung. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung mit der der Hersteller die Konformität seines Produktes mit den Anforderungen der EU-Richtlinien bescheinigt.

Die CE-Kennzeichnung muss in jedem Fall laut der Maschinenrichtlinie sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Diese Forderung zeigt, dass es nicht möglich sein darf einen Aufkleber unter normalen Umständen zu entfernen ohne Spuren zu hinterlassen. Es gibt sogar Produktnormen, welche einen Abreibtest mit Wasser und Lösungsbenzin vorschreiben. Die Anbringung eines CE-Zeichens mit einem Aufkleber ist daher nur gestattet, wenn der Aufkleber die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt.

Der häufigste Fehler in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung am Produkt ist ein falsches Schriftbild der beiden Buchstaben CE. Die Proportionen der beiden Buchstaben sind fest vorgeschrieben und müssen bei Vergrößerung oder Verkleinerung bestehen bleiben. Der mittlere Strich im Buchstabe „E“ ist dabei sehr häufig zu lange gezeichnet und mit dem oberen und unteren Bogen gleichgesetzt. Der mittlere Strich muss aber kürzer sein. Im Anhang der Maschinenrichtlinie ist das genaue Schriftbild der CE-Kennzeichnung mit einem Kästchenmuster versehen, der den Schriftzug CE maßstabsgetreu abbildet.

Maschinen die auf Seeschiffen zum Einsatz kommen benötigen keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie schließt solche Maschinen von ihrem Anwendungsbereich aus. Stattdessen kommt die Schiffsausrüstungsrichtlinie 2011/75/EG zum Tragen. Diese Richtlinie fordert keine CE-Kennzeichnung, sondern eine Kennzeichnung als Schiffsausrüstung

Obwohl eine unvollständige Maschine laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung beinhalten darf, sieht dies anders aus wenn diese in einer explosionsgeschützten (EX-) Umgebung zum Einsatz kommt. In diesem Fall greift die ATEX-Richtlinie, da diese Richtlinie die speziellen Gefährdungen in einer EX-Umgebung besser abgedeckt. Die ATEX-Richtlinie fordert zudem eine CE-Kennzeichnung für jede Art von Geräten, welche in einer EX-Umgebung zum Einsatz kommt. Der Hersteller kann eine Einbauerklärung für die unvollständigen Maschine erstellen, welche sich auf die ATEX-Richtlinie und Maschinenrichtlinie beziehen. Damit deckt der Hersteller sowohl die Anforderungen der unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie ab wie auch die Forderung nach einer CE-Kennzeichnung nach der ATEX-Richtlinie.

Tatsächlich sind Maschinen die auf Seeschiffen zum Einsatz kommen größtenteils von den CE-Regularien ausgenommen und benötigen keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie schließt solche Maschinen sogar von ihrem Anwendungsbereich aus. Stattdessen ersetzt eine Abnahme durch Einzelprüfung internationaler Standards für Schiffsausrüstungen die CE-Kennzeichnung. Durch die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls soll in jedem konkreten Anwendungsfall sichergestellt sein, dass die Maschine bzw. das Produkt auf dem Seeschiff auch funktionstüchtig ist.

Eine EAC-Kennzeichnung für Produkte, welche nach Russland gehen, kann auf zwei Wege erfolgen. Entweder durch eine EAC Deklarierung oder eine EAC Zertifizierung. Welche dieser beiden Verfahren für das jeweilige Produkt anzuwenden ist, hängt von den jeweils anzuwendenden Technischen Regularien ab. Die Technischen Regularien geben Aufschluss, ob eine einfache Deklaration ausreicht oder ein aufwendiges Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden muss. In beiden Fällen, muss die Deklaration oder das Zertifikat an in Russland ansässige juristische Personen ausgestellt sein. Dies kann die Zweigstelle des Herstellers sein oder der für das Produkt vor Ort ansässige Zwischenhändler, aber auch der Kunde oder Betreiber des Produktes ist möglich.

Die CE-Kennzeichnung hat in Russland keine Gültigkeit. Dort ist ein anderes Konformitätsverfahren anzuwenden wie die CE-Kennzeichnung im europäischen Raum. Russland ist Mitglied der Eurasischen Zoll- und Wirtschaftsunion (EAWU). Zu den Mitgliedern zählen neben Russland auch Kasachstan, Armenien, Kirgisistan oder Weissrussland. Dort gilt seit dem Jahre 2013 das EAC-Kennzeichen (Eurasian Conformity) welche sich inhaltlich dem europäischen CE-Zeichen ähnelt.

Die Marktaufsichtsbehörden prüfen die Konformitätserklärung auf das jeweilige Gültigkeitsdatum der angegebenen Normen. Auf den Seiten der Verlage wie bspw. Beuth ist dort immer das Ausgabedatum abgebildet.

Wenn das Datum der Norm in der Konformitätserklärung angegeben ist, sollte daher das Ausgabedatum angegeben sein. Idealerweise ist das Ausgabedatum der Originalfassung anzugeben. Die deutsche Fassung liegt zudem erst später vor, so in der Regel 3 bis 6 Monate. Beispielsweise statt die DIN EN ISO 12100: 2011-03 anzugeben, ist es besser die Originalfassung EN ISO 12100:2010-11 anzugeben.

Die bevollmächtigte Person zum Zusammenstellen der Technischen Unterlagen muss in der Konformitätserklärung angegeben sein. Diese muss auf Verlangen einer Behörde alle geforderten technischen Dokumente für eine Maschine zusammenzustellen und herausgeben. Der Aussteller der Konformitätserklärung kann auch eine juristische Person angeben, also zum Beispiel den Namen des Herstellers. Auch kann der Unterzeichner der Konformitätserklärung die bevollmächtigte Person sein zum Zusammenstellen der Technischen Unterlagen. Eine andere natürliche Person anzugeben ist eigentlich weniger sinnvoll, da diese Person möglicherweise auch mal das Unternehmen wechselt. Zudem liefert man bei der Angabe von natürlichen Personen den Anwälten im Falle eines Produkthaftungsfalles den Namen eines potenziellen Zeugen.

Der Betreiber einer Anlage (mehrere Einzelmaschinen) kann auch die Stellung eines Herstellers einnehmen und für die CE-Kennzeichnung zuständig sein. Wenn er mehrere Maschinen so anordnet, dass diese zusammenarbeiten und ein gemeinsames Produktionsziel (Herstellung eines Produktes) verfolgen. Ist die Maschinen dann auch noch mechanisch und/oder steuerungstechnisch miteinander verbunden, nimmt der Betreiber auch die Stellung des Herstellers ein. In diesem Fall muss der Betreiber die Anlage auf Ihre Risiken mittels einer Risikobeurteilung bewerten. Zudem muss er eine technische Dokumentation für die Anlage erstellen und ein übergeordnetes Konformitätsbewertungsverfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung für die Anlage durchführen.

Besteht eine Maschinenanlage aus mehreren Maschinen unterschiedlicher Hersteller muss jede Maschine auch mit einem eigenen CE-Kennzeichnung ausgestattet sein. Bei größeren Produkten, Maschinen oder Anlagen darf die CE-Kennzeichnung zudemnicht „irgendwo“ beliebig angebracht sein. Das CE-Zeichen findet man dann gewöhnlich auf dem Typenschild der jeweiligen Maschine. Damit befindet sich zudem die Kennzeichnung auch in unmittelbarer Nähe zu den Kontaktangaben des jeweiligen Herstellers.

Die CE Konformitätserklärung dient als Selbstauskunft des Herstellers, dass sein Produkt alle gängigen Richtlinien und damit verbundene harmonisierte Normen einhält. Dabei bezieht sich die Erklärung auf das jeweilige Einzelstück des Produktes mit Datum des Inverkehrbringens. Daher muss man die Konformitätserklärung auch immer wieder anpassen. Es kann auch vorkommen, dass harmonisierte Normen sich ändern. Dann gilt es die CE Konformitätserklärung entsprechend abzuändern. Auch muss man das Produkt selbst daraufhin untersuchen, ob es noch der aktuellen Fassung der jeweiligen Normen entspricht.

Ein elektrisch bzw. mechanisch betriebenes Möbelstück kann je nach Anwendungsfall eine CE-Kennzeichnung benötigen. Da die Antriebe an sich genommen nicht selbstständig funktionstüchtig sind, sind diese häufig als eine „unvollständige“ Maschine anzusehen. Diese benötigt lediglich eine Einbauerklärung. Jedoch benötigt die vollständige Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut ist, eine CE-Kennzeichnung. Da in diesen Möbel auch Elektrik verbaut ist, fallen die Produkte ggf. in den Anwendungsbereich weiterer EU-Richtlinien wie der EMV-Richtlinie. Der Hersteller muss daher meistens vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausstellen und dem Produkt beifügen sowie die CE-Kennzeichnung und ein Typenschild an dem Möbelstück anbringen, sowie eine Gebrauchsanleitung dem Produkt beilegen.

Die Instandsetzung bzw. Reparatur einer Maschine mit CE-Kennzeichnung soll das Produkt wieder in seinen Ursprungszustand setzen. Defekte Komponenten ersetzt der Hersteller gegen baugleiche Teile. Das Produkt entspricht bezüglich seiner Gefährdungsbewertung dann dem Zustand als es die CE-Kennzeichnung erhalten hat. Haben sich die grundlegenden Funktionen des Produktes nicht verändert, führt dies nicht zu einem Verlust der CE-Kennzeichnung.

Es ist wichtig, die in der CE-Konformitätserklärung aufgeführten Normen einzuhalten. Das Produkt muss den aufgeführten Anforderungen der Norm entsprechen. Eine Pflicht diese Normen im Unternehmen physikalisch (ob Papierform oder als Digital Ausgabe) vorliegen zu haben, besteht jedoch nicht.

Der Nachweis der Konformitätsvermutung in der CE-Kennzeichnung findet über harmonisierte Normen statt. Mit der Einhaltung der harmonisierten Normen unterstreicht der Hersteller, dass sein Produkt den Bestimmungen der EU-Richtlinien entspricht. Eine Liste der anwendbaren harmonisierten Normen findet man im Amtsblatt der Europäischen Union.

Eine unvollständige Maschine benötigt keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie verlangt für unvollständige Maschinen eine Einbauerklärung. Nur die vollständige Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut ist, benötigt eine CE-Kennzeichnung. Ein Ausnahmefall besteht jedoch, wenn andere Richtlinien eine Kennzeichnung für die Maschine fordert. Fällt die Maschine beispielsweise neben der Maschinenrichtlinie auch unter die EMV-Richtlinie, muss nach den Bestimmungen der EMV-Richtlinie eine CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht sein.

Viele Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung sind immer noch in Benutzung. Ob diese Maschinen weiter betrieben werden dürfen, hängt von deren Sicherheit ab. In der Betriebssicherheitsverordnung gibt es sicherheitstechnische Mindestanforderungen, welches jedes Arbeitsmittel (also auch Maschinen) erfüllen muss. Der Betreiber muss also regelmäßig seine Maschinen auf deren Ist-Situation überprüfen und ob diese noch den Mindestanforderungen entspricht. Hierfür sollte ein erfahrener Sicherheitstechniker die Maschine überprüfen.

Wenn die Konformitätserklärung die Norm DIN EN ISO 1200 aufführt, kann dies auf eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie hinweisen. Diese Norm mit dem Titel „Sicherheit von Maschinen – allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung“ ist eine harmonisierte Norm für die Risikobeurteilung. Erfolgte die Erstellung der Risikobeurteilung nach dieser Norm kann dies für den Nachweis zur Erbringung der Konformitätsvermutung herhalten.

Die Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt ohne CE-Kennzeichnung, obwohl ein CE-Zeichen vorgesehen ist, verstößt gegen geltende Rechtsvorschriften. Bei fehlender oder illegaler Anbringung der CE-Kennzeichnung muss den Hersteller mit einem hohen Bußgeld rechnen. Das Produktsicherheitsgesetz sieht in solch einem Fall Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

Wann ist eine Veränderung einer Maschine als wesentlich zu erachten mit der Pflicht die Technischen Unterlagen samt CE-Kennzeichnung zu erneuern? Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Je nach Veränderung der Maschine, wie beispielsweise die Ergänzung einer einfachen Schutzeinrichtung, helfen Interpretationspapiere bei der Entscheidung. Diese gibt es beispielsweise von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) oder dem Verband Deutscher Maschinen- und Analgenbau (vdma). Im Falle einer einfachen Schutzeinrichtung bedeutet das, dass diese nicht als eine wesentliche Veränderung zu betrachten ist, wenn:

  • das bestehende Sicherheitskonzept unverändert wirkt
  • die vorhanden Sicherheitssteuerung ist so ausgelegt, dass die neue Schutzeinrichtung an die vorhanden Sicherheitssteuerung angeschlossen werden kann

Durch Umbau oder Modifikation von Maschinen kann ein neues Produkt entstehen, welche eine erneute CE-Kennzeichnung benötigt. Im Zuge von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind Umbauten oder Modifikationen nicht unüblich. Die Integration neuer Komponenten darf jedoch nicht die Sicherheit der Maschine beeinflussen. Deshalb sind dem Hersteller besondere Sorgfaltspflichten auferlegt, die durch EU-Richtlinien definiert sind. Der Hersteller muss nach einer Modifikation seiner Maschine, diese erneut nach neuen Gefährdungen betrachten. Je nach Art der Veränderung sind zudem entsprechende Maßnahmen zu treffen wie die gemachten Änderungen zu dokumentieren, eine Normenrecherche durchführen, die Risikobeurteilung zu aktualisieren und eine neue Konformitätserklärung ausstellen.

Interessanter weise fallen Kraftfahrzeuge nicht unter einer der Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung fordern. Fahrzeuge sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und andere CE-pflichtige Richtlinien ausgeschlossen. Für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen gibt es eine eigenen Richtlinie: 2007/46/EG. Diese fordert keine CE-Kennzeichnung, weswegen Kraftfahrzeuge nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

Elektrische Betriebsmittel, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, benötigen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung. In der Konformitätserklärung für das elektrische Betriebsmittel gehören folgende Angaben:

  • Angaben zum Hersteller
  • Angaben zum Produkt
  • Angabe der harmonisierten Normen
  • Ort, Datum der Ausstellung
  • Unterschrift des Entscheidungsträgers

Die CE-Kennzeichnung ist nicht zwingend gefordert für Maschinen für den US-Markt. In Amerika ist CE nicht anerkannt, die amerikanischen Behörden haben ein eigens Prüfverfahren. Bevor ein Produkt auf den amerikanischen Markt gelangen kann, ist dieses nach US-Normen und -Standards auf dessen Sicherheit zu prüfen. Den Nachweis der Konformität erhält man von einer anerkannten Prüfstelle, bspw. den National Recognized Testing Laboratory (NRTL). Das NRTL ist ein Teil der OSHA-Direktion und der Nachweis der Prüfung ist durch das Aufbringen des Prüfzeichens auf dem Produkt belegt. Die OSHA erachtet Produkte nur als sicher, wenn sie von einem anerkannten NRTL zugelassen und mit einem Prüfzeichen ausgezeichnet sind. Es finden regelmäßig Überprüfungen auf das Vorhandensein des Prüfzeichens statt – zum Beispiel bei Arbeitsplatzinspektionen.

Die CE-Kennzeichnung auf Spielzeugen bestätigt, dass der Hersteller sich an die Sicherheitsanforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie gehalten hat. Diese fordert unter anderem, dass die Produkte der Beanspruchung beim Spielen standhalten muss. Ecken, vorstehende Stellen, Seile, Kabel und Befestigungen eines Spielzeuges müssen so gestaltet sein, dass die Gefahren von Verletzungen so gering wie möglich sind. Auch hinsichtlich der unterschiedlichen Altersgruppen von Spielzeugen macht die Spielzeugrichtlinie genaue Angaben. So darf Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren nur so gestaltet sein, dass die Bestandteile weder verschluckbar noch einzuatmen sind.

Auch Spielzeuge benötigen eine CE-Kennzeichnung. Diese Forderung ist in der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG niedergeschrieben. Seit dem 01. Januar 1991 darf kein Spielzeug, das unter diese Richtlinie fällt, ohne CE-Kennzeichnung auf dem Markt in Umlauf gehen. Jedes Erzeugnis, das von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren benutzbar ist, zählt unter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

Eine Alternative zur CE-Kennzeichnung hat die britische Regierung im Falle des Brexits vorgestellt. Das alternative Symbol UKCA (UK Conformity Assessed) gilt dann für Maschinen für England. Diese ist anzubringen, falls eine notifizierte Stelle aus England hinzugezogen wird. Diese UKCA Kennzeichnung gilt nur für England, im restlichen Europa muss weiterhin die CE-Kennzeichnung erfolgen. Vorerst ändert sich für Hersteller von Maschinen aber nichts. Durch eine nicht näher spezifizierte Übergangsfrist ist ein Verkauf von Maschinen in England auch mit einer CE-Kennzeichnung möglich.

Die Inbetriebnahme im Rahmen der CE-Kennzeichnung bezeichnet die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Dies ist der Zeitpunkt, wo eine Maschine offiziell mit seiner EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung auf den Markt geht.

Der Unterschied zum Begriff „In Betrieb nehmen“ bezeichnet die Überprüfung von Funktionen und Eigenschaften einer Maschine oder Anlage und findet zeitlich vor der Inbetriebnahme statt. Die Phase ist Teil des Herstellungsprozesses und ist häufig auch als Probe- bzw. Testbetrieb bekannt. Die Maschine muss hierbei noch nicht konform zur europäischen Maschinenrichtlinie sein. Damit kann beispielsweise der Hersteller ohne CE-Kennzeichnung die Maschine in den Betriebsräumen des Betreibers auf die korrekte Funktionalität testen.

Im Rahmen der CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie muss ein Hersteller auch einen Verantwortlichen für die Zusammenstellung der Technischen Dokumentation benennen. Diese Person ist dafür verantwortlich auf Verlangen einer Behörde alle geforderten technischen Dokumente für eine Maschine zusammenzustellen und herauszugeben. Der Bevollmächtigte hat nur bestimmte Aufgaben und trägt selber aber keine Verantwortung laut der Maschinenrichtlinie. So sind auch keine Sanktionen gegen diese Person möglich, falls er seiner Aufgabe nicht nachkommen kann. Dies ist zum Beispiel möglich falls der Hersteller seiner bevollmächtigten Person die Herausgabe der technischen Dokumentation verweigert. Der Hersteller ist gegenüber der Behörde in der Verantwortung, die Unterlagen herauszugeben.

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU fordert für Maschinen eine CE-Kennzeichnung. Ebenso fordert diese Richtlinie für Maschinen die in explosionsgefährdeten Umgebungen zum Einsatz kommen eine weitere spezielle Kennzeichnung. Die Kennzeichnung besteht aus einem sechseckigen EX-Zeichen sowie Angaben zur Gerätegruppe, Gerätekategorie, Zündschutzart, Explosionsgruppe und Temperaturklasse.

Die Maschinenrichtlinie besagt zwar, dass eine unvollständige Maschine keine CE-Kennzeichnung beinhalten darf, jedoch sind auch hier Ausnahmen möglich.

Eine unvollständige Maschine, die neben der Maschinenrichtlinie auch unter die ATEX-Richtlinie fällt, benötigt trotzdem eine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie Artikel 3 enthält einen Passus bezüglich spezieller Richtlinien. Dieser besagt das wenn andere Richtlinien Gefährdungen genauer erfassen, dass diese Richtlinie vorrangig anzuwenden ist.

Da die ATEX-Richtlinie eine CE-Kennzeichnung verbindlich fordert, darf auch die unvollständige Maschine nach ATEX nicht ohne CE-Zeichen in Verkehr gehen. Die Einbauerklärung der unvollständigen Maschine kann sich auf die ATEX-Richtlinie und Maschinenrichtlinie beziehen, um sowohl die Anforderungen der unvollständigen Maschine nach MRL zu enthalten wie auch der Forderung nach einer CE-Kennzeichnung laut der ATEX-Richtlinie zu entsprechen.

Ein Zwischenhändler kann die CE-Kennzeichnung entfernen und eine eigene anbringen. Dies könnte er beispielsweise tun, wenn er das Typenschild des Herstellers mit einem eigenen Typenschild austauschen möchte. Jedoch ist dann zu beachten, dass die Pflichten des Originalherstellers auch für den Zwischenhändler gelten. Der Zwischenhändler muss für „seine“ Maschine nun eine eigene Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung erstellen und mitliefern. Die Original Konformitätserklärung des ursprünglichen Herstellers ist dann eine Herstellererklärung. Im Falle eines Unfalles mit der Maschine kann die Haftungsfrage dann auch auf den Zwischenhändler übergehen.

Das CE-Kennzeichen ist sehr häufig auf dem Typenschild einer Maschine angebracht. Dadurch sind auch andere wichtige Kennzeichen wie Kontaktdaten des Herstellers, Maschinenbezeichnung, Baujahr, Baureihe und Seriennummer nah beieinander abgebildet. Zudem sind Typenschilder oft aus Edelstahl, Hochleistungsfolie oder Kunststoff gefertigt, damit diese dann vor Hitze oder Witterung geschützt ist. Das CE-Kennzeichen ist dann ebenfalls auf dem Typenschild dauerhaft lesbar angebracht, was eine Anforderung für die Anbringung des CE-Zeichens ist.

Ein Robotersystem ist laut der Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschinen anzusehen und benötigt deswegen keine CE-Kennzeichnung. Der Grund dafür liegt darin, dass ein Robotersystem für sich allein gesehen keinen bestimmten Verwendungszweck hat. Der Roboter mit Greifer, Schrauber oder ähnlichem erlangt erst mit allen Einrichtungen, die der Roboter für die Ausführung seiner Aufgaben benötigt den Status einer vollständigen Maschine. Derjenige der das Robotersystem in eine Maschine einbaut ist der Inverkehrbringer der Maschine und für die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie zuständig.

Ja, eine mögliche Manipulation an Schutzeinrichtungen kann Auswirkungen auf die Konformitätsbewertung für die CE-Kennzeichnung haben. Laut der Maschinenrichtlinie muss die Konstruktion der Schutzeinrichtungen so erfolgen, dass ein Umgehen der Schutzeinrichtung durch Hilfsmittel nicht möglich ist. Ist zum Beispiel durch die Konstruktion die erforderliche Sicht auf den Produktionsprozess durch eine Schutztüre versperrt, ist mit einem Umgehen der Schutzeinrichtung zu rechnen. Diese vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine hätte der Konstrukteur bei der Gestaltung der Maschine berücksichtigen müssen. Die Maschine ist im Sinne der Konformitätsbewertung nicht sicher und trägt deswegen die CE-Kennzeichnung zu Unrecht. Der Hersteller muss in solch einem Fall mit Verkaufsverboten für seine Maschine und je nach Sicherheitsrisiko mit hohen Bußgeldern rechnen. Im Falle von Unfällen mit Personenschäden ist auch noch mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Hersteller zu rechnen.

Alle elektrischen Betriebsmittel die über eine definierte Nennspannung verfügen, fallen unter die Niederspannungsrichtlinie und benötigen eine Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung. Die definierte Nennspannung liegt zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom. Der Anhang II der Niederspannungsrichtlinie führt zudem Betriebsmittel und Bereiche auf, die nicht unter die Niederspannungsrichtlinie fallen. Zu diesen Betriebsmitteln, die keine Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung benötigen, zählen:

  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre
  • Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel
  • Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
  • Elektrizitätszähler
  • Haushaltssteckvorrichtungen
  • Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
  • Funkentstörung
  • Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören
  • Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden

Die Inhalte, die in eine Konformitätserklärung gehören, hängen von der für das Produkt zutreffende Richtlinie ab. Ein Produkt welches unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, benötigt in der Konformitätserklärung andere Angaben als wenn die Maschinenrichtlinie zur Anwendung kommt. Informationen zu den geforderten Inhalten in der Konformitätserklärung stehen in den Anhängen der jeweiligen Richtlinien.

Produkte, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, haben gewisse Anforderungen an die Inhalte der Konformitätserklärung. Darunter zählen neben den Angaben zum Produkt und Hersteller auch Zusatzangaben wie Name und Funktion desjenigen, der die Konformitätserklärung unterschreibt.

Ebenfalls zu den Angaben gehören auch Informationen zu den einschlägig harmonisierten Normen oder die Angabe der technischen Spezifikationen in Bezug auf die Konformitätserklärung.

Eine Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels gehört ebenfalls zu den Angaben der Konformitätserklärung zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit. Dabei ist auch eine hinreichend deutliche Farbabbildung ausreichend, wenn dies zur Identifikation ausreichend ist.

Die Benannte Stelle ist eine staatlich benannte und auch überwachte private Prüfstelle und hat im Rahmen der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung die Aufgabe das Konformitätsbewertung von Herstellern extern zu begleiten und zu kontrollieren. Abhängig von den Richtlinien, die ein Produkt betreffen, muss der Hersteller im Konformitätsbewertungsverfahren eine Benannte Stelle wählen. Diese prüft das Produkt nach den jeweiligen Anforderungen der Richtlinie. Nach erfolgreicher Prüfung erlangt der Hersteller die Berechtigung eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für sein Produkt auszustellen.

Eine Maschine, welche bereits eine CE-Kennzeichnung trägt, darf man natürlich im Nachhinein umbauen. Es kann, je nach Umfang des Umbaus, natürlich dazu führen, dass die Maschine erneut das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen muss. Dies hängt davon ab, ob die Veränderung der Maschine zu einer Verschlechterung der Sicherheit der Maschine führt. Der Hersteller muss die Maschine im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung neu bewerten. Ergeben sich keine Änderungen in der Sicherheit, ändert sich auch nichts an der CE-Kennzeichnung.

Ob man Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung weiter betreiben darf, ist mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Dabei kann unter anderem folgender Auszug von Fragen bei der Beantwortung des Sachverhalts helfen:

  • Ist ein Typenschild an der Maschine vorhanden?
  • Treten beim Bedienen der Maschine nicht akzeptable Risiken für den Benutzer auf?
  • Ist das in Gang setzen bzw. das schnelle Stillsetzen der Maschine durch Betätigen einer Befehlseinrichtung möglich?
    Dazu zählt beispielsweise ein  Not-Halt-Schalter oder der Hauptschalter
  • Ist der Not-Halt Schalter schnell erreichbar?
  • Sind Schutzeinrichtungen vorhanden, die entsprechende Gefährdungen wie herausschleudernde Gegenstände vermeiden bzw. vermindern?
  • Hängt eine Betriebsanweisung an der Maschine aus?
  • Sind für die Maschine regelmäßige Prüfungen mit Umfang und Fristen festgelegt?

Auch könnten die Berufsgenossenschaften oder die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde als Informationsquelle herhalten, um nähere Informationen zur CE-Kennzeichnung von Altmaschinen zu erhalten.

Auch eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) benötigt aufgrund der neuen EU-Verordnung 2016/425 eine CE-Kennzeichnung. Diese seit dem 21.04.2018 gültige EU Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen regelt die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von Schutzausrüstungen. Jede PSA ordnet sich in eine bestimmte Risikokategorie ein, die für das Konformitätsbewertungsverfahren eine Rolle spielen. Je nach Einstufung der PSA muss beispielsweise eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erfolgen. Erst nach der bescheinigten Prüfung des Baumusters darf der Hersteller in diesem Fall die CE-Kennzeichnung anbringen.

Maschinen welche vor 1995 in Verkehr gebracht wurden, benötigen keine Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung. Erst mit Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie in Europa ab dem 1. Januar 1995 gilt diese Pflicht für alle Hersteller von Maschinen.

Eine Anmerkung zu dem Begriff Bestandschutz. Eine vor 1995 produzierte Maschine muss trotzdem sicher sein nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies fordert die Betriebssicherheitsverordnung, weswegen es für alte Maschinen keinen wirklichen „Bestandsschutz“ gibt. Mittels einer Prüfung durch eine Gefährdungsbeurteilung prüft man im Einzelfall nach, ob die Verwendung der Maschine sicher ist. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung neue nichtakzeptable Risiken, muss man diese Maschine nachrüsten. Je nach Art der Veränderung der Maschine sieht die Maschinenrichtlinie die umgebaute Maschine als ein neues Produkt an. Dann ist die Firma, welche den Umbau in Auftrag gegeben hat, automatisch als Hersteller der Maschine anzusehen mit allen Pflichten. Der Hersteller hat dann die Pflicht für die umgebaute Maschine eine Konformitätserklärung auszustellen und ein CE-Kennzeichen an der Maschine anzubringen.

Ein angebrachtes CE-Zeichen an einer Maschine sagt dem Benutzer einer Maschine, dass dieses Produkt laut Aussage des Hersteller sicher ist und mit den einschlägigen EU-Richtlinien konform ist. Für jedes Produkt das unter eine EU-Richtlinie fällt, muss ein CE-Zeichen vorhanden. Für diese Konformitätsvermutung hat der Hersteller dafür eine CE-Kennzeichnung basierend auf einer EU-Konformitätserklärung ausgestellt. Das CE-Zeichen muss an der Maschine gut erkennbar, unverwechselbar und leserlich dargestellt sein. Das CE-Zeichen ist direkt auf dem Produkt oder an einem daran befestigten Schild anzubringen.

Da die meisten Maschinen unter die europäische Maschinenrichtlinie fallen, benötigen auch fast alle Maschinen eine CE Konformitätserklärung. Sobald eine Maschine von einer anderen Kraftquelle als die unmittelbare menschliche Arbeitskraft angetrieben wird und einen bestimmten Anwendungszweck hat, fällt diese Maschine unter den Geltungsbereich der europäischen Maschinenrichtlinie. Ein Motor, welcher vor Einbau in einer anderen Maschine keinen bestimmten Anwendungszweck hat, ist beispielsweise keine Maschine. Hat der Motor aber einen bestimmten Einsatzzweck, zum Beispiel um als Außenbordmotor für ein Boot zu arbeiten, ist dieser Motor eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie und benötigt eine CE Konformitätserklärung.

Eine Schutzscheibe an Trennenden Schutzeinrichtungen bedarf einer CE Kennzeichnung wenn diese einzeln und gesondert auf den Markt kommt. Schutzscheiben an Trennenden Schutzeinrichtungen sollen den Benutzer einer Maschine vor herausfliegenden Bruchstücke oder herausspritzende Flüssigkeiten schützen. Von Zeit zu Zeit muss man die Schutzscheiben auch verschleißbedingt auswechseln. Die Ersatzscheiben, welche gesondert vertrieben werden, zählen dann als Sicherheitsbauteile und fallen somit unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie sind kennzeichnungspflichtig und benötigen eine CE Kennzeichnung.

Falls wesentliche Umbauten an einer Maschine stattfinden, muss man auch die Konformitätserklärung neu ausstellen. Eine wesentliche Veränderung liegt dann vor, wenn durch den Umbau neue Gefährdungen entstanden sind oder sich das Risiko für eine Gefährdung erhöht hat. Hat sich beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine geändert und diese verarbeitet nun brennbare Flüssigkeiten, wo vorher nur nicht brennbare Flüssigkeiten zum Einsatz kamen, liegt eine wesentliche Veränderung der Maschine vor.

Zudem gilt es die vorhandenen Schutzeinrichtungen zu überprüfen, ob diese ausreichend sind für die geänderte Gefährdung. Sind diese nicht ausreichend und es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit von Verletzungen für Personen, gilt es entweder zusätzlich trennende Schutzeinrichtungen anzubringen oder entsprechende Warnhinweise in der Dokumentation festzuhalten.

Die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von der Pflicht zur CE-Kennzeichnung aus. In den Ausschlussbestimmungen über den Anwendungsbereich (Artikel 1, Absatz 2)  der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht dazu:

h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;

Die Unterschrift unter der Konformitätserklärung muss von jemanden erfolgen, der die Befugnis hat das Unternehmen zu vertreten. Unterhalb der Unterschrift müssen zudem Angaben zur Person stehen, welche die Konformitätserklärung unterschrieben hat. Zu den Angaben gehört auch die Position des Unterzeichners, die er innerhalb des Unternehmens innehat.

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Bringt man Produkte ohne CE-Kennzeichnung auf den Markt obwohl eine Kennzeichnung gefordert ist, verstießt dies gegen geltende Rechtsvorschriften. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde kann solche Produkte aus dem Verkehr ziehen. Ebenfalls kann die Behörde dem Hersteller weitere Restriktionen auferlegen, wie Untersagung des weiteren Vertriebes und Rückruf bisher verkaufter Produkte. Ebenfalls muss man bei fehlender oder illegaler Anbringung der CE-Kennzeichnung mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Unter dem Begriff „Konformitätsvermutung“ im Prozess zur Erlangung der CE-Kennzeichnung versteht man die vermutliche Einhaltung der Vorgaben aus harmonisierten Normen. Ein Hersteller besagt damit, dass er vermutet, dass das Produkt mit den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus den EG-Richtlinien konform ist.

Ob man die Konformitätserklärung dem Produkt beigegeben muss, hängt ganz von den einzuhaltenden EU-Richtlinien ab. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert zum Beispiel, dass der Maschine eine Konformitätserklärung beiliegen muss. Es ist dabei ausreichend die Konformitätserklärung als Kopie mit dem Produkt mitzugeben. Das Original muss der Hersteller mindestens zehn Jahre lang aufbewahren und auf Anforderung der Marktaufsichtsbehörde zur Verfügung stellen.

Im Falle einer Gesamtheit von Maschinen muss der Hersteller der Maschine entsprechend ein übergeordnetes Konformitätsverfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung durchführen. Ebenfalls muss er die einzelnen Hersteller der Teilkomponenten der verketteten Anlage über die Umbauten bzw. Veränderungen an den einzelnen Produkten informieren. Für die Gesamtheit von Maschinen sind zudem eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung zu erstellen.

Für die Konformitätserklärung einer verketteten Anlage muss der Hersteller dieser Gesamtheit von Maschinen die Erklärung unterschreiben. Die einzelnen Maschinen bedürfen ebenfalls eine unterschriebene Konformitätserklärung mit CE-Zeichen. Für die Gesamtheit von Maschinen muss man dann das CE-Verfahren erneut durchführen. Der Hersteller bringt auch entsprechende Typenschilder an der Maschine an.

Die Kennzeichnung der Konformitätserklärung hängt von den angewandten Richtlinien ab. Ist die Erklärung mit der Bezeichnung „EU-Konformitätserklärung“ gekennzeichnet, weißt dies auf eine europäische Richtlinie wie die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU hin. Findet hingegen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anwendung, muss man (aktuell noch) die Konformitätserklärung mit der Bezeichnung „EG-Konformitätserklärung“ kennzeichnen.

Ob in die Betriebsanleitung auch die Konformitätserklärung aufzuführen ist, hängt von den angewandten Richtlinien ab. Die Einbindung der Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung ist anzuwenden, wenn die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar und auf der Konformitätserklärung vermerkt ist. Andere Richtlinien wie die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder ATEX-Richtlinie 2014/34/EU fordern keine Einbindung der Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung.

Ein CE-Kennzeichen am Produkt entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an einem Arbeitsmittel. Vor Verwendung eines Arbeitsmittels muss der Arbeitgeber alle auftretenden Gefährdungen dementsprechend beurteilen. Die schreibt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist mögliche Gefährdungen für Mitarbeiter entsprechend zu erkennen und diese Risiken mit geeigneten Schutzmaßnahmen abzuwenden.

Ein einfaches „Aufkleben“ der CE-Kennzeichnung verstößt gegen mehrere Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz in Deutschland. Mögliche Folgen einer fälschlichen CE-Kennzeichnung können Verwarnungen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro oder ein Handelsverbot inklusive Produktrückruf sein. Weiterhin können in Schadensfällen hohe Bußgelder, Schmerzensgelder oder andere rechtliche Folgen durch das Produkthaftungsgesetz entstehen. Auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung oder leitender Angestellter darf man ebenfalls nicht außer Acht lassen.

Eine Unterschrift auf der Konformitätserklärung gehört zu den zwingenden Bestandsteilen der Konformitätserklärung im Maschinenbau. Es gibt allerdings die Erleichterung, dass auch eine elektronisch erzeugte Unterschrift wie zum Beispiel eine eingescannte Unterschrift ausreichend ist. Ein Zusatz ähnlich „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig“ genügt dahingehend nicht den Anforderungen einer Konformitätserklärung.

Der zur Erlangung einer Konformitätserklärung notwendige Prozess im Maschinenbau erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst ermittelt man die Bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts. Anschließend recherchiert man notwendige Normen und ermittelt alle Richtlinien, die das Produkt betreffen. Die spezifischen Anforderungen und Bedingungen für ein Produkt im Maschinenbau sind zu ermitteln, damit nur sichere Produkte in Verkehr gehen. Gegebenenfalls muss eine benannte Stelle mit im Verfahren zur Erlangung einer Konformitätserklärung angegeben sein. Die Prüfung des Produktes steht anschließend an. Die notwendige Technische Dokumentation ist zu erstellen. Diese übersetzt man dann in die Sprachen der Zielländer. Erst dann kann der Hersteller die Konformitätserklärung ausstellen und von einer berechtigten Person unterschreiben lassen.

Nein, eine unvollständige Maschine im Maschinenbau kann laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung erhalten. Deshalb muss eine unvollständige Maschine auch mit einer Einbauerklärung in Verkehr gehen.

Entscheidend ob die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung erlischt, ist ob man die betreffende Maschine wesentlich verändert hat. Hat man diese nachträglich in seiner Bauart oder Funktion verändert, muss man eventuell erneut ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Man muss prüfen, ob die Maschine noch alle gesetzlichen Mindestanforderungen einhält.

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Eine Reparatur einer Maschine mit CE-Kennzeichnung führt zu einer Wiederherstellung des Urzustandes des Produkts. Die Gefährdungslage durch das Produkt entspricht nach der Reparatur entsprechend dem Zustand wie es zur Zeit der CE-Kennzeichnung war. Defekte Bauteile tauscht man gegen baugleiche Komponenten aus. Wenn die Funktion der Maschine und seinen elektrischen Eigenschaften unverändert bleibt, besteht keine Pflicht ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht in den Verkehr oder in Betrieb gehen. Mit der CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten dokumentiert der Hersteller die lückenlose Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen. Abhängig von der jeweiligen Risikoeinstufung des Medizinproduktes muss man zudem eine Benannte Stelle einschalten, deren Kennnummer der CE-Kennzeichnung beigefügt ist.

Dies hängt davon ab, ob in der Technischen Dokumentation die trennende Schutzeinrichtung konstruktiv für eine bestimmte Maschine ausgelegt ist. Ist dies der Fall, benötigt der Hersteller der Schutzeinrichtung keine CE-Kennzeichnung. Bei Schutzeinrichtungen, die unabhängig von einer Maschine konstruiert sind, ist davon auszugehen, dass es sich um Sicherheitsbauteile laut Maschinenrichtlinie handelt. In diesem Fall muss in der Technischen Dokumentation die trennende Schutzeinrichtung grundsätzlich mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.

Die Benannte Stelle ist eine staatlich benannte und auch überwachte private Prüfstelle. Ihre Aufgabe ist es, die Konformitätsbewertung von Herstellern extern zu begleiten und zu kontrollieren. Ein Hersteller im Maschinenbau kann im Konformitätsbewertungsverfahren die Benannte Stelle frei wählen. Die benannte Stelle prüft die Erzeugnisse darauf, dass die Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigt sind, die in der jeweiligen Harmonisierungsrichtlinie vorgeschrieben sind. Hierdurch erlangt der Hersteller die Berechtigung eine Konformitätserklärung abzugeben und die CE-Kennzeichnung an sein Produkt anzubringen.

Eine Herstellererklärung kann für eine Maschine ausgestellt sein, die in eine andere eingebaut wird. Die Herstellererklärung im Maschinenbau muss dafür beinhalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung der Maschine
  • Ggf. die Fundstellen der angegebenen Normen
  • Hinweis, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis nachgewiesen ist, dass die Maschine, in die das Produkt eingebaut ist, den Bestimmungen der Richtlinien entspricht
  • Ebenso Angaben zum Unterzeichner

Eine Konformitätserklärung kann für eine Maschine ausgestellt sein, die selbstständig funktionstüchtig ist. Die Konformitätserklärung im Maschinenbau muss dafür beinhalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung der Maschine
  • Genauso alle Bestimmungen, denen die Maschine entspricht
  • Angaben zum Unterzeichner
  • Ebenfalls angewendete nationale technische Normen und Spezifikationen
  • Ggf. die Fundstellen der angegebenen Normen

Die CE-Kennzeichnung bei Anlagen oder Maschinen ist nicht als Qualitätssiegel zu betrachten sondern als eine Kennzeichnung. Diese sagt aus, dass der Hersteller einer Maschine sich mit seinem vertriebenen Produkt an den einschlägigen EU-Richtlinien orientiert hat. Die Kennzeichnung dokumentiert, dass Anlagen oder Maschinen den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen. Anlagen oder Maschinen, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Eine Inverkehrbringung dieser Maschinen oder Anlagen ist sonst nicht zulässig.

Sicherheitsbauteile und Maschinen, welche selbstständig funktionsfähig sind, können eine CE-Kennzeichnung auf Basis einer EG-Konformitätserklärung erhalten. Ohne Konformitätserklärung darf man jedoch das CE-Kennzeichen nicht an einer Maschine anbringen. Eine bloße Anbringung des Zeichens ist zudem ein Missbrauch, der rechtlich Folgen mit sich ziehen kann. Vor Anbringung des CE-Zeichens müssen alle Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt sein.

 

Die CE-Kennzeichnung für Anlagen oder Maschinen gilt in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zudem gilt sie darüber hinaus in den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation), das sind die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sobald die Anlage oder Maschine die europäische Union verlässt, ist das CE-Kennzeichnung ungültig bzw. entfaltet keine Wirkung. Aufgrund von möglicher Doppeldeutigkeit der Zeichen oder Verwirrung der Kunden, empfehlen wir das entfernen der nicht zutreffenden Kennzeichnungen. Je nach Zielmarkt müssen die Anlagen oder Maschinen die entsprechenden Anforderungen der dortigen Kennzeichen erfüllen. So gilt beispielsweise für die USA das UL-Zeichen (Underwriters Laboratories). In Russland ist die TR-Zertifikate (russischen technischen Regelwerke ) und in China die CCC-Zertifizierung zu beachten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema CE-Kennzeichnung:


Mit der CE-Kennzeichnung an Anlagen oder Maschinen drückt man aus, dass das gekennzeichnete Produkt den Bestimmungen der anzuwendenden EU-Richtlinien entspricht. Wo die Anlage oder Maschine hergestellt ist, ist dabei unabhängig. Ein Anlage oder Maschine mit der CE-Kennzeichnung kann somit überall auf der Welt hergestellt sein.

Das CE-Logo wird in der Regel an der Anlage oder Maschine selbst angebracht, alternativ auf einem daran befestigten Schild. Wenn dies nicht möglich ist, z. B. bei Kleinteilen oder bei Sprengstoffen, kann das CE-Logo sich auch auf der Verpackung oder den begleitenden Dokumenten befinden.

Bei größeren Produkten, also Maschinen oder Anlagen darf das CE-Logo nicht „irgendwo“ beliebig angebracht sein, sondern es sollte sich in unmittelbarer Nähe der Angaben zum Hersteller oder dessen Bevollmächtigten befinden. Oft gehört das CE-Kennzeichen daher zum Typenschild.

Unterhalb der CE-Kennzeichnung an einer Anlage oder Maschine kann sich eine vierstellige Ziffernfolge befinden. Diese stellt eine Codierung derjenigen neutralen Prüfstelle, die an der Prüfung der Konformität des jeweiligen Produktes beteiligt war. Die Codierung ist nicht bei jedem Produkt vorgeschrieben, daher gibt es CE-Logos mit und solche ohne Nummer.

Das Verfahren der CE-Kennzeichnung ist komplex und aufwendig. Zuerst muss der Hersteller feststellen, ob das Produkt unter eines der Richtlinien fällt, die eine CE-Kennzeichnung fordern. Anschließend recherchiert der Hersteller Normen, die das Produkt betreffen. Im Maschinenbau gilt die aktuelle Fassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), welche eine CE-Kennzeichnung zwingend fordert.

Auch gilt es zu prüfen, ob für das Konformitätsbewertungsverfahren eine „benannte Stelle“ hinzugezogen werden muss. Die Maschinenrichtlinie legt fest, bei welche Maschinen das Konformitätsnachweisverfahren durch den Hersteller selbst erfolgen kann oder ob hierfür eine von den EU-Behörden „benannte Stelle“ einzuschalten ist.

Sind Richtlinien und Normen bekannt, findet darauf aufbauend eine Risikobeurteilung statt. Diese bewertet mögliche Risiken mit dem Produkt und stellt Lösungsvorschläge parat. Der Hersteller kann dann entsprechende Sicherheitskonzepte aus der Risikobeurteilung für die Maschine entwickeln.

Darauf aufbauend erstellt der Hersteller die Technische Dokumentation für die Maschine. Diese beinhaltet auch die Konformitätserklärung, in dem der Hersteller bescheinigt, dass seine Maschine alle Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie einhält. Erst anschließend ist der Hersteller berechtigt das gesetzlich festgelegte CE-Kennzeichen an seiner Maschine anzubringen.

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass seine Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, unter die das Produkt fällt.

Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes. In der Regel ist die Konformitätserklärung dem Produkt beigelegt, so dass Nutzer und andere Marktteilnehmer erkennen können, welche Anforderungen das Produkt einhalten soll.

Mehr Informationen über die EU-Konformitätserklärung finden Sie auch in unserem Podcast zur CE-Kennzeichnung.

Betriebsanleitung erstellen (116)

Der IEC/IEEE/82079-1 folgend können diese Angaben bei gedruckten Ausgaben im Deckblatt / Titelblatt, in Kolumnentiteln oder Kopf-/bzw. Fußzeilen eingesetzt werden.
Bei digitalen Informationsprodukten ist es darüber hinaus sinnvoll, diese Angaben auch im Dateinamen und den dokumentbezogenen Metadaten vorzusehen

Die ISO 639-2 dient der Unterstützung bibliothekarischer Nutzung und damit einer weltweit geeigneten Auszeichnung literarischer Werke. Im Gegensatz zur ISO 3166-1 sind hier die verwendeten Sprachen die Grundlage. Als nachteilig im Verhältnis zur ISO 3166-1 ist möglicherweise die für die Benutzer weitgehend unbekannte Codierung der Sprachfassungen.

Bei der DIN EN ISO 3166-1 handelt es sich um eine Norm zur Standardisierung von Ländercodes. Grundlage ist die geografische bzw. geopolitische Definition einzelner Staaten und den ggfs. von ihnen abhängigen Gebieten.  Sie ist überall dort wo eine Darstellung codierter Ländernamen erforderlich ist, verwendbar. So auch beispielsweise zur Kennzeichnung der sprachlichen Fassung von Informationsprodukten.
Ihr Vorteil gegenüber der ISO 639-2 liegt in der für die Nutzer eines Informationsproduktes allgemein leichter zuordenbaren Sprachfassung, da die Codierung teilweise den Kfz-Nationalitätskennzeichen ähnelt.

Ja, die IEC/IEEE/82079-1 verlangt in Kapitel 7.2.1, dass „das Informationsprodukt eindeutig identifizierbar ist“. Als Beispiel ist auch die „Kennzeichnung“ der verwendeten Sprache aufgeführt.
Die Norm schreibt hier zwar nicht vor wie dies zu erfolgen hat, führt jedoch die ISO 639-2 als mögliche Quelle für die zu verwendenden Ländercodes auf. Eine weitere, hier nicht genannte Quelle ist die DIN EN ISO 3166-1  

Auch in China gibt es Gesetze, welche den Hersteller auffordern eine Betriebsanleitung zu erstellen. Ein solches Gesetz aus dem Jahr 1993 heißt im Englischen „Law of the People’s Republic of China on Product Quality“. Dieses Gesetz fordert von Herstellern, die Bereitstellung von Informationen zum sicheren Umgang mit dem Produkt für die Benutzer.

Beim Betriebsanleitung erstellen ist darauf zu achten, dass Handlungsanweisungen neben Schritt-für-Schritt-Anweisungen auch zusätzliche relevante Warnungen und Hinweise enthalten. So sind Vorabinformationen nützlich, die einen Überblick über die Handlung geben und evtl. Voraussetzungen nennen.

Ebenso Warnhinweise, die den Benutzer vor möglichen Gefahren in dieser Handlungsabfolge warnt. Es genügt nicht, diese Warnhinweise nur im Sicherheitskapitel aufzuführen.

Solche eine einleitende Information fordert auch die IEC/IEEE 82079-1 von Nutzungsinformationen. Vom Leser, welcher ein spezielles Kapitel in der Anleitung sucht, darf der Ersteller nicht annehmen, dass der Leser jedes Mal das Sicherheitskapitel aufschlägt und sich die Warnhinweise durchliest.

Es ist nicht erlaubt beim Betriebsanleitung erstellen allgemeine Informationen durch die Verwendung der gängigen Signalwörter (Gefahr, Warnung, Vorsicht, Hinweis) hervorzuheben.

Die Doku-Normen DIN EN ISO 20607 und die IEC/IEEEE 82079-1 machen Vorgaben hinsichtlich der Verwendung der Signalwörter in Anlehnung an die DIN ISO 3864-2 sowie die amerikanische Norm ANSI Z535.

In den Normen ist festgelegt, wann welches Signalwort zu verwenden ist. Abhängig von der Schwere eines Personenschadens sind die Signalwörter Gefahr, Warnung oder Vorsicht zu verwenden. Bei einem möglichen Sachschaden durch Fehlbenutzung ist das Signalwort Hinweis zu verwenden. Die Signalwörter dürfen nur im Zusammenhang mit sicherheitsbezogenen Informationen zum Einsatz kommen, um vor einer möglichen Gefährdung zu warnen.

Das Hervorheben von sicherheitsbezogenen Informationen ist beim Betriebsanleitung erstellen ein wichtiger Punkt. Informationen, welche die Sicherheit des Benutzers betreffen, müssen sich vom anderen Text hervorheben. Entweder durch grafische Symbole, Sicherheitszeichen oder andere Gestaltungselemente. Auch größere oder andere Schrifttypen sind denkbar. Der Einsatz von Signalwörter (Gefahr, Warnung, Hinweis) verdeutlicht mögliche Gefährdungen, falls die sicherheitsbezogenen Informationen keine Beachtung finden.

Die Norm DIN EN IEC IEEE 82079-1 zum Betriebsanleitungen erstellen umfasst 78 Seiten. Auf diesen Seiten geht es um alle Informationen, die während des Produktlebenszyklus und für die verschiedenen Zielgruppen wichtig sind. Die Norm 20607 umfasst lediglich 38 Seiten, da sich diese nur mit Anleitungen für den Maschinen- und Anlagenbau beschäftigt.

Die bekanntesten Normen, um eine Betriebsanleitung zu erstellen sind:

  • DIN EN ISO 20607:2019 „Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitungen – Allgemeine Grundsätze“
  • DIN EN IEC IEEE 82079-1:2021-9 „Erstellung von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte – Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen“

Abseits von diesen beiden Hauptnormen gibt es einige Produktnormen, welche vereinzelte Vorgaben zu den Inhalten für die Betriebsanleitungen aufstellt.

Die Betriebsanleitung ist in der jeweiligen Landessprache zu erstellen. Diese Vorgabe ist öfters zu vernehmen. Diese Vorgabe entspringt nicht der Vorstellung des Kunden oder des Nutzers des Produktes. Es gibt rechtliche Vorgaben diesbezüglich. Sowohl auf nationaler Ebene durch die jeweiligen Gesetze, wie auf der europäischen Ebene durch Richtlinien und Verordnungen. Für die Produktgattung Maschinen ist das beispielsweise die europäische Maschinenrichtlinie, welche eine Übersetzung der Betriebsanleitung in die jeweilige Landessprache verlangt. Die jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU setzen diese Vorgaben dann mit ihrer jeweiligen nationalen Umsetzung der Richtlinie in geltendes Recht um.

Projektmanagement spielt eine wichtige Rolle beim Erstellen einer Betriebsanleitung. Moderne Produkte werden immer komplexer. Selbst einfache Produkte wie beispielsweise eine Kaffeemaschine können sehr komplex und umfangreich sein. Beispielsweise indem Softwarekomponenten auch mit in diese Maschinen verbaut werden. Die Kaffeemaschine kann sich dann mit dem Internet verbinden oder mit dem Smartphone gesteuert werden. Durch die steigende Komplexität von Produkten und durch besondere Kundenanforderungen müssen Technische Redakteure die Betriebsanleitung im Projektverlauf öfters anpassen. Die Verwaltung solcher Änderungen bzw. Anpassungen durch ein entsprechendes Projektmanagement ist daher wichtig. Fehlen am Ende die Übersetzungen dieser Anpassungen ist der Schlamassel groß. Nun muss eine Übersetzung her und zwar in Windeseile. Die Folge sind natürlich sehr hohe Kosten für den Hersteller. Die Anleitung muss aufgrund des Zeitmangels dann von mehreren Übersetzern bearbeitet werden. Mit einer entsprechenden Planung wären diese Kosten nicht entstanden.

Konsistente Nutzungsinformationen zu erstellen ist nicht leicht. Gerade im Hinblick auf Serien- oder Massenprodukte mit einer Vielzahl an Zubehör und Individualisierungsmöglichkeiten. Ein großes Augenmerk ist auf Inhalt, Darstellung und die Form zu richten. Mit Form ist die Art und Weise, wie die Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bereitstellung der Nutzungsinformationen soll konsistent erfolgen. Falls beispielsweise eine digitale Version verfügbar ist, sollte diese auch alle Informationen der Papierform enthalten. Sonst muss der Benutzer zwischen mehreren Versionen wechseln. Ein Beispiel: Ein Kunde möchte sein Produkt warten. Er liest das Sicherheitskapitel in den gedruckten Nutzungsinformationen. Diese rät die Wartung mit einer App durchzuführen. Er lädt die App herunter und sucht dort nach den Informationen zur Wartung. Die App wiederum verweist auf ein Video, aber der dazugehörige Link fehlt. Er sucht das Video also auf Youtube und findet es. Das Videos weist immer wieder auf spezielle Hinweise hin, die der Benutzer einhalten soll. Diese seien in der gedruckten Dokumentation vorhanden. Also muss er dort wieder nachlesen. Und so springt er mehrfach zwischen allen Medien hin und her, bis er die Wartung durchgeführt hat.

Text spielt beim Betriebsanleitung erstellen eine tragende Rolle- Damit die Informationen, welche der Text vermitteln soll, auch verständlich sind, gilt es einige Regeln beim Planen von Texten zu beachten.

Zuerst sollte der Autor sich überlegen für wen er schreibt. Die Zielgruppe legt fest, wie der Text zu schreiben ist. Welche Erfahrungen haben die Zielgruppe? Was kann der Autor als verständlich erachten? Was gilt es im Gegenzug zu erläutern?

Danach ist das Ziel des Textes festzulegen. Was möchten wir mit dem Text beschreiben bzw. darstellen?

Sind diese beiden Punkte beantwortet, kann der Autor die Informationen festlegen, welche der Text beinhaltet muss. Im Anschluss können die benötigten Informationen in eine sinnvolle Reihenfolge festgelegt werden, damit diese inhaltlich einen Sinn geben. Abschließend plant der Ersteller die Gestaltung des Textes. Enthält der Text nur Fließtext, gibt es Aufzählungen oder Listen? Ist der Text in Passiv oder Aktiv geschrieben? Gibt es neben einem beschreibenden Text noch eine Abbildung?

Wann eine Betriebsanleitung als vollständig angesehen werden kann, hängt vom betreffenden Produkt ab. Je nach Produkt sind unterschiedliche Lebensphasen zu beschreiben. Einfache Produkte benötigen hauptsächlich Informationen zur Lagerung, Verwendung und am Schluss zur Entsorgung. Bei einer Maschine hingegen kommt es auf weitere Faktoren wie beispielsweise den Verwendungszweck und die Größe an. Eine Küchenmaschine kann mit Transport, Lagerung und Inbetriebnahme beginnen. Bei einer Industrieanlage fallen diese Themen vermutlich bereits weg, da diese nicht andauernd abzubauen und zu transportieren ist. Das Auseinandersetzen mit dem Produkt und der betreffenden Zielgruppe für das Produkt ist daher entscheidend. Nur so ist zu bestimmen, wann eine Betriebsanleitung genügend Informationen beinhaltet und als vollständig zu betrachten ist.

Das Produktsicherheitsgesetz fordert von Produkten eine Bedienungsanleitung, wenn bei der Verwendung bestimmte Regeln zu beachten sind. Falls Zubehör zu einem Produkt separat erhältlich ist, muss diesem Zubehör die zur Verwendung notwendige Nutzungsinformation ebenfalls vorliegen. Das Zubehör gilt dann nämlich als eigenständiges Produkt, welchem bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern ist.

Daher genügt es nicht nur eine Bedienungsanleitung für das (Haupt-)Produkt zu erstellen, welche Informationen zum separat erhältlichen Zubehör beinhaltet.

Auch aus Sicht des Minimalismus-Prinzips der IEC/IEEE 82079-1 sollten Informationen zum Zubehör in einer separaten Anleitung aufgeführt sein. Kauft der Benutzer das separate Zubehör nicht, benötigt er auch keine Informationen dazu. Die Anleitung enthält somit jede Menge überflüssige Informationen zum Zubehör.

In einer Betriebsanleitung kommen verschiedenen Bildtypen zum Einsatz. In einer Anleitung kommen unter anderem folgende Typen zum Einsatz:

  • Fotos
  • Pixelbilder
  • Illustrationen
  • Vektorgrafiken
  •  3D-Modelle

An Speicherformaten für Bilder in Betriebsanleitungen gibt es viele. Hier die wichtigsten mit Vor- und Nachteilen:

JPEG

  • Vorteil: Wenig Speicherverbrauch für Jpeg-Dateien
  • Vorteil: Geeignet für realistische Bilder mit Farb- und Kontrastübergängen
  • Nachteil: Bildkomprimierung verschlechtert die Qualität
  • Nachteil: Keine Unterstützung von Transparenz

TIFF

  • Vorteil: Verlustfreie Komprimierung
  • Vorteil: Speichert Informationen für die nachträgliche Bildbearbeitung
  • Nachteil: Tif-Dateien nehmen viel Speicherplatz in Anspruch
  • Nachteil: Wird möglicherweise nicht von allen Programmen unterstützt

PNG

  • Vorteil: Darstellung von Transparenzen
  • Vorteil: Unterstütz von vielen Programmen
  • Nachteil: Kann nicht mehrere Bilder in einer Datei speichern

Für die Bearbeitung von Grafiken und Bildern in Betriebsanleitungen stehen eine Vielzahl von Softwareprogrammen zur Verfügung. Eines der bekanntesten Programme ist sicher Adobe Photoshop. Dieses bietet die meisten Einstellungsmöglichkeiten. Dadurch ist die Bedienung des Programmes auch nicht so einfach und die Anschaffungskosten für eine Lizenz sind hoch. Es gibt am Markt aber auch günstigere Alternativen oder sogar Freeware. Die Bildbearbeitungssoftware GIMP oder Photopea sind beispielsweise kostenlos.

Für das Anlegen von Tabellen beim Betriebsanleitung erstellen, sollte man folgende Dinge beachten:

  • Tabellen besitzen eine Tabellenüber- bzw. Tabellenunterschrift. In dieser sind die Tabellen durchnummeriert. Zudem bekommt die Tabelle eine Bezeichnung
  • Der Tabellenkopf dient als Bezeichner für die jeweiligen Spalte, damit der Benutzer weiß welche Inhalte in den Zeilen und Zellen vorkommen.
  • Der Tabellenrumpf bildet die Anzahl an Zeilen unterhalb des Tabellenkopfes und gibt die Inhalte der Tabelle wieder.

Beim Betriebsanleitung erstellen klärt man auch die Frage nach dem richtigen Layout der Anleitung. An Layoutvarianten gibt es:

  • Ein normales einspaltig Layout (Text läuft vom linken Rand zum rechten)
  • Zwei- oder Mehrspaltiges Layout (Spalten zum Aufteilen von Text und Bildern)
  • Layout mit Marginalien
  • Querformat
  • Hochformat
  • Wechselseitig

Größtenteils beziehen sich die Informationen in der Betriebsanleitung hauptsächlich auf den Produktlebenszyklus Produktanwendung. Aber auch in der Phase der Entsorgung bzw. Wiederverwertung eines Produktes sind die Informationen aus der Betriebsanleitung notwendig. Auch tangiert die Betriebsanleitung die Phase der Produktion eines Produktes. Informationen zur Installation und Montage sind hierbei ebenfalls in der Betriebsanleitung zu finden.

Für eine bessere Verständlichkeit einer Betriebsanleitung sollten keine doppelten Verneinungen im Dokument vorkommen.

Ein Beispiel für eine doppelte Verneinung ist:

Stellen Sie sicher, dass nicht zugelassene Geräte nicht in Betrieb gesetzt werden.

Die doppelte Verneinung im Satz verschlechtert die Verständlichkeit der Aussage.

Eine bessere Formulierung wäre in diesem Fall: Stellen Sie sicher, dass nur zugelassene Geräte in Betrieb gesetzt werden

Unter dem Begriff Funktionsverbgefüge sind Verbkonstruktionen gemeint, die eine semantische Einheit darstellen und ein Prädikat bilden. Solch ein Gefüge besteht meist aus einem Funktionsverb und einem Präpositionalobjekt. Solche Funktionsverbgefüge sind eher „gehobenes Beamtendeutsch“ und sollte in der Technischen Dokumentation keine Anwendung finden.

Beispiele für Funktionsverbgefüge und bessere Alternativen:

  • In Augenschein nehmen (Alternative: ansehen)
  • Eine Einstellung vornehmen (Alternative: prüfen)
  • Eine Entscheidung treffen (Alternativ: entscheiden)

Beim Schreiben einer Technischen Dokumentation kommen sowohl bestimmte wie auch unbestimmte Artikel zum Einsatz. Ein unbestimmter Artikel kommt dann zum Einsatz, wenn nichts genaueres über die Person oder die Sache bekannt ist. Ansonsten ist ein bestimmter Artikel zu verwenden. Bekannte Vertreter von bestimmten Artikeln sind „der“, „die“ und „das“. Bei den unbestimmten sind „ein“ oder „eine“ sehr geläufig. 

Beispiele für den Einsatz in der Technischen Dokumentation:

Bestimmter Artikel: Die Schleifmaschine ist zur Behandlung von verschiedenen Werkstoffen geeignet. Unbestimmter Artikel: Eine Maschine verfügt über einen Antrieb.

Bei der Substantivierung in der Technischen Dokumentation spricht man von der Bildung eines Substantivs aus einer anderen Wortart. Beispielsweise durch die Änderung eines Verbs in ein Substantiv.

Beispiel für Substantivierung (aus Verb):

  • Berührung (berühren)
  • Quetschung (quetschen)
  • Abschneiden (schneiden)
  • Abstürzen (stürzen)

In den Gebrauchsanweisungen von wiederverwendbaren Medizinprodukten müssen Anweisungen zur sicheren und effektiven Aufbereitung vorliegen. Die Norm DIN EN ISO 17664 beschreibt welche Informationen Produkte zur mehrmaligen Verwendung beiliegen müssen. Die Norm beschreibt unter anderem Aufbereitungsverfahren, wie Medizinprodukte sicher zu reinigen, zu desinfizieren und/oder zu sterilisieren sind.

Die Beschreibung des Arbeitsplatzes an einer Maschine gilt es beim Bedienungsanleitung schreiben zu berücksichtigen. Häufig passieren Unfälle, weil Benutzer während des Betriebes auf eine Maschine steigen oder anderweitig in die Nähe gefährlicher Bereiche geraten. Die sicheren Bereiche für den Bediener vor, hinter oder auf einer Maschine sollten deswegen bekannt sein.

Ebenfalls sollte die Bedienungsanleitung enthalten bei welchen Betriebsarten der Maschine der Arbeitsplatz einzunehmen ist und bei welchen das optional ist. Die am Arbeitsplatz auszuführenden Tätigkeiten sollten ebenso beschrieben sein. Auch Gefahren, die an diesem Arbeitsplatz auftreten können, gilt es zu beschreiben.

Letztendlich dient die klare Definition von sicheren Arbeitsplätze beim Bedienungsanleitung schreiben zudem der Absicherung des Unternehmens im Schadensfall.

Bestimmte Maschinentypen erfordern auch bestimmte Angaben zum Brandschutz, die man beim Betriebsanleitung erstellen berücksichtigen muss. Füllt beispielsweise eine Maschine oder ein Maschinenkomplex eine ganze oder sogar mehrere Hallen, muss man sich Gedanken über Fluchtwege machen und wie man mögliche Feuer eindämmen kann. Eine solche Maschine, die entzündliche Werkstoffe wie Holz- oder Metallspäne beinhaltet, muss Möglichkeiten zur Brandeindämmung bieten. Dies könnte beispielsweise durch Brandschutztüren erfolgen, die ein mögliches Feuer in einen bestimmten Abschnitt eindämmen. Diese Sicherheitsmaßnahmen gilt es in der Betriebsanleitung zu beschreiben. Auch die Fluchtwege bei großen Anlagen, mit der man schnell aus der Gefahrenzone entkommen soll, gilt es in der Betriebsanleitung zu beschreiben.

Beim Betriebsanleitung erstellen ist es sinnvoll wichtige Informationen zum Brandschutz parat zu stellen. Dies kann beispielsweise die Standorte von Brandbekämpfungsmittel wie Feuerlöscher, Feuerleiter oder einem Löschschlauch sein. Die DIN EN ISO 7010 hat hierfür bestimmte Brandschutzzeichen herausgegeben. Diese bestehen aus einem roten Hintergrund mit einem weißen Rand, in dem sich ein weißes Piktogramm befindet. Das Brandschutzzeichen für einen Feuerlöscher nach der aktuellen und international gültigen Norm DIN EN ISO 7010 sieht folgendermaßen aus:

Brandschutzzeichen

Der Umgang mit Schmiermitteln wie Öle und Fette und deren Entsorgung müssen beim Betriebsanleitung erstellen ebenfalls beschrieben sein. Durch Rückstände von Öle und Fette besteht eine Restgefahr für den Benutzer der Maschine. Dieser muss für den sicheren Umgang mit Schmiermitteln die für das Produkt geltenden Sicherheitsvorschriften beachten. Ebenfalls können für bestimmte Anwendungsgebiete wie für den Lebensmittelbereich besondere Vorschriften gelten, die der Anwender befolgen muss. Deswegen sind in der Betriebsanleitung auch entsprechende Angaben für den Umgang und die Entsorgung von Schmiermitteln anzugeben.

Sicherheitshinweise in einer Betriebsanleitung dienen dazu, den Leser inhaltliche Hinweise zur sicheren Benutzung der Maschine zu geben. Sie sind ähnlich aufgebaut wie Warnhinweise, die aber auch bei der jeweiligen Handlung bzw. Tätigkeit zu finden sind. Jedoch sind die Sicherheitshinweise nicht zeitlich an die entsprechenden Tätigkeiten gebunden. Stattdessen dienen Sicherheitshinweise dazu das sicherheitsgerechte Verhalten grundlegend zu stärken. Daher findet man sie meist in einem eigenen Kapitel in der Betriebsanleitung.

Es ist ratsam eine farbige Betriebsanleitung zu erstellen, damit Piktogramme, Warnhinweise und Bilder für den Leser einfacher zu erkennen sind. Die meisten Hersteller scheuen jedoch die höheren Druckkosten für eine farbige Anleitung. Häufig soll nur das Logo des Herstellers in Farbe gestaltet sein aber der Rest der Betriebsanleitung in Schwarz-Weiß. Meist sind die Druckkosten in dieser Variante jedoch dieselben, da die Seite aufgrund des Logos als farbig gilt und die Abrechnung entsprechend als Farbseite ausfällt. Die Druckkosten sind bei einem Farbdruck auch meistens nur minimal höher als im Schwarz Weiß Druck. Daher empfehlen wir Ihnen Ihre Betriebsanleitung farbig zu erstellen.

Sicherheitshinweise müssen beim Betriebsanleitung erstellen am Anfang der Anleitung in einem gesonderten Abschnitt oder Kapitel stehen. Durch eine Überschrift ist dieser eindeutig als Abschnitt für Sicherheitshinweise zu identifizieren. Beispiele für solche Überschriften in einer Betriebsanleitung können sein:

  • Sicherheitshinweise
  • Grundlegende Sicherheitshinweise
  • Zu ihrer Sicherheit
  • Sicherheit und Schutmaßnahmen
  • Sicherheit und Verantwortung

Zur Strukturierung des Sicherheitskapitels beim Betriebsanleitung erstellen hat man verschiedene Möglichkeiten. Man kann die Informationen, die für einen sicheren Betrieb der Maschine notwendig sind, beispielsweise nach Lebensphasen des Produktes strukturieren. Ebenfalls eine Strukturmöglichkeit ist nach den Gefährdungsarten wie zum Beispiel elektrische Gefährdungen, heiße Oberflächen, usw. Eine Unterteilung in der Betriebsanleitung nach Baugruppen (Baugruppe 1, Baugruppe 2) ist ebenfalls denkbar.

Die Zielgruppen der Anwender haben gewisse Merkmale, die es beim Betriebsanleitung erstellen zu berücksichtigen gilt. Mittels dieser Merkmale kann man dann den Informationsbedarf ermitteln, die für die sprachliche und gestalterische Ausarbeitung der Betriebsanleitung notwendig sind. Typische Merkmale wie Alter, berufliche Bildung oder andere verhaltensorientierte Merkmale geben zudem Aufschluss darüber, wie eine Betriebsanleitung formuliert sein muss.

Eine Bedienungsanleitung für Produkte, welche auch Kinder benutzen, muss anders geschrieben sein wie eine Bedienungsanleitung, welche nur für Erwachsenen ist.

Die Beschreibung von beruflichen Qualifikationen, die das Bedienpersonal mitbringen muss, ist beim Betriebsanleitung erstellen zu berücksichtigen. Das Sicherheitskapitel in einer Betriebsanleitung kann Auskunft über die notwendige Qualifikation von eingesetztem Personal geben. Die Bedienung einer Maschine darf nur durch entsprechend eingewiesene, geschulte und autorisierte Personen erfolgen. Dürfen Handlungen in bestimmten Lebensphasen der Maschine nur durch speziell geschultes Personal erfolgen wie beispielsweise einem Elektriker, sind dies Vorgänge so zu kennzeichnen, dass ersichtlich ist, dass diese Handlung nur durch eine Fachkraft erfolgen darf. Wenn unzureichend geschulte oder eingewiesene  Personen die Maschine bedienen, bestehen akute Gefahren für Mensch und Maschine. In der Betriebsanleitung müssen deswegen genauere Angaben über die benötigten beruflichen Qualifikationen des Personals stehen, welches die Maschine bedient.

Beim Betriebsanleitung erstellen muss der Hersteller auch Angaben zu den Geräuschemissionen an der Maschine machen. Dafür gilt es, die am Arbeitsplatz entstehenden Lärmpegel zu messen. Aus den für die einzelnen Tätigkeiten festgestellten Lärmbelästigungen erstellt der Technische Redakteur dann die Angaben für die Betriebsanleitung. Diese gilt es dann als ausgehende Emissionswerte zu dokumentieren. Diese Angaben sind in der Betriebsanleitung meistens als Restgefährdungen unter dem Kapitel allgemeine Sicherheit hinterlegt oder stehen in den Technischen Daten des Produktes unter dem Kapitel Produktbeschreibung.

Es gibt keine Vorgaben, dass beim Betriebsanleitung erstellen die Signalworte in den Warnhinweisen farblich unterlegt sein müssen. Diese können sowohl schwarz-weiß gehalten sein wie auch farbig. Sollte eine farbliche Unterlegung bei der Gestaltung von Warnhinweisen zum Einsatz kommen, sind die Farben gemäß der entsprechenden Gefahrenstufe anzugeben. (Gefahr = rot, Warnung = orange, Vorsicht = gelb)

Das Land, in welches die Maschine samt Anleitung geht, spielt beim Betriebsanleitung erstellen ebenfalls eine Rolle. In den unterschiedlichen Regionen der Erde herrschen unterschiedliche kulturelle Sitten und Gegebenheiten. Dies gilt auch für Piktogramme in den Warnhinweisen einer Betriebsanleitung. Die Abbildung der Mimik oder Gestik von Personen oder Tieren auf Bildern kann im asiatischen Markt zu Problemen führen. Ähnliches gilt zudem für Körperteile oder religiöse Symbole. In den USA weichen die Piktogramme nach ANSI ebenfalls von denen der ISO ab. Diese stellen in der Regel eindeutiger und „brutaler“ die möglichen Folgen einer Gefahrenquelle dar.

Beim Betriebsanleitung erstellen ist darauf zu achten, den Benutzer ausreichend im Sicherheitskapitel zu informieren. Das Sicherheitskapitel soll nämlich den Benutzer für den sicheren Gebrauch des Produktes anleiten. Ein bloßes Anreihen von Warnhinweisen in einem Stil wie die Warnschilder am Produkt ist dabei nicht zielführend.

Warnhinweise sind ein Teil der allgemeinen Gefahren in der Betriebsanleitung. Aber genauso gehören u.a eine Beschreibung der Benutzer des Produktes sowie Einschränkungen für bestimmte Nutzergruppen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation dazu. Ebenso eine Erklärung der grafischen Symbole für sicherheitsbezogenen Informationen an der Maschine und in der Betriebsanleitung.

Beim Betriebsanleitung erstellen müssen Angaben über die Art und Häufigkeit von Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten angegeben werden. Dazu gehört das Material und Werkzeuge sowie genügend detaillierte Beschreibungen zu den Tätigkeiten für die Instandhaltung und Reinigung des Produktes. Zu beachten ist zudem die Qualifikation des eingesetzten Personales. Informationen für geschultes und nicht geschultes Personal müssen separat in der Betriebsanleitung bereitstehen. Die lokale Gesetzgebung und der lokale Arbeitsschutz wirken sich auch auf die jeweiligen Angaben aus.

Eine Betriebsanleitung zu erstellen heißt auch diese verständlich für den Benutzer zu verfassen. Der Text sollte nach Möglichkeit unnötige Fremdwörter vermeiden und lange Zusammensetzungen von Hauptwörter ersparen. Falls für komplizierte Ausdrücke auch einfachere Begriffe vorhanden sind, sollte man diese in der Betriebsanleitung verwenden. Für einen Hohlraumdübel kann man in der Anleitung dafür auch den Begriff Dübel verwenden. Auch sollten keine Begriffe mit absoluter Bedeutung in der Betriebsanleitung stehen. Begriffe wie unfallsicher, wartungsfrei oder ungefährlich sind vor Gericht juristisch nicht haltbar.

Zubehör und Ausstattungsvarianten können beim Betriebsanleitung erstellen im zweiten Kapitel der Anleitung abgebildet sein. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Beschreibung des Produktes. Dazu zählen auch weitere Zubehör- und Ausstattungsvarianten für das Produkt. Gibt es das Produkt in unterschiedlichen Varianten, dann kann der Benutzer in der Betriebsanleitung nachschauen, welche Teile seine Variante enthält.

Beim Betriebsanleitung erstellen muss eine ausreichende Schriftgröße für die angestrebte Zielgruppe ausgewählt sein. Ist die Zielgruppe auf ältere Menschen ausgelegt, muss die Betriebsanleitung entsprechend große Buchstaben enthalten. Auch sollte man ausgefallene Schriftarten oder Schriftstile vermeiden. Textauszeichnungen wie Fettdruck oder Kursivschrift sollte man ebenfalls nur mit Augenmaß einsetzen.

Kurze Sätze mit klaren Anweisungen sorgen beim Erstellen einer Betriebsanleitung für keine Unverständlichkeiten. Lange Sätze mit Einschübe, Relativsätze und Linkserweiterungen lassen Raum für Interpretationen. Ideal ist daher eine eindeutige Aussage pro Satz. Eine Anweisung wie zum Beispiel „Öffnen Sie die Abdeckung, nachdem Sie die Maschine ausgeschaltet haben.“ kann der Anwender falsch verstehen. Eine deutlichere Aussage erreicht man mit einer Reihenfolge von kurzen Sätzen in der Betriebsanleitung: „Schalten Sie die Maschine aus. Öffnen Sie die Abdeckung.“

Beim Betriebsanleitung erstellen ist darauf zu achten, dass ebenfalls ausreichend Information zum sicheren Transport einer Maschine vorhanden sind. Beim Transport besteht die Gefahr, dass eine Maschine durch Umfallen bzw. Herunterfallen eine Person verletzen kann. Um Risiken beim Transport zu minimieren, müssen Angaben zum Gewicht der Maschine und deren Abmessungen bekannt sein. Sind spezielle Handlungen für den sicheren Transport der Maschine vorzunehmen, müssen diese Informationen ebenfalls in der Betriebsanleitung beschrieben sein. Ist der Transport der Maschine nur durch den Hersteller vorgesehen, ist es trotzdem ratsam, alle nötigen Angaben zum sicheren Transport der Maschine in der Betriebsanleitung anzugeben.

Die Seitennummerierung sollte beim Erstellen einer Betriebsanleitung konsequent fortgeführt werden. Beginnen die Seitenzahlen immer wieder von vorne (bspw. bei einem Kapitelwechsel), verliert der Benutzer die Übersichtlichkeit bzw. Orientierung. Die Vollständigkeit einer Betriebsanleitung ist auf diese Weise zudem nicht garantiert, da die Seitenzahlen immer wieder von vorne beginnen.

Beim Betriebsanleitung erstellen kennzeichnet man die Restrisiken der Maschine mit entsprechenden Piktogrammen auf den Warnhinweisen. Diese sollten für ein besseres Verständnis der ISO 7010 Norm entsprechen. Die Symbole aus dieser Norm sind geläufig bekannt und sind daher für den Leser in der Betriebsanleitung einfacher zu erkennen. Falls in der Anleitung bekannte Symbole für einen anderen Zweck vorkommen, ordnet der Benutzer dessen Bedeutung falsch zu und unterschätzt dadurch die potenzielle Gefahr.

Beim Erstellen einer Betriebsanleitung ist die DIN EN 82079-1 eine gute Hilfe für sprachliche Regeln. Die Norm definiert, dass der Satzbau in einer Betriebsanleitung aus kurzen präzisen Sätzen (Subjekt, Prädikat, Objekt) bestehen soll. Weiterhin soll man geläufige Wörter verwenden, welche die jeweilige Zielgruppe der Betriebsanleitung auch verstehen. Nichtssagende Floskeln sollte man beim Betriebsanleitung erstellen vermeiden, genauso wie Konjunktiv- und Passiv-Konstruktionen. Wann immer es möglich ist, sollte man etwas positiv formulieren anstatt negativ.

Nachfolgend einige Beispiele für gute und schlechte Formulierungen für Handlungsaufforderungen in einer Betriebsanleitung:

+ Drücken Sie den Hauptschalter der Maschine

+ Den Hauptschalter der Maschine drücken

Sie sollten den Hauptschalter der Maschine drücken

Man drücke den Hauptschalter der Maschine

Bei Maschinen mit elektromagnetischen Feldern gibt es einige Besonderheiten, die es beim Betriebsanleitung erstellen zu beachten gilt. Beispielsweise dürfen Personen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren sich nicht in der Nähe dieser elektromagnetischen Feldern aufhalten. Dies könnte ansonsten die Funktionsfähigkeit dieser lebensnotwendigen Geräte beeinflussen. In der Betriebsanleitung ist beispielsweise mit einem Verbotszeichen hinzuweisen, dass der Zutritt zur Maschine auf bestimmte Personen beschränkt ist.

Falls bei Arbeiten an einer Maschine Gefahren für das menschliche Auge bestehen, muss man beim Betriebsanleitung erstellen darauf hinweisen. Hilfs- und Betriebsstoffe im Maschinenbau können nämlich für das menschliche Auge gefährlich sein. Deswegen ist bei Arbeiten an der Maschine ein entsprechender Schutz in Form von einer Schutzbrille zu tragen. In der Betriebsanleitung ist dann ebenfalls hinzuweisen, dass die Schutzbrille zur Bedienung der Maschine notwendig ist.  Mit einem entsprechenden Piktogramm an der Maschine und in der Betriebsanleitung kann der Unternehmer auf diese Pflicht hinweisen.

Wenn eine Maschine sehr laut ist, müssen beim Betriebsanleitung erstellen entsprechende Angaben zum den Schallemissionswerten stehen. Ist der Schalldruckpegel über 80 dB(A) sind von dem betreibenden Unternehmen entsprechende persönliche Gehörschutzmittel auszugeben. In der Betriebsanleitung kann mit einem entsprechenden Gebotssymbol auf die Notwendigkeit des Gehörschutzes an der Maschine hingewiesen werden.

Beim Erstellen einer Betriebsanleitung kann man auch Angaben zu dem Typenschild und dessen Anbringungsort an der Maschine machen. Die Angaben die auf dem Typenschild stehen wie Adresse und Namen des Hersteller, Bezeichnung der Maschine, Typen- oder Baureihenbezeichnung (ggf. Seriennummer), Baujahr und die CE-Kennzeichnung kann man in der Betriebsanleitung wiedergeben. Mithilfe der Betriebsanleitung und dem Typenschild am Produkt kann der Leser dann die Zuordnung von Anleitung und Produkt einfacher durchführen und so schneller wichtige Informationen bspw. in Servicefällen weitergeben.

In dem ersten Kapitel einer Betriebsanleitung sollte zur besseren Orientierung eine kurze Übersicht stehen, welchen Zweck die Anleitung erfüllen soll. Darin sollten eine Grobübersicht der Kapitel und eine Erläuterung der Zielgruppen dargestellt sein. Daneben kann man in diesem Kapitel auf die Bedeutung der Betriebsanleitung hinweisen und das diese ein Teil des Produktes ist. Weiterhin ist beim Betriebsanleitung erstellen eine Erläuterung zur Darstellung von Informationssymbolen und allgemeinen Symbolen in diesem Abschnitt sinnvoll.

Nach der Erstellung einer Betriebsanleitung ist das Titelblatt die erste Informationsquelle, die der Benutzer von der Anleitung zu sehen bekommt. In aller Kürze sollten dort die wichtigsten Informationen rund um das Produkt stehen. Dazu gehören beispielsweise die Produktbezeichnung, der Produkttyp und eine Abbildung des Produktes. Auch das Baujahr oder andere wichtige Identifikationsmerkmale für die Maschine wie Maschinennummer oder Artikelnummer kann dort aufgeführt sein. Weiterhin können auf dem Deckblatt Angaben zu der Betriebsanleitung selbst stehen in Form von einer Bezeichnung für die Dokumentenart wie Originalbetriebsanleitung bzw. Originalfassung der Betriebsanleitung. Ebenfalls eine Versionsnummer der Anleitung und das Druckdatum sind auf dem Titelblatt aufgeführt.

Die zweite Seite beim Betriebsanleitung erstellen beschäftigt sich mit den Angaben zum Autor und Rechteinhaber in Form eines Impressums. Ebenso dient dieses Impressum dazu, wichtige rechtliche Aussagen bezüglich der Anleitung zu hinterlegen. Das kann ein Copyright Vermerk sein und eine Ausschlussklausel bezüglich der Vervielfältigung der Betriebsanleitung ohne vorherige Abstimmung mit dem Hersteller. Auch Verweise, dass Bilder nur zur Veranschaulichung dienen und nicht unbedingt maßstabsgetreu dargestellt sind, können im Impressum hinterlegt sein.

Es ist ratsam die Handlungsanweisungen beim Betriebsanleitung erstellen im Aktiv zu verfassen, damit die Dringlichkeit der Anweisung erkennbar ist. Die Handlungsanweisung soll in überschaubaren Schritten die auszuführende Handlung beschreiben. Sind Handlungsanweisungen im Passiv formuliert, signalisiert das nicht die gegebene Dringlichkeit. Eine im Passiv formulierte Handlungsanweisung in der Betriebsanleitung versteht der Benutzer dann so, dass nicht (sofort) eine Handlung durchzuführen ist.

Die wichtigsten Angaben zum Verhalten im Falle eines Unfalles sollten beim Betriebsanleitung erstellen mit angegeben sein. Dazu zählen wichtigen Angaben für den Notfall wie beispielsweise:

  • Handlungsaufforderungen (NOT-HALT betätigen, Hauptschalter ausschalten, Personen aus der Gefahrenzone bringen, usw.)
  • Feuerbekämpfungsmaßnahmen (dafür zu verwendende Löschmittel bei speziellen Bränden)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen (Notruf absetzen, Verantwortliche informieren, Zufahrtswege freimachen)
  • Fluchtwege bei sehr großen Anlagen oder Maschinen (Wo sind Notausgänge, Rettungsleitern, usw.)
  • Verhaltensweisen (Ruhe bewahren, sich nicht in Gefahr bringen)

Arbeitsplätze, die ein Anwender an der Maschine einnehmen kann, sollen beim Betriebsanleitung erstellen beschrieben sein. Dazu gehören alle Standorte an der Maschine, die durch Personal zu besetzen sind. Auch Bedienungseinrichtungen wie Bildschirme oder Terminals gilt es in der Betriebsanleitung zu beschreiben.

Um vor potentiellen Gefahrenstellen an einer Maschine zu warnen, muss man beim Betriebsanleitung erstellen auch die Gefahrenquellen genau beschreiben. Es gibt dazu unterschiedliche Arten, wie man die Restrisiken einer Maschine in den Warnhinweisen der Betriebsanleitung klassifiziert. Zu den Arten zählen unter anderem Mechanische, Elektrische, Thermische und Biologische Gefährdungen. Diese Arten unterteilen sich dann in eine Liste von weiteren Gefahrenarten. So gibt es beispielsweise im Bereich der Mechanischen Gefährdungen unter anderem:

  • Rotierende Teile
  • Bewegende Teile
  • Herabfallende Teile
  • Schneidende Teile
  • Teile mit rauer oder rutschiger Oberfläche

Während man eine Betriebsanleitung erstellt, muss man sich auch mit der Formulierung von Warnhinweisen auseinandersetzen. Um Warnhinweise dahingegen verständlich und normengerecht zu formulieren, muss man das SAFE-Prinzip beachten.

  1. S = Signalwort (Abhängig von der Schwere der Gefahrensituation)
  2. A = Art und Quelle der Gefahr (Woher kommt die Gefahr / Was ist die Gefahrenquelle?)
  3. F = Folgen bei Nichtbeachtung (Was passiert bei Nichtbeachtung des Hinweises)
  4. E = Entkommen / Vermeiden (Wie kann die Gefahrensituation vermieden / gelöst werden?)

Nachfolgend ein beispielhafter Text für einen Warnhinweis nach dem SAFE-Prinzip, welcher vor Risiken aufgrund elektrischer Gefahren warnt.

(S) GEFAHR!

(A) Lebensgefahr durch elektrische Spannung.

(F) Bei Berührung spannungsführender Teile besteht unmittelbare Lebensgefahr.

(E) Keine spannungsführenden Teile im Betrieb berühren. Feuchtigkeit von spannungsführenden Teilen fernhalten. Die Sicherheitsregeln für die Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befolgen.

Beim Betriebsanleitung erstellen bezeichnet man die Definition des bestimmungsgemäßen Gebrauches und dem vorhersehbaren Fehlgebrauch als Grenzen einer Maschine. Der bestimmungsgemäße Gebrauch beschreibt zudem für welchen Funktionszweck die Maschine dient. Darauf folgt eine Beschreibung der Umgebung, in der die Maschine zum Einsatz kommt. In den vorhersehbaren Fehlgebrauch beschreibt man in der Betriebsanleitung die absichtliche Fehlanwendung und auch die unabsichtliche Fehlanwendung der Maschine. Als Beispiel für den bestimmungsgemäßer Gebrauch kann man die Bearbeitung von Teilen nennen, die eine bestimmte Dicke und Gewicht aufweisen. Die Bearbeitung von Teilen, die über den definierten Werte liegen, zählen als hervorsehbare Fehlanwendung.

Beim Betriebsanleitung erstellen berücksichtigt ein Technischer Redakteur ebenfalls die Angaben zur Demontage einer Maschine. Vor Demontage einzelner Teile der Maschine oder der gesamte Maschine, müssen Informationen parat stehen, welche Vorbereitungen man treffen muss. Dazu zählen unter anderem in welcher Reihenfolge die Leitungen von Anschlüsse zu entlasten und freizuschalten sind. Ebenfalls eine Aufzählung in der Betriebsanleitung von möglichen Gefahren, die bei der Demontage einer Maschine auftreten kann. Auch über verbliebene Flüssigkeiten oder Stoffe in der Maschine, die speziell zu entfernen sind, müssen Informationen hinterlegt sein.

Im Zuge der Erstellung einer Betriebsanleitung muss der Redakteur sich auch Gedanken über die Aufstellung einer Maschine machen. Wie ist diese aufzustellen und wo darf die Maschine aufgestellt sein? Ein Aufstellplan oder ein Lageplan zum Aufstellen der Maschine ist dafür in der Betriebsanleitung hilfreich. Auch besondere Anforderungen an das Fundament sollten in der Betriebsanleitung beschrieben sein. Ebenfalls sollte in der Anleitung stehen, wer die Maschine überhaupt aufstellen darf. Ist es möglich diese in Eigenregie aufzustellen oder darf das nur der Hersteller machen?

Der Transport einer Maschine ist beim Betriebsanleitung erstellen ein wichtiges Kapitel in der Technischen Dokumentation. Beim Transport besteht die Gefahr, dass eine schwebende Maschine durch Herunterfallen einen Menschen verletzt und/oder auch die Maschine beschädigt. Deswegen müssen in der Betriebsanleitung auch Angaben zu den Tragkräften vorhanden sein, um eine Maschine sicher bewegen zu können. So muss beispielweise in der Betriebsanleitung stehen, wie stark die Leistung eines Gabelstaplers oder Kran sein muss, damit dieser die Maschine anheben kann.

Beim Betriebsanleitung erstellen sollten genaue Angaben zu den Lagerbedingungen für die Maschine bekannt sein. Eine Angabe, die bekannt sein muss, ist die Tragfestigkeit die der Untergrund aufweisen muss, auf dem die Maschine abgestellt ist. Auch andere Bedingungen wie die Luftfeuchtigkeit, die im Lagerort herrschen darf, müssen müssen in der Betriebsanleitung bekannt sein. Falls beispielsweise die  Maschine mithilfe einer ungeeigneten Abdeckplane im Freien lagert, kann die Maschine durch Feuchtigkeit Schaden nehmen. Oder falls beim Transport per Schiff durch einen undichten Container Meerwasser in den Container eindringt, korrodiert der Stahl an der Maschine aufgrund des Salzgehalts des Wassers.

Im Rahmen seiner Fabrikationspflicht muss der Hersteller beim Betriebsanleitung erstellen auf die Schutzeinrichtungen an einer Maschine hinweisen. Der Benutzer einer Maschine muss über alle Schutzeinrichtungen informiert sein, die an der Maschine verbaut sind. Durch die Angaben in der Betriebsanleitung ist zudem auch eine Überprüfung der Schutzeinrichtungen in Hinsicht auf ihre fehlerfreie Funktionalität möglich.

Die Art wie eine Betriebsanleitung aufzubewahren ist, spielt schon beim Betriebsanleitung erstellen eine Rolle. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert, dass die technischen Unterlagen einer Maschine für zehn Jahre lang nach dem Tag der Fertigstellung bereitzuhalten sind. Da sich eine Maschine über die Jahre verändern kann, verändert sich entsprechend auch die Betriebsanleitung. Der Hersteller ist weiterhin verpflichtet, die Anleitung für mindestens zehn Jahre bereitzuhalten. Ein Redaktionssystem kann daher sehr nützlich sein, wenn für eine Maschine mehrere Versionen der Betriebsanleitung vorliegen. Alte Versionsstände der Anleitung kann man so leicht auswählen und bei Bedarf vorlegen.

Ein Hersteller muss sich beim Betriebsanleitung erstellen ebenfalls mit dem möglichen vorhersehbaren Fehlgebrauch auseinander setzen. In der Anleitung ist auf eine Anwendung hinzuweisen, die nicht vom Hersteller beabsichtigt ist. Solch eine Anwendung ergibt sich meistens aus dem menschlichen Verhalten. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens entscheidend. Ein Hersteller muss sich also fragen, ob der Benutzer das Produkt einfach manipulieren kann, um den Gebrauchszweck zu ändern? Ist mit einem Missbrauch des Produktes zu rechnen, so muss der Hersteller auf diesen vorhersehbaren Fehlgebrauch in der Betriebsanleitung hinweisen.

Ein nahe liegender Missbrauch bzw. Fehlgebrauch muss vom Hersteller einer Maschine beim Betriebsanleitung erstellen beschrieben sein. Als Vorhersehbarer Fehlgebrauch kann beispielsweise die Frage sein, was passiert, wenn andere Betriebsmittel oder Ersatzteile als vorgeschrieben zum Einsatz kommen. Die völlige Zweckentfremdung des Produktes soll bei der Beschreibung in der Betriebsanleitung aber keine Betrachtung finden. Beispiel für den vorhersehbaren Fehlgebrauch ist die Verwendung eines Schraubenziehers als Meißel.

Beim Betriebsanleitung erstellen ist es wichtig die Zielgruppe der Anwender zu betrachten. Die Anwender eines Produktes umfassen meist unterschiedliche Personengruppen. Auch muss der Hersteller eines Produktes damit rechnen, dass sein Produkte eine stärker gefährdete Zielgruppe verwenden wie Kinder oder ältere Menschen. Über Risiken muss der Hersteller anders informieren, um für die Verringerung des Haftungsrisikos zu sorgen. Die Betrachtung der Zielgruppe gibt zudem darüber Aufschluss, ob die Nutzer der Betriebsanleitung Kenntnisse von den eingesetzten Fachbegriffen haben. Falls diese nicht bekannt sind, so sind diese beim ersten Auftauchen in der Betriebsanleitung ausführlich zu erklären. Ein Glossar am Ende der Betriebsanleitung, welches die Fachbegriffe enthält, ist ebenfalls sinnvoll.

Sie benötigen eine kostenlose Vorlage um eine Betriebsanleitung erstellen zu können? Diese können wir Ihnen gerne anbieten, wir bieten Vorlagen für Musterbetriebsanleitungen, Beispiele für Sicherheitshinweise und nützliche Checklisten an. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail dazu.

Der redaktionelle Prozess um eine Betriebsanleitung zu erstellen, kann sehr kompliziert sein. Normen schreiben vor, wie die Betriebsanleitung auszusehen hat und welche Inhalte sie haben muss. Auch die Einhaltung einer Terminologie ist ohne Hilfsmittel nicht einfach. Daher ist es ratsam in der Technischen Dokumentation zur einheitlichen Formulierung von Fachbegriffen einen Redaktionsleitfaden zu benutzen. Auch die sprachlichen Regelungen, Layoutvorgaben und die Informationsverteilung in der Betriebsanleitung kann ein Redaktionsleitfaden regeln. Ein weiteres nützliches Hilfsmittel in der Technischen Dokumentation ist zudem der Einsatz eines Redaktionssystems.

Das Thema Entsorgung von Hilfsstoffen im Maschinenbau nimmt während der Betriebsanleitung erstellen einen wichtigen Stellewert ein. Für den Benutzer der Maschine muss nachvollziehbar sein, wie Rückstände von Hilfs- und Betriebsstoffe im Produkt zu entfernen sind. Auch Angaben wie solche Stoffe wie Schmieröle und –fette zu entsorgen sind, sind in der Betriebsanleitung mitanzugeben.

Beim Betriebsanleitung erstellen müssen für die Lagerung eines Produktes einige Informationen bekannt sein. Dazu zählen unter anderem Angaben, welche Umgebungsbedingungen für die Lagerung herrschen dürfen. Auch die Abmessungen und Gewichtsangaben können bei der Lagerung wichtig sein. Ein Verweis in der Betriebsanleitung bietet sich hier an. Besteht das Produkt aus mehreren Teilen sind Hinweise zum Lieferumfang beim Betriebsanleitung erstellen anzugeben. Auch Hinweise zum Auspacken und zum Wiederverpacken, wenn dies bei der Lagerung nötig ist, sind mitanzugeben.

Im Zuge der Installation einer Maschine sind beim Betriebsanleitung erstellen ebenfalls einige Details zu berücksichtigen. Neben Angaben wie die Verpackung zu entfernen ist und diese zu entsorgen sind, müssen auch die Bedingungen für den Zusammenbau der Maschine bekannt sein. So muss beschrieben sein, wie während der Installation alle Versorgungsanschlüsse (Elektrik, Wasser, Druckluft, Hydrauliköl, usw.) anzuschließen sind. Sollten für Entsorgungsleitungen (wie Abwasser oder Altöl) ebenfalls Anschlüsse vorhanden sein, ist deren Installation ebenfalls in der Betriebsanleitung zu beschreiben.

In der Betriebsanleitung sind alle Informationen zu nennen, die für die Inbetriebnahme notwendig sind. Hierzu gehören detaillierte Beschreibungen von Abnahme-, Inspektions- und Betriebstests sowie alle durchzuführende Prüfungen bevor das Produkt in Betrieb geht. Das kann unter anderem die Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen sein oder ob alle Anschlüsse angeschlossen sind. Die Angaben in der Betriebsanleitung zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme der Maschine ist eine Voraussetzung für den sicheren Betrieb der Maschine.

Ein Technischer Redakteur berücksichtigt beim Betriebsanleitung erstellen ebenfalls die Angaben zur Entsorgung eines Produktes. Benötigt man ein Produkt nicht mehr, ist dieses fachgerecht zu entsorgen. Dabei müssen Informationen hinsichtlich Außerbetriebnahme, Demontage, Recycling und Entsorgung des Produktes in der Betriebsanleitung stehen. Da sich die gesetzlichen Anforderungen an die Entsorgung bzw. Recycling über die Zeit ändern können, ist darauf in der Betriebsanleitung hinzuweisen. Ein Vermerk, dass der Betreiber bzw. Benutzer des Produktes sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren hat, ist hierbei hilfreich.

Beim Erstellen einer Betriebsanleitung sind möglicherweise Informationen bereitzustellen über die Reparatur von Produkten und dem Austausch von Teilen. Dies ist abhängig von der Zielgruppe der Betriebsanleitung. Solche Informationen sollen nur geschulten Personen bereit stehen. Bekannt sein müssen zudem Bezugsquelle der Teile, Vorgehensweise bei Austausch, Reparatur sowie Prüfung nach Austausch oder Reparatur. Zudem sollten Informationen zum Kundendienst in der Betriebsanleitung abgebildet sein.

Im Prozess eine Betriebsanleitung zu erstellen, gehört die Beschreibung des Produktes zu einem der ersten Kapitel. Angaben, die helfen das Produkt zu identifizieren gehören in diesen Abschnitt der Betriebsanleitung. Darunter zählen Angaben wie die Seriennummer, das Modell sowie Angaben zum Hersteller. Weiterhin gehören Merkmale des Produktes wie Technische Daten ebenfalls dazu. Eine tabellarische Darstellung dieser Angaben erhöht die Leserlichkeit dieser Informationen. Die jeweiligen Produktnormen enthalten Angaben dazu, welche Informationen in dem Kapitel der Betriebsanleitung zur Identifikation des Produktes stehen müssen.

Nur ausreichend geschulte Personen sollten eine Betriebsanleitung erstellen und überprüfen. Neben kommunikativen Kompetenzen sollte die zuständige Personen über ausreichende Methodenkompetenz in Hinsicht auf Sprache und Schreibstil verfügen. Weiterhin sollten die Personen sich mit dem Themenbereich der zu erstellenden Betriebsanleitung wie auch den relevanten Normen zur Erstellung auskennen.

Die Art wie eine Betriebsanleitung verfügbar bleibt, spielt schon bei der Erstellung einer Betriebsanleitung eine Rolle. Während der gesamten Lebensdauer des Produktes muss die Betriebsanleitung leicht zugänglich sein. Dies gilt auch für papierlose Betriebsanleitungen auf Datenträgern.

Die Pflicht eine Betriebsanleitung zu erstellen ist durch Forderungen aus Gesetzen, Normen und Richtlinien hinterlegt. Die Betriebsanleitung ist Teil des Produktes und muss daher beim Bereitstellen des Produktes auf dem Markt vorliegen. Dies ist eine Vorgabe aus dem Produktsicherheitsgesetz. Auch diverse EU-Richtlinien fordern für ein Produkt eine Betriebsanleitung, damit man dieses sicher verwenden kann. Keine Betriebsanleitung zu erstellen gilt als Sachmangel am Produkt und führt zu Produktrückrufen bzw. Vertriebsverboten für die unsicheren Produkte.

Die Norm EN 82079 fordert für den Prozess der Betriebsanleitung erstellen einen Korrekturlesevorgang durch eine zweite Person mit technischen Hintergrundwissen. Die fertige Betriebsanleitung einer Maschine ist nach dem Erstellen durch eine zweite fachliche Person gegenzulesen und auf Verständnisprobleme zu prüfen. Dies können Personen sein, die dabei mit der Maschine arbeiten und über das technische Fachwissen verfügen.

Die Bedienplätze, die ein Anwender an der Maschine einnehmen kann, gilt es während man die Betriebsanleitung erstellt, zu berücksichtigen. Eine Übersicht aller Standorte von Bedienplätzen verdeutlicht dem Anwender, an welchen Standorten man die Maschine bedienen kann.

Um Ihnen eine Betriebsanleitung erstellen zu können, benötigen wir einige Daten von Ihnen. Die Risikobeurteilung, zutreffende Normen und Richtlinien, Angaben zur Zielgruppe, Vorgaben zur Gestaltung der Anleitung, Anleitungen von Zulieferer sind nur einige Punkte darunter. Weiterhin benötigen wir einen Ansprechpartner für Rückfragen, die während wir die Betriebsanleitung erstellen auftreten können. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nimmt bei uns entsprechend einen hohen Stellenwert ein. Sie können unsere aktualisierte Datenschutzhinweise hier nachlesen.

Die Struktur im Kapitel Transport in der Betriebsanleitung sollte sich dabei nach den zeitlichen Tätigkeiten in diesem Kapitel strukturieren. Um eine vernünftige Struktur in der Betriebsanleitung zu erstellen, sollte man sich zuerst einige Fragen stellen. Welche sicherheitstechnischen Informationen müssen für das Kapitel Transport bekannt sein? Wie ist das Produkt verpackt und womit kann man die Maschine transportieren? Wie stellt man das Produkt auf und wie lagert man es?

In der Betriebsanleitung müssen Bedienungselemente ausführlich beschrieben sein. Dazu gehört eine Übersicht und Position aller Anzeige- und Kontrollinstrumente. Auch die Anordnung und Benennung der Bedienungselemente muss mit Fotos, Skizzen oder Zeichnungen in der Betriebsanleitung erfolgen.

Ein logischer Aufbau von Handlungsanweisungen in der Technischen Dokumentation erleichtert dem Benutzer die Nachvollziehbarkeit der Handlung. Folgende Schritte sollte man demzufolge bei der Erstellung von Handlungsanweisungen befolgen:

  1. Warum muss eine Handlung durchgeführt werden? (Bsp.: Ein verstopfter Filter beschädigt die Maschine)
  2. Welche Voraussetzungen gibt es dafür? (Lampe leuchtet, wenn der Filter verstopft ist)
  3. Wie geht man der Reihe nach vor? (1. Zuerst Deckel öffnen 2. Filtersicherung entriegeln 3. …)
  4. Was ist das Ergebnis der Handlung? (Die Lampe an der Maschine erlischt)

Eine Betriebsanleitung erstellen bedeutet auch sich mit der logischen Abfolge der Kapitel innerhalb der Betriebsanleitung zu befassen. Die Abfolge der Kapitel sollte sich anhand der Lebensphasen des Produktes orientieren. Im Folgenden steht die logische Abfolge (nur die erste Hierarchieebene) der Kapitel einer allgemeinen Betriebsanleitung im Maschinenbau:

  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis für die gesamte Betriebsanleitung
  • Zweck dieser Betriebsanleitung
  • Orientierung in der Betriebsanleitung
  • Kapitel 1 Identifikation der Maschine
  • Kapitel 2 Maschinenbeschreibung, Aufbau und Funktion
  • Kapitel 3 Grundlegende Sicherheitshinweise
  • Kapitel 4 Transport, Aufstellung und Lagerung
  • Kapitel 5 Bedienungs- und Anzeigenelemente, Betriebsarten
  • Kapitel 6 Montage und Inbetriebnahme
  • Kapitel 7 Bedienung
  • Kapitel 8 Einrichten
  • Kapitel 9 Wartung und Instandhaltung
  • Kapitel 10 Entsorgung
  • Kapitel 11 Ersatzteilliste
  • Kapitel 12 Anhang

Nach dem Erstellen einer Betriebsanleitung liegen die Urheber-/Nutzungsrechte immer beim Ersteller des Dokumentes. Wir als Dienstleister für Technische Dokumentation sind natürlich gerne dazu bereit, Ihnen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer von uns erstellten Betriebsanleitung zu überlassen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Betriebsanleitung? Wir machen Ihnen gerne für die Erstellung und Pflege aller Technischen Dokumentationen ein Angebot. Rufen Sie hierzu uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

Beim Erstellen einer Betriebsanleitung sollte man drauf achten, ein Abbildungsverzeichnis mit einzubauen. Ein Abbildungsverzeichnis verhilft den Benutzer dabei, die Übersichtlichkeit in der Betriebsanleitung nicht zu verlieren. Der Zugriff auf gesuchte Informationen ist dadurch erleichtert. Wenn zum Beispiel eine Betriebsanleitung viele Abbildungen enthält, verhilft dem Benutzer das Abbildungsverzeichnis eine speziell gesuchte Abbildung (wie das Übersichtsbild über alle Not-Aus-Vorrichtungen an der Maschine oder Anlage) schneller zu finden.

Sie möchten eine gute und verständliche Technische Dokumentation von einem Experten erstellen lassen? Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir können die Erstellung einer Technischen Dokumentation für Sie übernehmen und unterbreiten Ihnen dazu gerne ein Angebot. Für eine Angebotserstellung benötigen wir unter anderem folgende Daten:

  • CAD-Zeichnungen
  • Bilder
  • Technische Daten aus alten Anleitungen
  • Frühere Versionen Ihrer Betriebsanleitung oder eines ähnlichen Produktes
  • Weitere Dokumente wie zum Beispiel eine Risikobeurteilung

Bei der Erstellung einer Betriebsanleitung im Maschinenbau kann eine Checkliste an mehreren Stellen hilfreich sein. Beispielsweise bei der Erstellung eines guten Sicherheitskapitels. Dieses entsteht durch eine genaue Risikobeurteilung. Mit der Analyse von möglichen Gefahrenquellen kann man Risiken im Maschinenbau einschätzen und passende Gegenmaßnahmen treffen. Um mögliche Gefahren sinnvoll analysieren zu können, sollten alle relevanten Gesetzte und Normen bekannt sein. Alle relevanten Anforderungen trägt man in einer Checkliste zusammen, die dann zum Recherchieren und Kontrollieren der Risikobeurteilung verwendbar ist.

In einer Betriebsanleitung sollten pro Zeile zwischen 45 bis 65 Zeichen stehen. Bei einer Schriftgröße von 10 Punkten sollte der Zeilenabstand ungefähr 12 Punkte betragen. Wählt man eine größere Schriftgröße, so kann der Zeilenabstand dafür etwas geringer ausfallen. Bei langen Zeilen muss zudem der Zeilenabstand größer sein als bei kurzen Zeilen, damit der Text gut lesbar bleibt.

Die Kopf- und Fußzeile in der Betriebsanleitung können Sie nutzen, um dem Leser die Orientierung im Text zu erleichtern. In der Kopfzeile können zum Beispiel die Kapitelüberschriften stehen. Die Seitenzahlen stehen üblicherweise in der Fußzeile.

Bedrucken bzw. Nutzen sollte man in einer Bedienungsanleitung von jeder Seite nur ein bestimmter Teil. Die Fläche, die man auf einer Seite benutzt, bezeichnet man in der Typografie als Satzspiegel. Wie der Satzspiegel am Ende tatsächlich aussieht, hängt davon ab, ob es sich bei der Bedienungsanleitung um ein- oder doppelseitiges Format handelt. Bei einer einseitigen Anleitung haben die Größen der Stege, also die vier Seitenränder, ein anderes Verhältnis  zueinander, als bei einem doppelseitigen Format. Unabhängig davon werden nur ca. 2/3 der Seite tatsächlich bedruckt. Ungefähr 1/3 sollte frei bleiben.

Das wichtigste Kriterium beim Erstellen von Betriebsanleitungen, Gebrauchsanleitungen oder Montageanleitungen ist die Beschreibung der Funktionalität des Produktes. Einem Nutzer soll durch das Lesen der Betriebsanleitung, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitung die wichtigen Fragen nach dem WO, WER, WAS, WANN, WIE und WARUM vorweggenommen werden.

Beim Erstellen von Betriebsanleitungen, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitungen gilt es zudem einige Richtlinien und Normen zu beachten. Zu den wichtigsten Richtlinien der EU, denen man Beachtung schenken muss, gehören die Maschinenrichtlinie, die EMV-Richtlinie und die Niederspannungsrichtlinie. Daneben gibt es je nach Art des Produktes weitere Richtlinien und Normen. Außerdem muss man die Regelungen der Zielmärkte (EU, USA, Russland, etc.) beachten.

Für die Erstellung von Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen benötigen wir mindestens eine Risikobeurteilung. Zudem benötigen wir wenn möglich, mehrere Termine vor Ort am Produkt oder Gesprächstermine mit einem Konstrukteur. Ältere, ähnliche Anleitungen oder grobe Funktionsbeschreibungen des Produktes vereinfachen die Erstellung und berücksichtigen wir ebenfalls. Je nach vorhandenen Unterlagen stimmen wir unsere Abläufe mit den Abläufen von Ihnen ab.

Die Umrechnung der Maß- und Temperatureinheiten in Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitung sind für den amerikanischen Markt ein wichtiges Sicherheitskriterium. Viele Amerikaner können mit dem metrischen System nichts anfangen und durch bspw. falsch verstandene Abstände können gefährliche Situationen entstehen. Im Zuge der Anpassung der Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitung und deren Übersetzung können wir die Umrechnung der Einheiten übernehmen.

Für das Erstellen einer Betriebsanleitung fallen neben den gesetzlichen Grundlagen auch eine Vielzahl an Normen und Richtlinien an. Entsprechend schreiben diese vor, was eine Betriebsanleitung alles enthalten soll. Um nicht den Überblick über alle Besonderheiten der Technischen Dokumentation zu verlieren, sollte man Hilfsmittel verwenden. Empfehlenswert ist dabei der Einsatz von Checklisten, Leitfäden und Redaktionssystemen.

Bei der Erstellung einer Betriebsanleitung kann eine Checkliste an mehreren Stellen hilfreich sein. Beispielsweise bei der Erstellung eines guten Sicherheitskapitels. Dieses entsteht durch eine genaue Gefahrenanalyse. Mit der Analyse von möglichen Gefahrenquellen kann man Risiken einschätzen und passende Gegenmaßnahmen treffen. Um mögliche Gefahren sinnvoll analysieren zu können, sollten alle relevanten Gesetzte und Normen bekannt sein. Alle relevanten Anforderungen können in einer Checkliste zusammengetragen werden, die man dann zum Recherchieren und Kontrollieren der Gefahrenanalyse verwendet.

Abbildungen in der Betriebsanleitung sollten einheitlich gestaltet und angeordnet sein, um den Leser der Technischen Dokumentation nicht zu verunsichern. Ein allgemein gehaltenes Layout der Abbildungen sorgt für einen besseren Lesefluss. Außerdem steigert es die Verständlichkeit einer Betriebsanleitung.

Eine gute Darstellung der Betriebsanleitung beinhalten verständliche Abbildungen sowie ein logisch aufgebauter Fließtext. Damit wird das Produkt und alle für den Umgang benötigten Sicherheitshinweise deutlich beschrieben und dies zeichnet eine gute Gebrauchsanleitung aus. Übrigens erhalten Sie hier weitere Informationen in unserem Fachbuch-Verlag:
www.gft-verlag.de/de/3-buecher

Grafische Darstellungen einschließlich Sicherheitszeichen müssen für Zielgruppen leicht erkennbar und verständlich sein. Falls diese nicht einfach verständlich oder eindeutig sind, müssen die grafischen Darstellungen in der Betriebsanleitung erläutert sein.

Die Struktur der Betriebsanleitung sollte in der Reihenfolge stehen, wie auch der Lebenszyklus eines Produktes entsprechend aussehen würde. Folglich sollten die Einzelschritte in der Reihenfolge vorkommen, wie der Anwender mit einem Produkt Aufgaben erledigen würde. Eine mögliche Struktur würde beispielsweise so aussehen:

  • Transport, Montage und Installation eines Produktes
  • Inbetriebnahme
  • Betrieb
  • Instandhaltung und Reinigung
  • Außerbetriebnahme, Demontage, Entsorgung

Bei der Wahl des passenden Formats für die Betriebsanleitung kommt es vorrangig auf die Auslieferung des Produktes an. Für ein Mobiltelefon wird die Bedienungsanleitung vermutlich nicht im A4-Format erstellt sein, wenn Sie in die Verpackung passen soll. Hier ist eine Anleitung im Format A5 oder A6 sicher die bessere Wahl. Die Anleitung für eine Werkzeugmaschine hingegen, die man in der Werkstatt liest, ist im A4-Format für den Nutzer am hilfreichsten.

Abkürzungen oder Akronyme sollten vermieden werden. Sind diese oder andere Fachbegriffe unvermeidbar, müssen diese für die beabsichtige Zielgruppe dementsprechend verständlich aufgelistet und erklärt sein. Beim ersten Auftreten der Begriffe in der Betriebsanleitung sind diese zu erklären und/oder in einem Glossar zu verzeichnen.

Überschriften müssen leicht verständlich sein und sollten daher kurz und nummeriert sein. Sie dienen als Leitfaden, der den Nutzer der Betriebsanleitung durch das Dokument führt und ihm dabei hilft die erforderlichen Informationen zu finden. Empfehlenswert ist ebenfalls die Anwendung einer einheitlichen Strukturierungsmethode. Die Formulierungen und Struktur der Texte sollten die verschiedenen Textfunktionen unterstützen wie z.B.:

  • Thema (Überschrift)
  • Warnung
  • Beispiel
  • Beschreibung
  • Voraussetzung
  • Handlung
  • Ergebnis
  • Beschriftung einer Abbildung oder Tabelle

Bei der Formulierung einer Betriebsanleitung ist darauf zu achten, dass alle Informationen so einfach und kurz wie möglich gehalten sind. Sätze sollten eine einfache Satzstruktur vorweisen, kurz gehalten und grammatikalisch richtig sein. Querverweise sollten so wenig wie möglich vorkommen, damit das Dokument übersichtlich bleibt.

Es gibt drei grundsätzliche Layout-Typen, die für Betriebsanleitungen geeignet sind:

  1. Ein zweispaltiges Layout mit Marginalienspalte. Die äußere bzw. linke Spalte enthält hierbei ausschließlich Stichwörter sowie die Überschriften. Der Text und die Bilder sind in der inneren bzw. rechten Spalte anzuordnen. Durch die Stichwörter ist der Text gut strukturiert und leicht selektiv lesbar.
  2. Getrennte Spalten für Bilder und Text. Dieser Typ eignet sich, wenn viele Bilder verwendet werden (z. B. für Handlungsanleitungen, in denen die einzelnen Schritte genau beschrieben werden). Dabei werden die Bilder z. B. in der rechten Spalte untereinander angeordnet. In der linken Spalte steht neben jedem Bild ein möglichst kurzer erläuternder Text. Der Text wird dem Bild also auch optisch zugeordnet.
  3. Das einspaltige Layout. Hierbei sind die Bilder in einer eigenen Zeile zentriert zwischen den Absätzen bzw. Textblöcken angeordnet. Diese Variante ist mit jedem Textverarbeitungsprogramm einfach zu erzeugen. Allerdings werden die Zeilen bei diesem Layout-Typ relativ lang und damit schlechter lesbar. Auch die Zuordnung zwischen Text und Bild ist nicht immer sofort erkennbar.

Die Auswahl an Schriftarten scheint fast unbegrenzt zu sein. Aber nicht jede Schrift ist für eine Betriebsanleitung geeignet. Gedruckte umfangreiche Texte sollten mit Serifenschriften (Schriften mit „Füßchen“) gedruckt sein, der Leser ermüdet bei dieser Schriftart nicht so schnell beim Lesen. Als gängige Serifenschrift ist hier die Schriftart „Times“ zu empfehlen. Liest man den Text hingegen mehr auf Bildschirmen, so sind serifenlose Schriften geeigneter. Eine serifenlose Schrift ist z.B. die „Arial“ Schriftart.

  • Kursiv- oder Fettschrift sollte für Hervorhebungen nur sparsam eingesetzt werden. Doppelte Auszeichnungen (Kursiv und Fett) sollten in jedem Fall vermieden werden.
  • Die Schriftgröße für den Fließtext in Betriebsanleitungen im A4-Format sollten 10 bis 12 Punkte betragen. Für Anleitungen im A5-Format werden daher 8,5 bis 10 Punkte als Schriftgröße empfohlen.
  • Die Größe der Überschriften steigt mit jeder Hierarchieebene ab. Bei einer Schriftgröße von 10 Punkten sollte das Verhältnis der verschiedenen Überschriften 20:14:11 betragen. Auf die Verwendung von mehr als drei Hierarchieebenen sollte man ebenfalls nach Möglichkeit verzichten.
  • Verzichten Sie auf optische Spielereien im Fließtext. In der Regel erschweren Sie dem Leser dadurch den Überblick.

Beim Schreiben von Betriebsanleitungen kommen in der Regel der linksbündige Flattersatz und der Blocksatz zur Anwendung. Beim Flattersatz sollten die Zeilen stets wechselnde und deutlich unterschiedliche Längen besitzen. Für die richtige Ausführung ist daher häufig eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich. Blocksatz hingegen birgt die Gefahr, dass große Löcher im Text entstehen, an denen sich das Auge stört. Auch hier ist also ggf. eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich, da der Wortzwischenraum ungefähr der Breite des Buchstaben „i“ entsprechen sollte.

Die Kopf- und Fußzeile können Sie nutzen, um dem Leser die Orientierung im Text zu erleichtern. In der Kopfzeile können z. B. die Kapitelüberschriften stehen. Die Seitenzahlen stehen üblicherweise in der Fußzeile.

Redaktionelles Arbeiten (34)

Was versteht man unter technischem Lektorat?

Im Rahmen des Lektorats geht es um die Überprüfung von Texten hinsichtlich der Einhaltung grammatikalischer, rechtschreiblicher und stilistischer Kriterien. Diese Prüfung wird gemeinhin für alle Texte unabhängig von ihrem Inhalt durchgeführt.

Kommen noch fachlich-inhaltliche Prüfkriterien hinzu, spricht man in der technischen Dokumentation vom technischen Lektorat. So wird hier geprüft, ob alle für das jeweilige Informationsprodukt gültigen Normen und Richtlinien eingehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise die Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Auszeichnung von Sicherheits- und Warnhinweisen, die Prüfung auf zielgruppengerechte Verständlichkeit, Dokumentenstruktur und einsatzbezogene Medienverwendung oder auf die Berücksichtigung von Besonderheiten für bestimmte Zielländer hinsichtlich der bildlichen Darstellung, Verständlichkeit, Farben oder allgemeinen Übersetzungskriterien (Lokalisierung).

Im Rahmen der Plausibilitätskontrolle (auch Plausibilitätsprüfung genannt) wird geprüft ob die technische Dokumentation grundsätzlich nachvollziehbar und damit für die Zielgruppe ausreichend verständlich ist. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Prüfung der rein technische Bereich im technischen Lektorat meist nicht berücksichtigt werden kann und die Prüfung in dieser Hinsicht dann nur geringe oder keine Aussagekraft besitzt.

Für Konsumgüter stehen Nutzungsinformationen häufig auch per Video parat. In den Videos müssen die Benutzer auch über mögliche Gefahren im Umgang mit dem Produkt in irgendeiner Form informiert werden. Dies kann über verbale oder nonverbale Warnhinweise im Video erfolgen.

Generell ist das Thema „Warnhinweise in Videos“ eine aus redaktioneller Sicht recht komplexe Herausforderung und es gibt noch keine „allgemeingültige, optimale“ Lösung. Videos erfordern Drehbücher, professionelle Ausrüstung, Programme, Erfahrung und mehr. Denn ein Video sollte auch entsprechend gut gemacht sein. Daher ist ein Einfaches oder sehr schnelles Realisieren solcher Videos kaum möglich. Meist kann man (zumindest in der Anfangsphase) je Filmminute mit mindestens eine Arbeitsstunde Aufwand rechnen, bis die Filmminute fertig ist. Das Erstellen des Drehbuchs, Planen des Drehortes, über das Filmen von Handlungen, hin zum Schneiden, Kontrollieren, Publizieren des Videomaterials nimmt halt entsprechend viel Zeit in Anspruch.

Ein agiles Projektmanagement ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einer Technischen Redaktion nicht unbekannt. Es ist möglich ein Dokumentationsprojekt modulbasiert bzw. Topic-orientiert innerhalb kleinen agilen Teams aufzuteilen. Daraus lassen sich Arbeitspakete ableiten wie Transport, Betrieb oder Wartung. Die ganzen Arbeitspakete werden gesammelt, nach Ihrer Priorisierung aufgeteilt und dann von den Teams abgearbeitet. Die Teams befassen sich zuerst mit denen Paketen, welche die höchste Priorisierung haben. Welches der Personen im Team gerade an welchem Paket arbeitet, stimmen die Teammitglieder in einem täglichen Meeting ab.

Ein agiles Projektmanagement ist geeignet, um umfangreiche und komplexe Aufgabenstellungen in kleine Pakete zu packen. Diese Aufgabenpakete werden von kleinen Teams bearbeitet und im Team besprochen. So findet täglich ein kurzes Treffen von den Teams statt. Bei diesem wird besprochen, an was seit dem letzten Treffen gearbeitet wurde, welche Aufgaben bis zum nächsten Treffen bearbeitet werden sollen und ob es etwas gibt, was einen bei der Arbeit behindert. Am Ende der Bearbeitungsdauer eines Aufgabenpaketes findet ein Review statt, welches die Ergebnisse des Projektes zeigen und geprüft wird, ob alle Anforderungen des Projektes erfüllt wurden.

Jedes Dokumentationsprojekt kann auf diese Weise durchgeführt werden. Eine Technische Dokumentation setzt sich aus vielen kleinen Einheiten zusammen. Die Informationen für die Dokumentation werden modulbasiert bzw. Topic-orientiert innerhalb des kleinen Teams verteilt. Daraus lassen sich Arbeitspakete ableiten wie Transport, Betrieb oder Wartung, die von den einzelnen Teammitgliedern abgearbeitet werden.

Es ist sinnvoll, die Technische Dokumentation in logisch nachvollziehbare Bereiche und Abschnitte zu gliedern. Selten sehen sich Anwender jede einzelne Seite einer Technischen Dokumentation an. Da bieten sich Orientierungshilfen für den Anwender an. Mithilfe von Verzeichnissen wie Inhalts-, Abkürzungs-, Tabellenverzeichnis, Index oder Glossar kann man zudem die Technische Dokumentation sinnvoll in einzelne Abschnitte zur besseren Orientierung aufgliedern.

Ein Redaktionssystem erleichtert das Nachvollziehen von einzelnen Entwicklungsstände beim Erstellen einer Betriebsanleitung. Das Redaktionssystem erlaubt mit der eingebauten Versionierung die Änderungen in den einzelnen Ständen der Betriebsanleitung nachzuvollziehen. Dadurch kann man immer sehen, was sich in der letzten Version geändert hat. Jede Änderung an der Betriebsanleitung innerhalb des Redaktionssystems muss man zudem freigegeben, was die Kontrolle von Änderungen erleichtert.

Der Einsatz eines Redaktionssystems in der Technischen Dokumentation kann dann sinnvoll sein, wenn viele Betriebsanleitungen mit gleichen Inhalten zu erstellen sind. Das Erstellen, Verwalten, Publizieren und Übersetzen von Inhalten, die in der Technischen Dokumentation häufig vorkommen, ist mit einem Redaktionssystem einfacher. Ebenso wenn die erstellten Dokumente häufig zu überarbeiten sind aufgrund Versionsänderungen, lohnt sich der Einsatz eines Redaktionssystems. Die integrierte Versionkontrolle erlaubt es, dass man Änderungen in den Bausteinen leicht nachvollziehen kann.

Der Einsatz eines Redaktionssystems in der Technischen Dokumentation ist nicht immer sinnvoll. Wenn nur eine Betriebsanleitung zu erstellen ist, lohnt sich der initiale Aufwand für ein Redaktionssystem nicht. Ebenso wenn die Inhalte stark unterschiedlich ausfallen und nicht widerverwendbar sind, ist der Einsatz eines Redaktionssystem nicht geeignet.

Um die Inhalte im Abschnitt Wartung und Reinigung der Betriebsanleitung zu verdeutlichen, helfen Zeichnungen und Diagramme in der Technischen Dokumentation. Diese sollen beispielsweise verdeutlichen, in welchen Abständen Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Zeichnungen in der Betriebsanleitung kann auch dabei unterstützen, wie eine Wartung durchzuführen ist.

Um einen Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation stilgerecht zu entwerfen, kann man sich an ein paar sprachliche Regeln halten.

Formulierungen im Redaktionsleitfaden sollten zum Beispiel kein Passiv enthalten. Der Benutzer ist mit dem Text aktiv anzusprechen.
Hierzu ein Negativbeispiel, wo diese Regel missachtet wird:

„Die Späneanhäufungen hinter der Werkzeugbeladetür sind zu entfernen.“

Nach der Optimierung lautet der Satz:

„Entfernen Sie die Späneanhäufungen hinter der Werkzeugbeladetür.“

Die Satzlänge ist ebenfalls relevant. Länge Schachtelsätze sollte man vermeiden. Allgemein sollten Sätze im Redaktionsleitfaden nicht länger als 20 Wörter sein.
Auch sollte man im Text auf Modalverben wie bspw. „dürfen“, „können“ und „mögen“ verzichten. Diese Begriffe suggerieren dem Benutzer Möglichkeiten. Die Notwendigkeiten der Anweisungen für einen Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation müssen entsprechend formuliert sein.

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Ein Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation ist kein Regelwerk. Er dient mehr dazu, die Anwender zu schulen. Deswegen sollten Inhalte gut und übersichtlich strukturiert sein. Beispiele verdeutlichen die Inhalte noch besser. Für einen Redaktionsleitfaden gilt: Je länger und dichter der Leitfaden, desto mehr muss er als Nachschlagewerk funktionieren.

Der Redaktionsleitfaden enthält eine Vielzahl an Vorgaben, die für die Erstellung von der Technischen Dokumentation innerhalb einer Redaktion verbindlich sind. Zudem benötigt die Erstellung eines Redaktionsleitfaden eine Menge Zeit. Der Zeitaufwand rechnet sich durch die verbesserte Konsistenz und Qualität der aus dem Leitfaden erstellten Dokumente.

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Redaktionssysteme dienen zur Verwaltung der Technischen Dokumentation und den Metadaten wie Datenstruktur und Layout des Inhaltes. Das Spektrum an Funktionen umfasst unter anderem das Erstellen, Verwalten, Publizieren und Übersetzen von Inhalten. Zudem ist durch die modulare Arbeitsweise mit dem Redaktionssystem eine Versionskontrolle für die erstellten Dokumente vorhanden. Hierdurch kann man Änderungen in der Technischen Dokumentation leicht nachvollziehen.

Single Source Publishing steht für einen XML-Standard, auf dem moderne Redaktionssysteme in der Technischen Dokumentation basieren, die den Vorteil bieten, dass den Inhalt und Layout voneinander getrennt verwaltet. Der Content muss mann dann nicht unnötig mehrfach verwalten und kann diesen medienunabhängig nutzen. Diese Prozesse werden von spezieller Software unterstützt. Dabei geht es um die weitgehende Trennung von Inhalt, Struktur und Layout. Single-Source-Publishing bietet die Möglichkeiten, um die Datenverwaltung sinnvoll zu gestalten.

Dank der Wiederverwendbarkeit der Bausteine lassen sich die Betriebsanleitungen jeder Maschinenvariante nahezu automatisch aus dem System heraus generieren. Änderungen und Korrekturen an den Inhalten der Technischen Dokumentation nimmt man nur an einer zentralen Stelle vor. Die Änderungen und Korrekturen passen sich dann in allen betreffenden Dokumenten an.

Eine gute und verständliche Technische Dokumentation verringert Risiken, reduziert den Supportaufwand und erhöht die Kundenzufriedenheit. Zudem vermeidet eine klare und verständliche interne Sprache Fehler und beschleunigt Prozesse. Außerdem erhöht eine einheitliche Terminologie für Fachbegriffe (wie z. B. NiO, Schütz, usw.) die Verständlichkeit für den Nutzer der Technischen Dokumentation.

Terminologie in der Technischen Dokumentation sind die Einheitliche Formulierung von Fachbegriffen. Eine Betriebsanleitung für eine Maschine oder ein Gerät muss auch für Laien verständlich formuliert sein. Dabei sollte man gänzlich auf Synonyme verzichten und stattdessen auf konsistente Wiederholungen setzen. Ein Glossar mit den speziellen Fachausdrücken erleichtert die Einhaltung der erforderlichen Terminologie. Sinnvoll wäre auch die Anlegung einer Terminologiedatenbank. Sie bildet zudem eine gute Voraussetzung für spätere Übersetzungsarbeiten.

Text und Bild in der Technischen Dokumentation stellt eine sinnvolle Kombination dar, um eine Betriebsanleitung logisch und verständlich zu gestalten. Beide Komponenten ergänzen sich gegenseitig und sorgen damit für eine gut strukturierte Übersicht. Dies führt dazu, dass sowohl die motorische als auch die visuelle Wahrnehmung angesprochen wird. Der Benutzer erkennt die Botschaft auf einen Blick. Je leichter er die Anweisungen umsetzen kann, desto eher befolgt er die Hinweise in der Technischen Dokumentation und erhöht somit auch die Sicherheit im Gebrauch mit dem Produkt.

Videos sind in Marketing und Vertrieb bereits ein beliebtes Mittel, um Kaufentscheidungen zu beeinflussen. In der Technischen Dokumentation können Videos zudem als spontanes Kommunikationsmittel eingesetzt werden. Eine Maschine oder ein Fertigungsprozess kann mit einer Kamera aufgenommen und von der Technischen Redaktion bearbeitet sein. Es ist damit zu rechnen, dass sich in den kommenden Jahren vermehrt audiovisuelle Inhalte in den Arbeitsalltag integrieren.

Videos in der Technischen Dokumentation kaschieren Leseschwächen der Anwender und erhöhen die Akzeptanz von Anleitungen. So können erklärende Videos als Add-on zur Papieranleitung die Verständlichkeit einer Maschine erhöhen. Die Erstellung von Videos führt dafür aber auch zwangsläufig zur Erhöhung der Dokumentationskosten. Die Technischen Redakteure benötigen neue Kompetenzen und Erfahrungen. Ob der Kunde die (teuren) Zusatzleistungen honoriert ist auch nicht gesichert.

Die Möglichkeiten für den Einsatz von Videos in der Technischen Dokumentation können in folgende Aufnahmesituationen unterteilt werden:

  • Bewegtes Objekt: Zum Beispiel ein Technisches Produkt in Bewegung
  • Animation: Abläufe in künstlicher Bewegung dargestellt
  • Moderation: Aufnahme eines Sprechers oder einer Sprecherin
  • Übersichtsfilm: Übersicht über eine Maschine beispielsweise durch Schwenken und Zoomen auf Details

Für die Technische Dokumentation sind folgende Kategorien von Produktionsformaten interessant:

  • Prozessdokumentation: Zum Beispiel Abläufe einer Maschine auf Videos aufnehmen
  • Screencasts: Beispielsweise die Aufzeichnung des Computerbildschirms
  • Utility Filme: Kurze Videoclips als Anleitungsersatz
  • Interner Wissensaustausch: Videos zum Informationsaustausch

Ein Screencast in der Technischen Dokumentation bietet einen ausgefallenen Weg zur Dokumentation einer Softwareanwendung. Zum Beispiel könnte ein Ingenieur eine neue Funktion an der Software einer Maschine erklären, während er seinen Bildschirm aufzeichnet. Mit einfachen Mitteln und bei entsprechender Nachbearbeitung können diese Aufnahmen in der Technischen Dokumentation eingesetzt werden.

Utility Filme in der Technischen Dokumentation kommen meist ohne Tonspur aus und eignen sich deswegen gut für den internationalen Gebrauch. Die sprachfreien und interaktiven Anleitungsvideos bestehen aus kurzen Videoclips, die miteinander verlinkt sind. Der Anwender kann sich die Aufgaben aus der Technischen Dokumentation Schritt für Schritt ansehen. Parallel dazu führt er die Handlung an der Maschine durch.

Wissen, Feedback oder Veränderungen in der Technischen Dokumentation können mit spontanen Bildschirm- oder Kameraaufnahmen weitergegeben werden. Durch solche Videos kann ein effizienter Informationsaustausch zwischen Technischen Redakteuren und anderen Abteilungen stattfinden. Der Aufwand für die Aufnahmen sollte man aber möglichst gering halten, da die Anzahl der Abrufe solche Videos gering ist.

Bestimmte Arbeitsschritte dürfen bei Videos in der Technischen Dokumentation ebenso wenig ausgelassen werden wie bei der Papierdokumentation. Dort sollte man für die Erstellung von Videos beachten:

  • Konzeption eines Videos mithilfe eines Drehbuchs und Storyboards
  • Sorgfältige Vorbereitung für den Dreh und angemessene Videoausrüstung
  • Professioneller Videoschnitt mit Anpassung auf die Bedürfnisse der Zielgruppe
  • Prüfung der Ergebnisse durch die Fachabteilungen

Ein Video in der Technischen Dokumentation sollte vorrangig informativ und bildend sein. Die Inhalte müssen zudem akkurat recherchiert und qualitativ hochwertig sein. Die Dauer eines Videos in der Technischen Dokumentation sollte kurz gehalten sein, die bevorzugte Länge liegt zwischen ein bis sechs Minuten. Ein oft unterschätzter Faktor in Videos in der Technischen Dokumentation ist eine gute Tonunterlegung. Sprecherkommentare und dezente musikalische Untermalung in guter Tonqualität erhöhen dabei den Mehrwert eines Videos.

Wir können für die Erstellung von Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanleitungen oder Montageanleitungen mit mehreren, unterschiedlichen Redaktionssystemen arbeiten und umgehen. Daher sind wir sehr flexibel bei der Erstellung von Ihrer Anleitung. Wir arbeiten mit dem von Ihnen gewünschten System, entsprechend Ihrer Situation. Zudem können wir die Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitung auch als InDesign oder Word ausliefern.

Der Redaktionsleitfaden dient als ein frei zugänglicher Wissenspool beim Erstellen von redaktionellen Dokumenten. Der Redaktionsleitfaden wird unterstützend für die Erstellung und Gestaltung von Betriebsanleitungen eingesetzt. Alle Dokumente sollen in Bezug auf Layout und Text dank einem dafür vorhergesehen Redaktionsleitfaden einheitlich entstehen. Damit soll ein hohes Qualitätsniveau bei der Technischen Dokumentation erreichbar sein. Bei den Lesern der Dokumente fördert dies den Wiedererkennungseffekt und gesuchte Inhalte sind dadurch leicht zu finden. Weiterhin dient er als Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit oder auch als Hilfsmittel für die Einarbeitung neuer Kollegen.

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Ein Redaktionsleitfaden kann viele Themen behandeln. Zum Beispiel können Layoutvorgaben, Terminologie und Informationsverteilung für Dokumente in einem Redaktionsleitfaden geregelt sein. Weiterhin können verwendete Tools für die Bild- und Mediennutzung in einem Leitfaden abgebildet sein. Auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Prozessabläufe können mithilfe eines Redaktionsleitfaden beschrieben werden.

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Ein Redaktionssystem in der Technische Dokumentation dient zur Verwaltung von Dokumenten und Metadaten wie Datenstruktur und Layout des Inhaltes einer Betriebsanleitung. Das Spektrum an Funktionen umfasst dementsprechend das Erstellen, Verwalten, Publizieren und Übersetzen von Inhalten. Durch die modulare Arbeitsweise mit Redaktionssystemen ist eine Versionskontrolle für die erstellten Dokumente, anhand man Änderungen leicht nachvollziehen kann, möglich. Wenn Sie für Ihre Technische Dokumentation ein Redaktionssystem nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei.

Wichtige Informationen in Abbildungen sollten mit Vermerken gekennzeichnet sein. Eine Legende unter der Abbildung, die solche Vermerke erläutert, ist dabei behilflich. Besonders umfangreiche Darstellungen mit viel Informationsgehalt besser auf mehrere Abbildungen aufteilen.

Die Abbildungen nicht mit Informationen in Textform belasten. Wenn die Betriebsanleitung in andere Sprachen übersetzt werden soll, behindern Texte in Abbildungen die Arbeit der Übersetzer. Diese müssen dann in manueller Arbeit die Texte aus den Abbildungen heraus übersetzen und nachsetzen. Dadurch steigen die Kosten für die Übersetzung.

In der Technischen Dokumentation ist die Nutzung von Abbildungen auf verschiedene Arten möglich. Darunter fallen:

  • Technische Illustrationen wie bspw. Schemazeichnungen, Ablaufdiagramme oder Funktionsdarstellungen
  • Fotografien von Maschinen, Bauteile, Werkzeuge, usw.
  • 3D-Abbildungen von z.B. Übersichtsdarstellungen, Schnittansichten, Explosionsdarstellungen
  • Symbolische Abbildungen wie bspw. Piktogramme und Symbole

Um den Informationsgehalt einer Abbildung auf das Wesentliche zu beschränken geht man am besten wie folgt vor:

  • Beschneiden der Abbildung: Dem Betrachter nur den wesentlichen Teil eines Bildes zeigen, indem die relevanten Informationen enthalten sind
  • Freistellen der Abbildung: Unwesentliche Informationen im richtigen Bildausschnitt ausblenden
  • Hervorheben von Informationen: Technische Hilfsmittel wie Markierungen, Pfeile, usw. verwenden, um kurzum bestimmte Informationen hervorzuheben

US Betriebsanleitung (41)

Verwendet man in seinen US-Betriebsanleitungen farbige Gefahrenzeichen, müssen diese den Vorgaben der ANSI Z535 entsprechen. Diese fordern bei einer farblichen Gestaltung folgende Vorgaben:

  • In Zusammenhang mit dem Signalwort Gefahr: Weißes Dreieck auf rotem Hintergrund mit einem roten Ausrufezeichen
  • Bei Verwendung des Signalwortes Warnung: Schwarzes Dreieck mit einem orangen Ausrufezeichen
  • In Zusammenhang mit dem Signalwort Vorsicht: Schwarzes Dreieck mit einem gelben Ausrufezeichen

Alternativ kann man für alle Warnstufen (Gefahr, Warnung und Vorsicht) auch ein gelbes Dreieck mit einem schwarzen Rand und einem schwarzen Ausrufezeichen verwenden.

Dieses Gefahrenzeichen ist bereits aus dem europäischen Standard ISO 3864-1 bekannt.

Rechtlich gesehen hat die UL-Zertifizierung keinen hohen Stellenwert wie vergleichsweise die CE-Kennzeichnung. Die Bedeutung eines UL-Zeichens ist ähnlich anzusiedeln wie jedes andere Gütesiegel, beispielsweise das GS-Siegel in Deutschland. Jedoch ist die UL-Zertifizierung in den USA so etabliert, dass sowohl Groß- als auch Einzelhändler auf eine korrekte UL-Kennzeichnung bestehen. Zudem könnte das Fehlen der Zertifizierung an einem elektrischen Produkt im Schadensfall sogar zu einen Verlust der Versicherungsleistungen führen.

Die Piktogramme in einer US-Betriebsanleitung sind im ANSI Standard Z535.6 beschrieben. In der aktuellen Fassung sind ISO-Piktogramme nach ISO 7010 zwar gestattet, jedoch müssen diese nachweislich für den amerikanischen Markt verständlich sein. Dies nachzuweisen, gestaltet sich eher als schwierig. Ein Großteil der amerikanischen Nutzer versteht die internationalen ISO-Piktogramme nicht. Zudem ist es schon aus haftungsrechtlicher Sicht besser die US-Betriebsanleitung mit den ANSI Z535.6 Piktogrammen zu gestalten. Kommt es zu einem Unfall mit dem Produkt, können die Gerichte die Nicht-Einhaltung des amerikanischen ANSI-Standards als Verstoß ansehen.

Es ist ratsam in der US-Betriebsanleitung zu erläutern, was das Produkt tut und welche wichtigen Teile wo vorhanden sind. Ist ein Teil des Produktes, welches im Text vorkommt, nicht in der Anleitung bildlich dargestellt, dann ist diese US-Betriebsanleitung fehlerhaft. Daher sollte man zur Darstellung der Teile eine Explosionsdarstellung, Fotos oder andere Abbildungen verwenden.

Für eine US-Betriebsanleitung nimmt die Normenrecherche einen noch wichtigeren Stellenwert ein als im europäischen Raum. Hintergrund ist, dass es in Amerika kein System mit Richtlinien gibt wie in Europa. Statt die Sicherheitsanforderungen an Produkte wie Maschinen unter eine Richtlinie zusammenzufassen, gibt es für einzelnen Produktgattungen mehrere zu beachtende Normen.

Die Verwendung von ISO-Piktogramme in einer US-Betriebsanleitung ist mit Vorsicht zu genießen. Theoretisch ist die Verwendung möglich, da die ISO-Piktogramme international anerkannt sind. Jedoch könnten amerikanische Anwälte von der Klägerseite sich darauf berufen, dass die ISO-Piktogramme für US-Bürger zu abstrakt sind und nicht verständlich sind. In Amerika sind klare Symbole mit einer dramatischen Ansicht der möglichen Folgen nach dem ANSI Standard zu verwenden. Aus haftungsrechtlicher Sicht sollten deswegen in einer US-Betriebsanleitung auch immer die ANSI Piktogramme abgebildet sein.

Die Garantieangaben in einer US-Betriebsanleitung nehmen für den amerikanischen Markt einen hohen Stellenwert ein. Die Ausschlussbestimmungen, die bestimmte Punkte innerhalb der Produktgarantie ausschließen, müssen auffällig dargestellt sein. US-Gerichte verlangen zudem in der Regel das solche Bestimmungen durchgängig in Großbuchstaben mit Fettdruck verfasst sind. Die Hervorhebung der Ausschlussbestimmungen durch den Einsatz einer anderen Schriftfarbe oder einer Kursivschrift ist daher zu empfehlen.

Beispiel:

NO OTHER WARRANTY EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING MERCHANTABILITY, APPLIES TO THE EQUIPMENT, NOR IS ANY PERSON OR COMPANY AUTHORIZED TO ASSUME ANY OTHER WARRANTY.

Die Verständlichkeit und Klarheit einer Anleitung sollte das oberste Gebot beim Erstellen einer US-Betriebsanleitung sein. Deswegen sollte man nach Möglichkeit auf Querverweise verzichten. Diese können den Leser verwirren und sorgen für Unstimmigkeiten im Betrieb der Maschine. Wenn man in der US-Betriebsanleitung nicht komplett auf Querverweise verzichten kann, müssen genaue Informationen enthalten sein, wo man den gesuchten Querverweis finden kann.

Wie wichtig ist Terminologie in US Betriebsanleitungen? Die nachfolgenden Begriffe sollen zeigen, wie wichtig die Einhaltung der richtigen Terminologie bei der Erstellung einer US Betriebsanleitung ist.

May – Dieses Wort hat einen möglichen Handlungscharakter. Mit diesem Schlüsselwort ist angedacht, dass man etwas machen kann oder auch nicht.

Shall – Dieser Ausdruck hat einen verbindlichen Charakter. Man muss dort das tun was mit diesem Schlüsselwort beschrieben ist.

Should – Diesen Begriff sollte man beratend in der US Betriebsanleitung verwenden. Es ist dann zu verwenden, wenn etwas empfohlen ist.

In den USA gibt es mit OSHA und ANSI zwei primäre Arten von Standards für die Anlagen- und Maschinensicherheit. Die allgemein gültigen Grundsätze der OSHA sind dahingegen die Mindeststandards für alle US-Bundesstaaten in Bezug auf die Anlagen- und Maschinensicherheit. Die OSHA-Standards werden von staatlicher Seite herausgegeben, deren Einhaltung verpflichtend vorgeschrieben ist.

Der Standard ANSI (American National Standards Institute) ist durch private Organisationen veröffentlicht, deren Anwendung in der Regel nicht zwingend erforderlich ist. ANSI gibt produktübergreifende freiwillige Standards für Anlagen- und Maschinensicherheit heraus. Häufig finden sich zudem ANSI-Normen als Vertragsbestandteil wieder. Darüber hinaus fließen ANSI-Normen in die Standards von OSHA ein und spielen natürlich im Produkthaftungsfall eine wesentliche Rolle.

Die Section Safety Messages sind in den Warnhinweisen von US Betriebsanleitungen sogenannten abschnittsbezogene Warnhinweise. Diese legen Sicherheitsinformationen für einen Arbeitsgang oder für ein gewisses Thema in dem folgenden Kapitel oder Abschnitt dar. Damit sollen unnötige Wiederholungen oder die Unterbrechung des Leseflusses vermieden werden. Das Gefahrenzeichen muss bei den Warnhinweisen dabei vorangestellt sein. Bei der Warnstufe GEFAHR muss das Signalwort zudem zwingend mit in der US Betriebsanleitung angegeben sein, bei den anderen Stufen ist die Angabe des Signalwortes optional.

Die Grouped Safety Messages in US Betriebsanleitungen dienen zum Zusammenstellen aller oder der wesentlichen Sicherheitshinweise. Mit den zusammengefassten Sicherheitshinweisen ist ein sinnvolles Gruppieren der Sicherheitshinweise in US Betriebsanleitungen möglich. Die Grouped Safety Messages müssen dahingegen klar von nicht- Warnhinweisen getrennt sein. Der Titel der zusammengefassten Sicherheitshinweise muss einen klaren Sicherheitsaspekt verdeutlichen. Der Titel muss zudem ins Inhaltsverzeichnis der US Betriebsanleitung aufgenommen werden. Mögliche Beispiele für den Titel dazu sind:

  • Basic Safety Instructions
  • Important Safety Instructions
  • Safety Manual
  • Safety First

Die Grouped Safety Messages (zusammengefassten Sicherheitshinweise) kommen am Anfang von einer US-Betriebsanleitung vor. Dahingegen stehen die Section Safety Messages (abschnittsbezogenen Warnhinweise) nur in einem gewissen Abschnitt oder Kapitel. Grouped Safety Messages bündeln alle Sicherheitsinformationen zentral an einem Punkt in der US Betriebsanleitung. Section Safety Messages finden dann Anwendung, wenn der Anwender Sicherheitsinformationen zu einem Abschnitt oder einem Arbeitsgang in der US-Betriebsanleitung benötigt.

In einer US Betriebsanleitung legen die „Section Safety Message“ Warnhinweise wichtige Sicherheitsinformationen für einen Arbeitsgang oder für ein gewisses Kapitel dar. Um diese Warnhinweise vom Fließtext abzuheben, gibt es die Möglichkeit mit vorangestellten Signalwörtern oder einem Sicherheitszeichen diese speziell zu kennzeichnen. Bei der Warnstufe GEFAHR muss das Signalwort zudem zwingend mit in der US Betriebsanleitung angegeben sein. Dazu nachfolgend ein paar Beispiele:

In der aktuellen Version der ANSI Z535.6 ist festgelegt, wie Warnungen vor Sachschäden in US Betriebsanleitungen zu kennzeichnen sind. In einer früheren Version der ANSI Z535.6 waren die Signalwörter CAUTION und NOTICE für den Hinweis zulässig. Mit der neuen ANSI Z535.6 aus dem Jahre 2011 entfiel dahingegen eine der Wahlmöglichkeiten. Nach diesem Stand ist deswegen nur noch das Signalwort NOTICE zur Kennzeichnung von Warnungen vor Sachschäden in US Betriebsanleitungen zu verwenden.

 

 

Für zusätzliche Informationen in einer US Betriebsanleitung, welche Sicherheitsbezogen sind, ist das Signalwort SAFETY INSTRUCTIONS vorhanden. Wer das Signalwort, wie bei den bisherigen Signalwörtern, im Kontext der Klassifikation von Gefährdungsrisiken vermutet, liegt allerdings falsch. Das Signalwort ist seit 2011 neu dabei und betrifft sicherheitsrelevante Handlungssequenzen in einer US Betriebsanleitung. Darunter fallen konsequent einzuhaltende Bedienabläufe und Abschaltvorgänge im Störungsfall beziehungsweise Notfall.

Die FDA (Food and Drug Administration) regelt die gesetzlichen Vorschriften für Medizinische Produkte im US Maschinenbau. Diese umfassen die Regelungen von Produkten mit Strahlenschutzanforderungen wie z.B. Röntgengeräte, Ultraschallgeräte oder Laser für die meisten Anwendungsbereiche.

Erst durch die Ausstellung einer Betriebserlaubnis durch einen zugelassenen Inspektor darf eine Maschine im amerikanischen Markt in Betrieb gehen. Die Prüfung eines ordnungsgemäßen Maschinen- beziehungsweise Anlagenaufbaus übernehmen in den USA unabhängige NRTL (Nationally Recognized Testing Laboratories) Labore.

In Amerika sind die Regelungen für Warnschilder an einer Maschine anders geregelt als in Europa. Die ANSI Z535 regelt, welche Angaben ein Warnschild an einer Maschine, welches vor einer Verletzung warnt, enthalten muss. Auf dem Schild müssen dazu neben einem Gefahrenzeichen auch Text im SAFE-Prinzip und die Warnstufe stehen. Wenn das Warnschild nur vor möglichen Sachschaden warnt, muss man das Gefahrenzeichen weglassen. Die Piktogramme, die im ISO Standard eine verpflichtende Angabe sind, sind in der ANSI Z535 optional.

Die für US Betriebsanleitungen bekannte ANSI Z535 Normenreihe ist in mehrere Teile aufgegliedert. Die aktuell 6 Teile umfassende Reihe enthält:

  • ANSI Z535 .1 Safety Colors: Beschreibt die Farben von Sicherheitszeichen.
  • ANSI Z535.2 Environmental and Facility Safety Signs: Definiert Anforderungen an das Format von Sicherheitszeichen in Einrichtungen, Gebäuden und Umwelt.
  • ANSI Z535.3 Criteria for Safety Symbols: Kriterien für die Entwicklung und Verwendung von Sicherheitssymbolen.
  • ANSI Z535.4 Product Safety Signs and Labels: Spezifikationen für Design, Anwendung, Verwendung und Platzierung von Sicherheitsschildern und Etiketten an Produkten.
  • ANSI Z535.5 Safety Tags and Barricade Tapes (for Temporary Hazards): Anforderungen für Sicherheitsbänder und Aufsteller bei kurzzeitigen Gefahren.
  • ANSI Z535.6 Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials: Aktualisierte Anforderungen an Sicherheitsinformationen in US Betriebsanleitungen, US Montageanweisungen und anderem Sicherheitsmaterial

Der ANSI Z535.1 Standard beschreibt die technischen Definitionen, Farbstandards und Farbtoleranzen für die einheitliche Sicherheitsfarbe von Sicherheitszeichen in US-Betriebsanleitungen. Die Farben dafür stehen für Unfallverhütungsschilder, -etiketten und –anhänger.

  • Die Farbe Rot steht unter anderem für Brandschutzausrüstung, Gefahrenschilder und Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten
  • Orange bezeichnet Zeichen und Ausrüstung, die gefährliche Maschinen oder Geräte bezeichnen
  • Die Farbe Gelb steht für physische Gefahren, einschließlich solcher, die das Fallen und Stolpern betreffen und mit Vorsicht gekennzeichnet sind
  • Grün bezeichnet dafür Sicherheitsinformationen und Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Blau steht für Informationen, die nicht unmittelbar sicherheitsrelevant sind, zum Beispiel Eigentums- oder Sicherheitsrichtlinien
  • Die Anwendungsfälle für die Farben Schwarz, Grau, Lila, Weiß und Kombinationen von Schwarz, Weiß und/oder Gelb kann der Endbenutzer selbst definieren

Das Format von Sicherheitszeichen in US Betriebsanleitungen ist durch den ANSI Z535.2 Standart festgelegt. Zum einen wird in dem Standard festgelegt, wann welches Signalwort zu verwenden ist. Abhängig von der Schwere eines Personenschadens muss man die Signalwörter DANGER (Gefahr), WARNING (Warnung) oder CAUTION (Vorsicht) verwenden. Bei einem möglichen Sachschaden durch Fehlbenutzung muss man in der US Betriebsanleitung mit dem Signalwort NOTICE (Hinweis) warnen. Für zusätzliche Informationen, welche Sicherheitsbezogen sind, ist noch das Signalwort Safety Instructions vorhanden. Beispielsweise kann man damit einen längeren Anleitungstext, wie das System sicher heruntergefahren werden kann, erläutern.

Weiterhin legt die ANSI Z535.2 Norm Anforderungen an die Gestaltung, Anwendung und Verwendung von Sicherheitszeichen in Einrichtungen, Gebäuden und Umwelt fest. Beispielsweise gehören die Kennzeichnung und der Standort von Erste-Hilfe-Ausrüstung, Feuerlöschern und anderer möglicher Sicherheitsausrüstung zu der Norm dazu.

Die ANSI Z535.3 definiert die allgemeinen Kriterien für die Entwicklung, Bewertung und Verwendung von Sicherheitssymbolen in US Betriebsanleitungen. Für die Entwicklung von effektiven Symbolen ist Konsistenz im Design eine entscheidende Rolle. Diese Konsistenz soll eine Vertrautheit mit den Bildern schaffen. Das macht es leichter Unterschiede zu erkennen, wie zum Beispiel wann das Hinzufügen eines Schutzhelms oder anderer Merkmale sinnvoll ist, die für die potenziell gefährliche Situation wichtig sind. Die Anhänge der ANSI Z535.3 enthalten zudem Anleitungen zur besseren Auswahl eines Symbols beim Gestalten der Warnhinweise in US Betriebsanleitungen.

Spezifikationen für Design, Anwendung, Verwendung und Platzierung von Sicherheitsschildern und Etiketten an Produkten oder in US-Betriebsanleitungen macht die ANSI Z535.4. Es gibt Erläuterungen dazu, wie Signalwörter, Sicherheitsfarben und die Verwendung von Symbolen zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Gefahren verschmelzen. Das einheitliche Design trägt dazu bei, Unterschiede in der Sicherheitsidentifikation zu reduzieren, Reaktionszeiten zu reduzieren und das Bewusstsein für Gefahren zu erhöhen. Verfeinert sind die Definitionen für „Unfall“, „Schaden“ und „Vorfall“, um eine Trennung zwischen Körperverletzung und anderen sicherheitsrelevanten Problemen (z. B. Sachschäden) klarer abzugrenzen

Die ANSI Z535.5 behandelt Sicherheitsaufsteller und Sicherheitsbänder. Diese kommen hierzu zum Einsatz bis eine erkannte Gefahr beseitigt oder ein gefährlicher Vorgang abgeschlossen ist. Branchen (typischerweise Herstellung und Bau), die ein Gebiet kennzeichnen müssen, das von einer vorübergehenden Gefahr betroffen ist, benutzten diesen Standard.

Die ANSI Z535.6 enthält aktualisierte Anforderungen an Sicherheitsinformationen in US Betriebsanleitungen, US Montageanweisungen und anderem dementsprechend relevanten Sicherheitsmaterial. Die Informationen dienen der Förderung zur effizienteren Entwicklung von Sicherheitsmeldungen. Die Normenreihe enthält dahingegen Anforderungen für eine breit ausgelegte Produktpalette. Der ANSI Z535.6 Standard definiert zudem die fünf Arten von Sicherheitshinweisen in US Betriebsanleitungen:

  • Section Safety Message
  • Grouped Safety Message
  • Embedded Safety Message
  • Property Damage Message
  • Supplemental Directives

Auch wenn eine US Betriebsanleitung klare Anweisungen zur richtigen Verwendung eines Produkts gibt, bedeutet dies nicht, dass man keine Warnungen aussprechen muss. Eine Warnung kann zudem erforderlich sein, um auf mögliche Gefahren bei Verwendung von Produkten hinzuweisen. Eine US Betriebsanleitung erklärt dem Verbraucher, wie er ein Produkt sicher verwenden muss. Warnungen weisen den Benutzer zusätzlich auf mögliche Gefahren eines Produkts hin. So muss ein Hersteller in Fällen warnen, wenn:

  • das Produkt gefährlich ist
  • dem Hersteller die Gefahr bekannt ist
  • bei normalem Gebrauch des Produkts Gefahr besteht
  • die Gefahr für den Benutzer nicht unmittelbar offensichtlich ist

Supplemental Directives in den Sicherheitshinweisen sind ergänzende Anweisungen für den Benutzer von der US Betriebsanleitung. Diese Anweisungen sollen dadurch die Sicherheitsrelevanz von bestimmten Informationen unterstreichen. Unter dieser Kategorie fallen Vermerke in der US Betriebsanleitung wie „Read this instruction manual in its entirety before working with this machine.“ 

(Deutsch: Lesen Sie diese Bedienungsanleitung vollständig durch, bevor Sie mit dieser Maschine arbeiten)

Der komplexe ANSI Z535.6 Standard umfasst fünf Hinweiskategorien für Warnhinweise in US Betriebsanleitungen.

  1. Section Safety Message (Abschnittsbezogene Warnhinweise)
  2. Grouped Safety Message (Zusammengefasste Sicherheitshinweise)
  3. Embedded Safety Message (Eingebettete Warnhinweise)
  4. Property Damage Message (Warnhinweise auf Sachschäden)
  5. Supplemental Directives (Ergänzende Anweisungen)

Das Gefahr Zeichen (Safety Alert Symbol) muss in US Betriebsanleitungen mindestens so hoch wie die Großbuchstaben des Warnhinweises sein. Der Text darf dafür in schwarzer oder weißer Farbe auf weißem oder schwarzem Untergrund dargestellt sein. Auch die Darstellung in den jeweiligen Signalfarben der Sicherheitsinformationen in der US Betriebsanleitung ist erlaubt. Dies sollte man zudem bevorzugt zur besseren Differenzierung der Warnung einsetzen.

             Farbliche Darstellung                        Schwarz-Weiß Darstellung

In US-Betriebsanleitungen sollte man auf Schnittzeichnungen verzichten, da die Maschinenbenutzer nur selten ausgebildete Facharbeiter sind. Diese Abbildungen verstehen unerfahrenen Maschinenbedienern möglicherweise falsch, was zu Unfällen führen könnte.

Die Signalfarben von Signalwörtern in den Warnhinweisen von US-Betriebsanleitungen sollten in Farbe gehalten sein. Die vorgeschriebene Farbgebung ist Rot für Gefahr (Danger), Orange für Warnung (Warning) und Gelb (Caution) für Warnhinweise. Auch bei einem Schwarz-Weiß Druck der US-Betriebsanleitungen sorgen die Farben der Signalwörter trotzdem für eine bessere Differenzierung.

Eine mögliche Art ist ein eingebetteter Warnhinweis (Embedded safety message) in einer US Betriebsanleitung. Das ist ein Warnhinweis, der im Text eingebaut ist und dort stehen soll, wo es vom Zusammenhang her nötig ist. Dieser dient dazu, um dem Leser genau zu sagen, worauf er jetzt oder hier achten muss. Sind entweder in dem jeweiligen Arbeitsschritt eingebettet oder vorangestellt als eigener Schritt bzw. Punkt. Am besten hebt man das Erscheinungsbild von eingebetteten Warnhinweisen von den normalen Warnhinweisen ab.

Nein, das metrische System ist (alleine) in US Betriebsanleitungen nicht brauchbar. Alle Massen, Gewichte, Drücke etc. müssen in den gängigen Einheiten der USA (SAE) angegeben sein. In Europa wird das internationale Einheitensystem (SI) für physikalische Größen verwendet.

SI-Einheiten SAE-Einheiten
Meter Zoll (inch)
kg Pfund (pound)
bar Pfund pro Quadratzoll (psi)

Das metrische System kann zwar mit in der US Betriebsanleitung dabeistehen, aber das angloamerikanische Maßsystem muss man verwenden.

Eine US-tauglich Betriebsanleitung sollte klare und kurze Sätze enthalten. Die Anleitung sollte eine brauchbare Struktur enthalten und das Format der Betriebsanleitung sollte einladend aussehen. Da die Verwendung der Anleitung oft unter nicht idealen Bedingungen stattfindet wie bspw. einer schlechten Beleuchtung, neue Mitarbeiter, Eile im Alltagsgeschäft muss die Betriebsanleitung einfach gehalten sein. Für den typischen amerikanischen Leser muss die Betriebsanleitung so einfach wie möglich geschrieben sein. Aktive Formulierungen sollen den Leser ansprechen, auch sollte für die USA die korrekte Grammatik und Rechtschreibung eine entscheidende Rolle spielen. Mit einer Übersetzung in britisches Englisch kommt man zudem in den USA nicht weit.

Es ist wichtig, sich Gedanken zu machen, wer der wahrscheinliche oder zu erwartende Nutzer der US Betriebsanleitung ist. Man sollte mittels einer Zielgruppenanalyse genauere Informationen über die Nutzergruppen einholen. Zu wenige der Maschinenbauer machen sich vor dem Export in die USA darüber Gedanken. Es ist wahrscheinlich, dass Verantwortliche nur spekulieren, wer die Maschine benutzt. In Deutschland setzt man dies viel zu sehr als Vorwissen durch Ausbildung oder Weiterbildung voraus. Die meisten Arbeitnehmer sind in den USA aber nur mehr oder weniger gut angelernt. Eine Jahrzehntelange Erfahrung ist dahingegen sehr selten.

Gründe für schlechte US Betriebsanleitungen im Maschinenbau können unzureichende Anweisungen oder Warnungen sein. Die meisten rechtlichen Ansprüche aus Produkthaftungsprozesse entstehen aufgrund von Instruktionsfehlern. Somit sind falsche oder fehlende Informationen in der Betriebsanleitung die häufigste Ursache. Daneben enthalten schlechte US Betriebsanleitung auch zu wenige Abbildungen oder diese sind unverständlich. Für die USA kommen häufig die falschen Piktogramme für Warnhinweise in der US Betriebsanleitung zum Einsatz.

Eine gute USA Betriebsanleitung muss alle Informationen enthalten, die der Benutzer braucht um das Produkt sicher und effizient zu verwenden. Weiterhin muss eine Anleitung auch die Informationen enthalten, die nicht offensichtlich sind. Die Abteilung der Technischen Dokumentation muss sich um eine gute Übersetzung kümmern. Eine schlechte Übersetzung führt zu Unverständlichkeiten, was wiederum zu teuren Prozessklagen aufgrund von Produkthaftung führen kann.

Am Anfang einer Betriebsanleitung für den US-Markt sollte eine Beschreibung dessen, was das Produkt tut und wie es funktioniert vorhanden sein. Daneben muss ebenfalls eine Abbildung aller wichtigen Teile mit deren Benennungen vorhanden sein. Die wichtigen Teile sind zu mindestens diese, welche später im Text der Betriebsanleitung irgendwo Erwähnung finden. Ist ein Teil des Produktes, welches im Text vorkommt, nicht in der Anleitung abgebildet, dann ist diese Betriebsanleitung fehlerhaft. Ob man zur Darstellung der Teile eine Explosionsdarstellung, Fotos oder andere Abbildungen verwendet, ist vom Einzelfall der Betriebsanleitung abhängig.

Eine gewählte Terminologie für eine Sache in der Betriebsanleitung muss man durchgängig anwenden. Eine Betriebsanleitung ist dazu da, wichtige Informationen und Warnungen vor Gefahren zu übermitteln. Wenn sich die Terminologie einer Sache ständig ändert, ist dies für den Leser der Betriebsanleitung verwirrend. Jedes Teil eines Produkt ist einmal zu benennen und der gewählte Ausdruck konsequent zu verwenden, da sonst Unklarheiten entstehen. Fehlende Klarheit in der Betriebsanleitung führt zu Risiken. Risiken führen zu Unfällen, was im US-Markt aufgrund von Haftung viel Geld kosten kann.

Folgende Schritte sind notwendig, damit Ihre Betriebsanleitung den Normen und Gesetzen der USA entspricht:

  1. Stellen Sie fest, welche Gesetze und Verordnungen auf Ihr Produkt anwendbar sind.
  2. Überprüfen Sie zudem, welche Bundesbehörde für Ihr Produkt zuständig ist.
  3. Stellen Sie fest, welche Normen für Ihr Produkt vorgeschrieben sind.
  4. Kontrollieren Sie dahingegen, welche freiwilligen Normen es für Ihr Produkt gibt.
  5. Entnehmen Sie den Normen die spezifischen Richtlinien für die Betriebsanleitung.
  6. Ermitteln Sie dann die Normen für die Betriebsanleitung (Gängige Norm für USA: ANSI Z535.6)
  7. Erstellen Sie die Betriebsanleitung und die sonstige technische Dokumentation gemäß den Richtlinien aus den Normen.

Übersetzungen (99)

Im Durchschnitt benötigt eine Apostille mehrere Arbeitstage bis zur Ausstellung.

Für kommerzielle Dokumente wie Rechnungen oder Verträge sind keine Apostillen möglich. 

Die Höhe der Gebühr für eine Apostille unterscheidet sich von Behörde zu Behörde, welche die Apostille ausstellt. Auch die Art des Dokuments und einige weitere Umständen beeinflussen die Höhe der Gebühren. Der Preis für die Apostille muss daher in der jeweiligen Behörde abgeklärt werden

Deutsche Behörden stellen Apostillen für deutsche Urkunden aus. Es ist nicht möglich, diese im Bestimmungsland auszustellen. Je nachdem ob die deutsche Urkunde auf Bundes- oder auf Landesebene ausgestellt wurde, unterschieden sich die zuständigen Behörden.

Die Echtheit einer Apostille auf öffentlichen Urkunden ist überprüfbar. Wenn man mit der Behörde Kontakt aufnimmt und eine Überprüfung anfragt, welche die Apostille ausgestellt hat. Auch ist ein Vergleich des Apostillenstempel mit entsprechenden Stempeln auf Dokumenten möglich, deren Authentizität unzweifelhaft ist.

Eine Apostille hat kein Ablaufdatum. Die Urkunde, die mit der Apostille versehen ist, kann aber eine Gültigkeitsfrist beinhalten. In der Regel dürfen seit der Ausstellung des Dokuments mit Apostille höchsten sechs Monate vergangen sein, bevor andere Staaten die Beglaubigung mit der Apostille nicht mehr akzeptieren.

Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher mindestens 9×9 cm groß ist. Der Stempel der Apostille beinhaltet folgende Angaben:

  • Bezeichnung „Apostille“ mit einem Verweis auf das Haager Abkommen von 1961
  • Name des ausstellenden Staates
  • Name der Person, die das mit der Apostille beglaubigte Dokument unterzeichnet hat
  • Amtsstellung der Person, die das mit der Apostille beglaubigte Dokument unterzeichnet hat
  • Bezeichnung der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat
  • Bezeichnung der Behörde, welche die Apostille ausstellt
  • Stadt, in der die Apostille ausgestellt wird
  • Datum der Apostille
  • Nummer der Apostille
  • Siegel/Stempel der austellenden Behörde
  • Unterschrift der Person, welche die Apostille ausstellt

Durch eine Anbringung einer Apostille auf der öffentlichen Urkunde ist es möglich, dieses Dokument auch in anderen Staaten zu verwenden.

Im Bereich Technische Übersetzungen kommen Apostillen weniger zum Einsatz. Eine Apostille ist ein Stempel, die von Behörden eines Staates ausgestellt sind, um öffentliche Urkunden in anderen Staaten anzuerkennen. Denkbar wäre die Gültigkeit von Patente und Prüfbescheinigung zu bestätigen. Deutsche öffentlichen Urkunden mit einer Apostille sind mit ein paar wenigen Ausnahmen in allen Staaten des Haager Abkommens gültig. 

Inkonsistente Anleitungen führen zu hohen Übersetzungskosten. Ohne Autorentool im Hintergrund bemerkt der Redakteur beispielsweise nicht, ob er den Text schon einmal ähnlich formuliert hat. Dann entsteht ein ähnlicher Satz der erneut zu übersetzen ist und ein zweites Mal Kosten verursacht. Mit einem Autorentool wäre dies nicht passiert. Ein Redaktionssystem löst diese Problematik auf eine besondere Weise. Einmal übersetzte Texte gehen aus dem System in der Regel nicht erneut zur Übersetzung heraus. Der Übersetzer bekommt diese nicht und muss sie dadurch auch nicht überprüfen.

Ob eine Technische Übersetzung für Datenblätter vorliegen muss, hängt davon ab, ob diese Teil der Externen Dokumentation sind. Da Datenblätter üblicherweise nicht Bestandteil einer Betriebsanleitung sind, besteht auch nicht die Verpflichtung diese zu übersetzten. Die Wahl der Sprache kann man dann selbst entscheiden.

Die Technische Übersetzung einer umfangreichen Betriebsanleitung kann schon mal recht kostspielig sein. Die Kosten dafür müssen Sie natürlich nicht alleine tragen. Es ist ratsam, die Kosten für die Übersetzung schon in der Kalkulation für den Verkaufswert der Maschine einzurechnen.

Eine nachträgliche Berechnung der Übersetzungskosten ist möglicherweise nicht mehr möglich. Durch die EU-Maschinenrichtlinie ist ein Hersteller dazu verpflichtet die Betriebsanleitung in der Amtssprache des Verwenderlandes vorzulegen. Ist nun das Verwendungsland beim Verkauf der Maschine vertraglich bereits festgelegt, kann der Kunde natürlich auf die Lieferung der übersetzten Anleitung beharren, ohne dass er dafür zusätzliche Kosten tragen muss. Die Betriebsanleitung ist laut EU-Recht schließlich ein Teil der Maschine und somit im Kaufpreis der Maschine enthalten.

Eine Betriebsanleitung für eine Maschine, welche nach Island geht, benötigt eine Technische Übersetzung ins Isländische. Zwar gehört Island nicht zu den Mitgliedsstaaten der EU, jedoch zu den Mitgliedsstaaten der EFTA und somit zum europäischen Wirtschaftsraum. Der Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie, welche eine Übersetzung in die jeweilige Amtssprache des Verwenderlandes fordert, umfasst auch diese Staaten. Daher müssen Hersteller, welche Ihre Maschinen nach Island liefern, auch die Betriebsanleitungen ins Isländische übersetzen lassen.

Falls eine Maschine in ein anderes Land geht, ist eine Technische Übersetzung für die Betriebsanleitung der Maschine notwendig. In den EU-Staaten muss die Technische Dokumentation zur Maschine in der Amtssprache des jeweiligen Landes vorliegen. Für die Zulieferdokumentation von Lieferanten der hergestellten Maschine besteht hingegen keinen Verpflichtung zur Übersetzung. Der Hersteller braucht die Anleitungen von Fremdfirmen nicht der Maschine beilegen.

Ausnahme: Wenn in der Anleitung des Herstellers wichtige Informationen fehlen und diese nur in der Dokumentation des Zulieferers vorhanden sind. Dann muss der Hersteller die Dokumentation des Zulieferers ebenfalls seinem Kunden bereitstellen. Diese Dokumentation des Zulieferers ist ebenfalls als ein „Bestandteil“ der Betriebsanleitung anzusehen und ist zu übersetzen. Das könnte bei Wartungsinformationen der Fall sein, die nötig sind, um das Produkt sicher und sachgerecht nutzen zu können.

Es ist ratsam eine Technische Übersetzung für die Oberfläche der Benutzersoftware in die Amtssprache des Verwenderlandes zu erstellen. Dies ist sogar eine Forderung aus den Rechtsvorschriften der EU. Beispielsweise fordert die Maschinenrichtlinie, dass Informationen und Warnhinweise an der Maschine in den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sind. Zu den Informationen an der Maschine zählt auch die Oberfläche der Benutzersoftware. Auch haben viele Länder in Ihren Produktgesetzen festgeschrieben, dass die Benutzerinformationen in einer für Benutzer verständlichen Sprache übersetzt sein müssen.

Die gleiche Technische Übersetzung für Brasilien zu nehmen wie für Portugal ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar ist die Amtssprache in Brasilien zwar Portugiesisch, jedoch unterscheidet sich das brasilianische Portugiesisch vom europäischen Portugiesisch. In puncto Rechtschreibung, Grammatik und Wortschatz sind diese beiden Sprachvarianten doch sehr unterschiedlich. Allein durch die geographische Lage der beiden Länder kann ein Ausdruck in dem einen Land etwas ganz anderes bedeuten wie im anderen. So bedeutet „fazer um saque“ in Brasillien „Geld abheben“. In Portugal sollten Sie diesen Ausdruck aber nicht verwenden, da dort der Ausdruck soviel wie „eine Bank überfallen“ bedeutet. Der richtige Ausdruck in Portugal für „Geld abheben“ ist stattdessen „fazer um levantamento“.

Es gibt keine Forderung in der Maschinenrichtlinie, welche die Übersetzung des Typenschildes einer Maschine fordert. Jedoch sind alle für die Sicherheit relevanten Informationen und Warnhinweise in die jeweilige Amtssprache des Verwenderlandes zu übersetzen. Viele Kunden möchten aber trotzdem eine Technische Übersetzung des Typenschildes, beispielsweise in die englische Sprache.

Unter einem Alignment in einer Technischen Übersetzung versteht man die Wiederverwendung von vorhandenen Übersetzungen. Durch Analyse von vorhandenen Übersetzungen und den Ursprungsdokumenten kann eine Software die Segmente ermitteln und in einem Translation Memory abspeichern. Das aus dem Alignment erstellte Translation Memory kann man dann für weitere Übersetzungen verwenden, um Übersetzungskosten zu sparen.

Es wäre besser eine Technische Übersetzung in Serbisch anzufertigen. Zwar sind die beiden Sprachen eng verwandt und viele Serben verstehen auch Kroatisch, jedoch ist die Amtssprache im Land Serbisch. Serbien ist (aktuell) bei der Europäischen Union als Beitrittskandidat gelistet. Daher gilt die europäische Maschinenrichtlinie (noch) nicht für Serbien. Sobald es jedoch ein Mitglied der EU ist, muss eine Übersetzung in der Amtssprache Serbiens vorliegen. Stand 2019 wäre es theoretisch also möglich auch eine kroatisch übersetzte Betriebsanleitung in Serbien zu verwenden. Aus Haftungsgründen und aus Sicht der Benutzer ist dies aber nicht empfehlenswert.

Eine Technische Übersetzung einer Betriebsanleitung für den indischen Markt sollte in englischer Sprache stattfinden. Zum einen eignet sich die Indische Sprache nicht gut für eine Technische Übersetzung aufgrund des fehlenden Wortschatzes. Weiterhin gibt es in Indien viele unterschiedliche Sprachen, darunter u.a. Bengalisch, Hindi, Sanskrit, Tamil und Urdu. Englisch ist neben Hindi eine anerkannte Amts- und Unterrichtssprache in Indien. Daher ist es ratsam, die Technische Dokumentation auch ins Englische zu übersetzen.

Falls eine alte deutsche Maschine ins Ausland gehen soll, ist eine Technische Übersetzung für die Betriebsanleitung anzufertigen. Auch für alte Maschinen gilt die Produktsicherheitsrichtlinie. Diese ist im deutschen Recht auch als Produktsicherheitsgesetz bekannt. Die europäische Richtlinie fordert für die Sicherheit von Produkten eine Anleitung in der jeweiligen Amtssprache des Bestimmungslandes. Daher wäre ein Verkauf von einer Altmaschinen nach Frankreich nur mit einer Betriebsanleitung in der französischen Landessprache möglich.

Geht die Maschine eines Herstellers in ein anderes Land, muss eine Technische Übersetzung der Betriebsanleitung für die Maschine in die Amtssprache des Bestimmungslandes erfolgen. Da manche Sprachen unterschiedlich lang laufen, ist es nicht sinnvoll eine Seite komplett mit Inhalten zu befüllen. Eine langlaufende Sprache wie Russisch benötigt mehr Platz auf einer Seite als im deutschen Original. Es ist daher sinnvoll ungefähr 1/3 der Seite nicht zu befüllen, um genügend Platz auf der Seite für die Technische Übersetzung in eine andere Sprache zu haben.

Technische Übersetzung: Griechisch gehört zu den indogermanischen Sprachen und ist mit dem Neugriechischen eine Amtssprache der Europäischen Union. Das Neugriechische verwendet das griechische Alphabet, welches seit 403 vor Christus bis heute fast nahezu unverändert besteht. Die Verschriftlichungen von Lauten und Lautkombinationen sind über die Jahrhunderte hinweg gleich geblieben. Verkaufen Sie Ihre Maschine nach Griechenland, muss Ihre Betriebsanleitung daher auch in die griechische Sprache übersetzt werden. Die Schwierigkeit besteht zudem darin, die Deutlichkeit von deutschen Begriffen ins Griechische zu übertragen. Wir unterstützen Sie gerne und können Ihnen ein Angebot für Ihre Technische Übersetzung unterbreiten. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen uns direkt an.

Die Technische Übersetzung einer Betriebsanleitung muss in einer der Amtssprachen des jeweiligen Ziellandes vorliegen. Manche Länder wie beispielsweise Belgien oder Finnland haben mehrere Amtssprachen im Einsatz. Hier sollte sich der Hersteller mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen und abklären welche Amtssprache in einer Gegend gelten. Andere Länder mit zwei Amtssprachen wie bspw. Irland oder Malta akzeptieren die ausschließliche Verwendung des Englischen.

Eine Technische Übersetzung kann unter Umständen eine große Menge an Nachsetzungsarbeit enthalten. So erhöhen Texte in Bilder den Aufwand für den Übersetzer, der das Layout manuell anpassen muss. Der Aufwand zur Nachbearbeitung ist prinzipell davon abhängig, wie professionell die Ausgangsdatei bearbeitet ist. Da der übersetzte Text abhängig von der Sprache unterschiedlich lang läuft, ist ein Nacharbeiten auch wegen mehrerer Leerschritte und Tabstopps öfters mal nötig. Der übersetzte Text muss der Übersetzer dann manuell in der Datei anpassen, damit das Layout des übersetzen Dokumentes wieder passt. Eine gut vorbereitete Ausgangsdatei (beispielsweise Einrückung durch Tabellen)
für die Technische Übersetzung mindert den Aufwand zum Nachbearbeiten und spart Kosten.

Bei der Übersetzung technisches Englisch gilt es zu beachten, dass andere Sprachen unterschiedliche Sprachstrukturen aufweisen. Daher kann es in der Technischen Übersetzung zu verschieden ausgeprägte Dehnungen der Texte kommen. Im Falle der englischen Sprache ist diese im Vergleich zur Deutschen Sprache kompakter, sodass eine Übersetzung ein kleineres Textvolumen aufweist. Soll das Layout einer Übersetzung ins technische Englisch gleich aussehen wie das Originaldokument, müssen entsprechend mehr Freiflächen durch Text- oder Seitenumbrüche eingeplant werden.

Es ist sinnvoll, dass man das Layout einer Technische Übersetzung Russisch an das Original anpasst. Das Ausgangsdokument im Deutschen muss dafür genügend freien Zwischenraum bieten. Dies ist wichtig, da einige Sprachen nach der Übersetzung länger laufen als die Deutsche Sprache. Die Russische Sprache beispielweise läuft um 60 % länger als die Deutsche Sprache.

Mit einer Fachübersetzung nach DIN EN 17100 ist eine professionelle Übersetzung eines fachlichen Textes gemeint, die unter den qualitativen Anforderungen einer internationalen Norm entstanden sind. Diese Norm enthält Vorschriften für Übersetzungsdienstleister zur Abwicklung einer Übersetzung. Wir bieten allen unseren Kunden eine Fachübersetzung entsprechend den Anforderungen der internationalen Norm DIN EN 17100 an. Weitere Informationen zu Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100 finden Sie hier.

Je nach Kanton gibt es formale Unterschiede für eine Technische Übersetzung in der Schweiz zu beachten. In der Schweiz kommen dabei Deutsch, Französisch und Italienisch als Amtssprachen zum Einsatz. Abhängig wo eine Maschine samt dazugehörige Technische Dokumentation zum Einsatz kommen, muss die Technische Übersetzung in einer dieser Amtssprachen vorliegen.

Die Datenschutzerklärung für Webseiten, welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, bringt einige Neuerungen für viele Unternehmen mit sich. Vor allem müssen Unternehmen mit einer Webseite Ihre Datenschutzerklärung auch online stellen. Die Übersetzung dieser Datenschutzerklärung in weitere Sprachen darf ebenso bedacht werden. Viele Unternehmen fragen sich, wie sie das alles rechtzeitig und haftungssicher bewerkstelligen können. Ein guter Übersetzungsdienstleister kann dies allerdings gut und professionell durchführen.

Eine 3-Punkte Checkliste hilft bei der richtigen Vorbereitung:

  • in welchem Datenformat liegt der Text vor (z.B. html, xml, Word …)
  • welche Sprachen werden benötigt
  • soll nach der DIN ISO 17100 (4-Augenprinzip) übersetzt werden

 

 

Enthält eine Maschine neben der Betriebsanleitung noch weitere optische Anzeigeeinrichtungen muss man diese ebenfalls im Rahmen einer Technischen Übersetzung in die Amtssprache übersetzen. Es macht keinen Sinn, wenn Texte auf Anzeigen in einer anderen Sprache verfasst sind, wie die Erläuterungen in der Betriebsanleitung. Zumal die Maschinenrichtlinie deutliche Vorgaben darüber macht. Alle Informationen zur Verwendung der Maschine müssen in der Amtssprache des Nutzers vorhanden sein.

Die Konformitätserklärung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in der die Maschine Verwendung findet. Falls die ursprüngliche Konformitätserklärung in einer anderen Sprache erstellt ist, muss diese übersetzte Version ein Vermerk tragen. Der Vermerk auf der Konformitätserklärung ist mit „Übersetzung der Original-EG-Konformitätserklärung“ zu kennzeichnen.

Eine juristische Übersetzung benötigt man für das rechtssichere Handeln auf den nationalen und internationalen Märkten. Bei einer juristischen Übersetzung beglaubigt ein Übersetzer die übersetzten Dokumente auf Ihre Richtigkeit. Es bietet sich zudem an, einen beeidigten Übersetzer zu beauftragen, der das entsprechende Dokument übersetzt.

Zu den Dokumenten, die eine juristische Übersetzung benötigen, zählen zum Beispiel Urkunden, Diplome, Verträge, Ausweispapiere und Führungszeugnisse. Oft hängen wichtige Entscheidungen und Ereignisse von diesen Dokumenten ab. Die rechtliche Sicherheit und die genau Übersetzung haben bei einer juristischen Übersetzung oberste Priorität.

In Deutschland ausgestellte öffentliche Dokumente im Rahmen einer juristischen Übersetzung haben hierzulande Gültigkeit, sind jedoch im Ausland zumeist nicht anerkannt. Um diese international rechtlich beglaubigen zu lassen, benötigt man eine Apostille. Sie bestätigt die Echtheit der Urkunde, ihre inhaltliche Korrektheit sowie die Echtheit des verwendeten Stempels bzw. Siegels. Die Apostille kommt zwischen den Staaten zur Anwendung, die das „Haager Übereinkommen Nr. 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet haben.

Der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisation besteht im dem Zielland, in der die juristische Übersetzung Anwendung findet. Eine Legalisation findet zur Beglaubigung von Dokumenten in den Ländern statt, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind.

 

Eine juristische Übersetzung ist dann gültig, wenn sie ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer beglaubigt hat. Durch einen Vermerk am Ende der juristischen Übersetzung bestätigt der Übersetzer, dass er eine korrekte Übersetzung vom Original vorgenommen hat. Die Regelungen für eine juristische Übersetzung sind länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

In den USA gibt es mehrere Amtssprachen. Spanisch ist eine häufige Zweitsprache für US-Betriebsanleitungen. Man sollte darauf achten, dass die Übersetzung nur in Mexikanisches Spanisch stattfindet. Zudem sollte die spanische Übersetzung der US-Betriebsanleitungen auch aus der englisch sprachigen Version stattfinden.

Häufige sprachliche Probleme in US-Betriebsanleitungen sind, dass die Übersetzer das deutsch Geschriebene stur Wort für Wort übersetzen. Dies führt zu einer nicht US-tauglichen Anleitung. Der Sinn der übersetzten Anleitung muss erkennbar bleiben. Auch sollten keine Bandwurmausdrücke wie „Sicherungsschraubenanzugsmoment“ zum Einsatz kommen. Weiterhin muss man auf Germanismen und andere sprachliche Fehler vermeiden. Beispiele für Germanismen und die Übersetzung in US-Betriebsanleitungen:

Germanismen Britisch Englisch US-Englisch
Stand der Technik State of the technology State of the art
Stehbolzen stay bolt Shaft
Innensechskantschraube Head socket screw head screw

In der Technischen Übersetzung muss die Übersetzung einer Betriebsanleitung in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt sein. Die Übersetzung muss laut Maschinenrichtlinie einen Verweis enthalten, wenn es nicht die originale Betriebsanleitung ist. Dies kann man beispielsweise durch den Zusatz „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ erreichen.

Bei einem Korrektorat in der Technischen Übersetzung wird ein Text auf orthografische, grammatikalische und typografische Fehler geprüft. Dazu zählen die Rechtschreibung, Grammatik, regelkonforme Silbentrennung, Interpunktion (Zeichensetzung), Typografie (Anführungszeichen, Apostrophe, Gedanken-/Bindestriche, Einzüge, usw.) und eine einheitliche Schreibweise. Dieser Schritt geschieht erst an der Endfassung eines Textes, zum Beispiel unmittelbar vor dem Druck.

Der Unterschied zwischen einem Lektorat und einem Korrektorat in der Technischen Übersetzung besteht im Inhalt des Textes. Das Lektorat handelt von der stilistischen und sprachlichen Begutachtung und Überarbeitung des Textes. Ein Lektor hat die Fähigkeit, den Gesamtüberblick über einen Text zu behalten und zudem Inhalte dem Nutzer verständlich zu übermitteln. Ein Korrektor hingegen kennt die grammatikalischen, orthografischen und typografischen Regeln einer Sprache und hat ein Auge für alle möglichen Fehler.

Aufgrund verschiedener Dehnungen der Texte während der Technischen Übersetzung kommen unterschiedliche Sprachstrukturen zusammen. Die russische Sprache ist beispielsweise mit dem kyrillischen Alphabet im Vergleich zur Deutschen Sprache breiter aufgestellt. Dadurch bekommt eine Technische Übersetzung aus dem Deutschen ins Russische ein größeres Textvolumen.

Abhängig von dem zu übersetzenden Dokument kann in der Technischen Übersetzung eine große Menge an Nachsetzungsarbeit anfallen. Texte in Bilder beispielsweise erhöhen den Aufwand für den Übersetzer. Dieser muss für das richtige Layout die Übersetzung dann manuell in den Abbildungen nachsetzen. Ebenso mehrere Leerschritte und Tabstopps hintereinander in einem Dokument erkennen gängige CAT-Tools nicht. Diese Nacharbeiten am Layout muss man nach der Übersetzung noch manuell durchführen. Ein gut vorbereitetes Dokument für die Technische Übersetzung mindert den Aufwand zum Übersetzen und spart Kosten.

In der Technischen Übersetzung ist Rumänisch eine romanische Sprache aus dem italischen Zweig des indogermanischen Sprachstamms. Rumänisch ist zudem die Amtssprache Rumäniens und der Republik Moldau. Bis 1862 schrieb man außerdem Rumänisch in kyrillischer Schrift. Heute umfasst das Rumänische Alphabet die Lateinschrift mit fünf Sonderzeichen:  î, ș, ț, ă, â

Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen, die Sie uns für eine Technische Übersetzung überlassen, absolut vertraulich. Sowohl wir als auch unsere Übersetzer haben uns zu größter Diskretion verpflichtet.

Eine Technische Übersetzung ins Hebräische wird mehr Zeit in Anspruch nehmen als in anderen Sprachen. Zum einen liegt es daran, dass die Nachfrage an Hebräisch Übersetzungen nicht groß ist und es wenige Hebräisch Übersetzer gibt. Zum anderen ist man bei einem Übersetzungsauftrag darauf angewiesen, dass der Übersetzer verfügbar ist. Da es sich bei Hebräisch um eine linksläufige Schrift handelt, nehmen die Übersetzung und das Layout auch entsprechend mehr Zeit in Anspruch.

Sprachen haben unterschiedliche Sprachstrukturen, weswegen in der Technischen Übersetzungen verschieden ausgeprägte Dehnungen der Texte vorkommen. Die englische Sprache ist beispielsweise im Vergleich zur Deutschen Sprache kompakter. Eine Technische Übersetzung aus dem Deutschen ins Englische hat deswegen ein kleineres Textvolumen.

Die Überführung vorhandener Übersetzungen in ein Translation Memory (TM) System bezeichnet man als Alignement in der Technischen Übersetzung. Zusammengehörende Ausgangs- und Zieltexte von bereits bestehenden Übersetzungen werden dadurch in das Translation Memory mittels einem Alignement eingepflegt. Durch ein Alignement kann beispielsweise ein noch neues TM mit wenig Inhalt mehr an Volumen gewinnen und ermöglicht bessere Ersparnisse in der Technischen Übersetzung.

Das Lektorat in der Technischen Übersetzung umfasst für gewöhnlich die rechtschreibliche, stilistische, grammatikalische und inhaltliche Verbesserung von Texten. Allerdings ergeben sich hinsichtlich verschiedener Textformen und Anforderungen an das Lektorat auch unterschiedliche Schwerpunkte. Zum Beispiel ist bei einem Werbelektorat nicht nur die formale Korrektur der Texte wichtig. Die Prüfung eines Textes in dem Hinblick auf die Eignung für ausgesuchte Zielgruppen ist ebenfalls notwendig. Bei einem rechtlichen Text kann ein kleiner Fehler in der Übersetzung enorme rechtliche Auswirkungen haben. Deswegen ist ein Lektorat allgemein zu empfehlen.

Die arabische Schrift ist eine Kurrentschrift, die sich im Laufe der Geschichte verschliffen hat. Da die Buchstaben in einem Wort verbunden werden, gibt es bis zu vier verschiedene Formen eines Buchstabens: allein stehend, nach rechts verbunden, nach links verbunden und beidseitig verbunden. Das arabische Alphabet kennt nur Konsonanten und Langvokale. Die arabische Schrift liest man von rechts nach links. Aus diesem Grund haben einige Textprogramme Schwierigkeiten arabische Texte korrekt darzustellen.

Eine Normzeile in der Technischen Übersetzung enthält 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen. Normzeilen nutzen einige Dienstleistern in der Übersetzungsbranche, um den Umfang von Technischen Übersetzungen einzuschätzen und abzurechnen. Wir nutzen die Wortanzahl, da sie uns und den Übersetzern eine genauere Angabe über den Umfang der Übersetzung gibt.

Alle quelloffenen Dateiformate können Sie uns für eine Technische Übersetzung schicken. Wir verarbeiten die gängigen Office Formate (wie Word, Excel oder Power Point) genauso wie die meisten anderen Dateiformate (z.B. IDMLs oder XMLs). Wir analysieren die Daten für die Technische Übersetzung und nachdem die Daten verarbeitet sind, machen wir Ihnen ein Angebot auf Basis dieser Analyse. Sollten dabei Probleme auftreten, wenden wir uns an Sie und schauen nach einer Problemlösung.

Unsere CAT-Tools, die die Erstellung von Technischen Übersetzungen erleichtern, benötigen für die Verarbeitung quelloffenen Dateiformate. Geschützte Formate für die Technische Übersetzung wie eine PDF sind zwar möglich zu verarbeiten. Dabei können aber längere Bearbeitungszeiten und zusätzliche Kosten für die Umformatierung anfallen. Es sind auch weitere Sonderformate für eine Technische Übersetzung möglich, fragen Sie uns einfach danach.

Der Preis einer Technischen Übersetzung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Für manche Sprachkombinationen gibt es wenige Übersetzer und nur wenige Nachschlagewerke oder Referenzen, die den Prozess vereinfachen. Dies hat Auswirkungen auf den Preis der Technischen Übersetzung, weil der Übersetzer mehr Zeit für Recherche und Übersetzung benötigt. Das Fachgebiet spielt hierbei natürlich auch eine Rolle. Zu manchen hochspezialisierten Themen muss sich ein Übersetzer erst informieren, um den Sachverhalt zu verstehen und dann funktionsgerecht und verständlich übertragen zu können. Manche Übersetzer sind zudem auf einige Randgebiete in der Wissenschaft spezialisiert und können durch ihre Erfahrung einen höheren Preis ansetzen. Das Format der Texte kann einen Einfluss auf den Aufwand der Vor- und Nachbereitung haben, der sich im Preis widerspiegelt. Zuletzt spielt auch die Lieferzeit eine Rolle. Je eiliger die Technische Übersetzung ist, desto höher der Preis um die Arbeit des Übersetzers zu kompensieren.

Ein guter Übersetzer in der Technischen Übersetzung beherrscht die Sprachen, in die er übersetzt auf sehr hohem Niveau. Zudem ist er auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert. Er bildet sich immer weiter, indem er z.B. Fachzeitschriften liest um auf seinem Fachgebiet stetig sein Wissen zu erweitern. Allgemein verfügt ein guter Übersetzer über ein breites Allgemeinwissen. Man erkennt einen guten Übersetzer beispielsweise daran, dass er genau abschätzen kann wie lange er für eine Übersetzung braucht. Ebenso die stete termingerechte Lieferung ist ein Merkmal für einen guten Übersetzer in der Technischen Übersetzung. Außerdem zeichnet einen guten Übersetzer aus, dass er Fragen stellt, um den Text korrekt zu übersetzen.

Sie können gerne für Ihre Technische Übersetzung von uns eine Probeübersetzung anfordern. Je nach Wunschzielsprache können Sie uns dafür einen kleinen Text von etwa 200 Wörtern zukommen lassen. Diesen übersetzen wir für Sie kostenlos, damit Sie sich von uns einen Eindruck verschaffen können.

In der Technischen Übersetzung vergleicht ein Translation Memory System den Inhalt des aktuellen Segments im Ausgangsdokument mit Segmenten in derselben Sprache im Translation Memory. Das Programm sucht Segmente, die über eine ausreichende Menge gemeinsamen Inhaltes mit dem Dokument verfügen.

Der Grad des Matches zwischen dem Segment des Ausgangsdokuments und einem Translation Memory-Segment wird als Prozentzahl ausgedrückt. Deckt sich zum Beispiel der Inhalt eines Translation Memory-Segments exakt mit dem Dokumentsegment, handelt es sich um einen 100 %-Match. Bei einem 100 %-Match muss zudem der gesamte Inhalt (alle Zeichen und Zeichenformatierungen) des Segments im Ausgangsdokument mit dem Inhalt des Translation Memory-Segments exakt identisch sein.

Wenn ein Dokumentsegment und ein Translation Memory-Segment exakt übereinstimmen und den gleichen Dokumentkontext verfügen, handelt es sich um einen Kontext-Match.

Ein Match mit einer Übereinstimmung unterhalb von 100 % wird als Fuzzy-Match bezeichnet. Ein Fuzzy-Match kann jeden Wert zwischen 99 % und 1 % aufweisen.

Ein Kontext-Match in der Technischen Übersetzung bei einem Translation Memory System liegt bei einem 100 %-Match zwischen dem Translation Memory-System und dem zu übersetzenden Dokument vor und beide Segmente müssen den gleichen Dokumentenkontext aufweisen. Ein Dokumentsegment und ein Translation Memory-Segment verfügen über den gleichen Kontext, wenn ihre jeweils vorausgehenden Segmente identisch sind. Das Kontext-Matching ist möglich, weil im Translation Memory System Kontextinformationen abgespeichert sind. Wenn Sie einem Translation Memory eine neue Übersetzung hinzufügen, werden drei Segmente hinzugefügt.

In der Technischen Übersetzung ist ein Kontext-Match höherwertiger als ein 100 %-Match. Der Kontext-Match berücksichtigt als Kontext den jeweiligen vorangehenden und nachfolgenden Satz. Das Translation Memory System erkennt, ob dieser Satz in einem ähnlichem Zusammenhang schon einmal zum Einsatz kam.

CAT ist die Abkürzung für „Computer Aided Translation“, was auf Deutsch so viel wie „Computer-unterstützte Übersetzung“ heißt. Ein CAT-Tool ist somit ein Softwareprogramm, das die Erstellung von Übersetzungen erleichtert. Solch ein Programm segmentiert einen zu übersetzenden Text in einzelne Segmente (Sätze) und präsentiert diese Segmente auf eine übersichtliche Weise, um den Vorgang des Übersetzens zu erleichtern und zu beschleunigen. Die vielleicht wichtigste Funktion eines CAT-Tools aber besteht darin, die technischen Übersetzungen in einer Datenbank zu speichern, das sogenannte  Translation-Memory. Dadurch kann man Übersetzungen jederzeit wiederverwenden, selbst in ein und demselben Textdokument. Zu den bekanntesten CAT-Tools zählen unter anderem Across und SDL Trados, welche wir beide benutzen.

In der technischen Übersetzung gibt es zwischen den Sprachen Kroatisch, Serbisch und Bosnisch gewisse Unterschiede. Das Kroatische schreibt man nur in lateinischer Schrift. Im Serbischen sind die kyrillische und die lateinische Schrift parallel im Gebrauch, wobei in manchen Gebieten die kyrillische, in anderen die lateinische bevorzugt ist. In ganz Serbien und Bosnien werden aber in der Schule beide Alphabete unterrichtet. Jeder Serbe und Bosnier liest beide Schriften gleich fließend. Ebenso verwenden viele Sprecher aktiv beide Schriften abwechselnd. Das Bosnische schreibt man heutzutage fast ausschließlich in lateinisch. Das kroatische, bosnische und serbische Alphabet haben 30 Buchstaben.

Im Alltag und in den Medien findet in Serbien auch die lateinische Form der serbischen Sprache oft Anwendung. Nach der im November 2006 in Kraft getretenen Verfassung schreibt man die Sprache in Serbien jedoch offiziell in kyrillischer Schrift. Daher sollten im Bereich der technischen Übersetzung die Betriebsanleitungen in kyrillischer Schrift übersetzt sein.

Die Verrechnung / Weiterberechnung der Übersetzungskosten an Kunden ist selbstverständlich erlaubt. Da die technische Dokumentation (inklusive Übersetzung) wichtige Sicherheitsbestandteile des Produktes sind, müssen diese in der Kalkulation berücksichtigt sein. Die  Veränderung der Kosten (beispielsweise durch Anpassung/Neuerstellung von Anleitungen für einen neuen Zielmarkt) sollte man mit einkalkulieren. Die vermeintlichen Einsparungen dieser Kosten sind im Falle von Verstößen gegen Produktsicherheitsgesetz oder Produkthaftungsgesetz und den damit verbundenen, rechtliche Verfahren gering.

Die Übersetzung einer Betriebsanleitung für den amerikanischen Markt sollte auch in US-Englisch übersetzt werden. Britisches Englisch kann in Amerika missverstanden werden, was in Haftungsfällen sich negativ auswirken könnte. Viele Wörter unterscheiden sich im US-Englischen vom Britischen Englisch. Nachfolgend eine kurze Liste mit Unterschiede zum besseren Verständnis:

US-Englisch GB-Englisch
center centre
color colour
liter litre
meter metre
organization organisation
rationalization rationalisation

 

Wer eine Maschine samt Betriebsanleitung nach Amerika verschicken möchte, muss sich mit den verschiedenen Amtssprachen in den US-Bundesstaaten befassen. Bundesstaaten mit einem hohen lateinamerikanischen Bevölkerungsanteil verwenden zunehmend Spanisch als Amtssprache. Zudem kann abhängig von der Branche auch eine andere Sprache zwingend vorgeschrieben sein. Da in der Baubranche überwiegend spanisch sprechende Personen tätig sind, ist in mehreren Bundesstaaten vorgeschrieben die Betriebsanleitungen auf Spanisch auszustellen.

Die Übersetzung sollte in lateinamerikanisches Spanisch erfolgen. Diese neutrale Form des Spanischen verstehen die spanisch sprechenden Personen aus ganz Lateinamerika. Diese Form von Spanisch ist zudem ideal für Übersetzungen für den hispanischen Markt in den Vereinigten Staaten, Mittelamerika und Südamerika.

Ein TM (Translation Memory) ist eine Art Wörterbuch, welches verschiedene Dateiformate auf deren Inhalt analysieren kann, also ob bereits Übersetzungen enthalten sind oder ob sich Wörter in der Datei wiederholen, somit kann es Übersetzungskosten einsparen.

Sofern keine spezifischen Anforderungen für einen Prozess vorgesehen sind erfolgen mindestens folgende Schritte:

  • Vorprüfung, Auftragsumfangsprüfung
  • Einrichtung der angeforderten Arbeitsumgebung
  • ÜbersetzungKlärung inhaltlicher Fragen
  • Berücksichtigung von zusätzlichen Informationen/Terminologie
  • Revision (Vier-Augen-Prinzip)
  • Endkontrolle
  • Lieferung

Rein inhaltliche Transkription: Die einfachste und am schnellsten umzusetzende Transkriptionsart. Es geht einzig und allein um das Aufschreiben der inhaltlichen Aussagen. Die gesprochene Sprache wird also komplett standardisiert, einschließlich der Wortwahl und der Satzstellung. Die rein inhaltliche Transkription wird häufig bei Zeitungs- und Presseinterviews angewandt. Häufig wird der Text sogar im Anschluss an die Transkription einer intensiveren sprachlich-inhaltlichen Optimierung unterzogen.

Wörtliche Transkription: Bei der wörtlichen Transkription wird der gesprochene Text Wort für Wort aufgeschrieben. Normalerweise wird der Text dabei in Hochdeutsch bzw. der Standardform der jeweiligen Sprache verschriftlicht; aber auch dialektsprachliche und verkürzte Sprechweisen können auf Wunsch beibehalten werden.

Lautgetreue Transkription: Insbesondere für linguistische und soziologische Forschungen kann die lautgetreue Nachbildung der gesprochenen Sprache notwendig sein. Dialekte, Betonungen, Pausen, Intonation, Überlappungen von Äußerungen mehrerer Sprecher werden bei der lautgenauen Transkription möglichst exakt protokolliert.

In Zeiten der Globalisierung, wachsen Kinder oft auch in Familien auf, in denen ihre Eltern unterschiedliche Sprachen sprechen, die vielleicht nicht einmal der Sprache des Landes entsprechen, in dem die Familie wohnt.

In der ISO 17100 wird daher nicht direkt auf die Muttersprache abgestellt, sondern es werden angemessene Kenntnisse sowohl in der Ausgangs- als auch in der Zielsprache gefordert. Diese Anforderungen werden zumeist von denjenigen Übersetzern am besten erfüllt, bei denen die Erstsprache auch die Muttersprache ist und die zusätzlich die wichtigen Erfahrungen im Sachgebiet in der jeweiligen Sprache erlangt haben.
Die Muttersprache, also eigentlich die Erstsprache, ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Übersetzern, muss jedoch differenziert betrachtet und durch weitere Qualifikationskriterien ergänzt werden.

Um Ihnen die richtige Übersetzung zu erstellen, ist es wichtig dass Sie uns nennen wo genau die Übersetzung benötigt wird, da sich das Chinesisch in Taiwan von dem in Hongkong unterscheidet.

Wenn Eigennamen in dem zu übersetzenden Dokument erscheinen, müssen wir wissen ob diese ins Chinesisch oder Englisch übersetzt werden sollen, oder im Deutschen bleiben dürfen. Bei Abkürzungen hilft es die ausgeschriebene Version zu erhalten um besser übersetzen zu können.

Wenn Nord Koreanisch benötig wird, muss dies  besonders erwähnt werden, da  anderenfalls als Standard in Süd Koreanisch übersetzt wird.

Die Schnelligkeit kommt vor allem mit der Übung, je nachdem um was es sich bei der Transkription handelt können zudem auch Abkürzungen, Sonderzeichen und ähnliches genutzt werden um, so Zeit und Kosten einzusparen.

Wenn gesprochener Text langanhaltend verfügbar sein soll, ist das schriftliche Niederschreiben des gesprochenen Texts sehr zu empfehlen, da dieser nicht nur digital langanhaltend gespeichert werden kann, sondern auch als gedrucktes Formular archiviert werden kann.

Ist ein Text nur in beispielsweise chinesischen Schriftzeichen oder Kyrillisch vorhanden, so kann durch ein Transkript der Text für jeden verständlich gemacht werden, der diese Sprachen zwar spricht jedoch die Symbole nicht lesen kann, anhand dessen dass der Text in die Lautschrift (lateinische Schrift des Textes wie es gesprochen werden würde).

Während klare Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Spanisch bestehen, muss man zuerst festhalten, dass die Spanischsprachigen sich untereinander gut verstehen – ob sie nun aus Cádiz, Cusco, Salamanca oder Santo Domingo kommen. Es gibt aber dennoch einige Unterschiede zwischen dem in Spanien gesprochenen Spanisch und dem Spanisch, das man in Lateinamerika spricht. In Lateinamerika ist es normal, sie als „castellano“ zu bezeichnen (kastilisch, gemäss der Region Kastilien), im Gegensatz zu Spanisch. Das ist auch in Teilen Spaniens der Fall, wo die regionalen Sprachen wie Galizisch und Katalonisch als offizielle Sprachen ebenfalls „Spanisch“ genannt werden könnten. Die grosse Mehrheit der spanischen Wörter ist universell, doch Einige sind es nicht. Beispiele dafür sind „teléfono móvil“ /“ celular“ sowie „ordenador“ / „computadora“, wobei das zweite Wort der beiden Paare in Lateinamerika gebraucht wird. Es gibt auch viele Wörter, die in den verschiedenen Dialekten anders aussehen. So zum Beispiel heisst ein Kugelschreiber in Spanien „boligrafo“, in Chile „lápiz pasta“, in Argentinien “lapicera“ und so weiter.

Klären Sie daher wo Ihre Übersetzung verwendet wird damit

Schreibung oder Wegfall von Konsonanten:
Die ersten Konsonanten von Konsonantengruppen in den lateinischen Vorbildern der portugiesischen Wörter werden dann weggelassen, wenn sie nicht mehr gesprochen werden, dabei geht es hauptsächlich um den Buchstaben „c“ in den bisherigen Verbindungen „cc“, „cç“ und „ct“ und den Buchstaben „p“ in den bisherigen Verbindungen „pc“, „pç“ und „pt“.

Wird das erste „c“ oder das „p“ in diesen Kombinationen je nach Sprachgebiet teils ausgesprochen, teils nicht, sind beide Schreibweisen möglich und folgen der jeweiligen Aussprache. Soweit verschiedene Schreibweisen zugelassen sind, sind die Fälle häufiger, in denen ein Konsonant in Brasilien stumm ist, in Portugal hingegen ausgesprochen und geschrieben wird.

Kleinschreibung:
Entgegen bisheriger Übung werden Monatsnamen  und Jahreszeiten künftig klein geschrieben.

Das Standardportugiesisch, auch als Estremenho bezeichnet, hat sich in der Geschichte häufiger geändert als andere Variationen. Alle Formen der portugiesischen Sprache Portugals können nach wie vor im brasilianischen Portugiesisch gefunden werden. Afrikanisches Portugiesisch, besonders die Aussprache von São Tomé und Príncipe (auch Santomense genannt), hat mit brasilianischem Portugiesisch viele Gemeinsamkeiten. Die Dialekte Südportugals haben ebenfalls ihre Eigenheiten bewahrt, wozu die besonders häufige Benutzung des Gerundiums zählt. Dagegen sind Alto-Minhoto und Transmontano in Nordportugal der galicischen Sprache sehr ähnlich.
Das Standard-Portugiesische aus Portugal ist in den früheren afrikanischen Kolonien die bevorzugte Aussprache. Deshalb kann man zwei Formen unterscheiden, nämlich die europäische und die brasilianische; wobei man gemeinhin vier große Standard-Aussprachen unterscheidet, nämlich jene von Coimbra, Lissabon, Rio de Janeiro und São Paulo, dies sind auch die einflussreichsten Ausspracheformen.

Informieren Sie sich daher welches Portugiesisch benötigt wird.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Texte in das richtige Chinesisch übersetzt werden, sollten Sie prüfen wo genau die Übersetzung gebraucht wird. Je nach Region wird dann zwischen traditionellem und vereinfachtem Chinesisch unterschieden. Mandarin ist übrigens nur eine Bezeichnung für eine gesprochene Sprache, vergleichbar mit Hochdeutsch – Mandarin wird also allgemein verstanden und ist in der Übersetzungsbranche für schriftliche Übersetzungen mit dem vereinfachten Chinesisch gleichzusetzen.

Übrigens: Das traditionelle Chinesisch welches in Taiwan verwendet wird, ist anders, als das was in Hong Kong und ebenfalls als das, was in chinesischen Gemeinschaften in Europa und Amerika genutzt wird.

Prüfen Sie also genau wo Ihre Übersetzung benötigt wird.

Im Spanischen gibt es unterschiedliche „Dialekte“, so gibt es beispielsweise mexikanisches oder lateinamerikanisches Spanisch. Prüfen Sie daher in welcher Region die gewünschte Übersetzung verwendet wird sodass wir den Übersetzer informieren können.

Bei Englisch Übersetzungen ist es entscheidend wo diese genutzt werden sollen. Britisches Englisch wird eigentlich weltweit verstanden, jedoch sollten Sie bei Übersetzungen in die USA immer US-Englisch verwenden da hier doch teilweise eigene Wörter für bestimmte Begriffe genutzt werden und allgemein auch Unterschiede in den Sprachen vorzufinden sind z.B. wird BE: colour zu AE: color. Klären Sie mit den Kunden bzw. intern welches Englisch gewünscht ist.

Diese Übersetzer werden in Deutschland durch ein Landgericht öffentlich bestellt und dort beeidigt bzw. ermächtigt. Diese Ermächtigung ermöglicht es ihnen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache zu bestätigen. Beglaubigte Übersetzungen werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt.

Die russische und die ukrainische Sprache gehören beide zur Gruppe der ostslawischen Sprachen und werden mit dem kyrillischen Alphabet geschrieben. Allerdings unterscheiden sich einige Buchstaben in den jeweiligen Alphabeten voneinander.

Ukrainisch ist zwar ebenso wie die russische Sprache aus der urslawischen Sprache entstanden, entwickelte sich aber zunehmend als selbstständige Sprache mit eigenem Wortschatz, eigenem Satzbau und eigener Lautbildung.

Ja unsere Angebote werden immer kostenfrei erstellt und sind unverbindlich.

Farsi (Persisch) ist die Bezeichnung der offiziellen Amtssprache im Iran. Farsi und Persisch sind demnach nur unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Sprache.

Dari ist die Amtssprache in Afghanistan. Sie ist sehr stark mit Farsi verwandt und kann als Dialekt dieser Sprache angesehen werden. Sie hat viele Gemeinsamkeiten mit Farsi. In der Umgangssprache wird dieser Dialekt jedoch häufig nicht „rein“ gebraucht, sondern abgewandelt. In Afghanistan wird neben Dari auch noch Paschtu gesprochen

Zwischen Persisch, Dari und Farsi gibt es (fast) keinen Unterschied. Dari hat viele Gemeinsamkeiten mit dem Persischen. Für die Bezeichnung der Sprache im Iran sollte man entweder Persisch oder Farsi verwenden. Wenn man über die afghanische Sprache spricht, ist Dari die bessere Bezeichnung.

Obwohl maschinelle Übersetzungen immer besser werden, können sie nicht die Arbeit eines Übersetzers leisten. Seit Jahrzehnten prophezeien einige Computerexperten und Sprachwissenschaftler, dass das Wesen der Sprache rasch ergründet sein und das Übersetzen dann zur einer reinen Frage der Rechenkapazität werde. Bis heute ist jedoch keine anwendbare Lösung gefunden worden.

Übersetzer verwenden zwar immer mehr Werkzeuge (sogenannte Übersetzungstools), die das Übersetzen beschleunigen und beispielsweise Wiederholungen in Texten erkennen. Vollständig durch Computer generierte Maschinenübersetzungen können jedoch bei weitem noch nicht in der professionellen Übersetzungsindustrie eingesetzt werden. Übersetzen ist ein Handwerk, bei dem Kreativität, Sprachgefühl und kultureller Hintergrund eine wichtige Rolle spielen. Eine Übersetzungsmaschine kann einen Text nicht interpretieren, weshalb es zu grammatikalischen und inhaltlichen Fehlern kommt. Sie kann lediglich hilfreich sein, wenn es darum geht, einen ersten Eindruck vom Inhalt eines Textes zu gewinnen.

Die Übersetzungskosten eines Dokuments werden bei uns ganz individuell ermittelt. Senden Sie uns Ihr Dokument zu, erhalten Sie von uns innerhalb kurzer Zeit ein kostenloses Angebot. Dabei berücksichtigen wir neben der Sprachkombination den Schwierigkeitsgrad, die gewünschte Lieferzeit, Textwiederholungen und anderes. Auf der Basis dieser Daten suchen wir außerdem den passenden Übersetzer für Ihr Dokument aus. Dieser ist jedem Fall ein muttersprachlicher Übersetzer mit den entsprechenden Kenntnissen des jeweiligen Fachbereichs.

Wir behandeln sämtliche Texte und Daten unserer Kunden absolut vertraulich. Unsere Vertraulichkeitsklausel ist für jeden von uns beschäftigten Übersetzer sowie Projektmanager bindend. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden selbstverständlich eingehalten. Bei Bedarf unterzeichnen wir gerne Ihre Geheimhaltungsvereinbarung für Sie.

Mit dem Begriff „Besprechungen“ werden unterschiedliche Ereignisse wie Betriebsversammlungen, Telefonkonferenzen, Interviews und sonstige Gespräche stark verallgemeinert, doch sie alle haben eines gemeinsam: Sie werden häufig aufgezeichnet und nachträglich in schriftlicher Form festgehalten. Hat sich beispielsweise ein Unternehmen zu einer neuen Firmenstrategie entschlossen, so kann dieser Beschluss in Form der Transkription an alle Mitarbeiter unkompliziert verteilt werden, handelt es sich um eine international agierende Firma, geschieht das gleiche in übersetzter Form. Diese Vorgehensweise gilt für viele Bereiche. Gerichtsprozesse oder diktierte Arzt- und Operations-Berichte geben gute Beispiele ab. Auch Studien und Forschungsarbeiten werden so für ihre Veröffentlichung aufbereitet, wobei sie in den meisten Fällen gleich in verschiedene Sprachen übersetzt werden.

Es gibt Tools die man zur Unterstützung heranziehen kann, diese sind derzeit noch nur für Audios mit einem Sprecher ausgelegt – gelegentlich ist es auch möglich mit zwei Sprechern, wenn diese sich regelmäßig abwechseln. Ganz verlässlich sind diese jedoch nicht und nach wie vor ist es auch eher eine Zukunftsversion, sich in diesem Bereich ausschließlich maschinelle Unterstützung hinzu zu holen. Es empfiehlt sich daher die Transkription weiterhin von Hand zu erstellen beziehungsweise erstellen zu lassen.

Wenn in Ihren Daten Texte enthalten sind die nicht übersetzt werden sollen, können Sie zum einen gewisse Segmente sperren, somit werden sie nicht ausgewertet und stehen auch nicht zur Bearbeitung für den Übersetzer zur Verfügung, ansonsten müssten Sie händisch die Teile entfernen die es nicht zu Übersetzen gilt – gerne können wir dies auch für Sie übernehmen! Später wird dann die Übersetzung an Sie zurück gesandt. Wenn Sie eine zweispaltige Datei z.B. in Excel haben wollen, oder eine mehrsprachige Worddatei, dann kann man die Übersetzung ausspielen und entsprechend im Original wieder zusammen setzen.

Ja durchaus. Der Standard ist:

  • Kein Match
  • 50-59%
  • 60-69%
  • 70-79%
  • 80-89%
  • 90-99%
  • 100%
  • Wiederholungen

Aber je nach Umfang und Komplexität der Aufträge lassen sich natürlich auch andere Auswertungen Ihrerseits erstellen.

Begriffe die in einer Termbank als „verboten“ oder veraltet markiert sind, sollten entweder nicht benutzt werden, weil sie falsch sind oder nicht mehr aktuell und daher kein Teil des Wortschatzes einer Firma oder Markenrichtlinien darstellen. Begriffe die nicht übersetzt werden sollten oder in dem Sinne verboten sind, dass sie zwar genutzt werden können, jedoch nicht übersetzt werden sollen sind das Gegenstück dazu – solche Begriffe sind beispielsweise Markennamen, Produktnamen, Ereignisnamen und Publikationsnamen.

Ja das ist möglich. Über den SDL MultiTerm beispielsweise lassen sich Terme von zweisprachigen Dokumenten, sowie von Translation Memory (TMs) extrahieren. Wenn Sie kein TM haben, können Sie eins erstellen indem Sie das Alignment-Tool verwenden und ein Ausgangs- und ein Zieltext einspielen, somit wird eine TMX-Datei (Translation Memory Exchange) erstellt.
Das TMX wird dann nur noch eingelesen und Abkürzungen und ähnliches werden aussortiert – fertig ist das TM.

Die Erfahrungen haben gezeigt dass es einfacher zu handhaben ist, wenn der Plural in der selben Termenbank abgelegt wird, da der Plural häufig genutzt wird.

Während ein TM ein Datenspeicher für komplette Sätze darstellt, speichert eine Termbank gewisse Begriffe und deren Übersetzungen. Ein TM arbeitet generell von einer Sprache in die Andere, z.B. von Englisch nach Deutsch. Eine Termbank kann mit vielen verschiedenen Sprachen arbeiten.

Ja, die Übersetzer erstellen Ihre Eigenen Listen und haben somit Zugriff auf Ihre Terminologieliste. Zusätzlich wäre eine Analyse mit dem GFT-Tool im Vorfeld der Übersetzung möglich, um eine Terminologieliste in Abstimmung mit dem Kunden zu pflegen. Der Kunde hat den Vorteil hier selber über die Terminologie mitbestimmen zu können und auch Zugriff auf die Terminologiliste.

  • Stellen Sie sicher dass Sie nach der Transkription saubere Sätze und fließende Übergänge im Text haben.
  • Bauen Sie den Text optisch ansprechend auf, indem Sie Absätze und Überschriften setzen.
  • Versuchen Sie den Leser persönlich anzusprechen.
  • Vermeiden Sie zu häufiges wiederholen von gleichen Information.

Die GFT-Gruppe bietet  Dolmetschereinsätze an, wenden Sie sich an unsere Kollegen der GFT Communicate. Die Kotaktdaten finden Sie unter: gft-communicate.de

Übersetzungen (99)

Im Durchschnitt benötigt eine Apostille mehrere Arbeitstage bis zur Ausstellung.

Für kommerzielle Dokumente wie Rechnungen oder Verträge sind keine Apostillen möglich. 

Die Höhe der Gebühr für eine Apostille unterscheidet sich von Behörde zu Behörde, welche die Apostille ausstellt. Auch die Art des Dokuments und einige weitere Umständen beeinflussen die Höhe der Gebühren. Der Preis für die Apostille muss daher in der jeweiligen Behörde abgeklärt werden

Deutsche Behörden stellen Apostillen für deutsche Urkunden aus. Es ist nicht möglich, diese im Bestimmungsland auszustellen. Je nachdem ob die deutsche Urkunde auf Bundes- oder auf Landesebene ausgestellt wurde, unterschieden sich die zuständigen Behörden.

Die Echtheit einer Apostille auf öffentlichen Urkunden ist überprüfbar. Wenn man mit der Behörde Kontakt aufnimmt und eine Überprüfung anfragt, welche die Apostille ausgestellt hat. Auch ist ein Vergleich des Apostillenstempel mit entsprechenden Stempeln auf Dokumenten möglich, deren Authentizität unzweifelhaft ist.

Eine Apostille hat kein Ablaufdatum. Die Urkunde, die mit der Apostille versehen ist, kann aber eine Gültigkeitsfrist beinhalten. In der Regel dürfen seit der Ausstellung des Dokuments mit Apostille höchsten sechs Monate vergangen sein, bevor andere Staaten die Beglaubigung mit der Apostille nicht mehr akzeptieren.

Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher mindestens 9×9 cm groß ist. Der Stempel der Apostille beinhaltet folgende Angaben:

  • Bezeichnung „Apostille“ mit einem Verweis auf das Haager Abkommen von 1961
  • Name des ausstellenden Staates
  • Name der Person, die das mit der Apostille beglaubigte Dokument unterzeichnet hat
  • Amtsstellung der Person, die das mit der Apostille beglaubigte Dokument unterzeichnet hat
  • Bezeichnung der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat
  • Bezeichnung der Behörde, welche die Apostille ausstellt
  • Stadt, in der die Apostille ausgestellt wird
  • Datum der Apostille
  • Nummer der Apostille
  • Siegel/Stempel der austellenden Behörde
  • Unterschrift der Person, welche die Apostille ausstellt

Durch eine Anbringung einer Apostille auf der öffentlichen Urkunde ist es möglich, dieses Dokument auch in anderen Staaten zu verwenden.

Im Bereich Technische Übersetzungen kommen Apostillen weniger zum Einsatz. Eine Apostille ist ein Stempel, die von Behörden eines Staates ausgestellt sind, um öffentliche Urkunden in anderen Staaten anzuerkennen. Denkbar wäre die Gültigkeit von Patente und Prüfbescheinigung zu bestätigen. Deutsche öffentlichen Urkunden mit einer Apostille sind mit ein paar wenigen Ausnahmen in allen Staaten des Haager Abkommens gültig. 

Inkonsistente Anleitungen führen zu hohen Übersetzungskosten. Ohne Autorentool im Hintergrund bemerkt der Redakteur beispielsweise nicht, ob er den Text schon einmal ähnlich formuliert hat. Dann entsteht ein ähnlicher Satz der erneut zu übersetzen ist und ein zweites Mal Kosten verursacht. Mit einem Autorentool wäre dies nicht passiert. Ein Redaktionssystem löst diese Problematik auf eine besondere Weise. Einmal übersetzte Texte gehen aus dem System in der Regel nicht erneut zur Übersetzung heraus. Der Übersetzer bekommt diese nicht und muss sie dadurch auch nicht überprüfen.

Ob eine Technische Übersetzung für Datenblätter vorliegen muss, hängt davon ab, ob diese Teil der Externen Dokumentation sind. Da Datenblätter üblicherweise nicht Bestandteil einer Betriebsanleitung sind, besteht auch nicht die Verpflichtung diese zu übersetzten. Die Wahl der Sprache kann man dann selbst entscheiden.

Die Technische Übersetzung einer umfangreichen Betriebsanleitung kann schon mal recht kostspielig sein. Die Kosten dafür müssen Sie natürlich nicht alleine tragen. Es ist ratsam, die Kosten für die Übersetzung schon in der Kalkulation für den Verkaufswert der Maschine einzurechnen.

Eine nachträgliche Berechnung der Übersetzungskosten ist möglicherweise nicht mehr möglich. Durch die EU-Maschinenrichtlinie ist ein Hersteller dazu verpflichtet die Betriebsanleitung in der Amtssprache des Verwenderlandes vorzulegen. Ist nun das Verwendungsland beim Verkauf der Maschine vertraglich bereits festgelegt, kann der Kunde natürlich auf die Lieferung der übersetzten Anleitung beharren, ohne dass er dafür zusätzliche Kosten tragen muss. Die Betriebsanleitung ist laut EU-Recht schließlich ein Teil der Maschine und somit im Kaufpreis der Maschine enthalten.

Eine Betriebsanleitung für eine Maschine, welche nach Island geht, benötigt eine Technische Übersetzung ins Isländische. Zwar gehört Island nicht zu den Mitgliedsstaaten der EU, jedoch zu den Mitgliedsstaaten der EFTA und somit zum europäischen Wirtschaftsraum. Der Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie, welche eine Übersetzung in die jeweilige Amtssprache des Verwenderlandes fordert, umfasst auch diese Staaten. Daher müssen Hersteller, welche Ihre Maschinen nach Island liefern, auch die Betriebsanleitungen ins Isländische übersetzen lassen.

Falls eine Maschine in ein anderes Land geht, ist eine Technische Übersetzung für die Betriebsanleitung der Maschine notwendig. In den EU-Staaten muss die Technische Dokumentation zur Maschine in der Amtssprache des jeweiligen Landes vorliegen. Für die Zulieferdokumentation von Lieferanten der hergestellten Maschine besteht hingegen keinen Verpflichtung zur Übersetzung. Der Hersteller braucht die Anleitungen von Fremdfirmen nicht der Maschine beilegen.

Ausnahme: Wenn in der Anleitung des Herstellers wichtige Informationen fehlen und diese nur in der Dokumentation des Zulieferers vorhanden sind. Dann muss der Hersteller die Dokumentation des Zulieferers ebenfalls seinem Kunden bereitstellen. Diese Dokumentation des Zulieferers ist ebenfalls als ein „Bestandteil“ der Betriebsanleitung anzusehen und ist zu übersetzen. Das könnte bei Wartungsinformationen der Fall sein, die nötig sind, um das Produkt sicher und sachgerecht nutzen zu können.

Es ist ratsam eine Technische Übersetzung für die Oberfläche der Benutzersoftware in die Amtssprache des Verwenderlandes zu erstellen. Dies ist sogar eine Forderung aus den Rechtsvorschriften der EU. Beispielsweise fordert die Maschinenrichtlinie, dass Informationen und Warnhinweise an der Maschine in den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sind. Zu den Informationen an der Maschine zählt auch die Oberfläche der Benutzersoftware. Auch haben viele Länder in Ihren Produktgesetzen festgeschrieben, dass die Benutzerinformationen in einer für Benutzer verständlichen Sprache übersetzt sein müssen.

Die gleiche Technische Übersetzung für Brasilien zu nehmen wie für Portugal ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar ist die Amtssprache in Brasilien zwar Portugiesisch, jedoch unterscheidet sich das brasilianische Portugiesisch vom europäischen Portugiesisch. In puncto Rechtschreibung, Grammatik und Wortschatz sind diese beiden Sprachvarianten doch sehr unterschiedlich. Allein durch die geographische Lage der beiden Länder kann ein Ausdruck in dem einen Land etwas ganz anderes bedeuten wie im anderen. So bedeutet „fazer um saque“ in Brasillien „Geld abheben“. In Portugal sollten Sie diesen Ausdruck aber nicht verwenden, da dort der Ausdruck soviel wie „eine Bank überfallen“ bedeutet. Der richtige Ausdruck in Portugal für „Geld abheben“ ist stattdessen „fazer um levantamento“.

Es gibt keine Forderung in der Maschinenrichtlinie, welche die Übersetzung des Typenschildes einer Maschine fordert. Jedoch sind alle für die Sicherheit relevanten Informationen und Warnhinweise in die jeweilige Amtssprache des Verwenderlandes zu übersetzen. Viele Kunden möchten aber trotzdem eine Technische Übersetzung des Typenschildes, beispielsweise in die englische Sprache.

Unter einem Alignment in einer Technischen Übersetzung versteht man die Wiederverwendung von vorhandenen Übersetzungen. Durch Analyse von vorhandenen Übersetzungen und den Ursprungsdokumenten kann eine Software die Segmente ermitteln und in einem Translation Memory abspeichern. Das aus dem Alignment erstellte Translation Memory kann man dann für weitere Übersetzungen verwenden, um Übersetzungskosten zu sparen.

Es wäre besser eine Technische Übersetzung in Serbisch anzufertigen. Zwar sind die beiden Sprachen eng verwandt und viele Serben verstehen auch Kroatisch, jedoch ist die Amtssprache im Land Serbisch. Serbien ist (aktuell) bei der Europäischen Union als Beitrittskandidat gelistet. Daher gilt die europäische Maschinenrichtlinie (noch) nicht für Serbien. Sobald es jedoch ein Mitglied der EU ist, muss eine Übersetzung in der Amtssprache Serbiens vorliegen. Stand 2019 wäre es theoretisch also möglich auch eine kroatisch übersetzte Betriebsanleitung in Serbien zu verwenden. Aus Haftungsgründen und aus Sicht der Benutzer ist dies aber nicht empfehlenswert.

Eine Technische Übersetzung einer Betriebsanleitung für den indischen Markt sollte in englischer Sprache stattfinden. Zum einen eignet sich die Indische Sprache nicht gut für eine Technische Übersetzung aufgrund des fehlenden Wortschatzes. Weiterhin gibt es in Indien viele unterschiedliche Sprachen, darunter u.a. Bengalisch, Hindi, Sanskrit, Tamil und Urdu. Englisch ist neben Hindi eine anerkannte Amts- und Unterrichtssprache in Indien. Daher ist es ratsam, die Technische Dokumentation auch ins Englische zu übersetzen.

Falls eine alte deutsche Maschine ins Ausland gehen soll, ist eine Technische Übersetzung für die Betriebsanleitung anzufertigen. Auch für alte Maschinen gilt die Produktsicherheitsrichtlinie. Diese ist im deutschen Recht auch als Produktsicherheitsgesetz bekannt. Die europäische Richtlinie fordert für die Sicherheit von Produkten eine Anleitung in der jeweiligen Amtssprache des Bestimmungslandes. Daher wäre ein Verkauf von einer Altmaschinen nach Frankreich nur mit einer Betriebsanleitung in der französischen Landessprache möglich.

Geht die Maschine eines Herstellers in ein anderes Land, muss eine Technische Übersetzung der Betriebsanleitung für die Maschine in die Amtssprache des Bestimmungslandes erfolgen. Da manche Sprachen unterschiedlich lang laufen, ist es nicht sinnvoll eine Seite komplett mit Inhalten zu befüllen. Eine langlaufende Sprache wie Russisch benötigt mehr Platz auf einer Seite als im deutschen Original. Es ist daher sinnvoll ungefähr 1/3 der Seite nicht zu befüllen, um genügend Platz auf der Seite für die Technische Übersetzung in eine andere Sprache zu haben.

Technische Übersetzung: Griechisch gehört zu den indogermanischen Sprachen und ist mit dem Neugriechischen eine Amtssprache der Europäischen Union. Das Neugriechische verwendet das griechische Alphabet, welches seit 403 vor Christus bis heute fast nahezu unverändert besteht. Die Verschriftlichungen von Lauten und Lautkombinationen sind über die Jahrhunderte hinweg gleich geblieben. Verkaufen Sie Ihre Maschine nach Griechenland, muss Ihre Betriebsanleitung daher auch in die griechische Sprache übersetzt werden. Die Schwierigkeit besteht zudem darin, die Deutlichkeit von deutschen Begriffen ins Griechische zu übertragen. Wir unterstützen Sie gerne und können Ihnen ein Angebot für Ihre Technische Übersetzung unterbreiten. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen uns direkt an.

Die Technische Übersetzung einer Betriebsanleitung muss in einer der Amtssprachen des jeweiligen Ziellandes vorliegen. Manche Länder wie beispielsweise Belgien oder Finnland haben mehrere Amtssprachen im Einsatz. Hier sollte sich der Hersteller mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen und abklären welche Amtssprache in einer Gegend gelten. Andere Länder mit zwei Amtssprachen wie bspw. Irland oder Malta akzeptieren die ausschließliche Verwendung des Englischen.

Eine Technische Übersetzung kann unter Umständen eine große Menge an Nachsetzungsarbeit enthalten. So erhöhen Texte in Bilder den Aufwand für den Übersetzer, der das Layout manuell anpassen muss. Der Aufwand zur Nachbearbeitung ist prinzipell davon abhängig, wie professionell die Ausgangsdatei bearbeitet ist. Da der übersetzte Text abhängig von der Sprache unterschiedlich lang läuft, ist ein Nacharbeiten auch wegen mehrerer Leerschritte und Tabstopps öfters mal nötig. Der übersetzte Text muss der Übersetzer dann manuell in der Datei anpassen, damit das Layout des übersetzen Dokumentes wieder passt. Eine gut vorbereitete Ausgangsdatei (beispielsweise Einrückung durch Tabellen)
für die Technische Übersetzung mindert den Aufwand zum Nachbearbeiten und spart Kosten.

Bei der Übersetzung technisches Englisch gilt es zu beachten, dass andere Sprachen unterschiedliche Sprachstrukturen aufweisen. Daher kann es in der Technischen Übersetzung zu verschieden ausgeprägte Dehnungen der Texte kommen. Im Falle der englischen Sprache ist diese im Vergleich zur Deutschen Sprache kompakter, sodass eine Übersetzung ein kleineres Textvolumen aufweist. Soll das Layout einer Übersetzung ins technische Englisch gleich aussehen wie das Originaldokument, müssen entsprechend mehr Freiflächen durch Text- oder Seitenumbrüche eingeplant werden.

Es ist sinnvoll, dass man das Layout einer Technische Übersetzung Russisch an das Original anpasst. Das Ausgangsdokument im Deutschen muss dafür genügend freien Zwischenraum bieten. Dies ist wichtig, da einige Sprachen nach der Übersetzung länger laufen als die Deutsche Sprache. Die Russische Sprache beispielweise läuft um 60 % länger als die Deutsche Sprache.

Mit einer Fachübersetzung nach DIN EN 17100 ist eine professionelle Übersetzung eines fachlichen Textes gemeint, die unter den qualitativen Anforderungen einer internationalen Norm entstanden sind. Diese Norm enthält Vorschriften für Übersetzungsdienstleister zur Abwicklung einer Übersetzung. Wir bieten allen unseren Kunden eine Fachübersetzung entsprechend den Anforderungen der internationalen Norm DIN EN 17100 an. Weitere Informationen zu Fachübersetzungen nach DIN EN ISO 17100 finden Sie hier.

Je nach Kanton gibt es formale Unterschiede für eine Technische Übersetzung in der Schweiz zu beachten. In der Schweiz kommen dabei Deutsch, Französisch und Italienisch als Amtssprachen zum Einsatz. Abhängig wo eine Maschine samt dazugehörige Technische Dokumentation zum Einsatz kommen, muss die Technische Übersetzung in einer dieser Amtssprachen vorliegen.

Die Datenschutzerklärung für Webseiten, welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, bringt einige Neuerungen für viele Unternehmen mit sich. Vor allem müssen Unternehmen mit einer Webseite Ihre Datenschutzerklärung auch online stellen. Die Übersetzung dieser Datenschutzerklärung in weitere Sprachen darf ebenso bedacht werden. Viele Unternehmen fragen sich, wie sie das alles rechtzeitig und haftungssicher bewerkstelligen können. Ein guter Übersetzungsdienstleister kann dies allerdings gut und professionell durchführen.

Eine 3-Punkte Checkliste hilft bei der richtigen Vorbereitung:

  • in welchem Datenformat liegt der Text vor (z.B. html, xml, Word …)
  • welche Sprachen werden benötigt
  • soll nach der DIN ISO 17100 (4-Augenprinzip) übersetzt werden

 

 

Enthält eine Maschine neben der Betriebsanleitung noch weitere optische Anzeigeeinrichtungen muss man diese ebenfalls im Rahmen einer Technischen Übersetzung in die Amtssprache übersetzen. Es macht keinen Sinn, wenn Texte auf Anzeigen in einer anderen Sprache verfasst sind, wie die Erläuterungen in der Betriebsanleitung. Zumal die Maschinenrichtlinie deutliche Vorgaben darüber macht. Alle Informationen zur Verwendung der Maschine müssen in der Amtssprache des Nutzers vorhanden sein.

Die Konformitätserklärung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in der die Maschine Verwendung findet. Falls die ursprüngliche Konformitätserklärung in einer anderen Sprache erstellt ist, muss diese übersetzte Version ein Vermerk tragen. Der Vermerk auf der Konformitätserklärung ist mit „Übersetzung der Original-EG-Konformitätserklärung“ zu kennzeichnen.

Eine juristische Übersetzung benötigt man für das rechtssichere Handeln auf den nationalen und internationalen Märkten. Bei einer juristischen Übersetzung beglaubigt ein Übersetzer die übersetzten Dokumente auf Ihre Richtigkeit. Es bietet sich zudem an, einen beeidigten Übersetzer zu beauftragen, der das entsprechende Dokument übersetzt.

Zu den Dokumenten, die eine juristische Übersetzung benötigen, zählen zum Beispiel Urkunden, Diplome, Verträge, Ausweispapiere und Führungszeugnisse. Oft hängen wichtige Entscheidungen und Ereignisse von diesen Dokumenten ab. Die rechtliche Sicherheit und die genau Übersetzung haben bei einer juristischen Übersetzung oberste Priorität.

In Deutschland ausgestellte öffentliche Dokumente im Rahmen einer juristischen Übersetzung haben hierzulande Gültigkeit, sind jedoch im Ausland zumeist nicht anerkannt. Um diese international rechtlich beglaubigen zu lassen, benötigt man eine Apostille. Sie bestätigt die Echtheit der Urkunde, ihre inhaltliche Korrektheit sowie die Echtheit des verwendeten Stempels bzw. Siegels. Die Apostille kommt zwischen den Staaten zur Anwendung, die das „Haager Übereinkommen Nr. 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet haben.

Der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisation besteht im dem Zielland, in der die juristische Übersetzung Anwendung findet. Eine Legalisation findet zur Beglaubigung von Dokumenten in den Ländern statt, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind.

 

Eine juristische Übersetzung ist dann gültig, wenn sie ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer beglaubigt hat. Durch einen Vermerk am Ende der juristischen Übersetzung bestätigt der Übersetzer, dass er eine korrekte Übersetzung vom Original vorgenommen hat. Die Regelungen für eine juristische Übersetzung sind länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

In den USA gibt es mehrere Amtssprachen. Spanisch ist eine häufige Zweitsprache für US-Betriebsanleitungen. Man sollte darauf achten, dass die Übersetzung nur in Mexikanisches Spanisch stattfindet. Zudem sollte die spanische Übersetzung der US-Betriebsanleitungen auch aus der englisch sprachigen Version stattfinden.

Häufige sprachliche Probleme in US-Betriebsanleitungen sind, dass die Übersetzer das deutsch Geschriebene stur Wort für Wort übersetzen. Dies führt zu einer nicht US-tauglichen Anleitung. Der Sinn der übersetzten Anleitung muss erkennbar bleiben. Auch sollten keine Bandwurmausdrücke wie „Sicherungsschraubenanzugsmoment“ zum Einsatz kommen. Weiterhin muss man auf Germanismen und andere sprachliche Fehler vermeiden. Beispiele für Germanismen und die Übersetzung in US-Betriebsanleitungen:

Germanismen Britisch Englisch US-Englisch
Stand der Technik State of the technology State of the art
Stehbolzen stay bolt Shaft
Innensechskantschraube Head socket screw head screw

In der Technischen Übersetzung muss die Übersetzung einer Betriebsanleitung in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt sein. Die Übersetzung muss laut Maschinenrichtlinie einen Verweis enthalten, wenn es nicht die originale Betriebsanleitung ist. Dies kann man beispielsweise durch den Zusatz „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ erreichen.

Bei einem Korrektorat in der Technischen Übersetzung wird ein Text auf orthografische, grammatikalische und typografische Fehler geprüft. Dazu zählen die Rechtschreibung, Grammatik, regelkonforme Silbentrennung, Interpunktion (Zeichensetzung), Typografie (Anführungszeichen, Apostrophe, Gedanken-/Bindestriche, Einzüge, usw.) und eine einheitliche Schreibweise. Dieser Schritt geschieht erst an der Endfassung eines Textes, zum Beispiel unmittelbar vor dem Druck.

Der Unterschied zwischen einem Lektorat und einem Korrektorat in der Technischen Übersetzung besteht im Inhalt des Textes. Das Lektorat handelt von der stilistischen und sprachlichen Begutachtung und Überarbeitung des Textes. Ein Lektor hat die Fähigkeit, den Gesamtüberblick über einen Text zu behalten und zudem Inhalte dem Nutzer verständlich zu übermitteln. Ein Korrektor hingegen kennt die grammatikalischen, orthografischen und typografischen Regeln einer Sprache und hat ein Auge für alle möglichen Fehler.

Aufgrund verschiedener Dehnungen der Texte während der Technischen Übersetzung kommen unterschiedliche Sprachstrukturen zusammen. Die russische Sprache ist beispielsweise mit dem kyrillischen Alphabet im Vergleich zur Deutschen Sprache breiter aufgestellt. Dadurch bekommt eine Technische Übersetzung aus dem Deutschen ins Russische ein größeres Textvolumen.

Abhängig von dem zu übersetzenden Dokument kann in der Technischen Übersetzung eine große Menge an Nachsetzungsarbeit anfallen. Texte in Bilder beispielsweise erhöhen den Aufwand für den Übersetzer. Dieser muss für das richtige Layout die Übersetzung dann manuell in den Abbildungen nachsetzen. Ebenso mehrere Leerschritte und Tabstopps hintereinander in einem Dokument erkennen gängige CAT-Tools nicht. Diese Nacharbeiten am Layout muss man nach der Übersetzung noch manuell durchführen. Ein gut vorbereitetes Dokument für die Technische Übersetzung mindert den Aufwand zum Übersetzen und spart Kosten.

In der Technischen Übersetzung ist Rumänisch eine romanische Sprache aus dem italischen Zweig des indogermanischen Sprachstamms. Rumänisch ist zudem die Amtssprache Rumäniens und der Republik Moldau. Bis 1862 schrieb man außerdem Rumänisch in kyrillischer Schrift. Heute umfasst das Rumänische Alphabet die Lateinschrift mit fünf Sonderzeichen:  î, ș, ț, ă, â

Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen, die Sie uns für eine Technische Übersetzung überlassen, absolut vertraulich. Sowohl wir als auch unsere Übersetzer haben uns zu größter Diskretion verpflichtet.

Eine Technische Übersetzung ins Hebräische wird mehr Zeit in Anspruch nehmen als in anderen Sprachen. Zum einen liegt es daran, dass die Nachfrage an Hebräisch Übersetzungen nicht groß ist und es wenige Hebräisch Übersetzer gibt. Zum anderen ist man bei einem Übersetzungsauftrag darauf angewiesen, dass der Übersetzer verfügbar ist. Da es sich bei Hebräisch um eine linksläufige Schrift handelt, nehmen die Übersetzung und das Layout auch entsprechend mehr Zeit in Anspruch.

Sprachen haben unterschiedliche Sprachstrukturen, weswegen in der Technischen Übersetzungen verschieden ausgeprägte Dehnungen der Texte vorkommen. Die englische Sprache ist beispielsweise im Vergleich zur Deutschen Sprache kompakter. Eine Technische Übersetzung aus dem Deutschen ins Englische hat deswegen ein kleineres Textvolumen.

Die Überführung vorhandener Übersetzungen in ein Translation Memory (TM) System bezeichnet man als Alignement in der Technischen Übersetzung. Zusammengehörende Ausgangs- und Zieltexte von bereits bestehenden Übersetzungen werden dadurch in das Translation Memory mittels einem Alignement eingepflegt. Durch ein Alignement kann beispielsweise ein noch neues TM mit wenig Inhalt mehr an Volumen gewinnen und ermöglicht bessere Ersparnisse in der Technischen Übersetzung.

Das Lektorat in der Technischen Übersetzung umfasst für gewöhnlich die rechtschreibliche, stilistische, grammatikalische und inhaltliche Verbesserung von Texten. Allerdings ergeben sich hinsichtlich verschiedener Textformen und Anforderungen an das Lektorat auch unterschiedliche Schwerpunkte. Zum Beispiel ist bei einem Werbelektorat nicht nur die formale Korrektur der Texte wichtig. Die Prüfung eines Textes in dem Hinblick auf die Eignung für ausgesuchte Zielgruppen ist ebenfalls notwendig. Bei einem rechtlichen Text kann ein kleiner Fehler in der Übersetzung enorme rechtliche Auswirkungen haben. Deswegen ist ein Lektorat allgemein zu empfehlen.

Die arabische Schrift ist eine Kurrentschrift, die sich im Laufe der Geschichte verschliffen hat. Da die Buchstaben in einem Wort verbunden werden, gibt es bis zu vier verschiedene Formen eines Buchstabens: allein stehend, nach rechts verbunden, nach links verbunden und beidseitig verbunden. Das arabische Alphabet kennt nur Konsonanten und Langvokale. Die arabische Schrift liest man von rechts nach links. Aus diesem Grund haben einige Textprogramme Schwierigkeiten arabische Texte korrekt darzustellen.

Eine Normzeile in der Technischen Übersetzung enthält 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen. Normzeilen nutzen einige Dienstleistern in der Übersetzungsbranche, um den Umfang von Technischen Übersetzungen einzuschätzen und abzurechnen. Wir nutzen die Wortanzahl, da sie uns und den Übersetzern eine genauere Angabe über den Umfang der Übersetzung gibt.

Alle quelloffenen Dateiformate können Sie uns für eine Technische Übersetzung schicken. Wir verarbeiten die gängigen Office Formate (wie Word, Excel oder Power Point) genauso wie die meisten anderen Dateiformate (z.B. IDMLs oder XMLs). Wir analysieren die Daten für die Technische Übersetzung und nachdem die Daten verarbeitet sind, machen wir Ihnen ein Angebot auf Basis dieser Analyse. Sollten dabei Probleme auftreten, wenden wir uns an Sie und schauen nach einer Problemlösung.

Unsere CAT-Tools, die die Erstellung von Technischen Übersetzungen erleichtern, benötigen für die Verarbeitung quelloffenen Dateiformate. Geschützte Formate für die Technische Übersetzung wie eine PDF sind zwar möglich zu verarbeiten. Dabei können aber längere Bearbeitungszeiten und zusätzliche Kosten für die Umformatierung anfallen. Es sind auch weitere Sonderformate für eine Technische Übersetzung möglich, fragen Sie uns einfach danach.

Der Preis einer Technischen Übersetzung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Für manche Sprachkombinationen gibt es wenige Übersetzer und nur wenige Nachschlagewerke oder Referenzen, die den Prozess vereinfachen. Dies hat Auswirkungen auf den Preis der Technischen Übersetzung, weil der Übersetzer mehr Zeit für Recherche und Übersetzung benötigt. Das Fachgebiet spielt hierbei natürlich auch eine Rolle. Zu manchen hochspezialisierten Themen muss sich ein Übersetzer erst informieren, um den Sachverhalt zu verstehen und dann funktionsgerecht und verständlich übertragen zu können. Manche Übersetzer sind zudem auf einige Randgebiete in der Wissenschaft spezialisiert und können durch ihre Erfahrung einen höheren Preis ansetzen. Das Format der Texte kann einen Einfluss auf den Aufwand der Vor- und Nachbereitung haben, der sich im Preis widerspiegelt. Zuletzt spielt auch die Lieferzeit eine Rolle. Je eiliger die Technische Übersetzung ist, desto höher der Preis um die Arbeit des Übersetzers zu kompensieren.

Ein guter Übersetzer in der Technischen Übersetzung beherrscht die Sprachen, in die er übersetzt auf sehr hohem Niveau. Zudem ist er auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert. Er bildet sich immer weiter, indem er z.B. Fachzeitschriften liest um auf seinem Fachgebiet stetig sein Wissen zu erweitern. Allgemein verfügt ein guter Übersetzer über ein breites Allgemeinwissen. Man erkennt einen guten Übersetzer beispielsweise daran, dass er genau abschätzen kann wie lange er für eine Übersetzung braucht. Ebenso die stete termingerechte Lieferung ist ein Merkmal für einen guten Übersetzer in der Technischen Übersetzung. Außerdem zeichnet einen guten Übersetzer aus, dass er Fragen stellt, um den Text korrekt zu übersetzen.

Sie können gerne für Ihre Technische Übersetzung von uns eine Probeübersetzung anfordern. Je nach Wunschzielsprache können Sie uns dafür einen kleinen Text von etwa 200 Wörtern zukommen lassen. Diesen übersetzen wir für Sie kostenlos, damit Sie sich von uns einen Eindruck verschaffen können.

In der Technischen Übersetzung vergleicht ein Translation Memory System den Inhalt des aktuellen Segments im Ausgangsdokument mit Segmenten in derselben Sprache im Translation Memory. Das Programm sucht Segmente, die über eine ausreichende Menge gemeinsamen Inhaltes mit dem Dokument verfügen.

Der Grad des Matches zwischen dem Segment des Ausgangsdokuments und einem Translation Memory-Segment wird als Prozentzahl ausgedrückt. Deckt sich zum Beispiel der Inhalt eines Translation Memory-Segments exakt mit dem Dokumentsegment, handelt es sich um einen 100 %-Match. Bei einem 100 %-Match muss zudem der gesamte Inhalt (alle Zeichen und Zeichenformatierungen) des Segments im Ausgangsdokument mit dem Inhalt des Translation Memory-Segments exakt identisch sein.

Wenn ein Dokumentsegment und ein Translation Memory-Segment exakt übereinstimmen und den gleichen Dokumentkontext verfügen, handelt es sich um einen Kontext-Match.

Ein Match mit einer Übereinstimmung unterhalb von 100 % wird als Fuzzy-Match bezeichnet. Ein Fuzzy-Match kann jeden Wert zwischen 99 % und 1 % aufweisen.

Ein Kontext-Match in der Technischen Übersetzung bei einem Translation Memory System liegt bei einem 100 %-Match zwischen dem Translation Memory-System und dem zu übersetzenden Dokument vor und beide Segmente müssen den gleichen Dokumentenkontext aufweisen. Ein Dokumentsegment und ein Translation Memory-Segment verfügen über den gleichen Kontext, wenn ihre jeweils vorausgehenden Segmente identisch sind. Das Kontext-Matching ist möglich, weil im Translation Memory System Kontextinformationen abgespeichert sind. Wenn Sie einem Translation Memory eine neue Übersetzung hinzufügen, werden drei Segmente hinzugefügt.

In der Technischen Übersetzung ist ein Kontext-Match höherwertiger als ein 100 %-Match. Der Kontext-Match berücksichtigt als Kontext den jeweiligen vorangehenden und nachfolgenden Satz. Das Translation Memory System erkennt, ob dieser Satz in einem ähnlichem Zusammenhang schon einmal zum Einsatz kam.

CAT ist die Abkürzung für „Computer Aided Translation“, was auf Deutsch so viel wie „Computer-unterstützte Übersetzung“ heißt. Ein CAT-Tool ist somit ein Softwareprogramm, das die Erstellung von Übersetzungen erleichtert. Solch ein Programm segmentiert einen zu übersetzenden Text in einzelne Segmente (Sätze) und präsentiert diese Segmente auf eine übersichtliche Weise, um den Vorgang des Übersetzens zu erleichtern und zu beschleunigen. Die vielleicht wichtigste Funktion eines CAT-Tools aber besteht darin, die technischen Übersetzungen in einer Datenbank zu speichern, das sogenannte  Translation-Memory. Dadurch kann man Übersetzungen jederzeit wiederverwenden, selbst in ein und demselben Textdokument. Zu den bekanntesten CAT-Tools zählen unter anderem Across und SDL Trados, welche wir beide benutzen.

In der technischen Übersetzung gibt es zwischen den Sprachen Kroatisch, Serbisch und Bosnisch gewisse Unterschiede. Das Kroatische schreibt man nur in lateinischer Schrift. Im Serbischen sind die kyrillische und die lateinische Schrift parallel im Gebrauch, wobei in manchen Gebieten die kyrillische, in anderen die lateinische bevorzugt ist. In ganz Serbien und Bosnien werden aber in der Schule beide Alphabete unterrichtet. Jeder Serbe und Bosnier liest beide Schriften gleich fließend. Ebenso verwenden viele Sprecher aktiv beide Schriften abwechselnd. Das Bosnische schreibt man heutzutage fast ausschließlich in lateinisch. Das kroatische, bosnische und serbische Alphabet haben 30 Buchstaben.

Im Alltag und in den Medien findet in Serbien auch die lateinische Form der serbischen Sprache oft Anwendung. Nach der im November 2006 in Kraft getretenen Verfassung schreibt man die Sprache in Serbien jedoch offiziell in kyrillischer Schrift. Daher sollten im Bereich der technischen Übersetzung die Betriebsanleitungen in kyrillischer Schrift übersetzt sein.

Die Verrechnung / Weiterberechnung der Übersetzungskosten an Kunden ist selbstverständlich erlaubt. Da die technische Dokumentation (inklusive Übersetzung) wichtige Sicherheitsbestandteile des Produktes sind, müssen diese in der Kalkulation berücksichtigt sein. Die  Veränderung der Kosten (beispielsweise durch Anpassung/Neuerstellung von Anleitungen für einen neuen Zielmarkt) sollte man mit einkalkulieren. Die vermeintlichen Einsparungen dieser Kosten sind im Falle von Verstößen gegen Produktsicherheitsgesetz oder Produkthaftungsgesetz und den damit verbundenen, rechtliche Verfahren gering.

Die Übersetzung einer Betriebsanleitung für den amerikanischen Markt sollte auch in US-Englisch übersetzt werden. Britisches Englisch kann in Amerika missverstanden werden, was in Haftungsfällen sich negativ auswirken könnte. Viele Wörter unterscheiden sich im US-Englischen vom Britischen Englisch. Nachfolgend eine kurze Liste mit Unterschiede zum besseren Verständnis:

US-Englisch GB-Englisch
center centre
color colour
liter litre
meter metre
organization organisation
rationalization rationalisation

 

Wer eine Maschine samt Betriebsanleitung nach Amerika verschicken möchte, muss sich mit den verschiedenen Amtssprachen in den US-Bundesstaaten befassen. Bundesstaaten mit einem hohen lateinamerikanischen Bevölkerungsanteil verwenden zunehmend Spanisch als Amtssprache. Zudem kann abhängig von der Branche auch eine andere Sprache zwingend vorgeschrieben sein. Da in der Baubranche überwiegend spanisch sprechende Personen tätig sind, ist in mehreren Bundesstaaten vorgeschrieben die Betriebsanleitungen auf Spanisch auszustellen.

Die Übersetzung sollte in lateinamerikanisches Spanisch erfolgen. Diese neutrale Form des Spanischen verstehen die spanisch sprechenden Personen aus ganz Lateinamerika. Diese Form von Spanisch ist zudem ideal für Übersetzungen für den hispanischen Markt in den Vereinigten Staaten, Mittelamerika und Südamerika.

Ein TM (Translation Memory) ist eine Art Wörterbuch, welches verschiedene Dateiformate auf deren Inhalt analysieren kann, also ob bereits Übersetzungen enthalten sind oder ob sich Wörter in der Datei wiederholen, somit kann es Übersetzungskosten einsparen.

Sofern keine spezifischen Anforderungen für einen Prozess vorgesehen sind erfolgen mindestens folgende Schritte:

  • Vorprüfung, Auftragsumfangsprüfung
  • Einrichtung der angeforderten Arbeitsumgebung
  • ÜbersetzungKlärung inhaltlicher Fragen
  • Berücksichtigung von zusätzlichen Informationen/Terminologie
  • Revision (Vier-Augen-Prinzip)
  • Endkontrolle
  • Lieferung

Rein inhaltliche Transkription: Die einfachste und am schnellsten umzusetzende Transkriptionsart. Es geht einzig und allein um das Aufschreiben der inhaltlichen Aussagen. Die gesprochene Sprache wird also komplett standardisiert, einschließlich der Wortwahl und der Satzstellung. Die rein inhaltliche Transkription wird häufig bei Zeitungs- und Presseinterviews angewandt. Häufig wird der Text sogar im Anschluss an die Transkription einer intensiveren sprachlich-inhaltlichen Optimierung unterzogen.

Wörtliche Transkription: Bei der wörtlichen Transkription wird der gesprochene Text Wort für Wort aufgeschrieben. Normalerweise wird der Text dabei in Hochdeutsch bzw. der Standardform der jeweiligen Sprache verschriftlicht; aber auch dialektsprachliche und verkürzte Sprechweisen können auf Wunsch beibehalten werden.

Lautgetreue Transkription: Insbesondere für linguistische und soziologische Forschungen kann die lautgetreue Nachbildung der gesprochenen Sprache notwendig sein. Dialekte, Betonungen, Pausen, Intonation, Überlappungen von Äußerungen mehrerer Sprecher werden bei der lautgenauen Transkription möglichst exakt protokolliert.

In Zeiten der Globalisierung, wachsen Kinder oft auch in Familien auf, in denen ihre Eltern unterschiedliche Sprachen sprechen, die vielleicht nicht einmal der Sprache des Landes entsprechen, in dem die Familie wohnt.

In der ISO 17100 wird daher nicht direkt auf die Muttersprache abgestellt, sondern es werden angemessene Kenntnisse sowohl in der Ausgangs- als auch in der Zielsprache gefordert. Diese Anforderungen werden zumeist von denjenigen Übersetzern am besten erfüllt, bei denen die Erstsprache auch die Muttersprache ist und die zusätzlich die wichtigen Erfahrungen im Sachgebiet in der jeweiligen Sprache erlangt haben.
Die Muttersprache, also eigentlich die Erstsprache, ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Übersetzern, muss jedoch differenziert betrachtet und durch weitere Qualifikationskriterien ergänzt werden.

Um Ihnen die richtige Übersetzung zu erstellen, ist es wichtig dass Sie uns nennen wo genau die Übersetzung benötigt wird, da sich das Chinesisch in Taiwan von dem in Hongkong unterscheidet.

Wenn Eigennamen in dem zu übersetzenden Dokument erscheinen, müssen wir wissen ob diese ins Chinesisch oder Englisch übersetzt werden sollen, oder im Deutschen bleiben dürfen. Bei Abkürzungen hilft es die ausgeschriebene Version zu erhalten um besser übersetzen zu können.

Wenn Nord Koreanisch benötig wird, muss dies  besonders erwähnt werden, da  anderenfalls als Standard in Süd Koreanisch übersetzt wird.

Die Schnelligkeit kommt vor allem mit der Übung, je nachdem um was es sich bei der Transkription handelt können zudem auch Abkürzungen, Sonderzeichen und ähnliches genutzt werden um, so Zeit und Kosten einzusparen.

Wenn gesprochener Text langanhaltend verfügbar sein soll, ist das schriftliche Niederschreiben des gesprochenen Texts sehr zu empfehlen, da dieser nicht nur digital langanhaltend gespeichert werden kann, sondern auch als gedrucktes Formular archiviert werden kann.

Ist ein Text nur in beispielsweise chinesischen Schriftzeichen oder Kyrillisch vorhanden, so kann durch ein Transkript der Text für jeden verständlich gemacht werden, der diese Sprachen zwar spricht jedoch die Symbole nicht lesen kann, anhand dessen dass der Text in die Lautschrift (lateinische Schrift des Textes wie es gesprochen werden würde).

Während klare Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Spanisch bestehen, muss man zuerst festhalten, dass die Spanischsprachigen sich untereinander gut verstehen – ob sie nun aus Cádiz, Cusco, Salamanca oder Santo Domingo kommen. Es gibt aber dennoch einige Unterschiede zwischen dem in Spanien gesprochenen Spanisch und dem Spanisch, das man in Lateinamerika spricht. In Lateinamerika ist es normal, sie als „castellano“ zu bezeichnen (kastilisch, gemäss der Region Kastilien), im Gegensatz zu Spanisch. Das ist auch in Teilen Spaniens der Fall, wo die regionalen Sprachen wie Galizisch und Katalonisch als offizielle Sprachen ebenfalls „Spanisch“ genannt werden könnten. Die grosse Mehrheit der spanischen Wörter ist universell, doch Einige sind es nicht. Beispiele dafür sind „teléfono móvil“ /“ celular“ sowie „ordenador“ / „computadora“, wobei das zweite Wort der beiden Paare in Lateinamerika gebraucht wird. Es gibt auch viele Wörter, die in den verschiedenen Dialekten anders aussehen. So zum Beispiel heisst ein Kugelschreiber in Spanien „boligrafo“, in Chile „lápiz pasta“, in Argentinien “lapicera“ und so weiter.

Klären Sie daher wo Ihre Übersetzung verwendet wird damit

Schreibung oder Wegfall von Konsonanten:
Die ersten Konsonanten von Konsonantengruppen in den lateinischen Vorbildern der portugiesischen Wörter werden dann weggelassen, wenn sie nicht mehr gesprochen werden, dabei geht es hauptsächlich um den Buchstaben „c“ in den bisherigen Verbindungen „cc“, „cç“ und „ct“ und den Buchstaben „p“ in den bisherigen Verbindungen „pc“, „pç“ und „pt“.

Wird das erste „c“ oder das „p“ in diesen Kombinationen je nach Sprachgebiet teils ausgesprochen, teils nicht, sind beide Schreibweisen möglich und folgen der jeweiligen Aussprache. Soweit verschiedene Schreibweisen zugelassen sind, sind die Fälle häufiger, in denen ein Konsonant in Brasilien stumm ist, in Portugal hingegen ausgesprochen und geschrieben wird.

Kleinschreibung:
Entgegen bisheriger Übung werden Monatsnamen  und Jahreszeiten künftig klein geschrieben.

Das Standardportugiesisch, auch als Estremenho bezeichnet, hat sich in der Geschichte häufiger geändert als andere Variationen. Alle Formen der portugiesischen Sprache Portugals können nach wie vor im brasilianischen Portugiesisch gefunden werden. Afrikanisches Portugiesisch, besonders die Aussprache von São Tomé und Príncipe (auch Santomense genannt), hat mit brasilianischem Portugiesisch viele Gemeinsamkeiten. Die Dialekte Südportugals haben ebenfalls ihre Eigenheiten bewahrt, wozu die besonders häufige Benutzung des Gerundiums zählt. Dagegen sind Alto-Minhoto und Transmontano in Nordportugal der galicischen Sprache sehr ähnlich.
Das Standard-Portugiesische aus Portugal ist in den früheren afrikanischen Kolonien die bevorzugte Aussprache. Deshalb kann man zwei Formen unterscheiden, nämlich die europäische und die brasilianische; wobei man gemeinhin vier große Standard-Aussprachen unterscheidet, nämlich jene von Coimbra, Lissabon, Rio de Janeiro und São Paulo, dies sind auch die einflussreichsten Ausspracheformen.

Informieren Sie sich daher welches Portugiesisch benötigt wird.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Texte in das richtige Chinesisch übersetzt werden, sollten Sie prüfen wo genau die Übersetzung gebraucht wird. Je nach Region wird dann zwischen traditionellem und vereinfachtem Chinesisch unterschieden. Mandarin ist übrigens nur eine Bezeichnung für eine gesprochene Sprache, vergleichbar mit Hochdeutsch – Mandarin wird also allgemein verstanden und ist in der Übersetzungsbranche für schriftliche Übersetzungen mit dem vereinfachten Chinesisch gleichzusetzen.

Übrigens: Das traditionelle Chinesisch welches in Taiwan verwendet wird, ist anders, als das was in Hong Kong und ebenfalls als das, was in chinesischen Gemeinschaften in Europa und Amerika genutzt wird.

Prüfen Sie also genau wo Ihre Übersetzung benötigt wird.

Im Spanischen gibt es unterschiedliche „Dialekte“, so gibt es beispielsweise mexikanisches oder lateinamerikanisches Spanisch. Prüfen Sie daher in welcher Region die gewünschte Übersetzung verwendet wird sodass wir den Übersetzer informieren können.

Bei Englisch Übersetzungen ist es entscheidend wo diese genutzt werden sollen. Britisches Englisch wird eigentlich weltweit verstanden, jedoch sollten Sie bei Übersetzungen in die USA immer US-Englisch verwenden da hier doch teilweise eigene Wörter für bestimmte Begriffe genutzt werden und allgemein auch Unterschiede in den Sprachen vorzufinden sind z.B. wird BE: colour zu AE: color. Klären Sie mit den Kunden bzw. intern welches Englisch gewünscht ist.

Diese Übersetzer werden in Deutschland durch ein Landgericht öffentlich bestellt und dort beeidigt bzw. ermächtigt. Diese Ermächtigung ermöglicht es ihnen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache zu bestätigen. Beglaubigte Übersetzungen werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt.

Die russische und die ukrainische Sprache gehören beide zur Gruppe der ostslawischen Sprachen und werden mit dem kyrillischen Alphabet geschrieben. Allerdings unterscheiden sich einige Buchstaben in den jeweiligen Alphabeten voneinander.

Ukrainisch ist zwar ebenso wie die russische Sprache aus der urslawischen Sprache entstanden, entwickelte sich aber zunehmend als selbstständige Sprache mit eigenem Wortschatz, eigenem Satzbau und eigener Lautbildung.

Ja unsere Angebote werden immer kostenfrei erstellt und sind unverbindlich.

Farsi (Persisch) ist die Bezeichnung der offiziellen Amtssprache im Iran. Farsi und Persisch sind demnach nur unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Sprache.

Dari ist die Amtssprache in Afghanistan. Sie ist sehr stark mit Farsi verwandt und kann als Dialekt dieser Sprache angesehen werden. Sie hat viele Gemeinsamkeiten mit Farsi. In der Umgangssprache wird dieser Dialekt jedoch häufig nicht „rein“ gebraucht, sondern abgewandelt. In Afghanistan wird neben Dari auch noch Paschtu gesprochen

Zwischen Persisch, Dari und Farsi gibt es (fast) keinen Unterschied. Dari hat viele Gemeinsamkeiten mit dem Persischen. Für die Bezeichnung der Sprache im Iran sollte man entweder Persisch oder Farsi verwenden. Wenn man über die afghanische Sprache spricht, ist Dari die bessere Bezeichnung.

Obwohl maschinelle Übersetzungen immer besser werden, können sie nicht die Arbeit eines Übersetzers leisten. Seit Jahrzehnten prophezeien einige Computerexperten und Sprachwissenschaftler, dass das Wesen der Sprache rasch ergründet sein und das Übersetzen dann zur einer reinen Frage der Rechenkapazität werde. Bis heute ist jedoch keine anwendbare Lösung gefunden worden.

Übersetzer verwenden zwar immer mehr Werkzeuge (sogenannte Übersetzungstools), die das Übersetzen beschleunigen und beispielsweise Wiederholungen in Texten erkennen. Vollständig durch Computer generierte Maschinenübersetzungen können jedoch bei weitem noch nicht in der professionellen Übersetzungsindustrie eingesetzt werden. Übersetzen ist ein Handwerk, bei dem Kreativität, Sprachgefühl und kultureller Hintergrund eine wichtige Rolle spielen. Eine Übersetzungsmaschine kann einen Text nicht interpretieren, weshalb es zu grammatikalischen und inhaltlichen Fehlern kommt. Sie kann lediglich hilfreich sein, wenn es darum geht, einen ersten Eindruck vom Inhalt eines Textes zu gewinnen.

Die Übersetzungskosten eines Dokuments werden bei uns ganz individuell ermittelt. Senden Sie uns Ihr Dokument zu, erhalten Sie von uns innerhalb kurzer Zeit ein kostenloses Angebot. Dabei berücksichtigen wir neben der Sprachkombination den Schwierigkeitsgrad, die gewünschte Lieferzeit, Textwiederholungen und anderes. Auf der Basis dieser Daten suchen wir außerdem den passenden Übersetzer für Ihr Dokument aus. Dieser ist jedem Fall ein muttersprachlicher Übersetzer mit den entsprechenden Kenntnissen des jeweiligen Fachbereichs.

Wir behandeln sämtliche Texte und Daten unserer Kunden absolut vertraulich. Unsere Vertraulichkeitsklausel ist für jeden von uns beschäftigten Übersetzer sowie Projektmanager bindend. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden selbstverständlich eingehalten. Bei Bedarf unterzeichnen wir gerne Ihre Geheimhaltungsvereinbarung für Sie.

Mit dem Begriff „Besprechungen“ werden unterschiedliche Ereignisse wie Betriebsversammlungen, Telefonkonferenzen, Interviews und sonstige Gespräche stark verallgemeinert, doch sie alle haben eines gemeinsam: Sie werden häufig aufgezeichnet und nachträglich in schriftlicher Form festgehalten. Hat sich beispielsweise ein Unternehmen zu einer neuen Firmenstrategie entschlossen, so kann dieser Beschluss in Form der Transkription an alle Mitarbeiter unkompliziert verteilt werden, handelt es sich um eine international agierende Firma, geschieht das gleiche in übersetzter Form. Diese Vorgehensweise gilt für viele Bereiche. Gerichtsprozesse oder diktierte Arzt- und Operations-Berichte geben gute Beispiele ab. Auch Studien und Forschungsarbeiten werden so für ihre Veröffentlichung aufbereitet, wobei sie in den meisten Fällen gleich in verschiedene Sprachen übersetzt werden.

Es gibt Tools die man zur Unterstützung heranziehen kann, diese sind derzeit noch nur für Audios mit einem Sprecher ausgelegt – gelegentlich ist es auch möglich mit zwei Sprechern, wenn diese sich regelmäßig abwechseln. Ganz verlässlich sind diese jedoch nicht und nach wie vor ist es auch eher eine Zukunftsversion, sich in diesem Bereich ausschließlich maschinelle Unterstützung hinzu zu holen. Es empfiehlt sich daher die Transkription weiterhin von Hand zu erstellen beziehungsweise erstellen zu lassen.

Wenn in Ihren Daten Texte enthalten sind die nicht übersetzt werden sollen, können Sie zum einen gewisse Segmente sperren, somit werden sie nicht ausgewertet und stehen auch nicht zur Bearbeitung für den Übersetzer zur Verfügung, ansonsten müssten Sie händisch die Teile entfernen die es nicht zu Übersetzen gilt – gerne können wir dies auch für Sie übernehmen! Später wird dann die Übersetzung an Sie zurück gesandt. Wenn Sie eine zweispaltige Datei z.B. in Excel haben wollen, oder eine mehrsprachige Worddatei, dann kann man die Übersetzung ausspielen und entsprechend im Original wieder zusammen setzen.

Ja durchaus. Der Standard ist:

  • Kein Match
  • 50-59%
  • 60-69%
  • 70-79%
  • 80-89%
  • 90-99%
  • 100%
  • Wiederholungen

Aber je nach Umfang und Komplexität der Aufträge lassen sich natürlich auch andere Auswertungen Ihrerseits erstellen.

Begriffe die in einer Termbank als „verboten“ oder veraltet markiert sind, sollten entweder nicht benutzt werden, weil sie falsch sind oder nicht mehr aktuell und daher kein Teil des Wortschatzes einer Firma oder Markenrichtlinien darstellen. Begriffe die nicht übersetzt werden sollten oder in dem Sinne verboten sind, dass sie zwar genutzt werden können, jedoch nicht übersetzt werden sollen sind das Gegenstück dazu – solche Begriffe sind beispielsweise Markennamen, Produktnamen, Ereignisnamen und Publikationsnamen.

Ja das ist möglich. Über den SDL MultiTerm beispielsweise lassen sich Terme von zweisprachigen Dokumenten, sowie von Translation Memory (TMs) extrahieren. Wenn Sie kein TM haben, können Sie eins erstellen indem Sie das Alignment-Tool verwenden und ein Ausgangs- und ein Zieltext einspielen, somit wird eine TMX-Datei (Translation Memory Exchange) erstellt.
Das TMX wird dann nur noch eingelesen und Abkürzungen und ähnliches werden aussortiert – fertig ist das TM.

Die Erfahrungen haben gezeigt dass es einfacher zu handhaben ist, wenn der Plural in der selben Termenbank abgelegt wird, da der Plural häufig genutzt wird.

Während ein TM ein Datenspeicher für komplette Sätze darstellt, speichert eine Termbank gewisse Begriffe und deren Übersetzungen. Ein TM arbeitet generell von einer Sprache in die Andere, z.B. von Englisch nach Deutsch. Eine Termbank kann mit vielen verschiedenen Sprachen arbeiten.

Ja, die Übersetzer erstellen Ihre Eigenen Listen und haben somit Zugriff auf Ihre Terminologieliste. Zusätzlich wäre eine Analyse mit dem GFT-Tool im Vorfeld der Übersetzung möglich, um eine Terminologieliste in Abstimmung mit dem Kunden zu pflegen. Der Kunde hat den Vorteil hier selber über die Terminologie mitbestimmen zu können und auch Zugriff auf die Terminologiliste.

  • Stellen Sie sicher dass Sie nach der Transkription saubere Sätze und fließende Übergänge im Text haben.
  • Bauen Sie den Text optisch ansprechend auf, indem Sie Absätze und Überschriften setzen.
  • Versuchen Sie den Leser persönlich anzusprechen.
  • Vermeiden Sie zu häufiges wiederholen von gleichen Information.

Die GFT-Gruppe bietet  Dolmetschereinsätze an, wenden Sie sich an unsere Kollegen der GFT Communicate. Die Kotaktdaten finden Sie unter: gft-communicate.de

ANSI Z535 (22)

Die Normenreihe der ANSI Z535 bekommen Sie im ANSI Webstore:

https://webstore.ansi.org/

Grundsätzlich dienen die Farbbeispiele in der Norm rein informativen Zwecken. Eine Heranziehung zu Vergleichswecken ist laut Norm nicht zulässig.

Es ist jedoch „normal“, dass – trotzdem die Farbwertvorgaben in den Tabellen 1 bis 6 sowie gem. Anhang C eingehalten werden –  diese je nach Medium unterschiedlich aussehen können. Dies liegt daran, dass die Farbwiedergabe bzw. die Farbwahrnehmung auch abhängig vom Trägermedium (bei gedruckten Benutzerinformationen) oder der meist fehlenden Farbkalibrierung digitaler Endgeräte abhängig ist.

Für eine möglichst getreue Farbwiedergabe müssen Computermonitore mit einem sog. Farbkolorimeter kalibriert werden. Bei der Weitergabe von Druckdaten an eine Druckerei sollte darauf geachtet werden, welche Vorgaben die Druckerei beispielsweise hinsichtlich des bei der PDF-Erzeugung erforderlichen Farbprofiles macht um eine möglichst farbgetreue Wiedergabe zu erzielen.

Nein, dies ist in der Norm ausgeschlossen, die dargestellten Farbbeispiele dienen lediglich der Veranschaulichung.

Die Kapitel 2.2.1 und 3.2.1 der Norm definieren Ausnahmen der Gültigkeit hinsichtlich öffentlich-rechtlicher sowie branchenbezogener oder spezifischer Anwendungszwecke.

Sofern die Anforderungen der ANSI Z535.1 den öffentlich-rechtlichen Anforderungen nicht widerspricht ist ihre Berücksichtigung jedoch möglich.

Sofern es um die Erstellung selbstleuchtender Zeichen, Zeichen die künstliche Lichtquellen benötigen oder phosphoreszierende Materialen geht, gilt die ANSI Z535.1 nicht.

Die Vorgaben in der ANSI Z535.1 beziehen sich auf Sicherheitszeichen, Etiketten und Tags aus normalen Materialien die ein einer Umgebung mit normaler oder durch das Tageslicht natürlichen Beleuchtung betrachtet werden.

Es ist also im Einzelfall genau zu prüfen, nach welchen Normen zu arbeiten ist.

DIE ANSI Z535.1 beinhaltet die

  • Tabelle 1
    (Spezifikation für Farbtoleranzen zur Verwendung mit Etiketten und Schildern die mit Farbe, Lack, Emaille, Kunststoff oder anderen deckenden Farben und Tinte beschichtet sind)
  • Tabelle 2
    (Spezifikationen für Farbtoleranztabellen zur Verwendung mit Etiketten und Plakaten, die mit Tinte beschichtet sind)
  • Tabelle 3
    (Spezifikation für Farben zur Verwendung mit auf Verpackungsoberflächen gedruckten Etiketten)
  • Tabelle 4
    (Spezifikation für fluoreszierende Sicherheitsfarben mit empfohlenen Grenzwerten für fluoreszierende Farben im Sinne der CIE-Empfehlungen Nr. 39-2, 1983 für Oberflächenfarben für visuelle Signalisierung)
  • Tabelle 5 ((x, y)
    Farbwertkoordinaten der Eckpunkte der empfohlenen Grenzwerte für fluoreszierende Sicherheit. (In Tabelle 4 spezifizierte Farben, in Bezug auf das CIE 1931 Standard Colorimetric System, gemessen mit der Geometrie 45/0 und bewertet mit der CIE-Norm llluminant 065)
  • Tabelle 6
    (Spezifikationen für die Sicherheitsfarben Weiß und Schwarz)

Aus Tabelle 1 und 2 ist ersichtlich, dass zwar keine beliebigen Farbwerte verwendet werden dürfen, jedoch definierte Abweichungen zulässig sind. Tabelle 2 unterscheidet dabei jede der Sicherheitsfarben in eine zentrale, eine helle und eine dunkle Farbserie.

Anhang C beinhaltet weitere Tabellen:

  • Tabelle C-1
    (ANSI Z535.1 Sicherheitsfarben Querverweis-Tabelle). Sie führt die Vergleichswerte der jeweiligen Munsell-Notation für Pantone, CMYK, sRGB und den bei HTML-Dokumenten gebräuchlichen Hexadezimal-Code an.
  • Tabelle C-2
    (ISO Sicherheitsfarben Querverweis-Tabelle). Sie führt die Vergleichswerte für RAL, Pantone, CMYK, sRGB und den bei HTML-Dokumenten gebräuchlichen Hexadezimal-Code auf.

Zu beachten ist, dass Anhang C (wie auch die Anhänge A, B, D und E) kein offizieller Bestandteil der ANSI Z535.1 ist bzw. sind.

Sicherheitsfarben die nicht den Vorgaben in Tabelle 1, 2 und 3 oder den Vorgaben in Anhang C entsprechen, sollten nicht verwendet werden

Der Zweck der ANSI Z535.1 ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Festlegung von Sicherheitsfarben zur Verwendung mit ISO- und ANSI-Sicherheitsfarben sowie die Harmonisierung mit der ISO 3864-4 (Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 4: Farb- und photometrische Eigenschaften von Trägermaterialien für Sicherheitszeichen).

Hierzu bietet die ANSI Z535.1 ein System zur Spezifikation von Sicherheitsfarben (Munsell-Notationen, CIE-Normfarbsystem sowie definierten Farbbereichen und Farbrezepturen) für ANSI- und ISO-Sicherheitszeichen zur Verwendung mit Sicherheitszeichen, Etiketten und Tags.

Vorgaben für Farben für die Sicherheit (Safety Colors) sind in der ANSI Z535.1 definiert. Sie ist die Grundlage für alle Teile der Normenreihe (Z535.2 bis Z535.6).

In den USA gibt es mit den ANSI Normen andere Regelwerke als in Europa. Jedoch sind einige europäische Normen auch in den USA vorzufinden. Die DIN EN ISO 12100 ist in der ANSI ISO 12100 übernommen worden. Daneben gibt es noch die wichtige ANSI B11.0 Safety of Machinery, die auf mehrere ISO-Normen Bezug nimmt und daher sehr relevant für den amerikanischen Markt ist. Weiterhin ist das amerikanische Arbeitsschutzrecht zu beachten, insbesondere die Anforderungen der CFR Section 29 (Code of Federal Regulations).

Hier finden Sie weitere Informationen zur Produkthaftung in den USA.

In den USA gibt es mit OSHA und ANSI zwei primäre Arten von Standards für die Anlagen- und Maschinensicherheit. Die allgemein gültigen Grundsätze der OSHA sind dahingegen die Mindeststandards für alle US-Bundesstaaten in Bezug auf die Anlagen- und Maschinensicherheit. Die OSHA-Standards werden von staatlicher Seite herausgegeben, deren Einhaltung verpflichtend vorgeschrieben ist.

Der Standard ANSI (American National Standards Institute) ist durch private Organisationen veröffentlicht, deren Anwendung in der Regel nicht zwingend erforderlich ist. ANSI gibt produktübergreifende freiwillige Standards für Anlagen- und Maschinensicherheit heraus. Häufig finden sich zudem ANSI-Normen als Vertragsbestandteil wieder. Darüber hinaus fließen ANSI-Normen in die Standards von OSHA ein und spielen natürlich im Produkthaftungsfall eine wesentliche Rolle.

Die für US Betriebsanleitungen bekannte ANSI Z535 Normenreihe ist in mehrere Teile aufgegliedert. Die aktuell 6 Teile umfassende Reihe enthält:

  • ANSI Z535 .1 Safety Colors: Beschreibt die Farben von Sicherheitszeichen.
  • ANSI Z535.2 Environmental and Facility Safety Signs: Definiert Anforderungen an das Format von Sicherheitszeichen in Einrichtungen, Gebäuden und Umwelt.
  • ANSI Z535.3 Criteria for Safety Symbols: Kriterien für die Entwicklung und Verwendung von Sicherheitssymbolen.
  • ANSI Z535.4 Product Safety Signs and Labels: Spezifikationen für Design, Anwendung, Verwendung und Platzierung von Sicherheitsschildern und Etiketten an Produkten.
  • ANSI Z535.5 Safety Tags and Barricade Tapes (for Temporary Hazards): Anforderungen für Sicherheitsbänder und Aufsteller bei kurzzeitigen Gefahren.
  • ANSI Z535.6 Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials: Aktualisierte Anforderungen an Sicherheitsinformationen in US Betriebsanleitungen, US Montageanweisungen und anderem Sicherheitsmaterial

Der ANSI Z535.1 Standard beschreibt die technischen Definitionen, Farbstandards und Farbtoleranzen für die einheitliche Sicherheitsfarbe von Sicherheitszeichen in US-Betriebsanleitungen. Die Farben dafür stehen für Unfallverhütungsschilder, -etiketten und –anhänger.

  • Die Farbe Rot steht unter anderem für Brandschutzausrüstung, Gefahrenschilder und Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten
  • Orange bezeichnet Zeichen und Ausrüstung, die gefährliche Maschinen oder Geräte bezeichnen
  • Die Farbe Gelb steht für physische Gefahren, einschließlich solcher, die das Fallen und Stolpern betreffen und mit Vorsicht gekennzeichnet sind
  • Grün bezeichnet dafür Sicherheitsinformationen und Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Blau steht für Informationen, die nicht unmittelbar sicherheitsrelevant sind, zum Beispiel Eigentums- oder Sicherheitsrichtlinien
  • Die Anwendungsfälle für die Farben Schwarz, Grau, Lila, Weiß und Kombinationen von Schwarz, Weiß und/oder Gelb kann der Endbenutzer selbst definieren

Das Format von Sicherheitszeichen in US Betriebsanleitungen ist durch den ANSI Z535.2 Standart festgelegt. Zum einen wird in dem Standard festgelegt, wann welches Signalwort zu verwenden ist. Abhängig von der Schwere eines Personenschadens muss man die Signalwörter DANGER (Gefahr), WARNING (Warnung) oder CAUTION (Vorsicht) verwenden. Bei einem möglichen Sachschaden durch Fehlbenutzung muss man in der US Betriebsanleitung mit dem Signalwort NOTICE (Hinweis) warnen. Für zusätzliche Informationen, welche Sicherheitsbezogen sind, ist noch das Signalwort Safety Instructions vorhanden. Beispielsweise kann man damit einen längeren Anleitungstext, wie das System sicher heruntergefahren werden kann, erläutern.

Weiterhin legt die ANSI Z535.2 Norm Anforderungen an die Gestaltung, Anwendung und Verwendung von Sicherheitszeichen in Einrichtungen, Gebäuden und Umwelt fest. Beispielsweise gehören die Kennzeichnung und der Standort von Erste-Hilfe-Ausrüstung, Feuerlöschern und anderer möglicher Sicherheitsausrüstung zu der Norm dazu.

Die ANSI Z535.3 definiert die allgemeinen Kriterien für die Entwicklung, Bewertung und Verwendung von Sicherheitssymbolen in US Betriebsanleitungen. Für die Entwicklung von effektiven Symbolen ist Konsistenz im Design eine entscheidende Rolle. Diese Konsistenz soll eine Vertrautheit mit den Bildern schaffen. Das macht es leichter Unterschiede zu erkennen, wie zum Beispiel wann das Hinzufügen eines Schutzhelms oder anderer Merkmale sinnvoll ist, die für die potenziell gefährliche Situation wichtig sind. Die Anhänge der ANSI Z535.3 enthalten zudem Anleitungen zur besseren Auswahl eines Symbols beim Gestalten der Warnhinweise in US Betriebsanleitungen.

Spezifikationen für Design, Anwendung, Verwendung und Platzierung von Sicherheitsschildern und Etiketten an Produkten oder in US-Betriebsanleitungen macht die ANSI Z535.4. Es gibt Erläuterungen dazu, wie Signalwörter, Sicherheitsfarben und die Verwendung von Symbolen zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Gefahren verschmelzen. Das einheitliche Design trägt dazu bei, Unterschiede in der Sicherheitsidentifikation zu reduzieren, Reaktionszeiten zu reduzieren und das Bewusstsein für Gefahren zu erhöhen. Verfeinert sind die Definitionen für „Unfall“, „Schaden“ und „Vorfall“, um eine Trennung zwischen Körperverletzung und anderen sicherheitsrelevanten Problemen (z. B. Sachschäden) klarer abzugrenzen

Die ANSI Z535.5 behandelt Sicherheitsaufsteller und Sicherheitsbänder. Diese kommen hierzu zum Einsatz bis eine erkannte Gefahr beseitigt oder ein gefährlicher Vorgang abgeschlossen ist. Branchen (typischerweise Herstellung und Bau), die ein Gebiet kennzeichnen müssen, das von einer vorübergehenden Gefahr betroffen ist, benutzten diesen Standard.

Die ANSI Z535.6 enthält aktualisierte Anforderungen an Sicherheitsinformationen in US Betriebsanleitungen, US Montageanweisungen und anderem dementsprechend relevanten Sicherheitsmaterial. Die Informationen dienen der Förderung zur effizienteren Entwicklung von Sicherheitsmeldungen. Die Normenreihe enthält dahingegen Anforderungen für eine breit ausgelegte Produktpalette. Der ANSI Z535.6 Standard definiert zudem die fünf Arten von Sicherheitshinweisen in US Betriebsanleitungen:

  • Section Safety Message
  • Grouped Safety Message
  • Embedded Safety Message
  • Property Damage Message
  • Supplemental Directives

Der komplexe ANSI Z535.6 Standard umfasst fünf Hinweiskategorien für Warnhinweise in US Betriebsanleitungen.

  1. Section Safety Message (Abschnittsbezogene Warnhinweise)
  2. Grouped Safety Message (Zusammengefasste Sicherheitshinweise)
  3. Embedded Safety Message (Eingebettete Warnhinweise)
  4. Property Damage Message (Warnhinweise auf Sachschäden)
  5. Supplemental Directives (Ergänzende Anweisungen)

Die Sicherheitsinformationen einer US-Betriebsanleitung sollten nach dem aktuellen Stand der ANSI Z535 erstellt sein. Eine sorgfältige Erstellung der Sicherheitsinformationen und Warnungen ist ein Baustein zur Reduzierung der Haftungsrisiken. Dies ist zwar ein sehr wichtiger Baustein aber bei weitem nicht der einzige. Die Einhaltung von ANSI Z535.6 schützt natürlich nicht vor Haftungsansprüchen. Sie müssen versuchen, mit vertretbarem Aufwand die vorhersehbaren Haftungsrisiken vernünftig abzudecken. Es ist zudem viel billiger eine anständige US-Betriebsanleitung mit ausreichenden Warnhinweisen zu erstellen, als sich auch nur ein einziges Mal in einem Produkthaftungsprozess in den USA verteidigen zu müssen.

ANSI in der Technischen Dokumentation steht für das American National Standards Institute (ANSI), welche eine private, gemeinnützige, amerikanische Organisation zur Koordinierung der Entwicklung freiwilliger Normen in den USA ist. Es hat dazu für die USA bedeutende Normen wie die Normenreihen ANSI Z535 entwickelt und veröffentlicht. Das deutsche Pedant zur ANSI ist demgegenüber das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN).

Bei Sicherheits- und Warnhinweise in der Technischen Dokumentation nach ANSI muss man die strikte Trennung zwischen Personen- und Sachschäden beachten. Ebenso die Abstufung der Gefährdungsklassen von leichten Verletzungen bei Missachtung der Warnhinweise bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen bei Missachtung.

Die US-Normung ANSI Z535 auch in Europa anzuwenden ist schlicht überflüssig. Zwar decken sich einige Angaben mit der IEC/EN 82079-1, sind dort aber wesentlich transparenter und konkreter beschrieben. Wer nach Amerika exportieren will, sollte sich intensiver mit der ANSI Z535 befassen.

Die ANSI-Norm macht klare Vorgaben, wie Warnhinweise in amerikanischen Betriebsanleitung aussehen müssen. Beispielsweise werden die Begriffe DANGER, WARNING, CAUTION und NOTICE als Signalwörter laut ANSI Z535.6 verwendet. Die Signalwörter sind den Farben Rot, Orange, Gelb und Blau zugeordnet.

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